
13.07.2010
Wie verkaufe ich eine Immobilie?
Wie kann ich am schnellsten und zu einem guten Preis meine Immobilie verkaufen? Was muss ich beachten, und welche Kosten kommen auf mich zu? Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net beantwortet die 18 meist gestellten Fragen rund um den Haus- und Wohnungsverkauf.
1. Kann ich eine Immobilie allein verkaufen?
Nein, Sie brauchen immer einen Notar. Ohne notarielle Beurkundung ist kein Verkaufsvertrag gültig. Weiter brauchen Sie einen Energiepass (neuerdings auch für Gebäude und Wohnungen vor 1965), den Ihnen Ihr Energieunternehmen für die letzten drei Jahre ausstellt. Und Sie brauchen natürlich einen Käufer mit Bargeld oder mit verbindlicher Finanzierungszusage von der Bank.
2. Kann ich mein Haus verlosen lassen?
Nein, jede Art von Hausverlosung ist in Deutschland verboten. Auch das so genannte Immobilien-Casting, bei dem jeder Teilnehmer 2,99 Euro zahlt und eine Jury entscheidet, wer die Immobilien für einen Euro bekommt, wurde von der zuständigen Behörde in Hessen im März 2010 als Glücksspiel eingestuft und verboten.
3. Gibt es ein Widerrufsrecht?
Nein, es gilt: Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, ist ein Widerruf ausgeschlossen. ?Unterschrieben ist gekauft?, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Barthelmes, Geschäftsführer der Firma Bau Consult in Kassel, dem Magazin Focus.
4. Muss ich nach dem Verkauf für irgendwelche Mängel haften?
Nein, es heißt: "Gekauft, wie gesehen." Eine Haftung des Verkäufers ist nur möglich, wenn ein Gewährleistungsausschluss für den baulichen Zustand extra nicht vereinbart wurde. Ansonsten braucht der Verkäufer nicht einmal angeben, dass eine erhebliche Gefahr für Hausschwamm besteht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist, den Käufer darüber zu informieren. Allenfalls bei arglistiger Täuschung, wenn etwa auf die vom TÜV nicht abgenommene Ölheizung oder auf in der Vergangenheit aufgetretene Wasserschäden nicht hingewiesen wurde, kann der Verkäufer fünf Jahre lang haftbar gemacht werden.
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1. Kann ich eine Immobilie allein verkaufen?
Nein, Sie brauchen immer einen Notar. Ohne notarielle Beurkundung ist kein Verkaufsvertrag gültig. Weiter brauchen Sie einen Energiepass (neuerdings auch für Gebäude und Wohnungen vor 1965), den Ihnen Ihr Energieunternehmen für die letzten drei Jahre ausstellt. Und Sie brauchen natürlich einen Käufer mit Bargeld oder mit verbindlicher Finanzierungszusage von der Bank.
2. Kann ich mein Haus verlosen lassen?
Nein, jede Art von Hausverlosung ist in Deutschland verboten. Auch das so genannte Immobilien-Casting, bei dem jeder Teilnehmer 2,99 Euro zahlt und eine Jury entscheidet, wer die Immobilien für einen Euro bekommt, wurde von der zuständigen Behörde in Hessen im März 2010 als Glücksspiel eingestuft und verboten.
3. Gibt es ein Widerrufsrecht?
Nein, es gilt: Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, ist ein Widerruf ausgeschlossen. ?Unterschrieben ist gekauft?, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Barthelmes, Geschäftsführer der Firma Bau Consult in Kassel, dem Magazin Focus.
4. Muss ich nach dem Verkauf für irgendwelche Mängel haften?
Nein, es heißt: "Gekauft, wie gesehen." Eine Haftung des Verkäufers ist nur möglich, wenn ein Gewährleistungsausschluss für den baulichen Zustand extra nicht vereinbart wurde. Ansonsten braucht der Verkäufer nicht einmal angeben, dass eine erhebliche Gefahr für Hausschwamm besteht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist, den Käufer darüber zu informieren. Allenfalls bei arglistiger Täuschung, wenn etwa auf die vom TÜV nicht abgenommene Ölheizung oder auf in der Vergangenheit aufgetretene Wasserschäden nicht hingewiesen wurde, kann der Verkäufer fünf Jahre lang haftbar gemacht werden.
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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.
| #1 - Kommentar von Mutzke am 28.09.2010 17:11 |
Interessant sind sicher auch Unternehmen, wie die Alphapool AG. Nicht die gängigsten Wege sind umbedingt die Besten. |
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