
29.07.2010
RENTADOMO-Fonds: Fehlende Baugenehmigungen, weniger Mieten, Verpfändungen der Einlagen
Seit 2005 legt Christian S. (45) mit seiner RENTADOMO®-Gruppe keine geschlossenen Immobilienfonds mehr auf, mit denen er notleidende Wohn- und Gewerbeobjekte aus Zwangsversteigerungen in Berlin, Brandenburg und München kaufte, um sie anschließend wieder zu verkaufen oder zu vermieten. Wohl aus gutem Grund: Die mehr als 5.000 Anleger die zwischen den Jahren 2.000 und 2005 in seine 11 Fonds mehr als 105 Millionen Euro investierten, mussten zum Teil böse Überraschungen erleben.
Im 1. Fonds (Erge) lagen gar nicht für alle Objekte aus dem Prospekt Baugenehmigungen vor. Im 3. Fonds war schon beim Verkauf der Wohnungen klar, dass die Mieten um 1 Million Euro kleiner ausfallen würden, als im Prospekt ausgewiesen. Und im 5. Fonds wurden gar 20 Prozent der Anlegergelder an eine Drittbank als Sicherheit für die Kredite verpfändet und gar nicht in die Objekte investiert. Das alles deckte der Berliner Rechtsanwalt und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Brandenburg, Jochen Resch auf, der inzwischen mehrere Hundert Geschädigte vertritt.
Die RENTADOMO®-Gruppe wurde ihre Fondsbeteiligungen vor allem auch deshalb reißend los, weil diese bis zu 100 Prozent finanziert werden durften. Überwiegend geschah das durch die Deutsche Postbank-Tochter BHW aus Hameln und Raiffeisenbanken aus dem Münchener Raum. Die Kanzlei Resch Anwälte (24 Anwälte, 60 Mitarbeiter) konnte nachweisen, dass die Banken bereits bei der Finanzierung der Wohnungen von den fehlenden Baugenehmigungen, Mietdiskrepanzen zwischen Prospekt und Realität und den Abtretungen der Einlagen hinter dem Rücken der Anleger gewusst hätten. Zu allen drei Themen konnte die Resch-Anwälte bereits vor Gerichten Urteile erstreiten, nach denen die Banken die betroffenen Anleger so stellen mussten, als hätten die Anleger das Geschäft, also auch den Kredit, nie unterschrieben. Die Banken mussten die Fondsanteile selbst übernehmen.
Jochen Resch sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Diese Urteile helfen jetzt den anderen Anlegern, in ihren Fällen die Banken zu Vergleichen zu bewegen oder vor Gericht schneller zum Erfolg zu kommen. Unsere Kanzlei bietet Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Die Betroffenen erfahren, wie die Erfolgsaussichten sind und welche Kosten gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden."
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Im 1. Fonds (Erge) lagen gar nicht für alle Objekte aus dem Prospekt Baugenehmigungen vor. Im 3. Fonds war schon beim Verkauf der Wohnungen klar, dass die Mieten um 1 Million Euro kleiner ausfallen würden, als im Prospekt ausgewiesen. Und im 5. Fonds wurden gar 20 Prozent der Anlegergelder an eine Drittbank als Sicherheit für die Kredite verpfändet und gar nicht in die Objekte investiert. Das alles deckte der Berliner Rechtsanwalt und Vorsitzende der Verbraucherzentrale Brandenburg, Jochen Resch auf, der inzwischen mehrere Hundert Geschädigte vertritt.
Die RENTADOMO®-Gruppe wurde ihre Fondsbeteiligungen vor allem auch deshalb reißend los, weil diese bis zu 100 Prozent finanziert werden durften. Überwiegend geschah das durch die Deutsche Postbank-Tochter BHW aus Hameln und Raiffeisenbanken aus dem Münchener Raum. Die Kanzlei Resch Anwälte (24 Anwälte, 60 Mitarbeiter) konnte nachweisen, dass die Banken bereits bei der Finanzierung der Wohnungen von den fehlenden Baugenehmigungen, Mietdiskrepanzen zwischen Prospekt und Realität und den Abtretungen der Einlagen hinter dem Rücken der Anleger gewusst hätten. Zu allen drei Themen konnte die Resch-Anwälte bereits vor Gerichten Urteile erstreiten, nach denen die Banken die betroffenen Anleger so stellen mussten, als hätten die Anleger das Geschäft, also auch den Kredit, nie unterschrieben. Die Banken mussten die Fondsanteile selbst übernehmen.
Jochen Resch sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Diese Urteile helfen jetzt den anderen Anlegern, in ihren Fällen die Banken zu Vergleichen zu bewegen oder vor Gericht schneller zum Erfolg zu kommen. Unsere Kanzlei bietet Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Die Betroffenen erfahren, wie die Erfolgsaussichten sind und welche Kosten gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden."
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