
30.07.2010
Accessio Wertpapierhandelshaus AG und die verheimlichten Kick-Backs
Das Verschweigen heimlicher Vertriebsprovisionen in Höhe von 8 und 9 Prozent für den Verkauf von sehr verlustreichen Anleihen und Genussscheinen kommt die Accessio Werpapierhandelshaus AG - eine Tochter der börsennotierten Driver & Bensch AG aus Itzehoe in Schleswig-Holstein - teuer zu stehen.
Solche als Kick-Backs bezeichnete Provisionen sind zwar nicht verboten. Aber spätestens seit dem BGH-Urteil vom 19. Dezember 2006 (AZ: XI ZR 56/05) müssen Anleger darüber aufgeklärt werden.
Die Berater der Accessio hielten sich aber für besonders schlau und schrieben einfach in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) eine Klausel hinein, wonach die Accessio "dem Kunden auf dessen Wunsch Auskunft über die entsprechenden Zahlungen erteilen" wolle. Aus der Pflicht zur Aufklärung machten die Accessio-Berater auf dem Papier einfach eine freiwillige Tugend.
Accessio AG zu 200.000 Euro Schadensersatz verurteilt
Für dieses Verhalten gab es jetzt vor Gericht eine schallende und teure Ohrfeige. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die Accessio am 20. Juli 2010 dazu, mehreren Anlegern ihre gesamten eingezahlten 200.000 Euro zurückzuzahlen, weil sie das Kick-Back-Geschäft verheimlicht hatte.
Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Paul Naacke von der Berliner Kanzlei KANZLEI KÄLBERER & TITTEL erstritten. Naacke hält die Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung für konsequent: "Jedes Eigeninteresse des beratenden Unternehmens muss offengelegt werden. Nur so kann der Anleger die Empfehlung bewerten und für sich eine Anlageentscheidung treffen."
Vielleicht wäre ja für die Berater der Accessio Wertpapierhandelshaus AG alles gut gegangen. Aber ausgerechnet die Emittenten, die ihnen in den Jahren 2006 bis 2009 Provisionen von 8 und 9 Prozent bezahlten, machten reihenweise schlapp.
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Solche als Kick-Backs bezeichnete Provisionen sind zwar nicht verboten. Aber spätestens seit dem BGH-Urteil vom 19. Dezember 2006 (AZ: XI ZR 56/05) müssen Anleger darüber aufgeklärt werden.
Die Berater der Accessio hielten sich aber für besonders schlau und schrieben einfach in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) eine Klausel hinein, wonach die Accessio "dem Kunden auf dessen Wunsch Auskunft über die entsprechenden Zahlungen erteilen" wolle. Aus der Pflicht zur Aufklärung machten die Accessio-Berater auf dem Papier einfach eine freiwillige Tugend.
Accessio AG zu 200.000 Euro Schadensersatz verurteilt
Für dieses Verhalten gab es jetzt vor Gericht eine schallende und teure Ohrfeige. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die Accessio am 20. Juli 2010 dazu, mehreren Anlegern ihre gesamten eingezahlten 200.000 Euro zurückzuzahlen, weil sie das Kick-Back-Geschäft verheimlicht hatte.
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Vielleicht wäre ja für die Berater der Accessio Wertpapierhandelshaus AG alles gut gegangen. Aber ausgerechnet die Emittenten, die ihnen in den Jahren 2006 bis 2009 Provisionen von 8 und 9 Prozent bezahlten, machten reihenweise schlapp.
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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.
| #1 - Kommentar von Andre Driver & Carsten Bengsch am 09.08.2010 10:04 |
Driver & Bengsch AG tritt Berichterstattung über die Tochter Accessio AG entgegen |
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