
17.09.2008
Steuerparadies Dubai - Schluss mit lustig
New York - Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) trat am 10.08.2008 außer Kraft. Bis jetzt gibt es keine Neuregelung, trotz der Bemühungen der Finanzverwaltungen Deutschlands und der VAE.
Es scheint doch unterschiedliche Auffassungen beider Länder darüber zu geben, wie ein neues DBA auszusehen hat. In einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums heißt es: ?Es ist weiterhin beabsichtigt, ein substantiell neues Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen. Deutschland und die VAE haben eine weitere, dritte Verhandlungsrunde für Oktober 2008 vereinbart.?
Martin Kraeter, in Dubai ansässiger Firmen & Taxation Consultant und GoMoPa-Werbepartner, hierzu: ?Ein Streitpunkt zwischen den Verhandlungspartnern dürfte das Interesse Deutschlands sein, alle oder zumindest die auf Kapitalerträgen basierenden Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen hier in den Emiraten ganz oder teilweise der Besteuerung zu unterwerfen. Auch liegt die Vermutung nahe, dass Deutschland auf die Einräumung von Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten in die wirtschaftlichen Verhältnisse von in den VAE tätigen Deutschen besteht. Das beträfe Zentralbankinformationen wie auch die Übermittlung von Meldedaten an deutsche Behörden, was aus VAE-Sicht ein absolutes 'No-Go' sein dürfte.?
Das Bundesfinanzministerium will alle DBA mit Null- oder Niedrigsteuerländern einer intensiven Überprüfung unterziehen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass es keine Verlängerung des ausgelaufenen Abkommens geben wird. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zur Jahreswende ist ebenfalls mehr als fraglich. Ausgehend von einem eventuellen Verhandlungsergebnis im Oktober 2008, reicht die Zeit zur Ratifizierung nicht aus.
In Rahmen eines Staatsbesuchs des Finanzministers Peer Steinbrück im Mai diesen Jahres hatten die VAE der deutschen Verhandlungsgruppe eine nochmalige Verlängerung des DBA um weitere 2 Jahre vorgeschlagen. Hierauf ist bislang keine Reaktion erfolgt und es dürfte bei der bereits 2006 getroffenen Aussage bleiben, das DBA von 1995 auf keinen Fall erneut zu verlängern. Deutschland führt die Verhandlungen offensichtlich mit dem klaren Ziel, zahlreiche Steuervorteile zu kappen oder ganz abzuschaffen.
?Aus arabischer Sicht gibt es wohl weit wichtigere Verhandlungspartner,? so Martin Kraeter weiter. ?Doppelbesteuerungsabkommen oder Freihandelsabkommen mit den USA oder Australien stünden auf einer solideren Basis, da in diesen Ländern die Bereitschaft weitaus höher ist als dies beim deutschen Verhandlungspartner der Fall zu sein scheint.?
Deutsche Unternehmen, welche etliche Tausend Angestellte in die Emirate entsendet haben, dürften spätestens jetzt nervös werden. Dies gilt noch viel mehr für kleine und große Immobilieninvestoren, ganz gleich ob es sich um direkte Investments oder um die hierzulande angebotenen Dubai Fonds handelt.
Sollte es zu keiner abkommensrechtlichen Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen kommen, bedeutet das für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Unternehmen mit Einkünften in den VAE eine strikte Anwendung des deutschen Steuerrechts. Die Besteuerung der Einkünfte hat dann in Deutschland zu erfolgen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind dann z.B. ab 1. Januar 2009 beim Eigentümer in Deutschland voll steuerpflichtig. Bislang regelte das DBA, dass alleine die VAE ein Besteuerungsrecht hatten, welches sie aber nicht ausübten. Entsprechend gilt dies auch für deutsche Anleger in VAE-Immobilienfonds.
Die Gewinne von Niederlassungen und Tochterunternehmen müssten ohne Verlängerung oder Neuauflage des DBA ab 1. Januar 2009 beim ?Mutterunternehmen? steuerlich voll berücksichtigt werden. Erträge aus Kapitalvermögen wären in Deutschland beim Investor voll steuerpflichtig. Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind dann dem Welteinkommensprinzip folgend in Deutschland voll zu versteuern.
?Die optimistische Variante ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres, 2010 oder noch später in Kraft tritt,? führt Martin Kraeter weiter aus. ?Dieses DBA dürfte aber aufgrund der Begehrlichkeiten des Bundesfinanzministeriums allenfalls ein Kompromiss werden und so vom bisherigen DBA abweichen. Jeder Deutsche, der in den Emiraten arbeitet oder aktiv ist, hat bereits einen großen Schritt in die Ferne gewagt. In diesem DBA-Szenario sollte er sich leider ernsthaft fragen, ob es nicht sinnvoller ist, die Zelte in Deutschland ganz abzubrechen und Steuerausländer zu werden.?
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass weiterhin Leistungsträger aus dem Land gedrängt werden und die Transfers ihrer Wertschöpfung in fremde Länder umgelenkt werden. Auch wenn VAE-Verdiener bisher keine Steuern gezahlt haben, so haben sie doch eine Menge gut verdientes Geld ins Land gebracht.
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Es scheint doch unterschiedliche Auffassungen beider Länder darüber zu geben, wie ein neues DBA auszusehen hat. In einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums heißt es: ?Es ist weiterhin beabsichtigt, ein substantiell neues Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen. Deutschland und die VAE haben eine weitere, dritte Verhandlungsrunde für Oktober 2008 vereinbart.?
Martin Kraeter, in Dubai ansässiger Firmen & Taxation Consultant und GoMoPa-Werbepartner, hierzu: ?Ein Streitpunkt zwischen den Verhandlungspartnern dürfte das Interesse Deutschlands sein, alle oder zumindest die auf Kapitalerträgen basierenden Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen hier in den Emiraten ganz oder teilweise der Besteuerung zu unterwerfen. Auch liegt die Vermutung nahe, dass Deutschland auf die Einräumung von Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten in die wirtschaftlichen Verhältnisse von in den VAE tätigen Deutschen besteht. Das beträfe Zentralbankinformationen wie auch die Übermittlung von Meldedaten an deutsche Behörden, was aus VAE-Sicht ein absolutes 'No-Go' sein dürfte.?
Das Bundesfinanzministerium will alle DBA mit Null- oder Niedrigsteuerländern einer intensiven Überprüfung unterziehen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass es keine Verlängerung des ausgelaufenen Abkommens geben wird. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zur Jahreswende ist ebenfalls mehr als fraglich. Ausgehend von einem eventuellen Verhandlungsergebnis im Oktober 2008, reicht die Zeit zur Ratifizierung nicht aus.
In Rahmen eines Staatsbesuchs des Finanzministers Peer Steinbrück im Mai diesen Jahres hatten die VAE der deutschen Verhandlungsgruppe eine nochmalige Verlängerung des DBA um weitere 2 Jahre vorgeschlagen. Hierauf ist bislang keine Reaktion erfolgt und es dürfte bei der bereits 2006 getroffenen Aussage bleiben, das DBA von 1995 auf keinen Fall erneut zu verlängern. Deutschland führt die Verhandlungen offensichtlich mit dem klaren Ziel, zahlreiche Steuervorteile zu kappen oder ganz abzuschaffen.
?Aus arabischer Sicht gibt es wohl weit wichtigere Verhandlungspartner,? so Martin Kraeter weiter. ?Doppelbesteuerungsabkommen oder Freihandelsabkommen mit den USA oder Australien stünden auf einer solideren Basis, da in diesen Ländern die Bereitschaft weitaus höher ist als dies beim deutschen Verhandlungspartner der Fall zu sein scheint.?
Deutsche Unternehmen, welche etliche Tausend Angestellte in die Emirate entsendet haben, dürften spätestens jetzt nervös werden. Dies gilt noch viel mehr für kleine und große Immobilieninvestoren, ganz gleich ob es sich um direkte Investments oder um die hierzulande angebotenen Dubai Fonds handelt.
Sollte es zu keiner abkommensrechtlichen Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen kommen, bedeutet das für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Unternehmen mit Einkünften in den VAE eine strikte Anwendung des deutschen Steuerrechts. Die Besteuerung der Einkünfte hat dann in Deutschland zu erfolgen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind dann z.B. ab 1. Januar 2009 beim Eigentümer in Deutschland voll steuerpflichtig. Bislang regelte das DBA, dass alleine die VAE ein Besteuerungsrecht hatten, welches sie aber nicht ausübten. Entsprechend gilt dies auch für deutsche Anleger in VAE-Immobilienfonds.
Die Gewinne von Niederlassungen und Tochterunternehmen müssten ohne Verlängerung oder Neuauflage des DBA ab 1. Januar 2009 beim ?Mutterunternehmen? steuerlich voll berücksichtigt werden. Erträge aus Kapitalvermögen wären in Deutschland beim Investor voll steuerpflichtig. Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind dann dem Welteinkommensprinzip folgend in Deutschland voll zu versteuern.
?Die optimistische Variante ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das allerdings erst im Laufe des kommenden Jahres, 2010 oder noch später in Kraft tritt,? führt Martin Kraeter weiter aus. ?Dieses DBA dürfte aber aufgrund der Begehrlichkeiten des Bundesfinanzministeriums allenfalls ein Kompromiss werden und so vom bisherigen DBA abweichen. Jeder Deutsche, der in den Emiraten arbeitet oder aktiv ist, hat bereits einen großen Schritt in die Ferne gewagt. In diesem DBA-Szenario sollte er sich leider ernsthaft fragen, ob es nicht sinnvoller ist, die Zelte in Deutschland ganz abzubrechen und Steuerausländer zu werden.?
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass weiterhin Leistungsträger aus dem Land gedrängt werden und die Transfers ihrer Wertschöpfung in fremde Länder umgelenkt werden. Auch wenn VAE-Verdiener bisher keine Steuern gezahlt haben, so haben sie doch eine Menge gut verdientes Geld ins Land gebracht.
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