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30.09.2008
Badenia unterliegt erneut bei Gericht
New York - Ein ehemaliger Krankenpfleger und seine Exfrau beantragten Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia. In der ersten Instanz wurde ihnen die Hilfe nicht gewährt. Jetzt urteilte das Oberlandesgericht in Karlsruhe, dass von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage auszugehen ist (Az.: 17 W 21/08).

Im vorliegenden Fall erwarb das Paar im Dezember 1998 eine Eigentumswohnung in Ochersleben. Nach mehreren Gesprächen mit Vermittlern unterschrieb das Paar einen Besuchsbericht, traten einer Mietpoolgemeinschaft bei und kauften die 41 qm große Wohnung für 158.688 DM. Mit dem Kauf wollten der ehemalige Krankpfleger und seine Frau Steuern sparen.

Das Ehepaar schloss zur Finanzierung einen Vertrag über ein Vorausdarlehen mit der X-Bank und zwei Bausparverträge mit der Badenia. Das Oberlandesgericht stellt nun fest, dass die Badenia wahrscheinlich von unrichtigen Abgaben des Vermittlers über die tatsächliche Höhe der Mietpoolausschüttung wusste. Die zur Verfügung stehende Nettomiete war geringer als dem das Paar mitgeteilt wurde.

Eine Verjährung der möglichen Ansprüche des Ehepaares bestehe nicht, so die Richter. Denn erst seit Ende 2004 bestehe der begründete Verdacht, dass ein Vorstand einer Bausparkasse mit Täuschungshandlungen beim Vertrieb der Immobilien womöglich in Verbindung stand.

Die Badenia machte durch den sogenannten Schrottimmobilien-Skandal von sich Reden. Wiederholt wurde die Bausparkasse auf Schadensersatz verklagt. Dabei ging es immer wieder um die Verstrickung von Vertretern der inzwischen insolventen Heinen & Biege-Gruppe und der Badenia. Die Vermittler waren den Geschädigten gegenüber als Anlagevermittler aufgetreten. Bei der Finanzierung war die Badenia beteiligt.

In zwei Urteilen im Jahre 2006 gelangten Richter am OLG Karlsruhe zu der Feststellung, dass die Badenia ihre Aufklärungspflichten verletzt habe. Dabei ging es- wie im jüngsten Fall- um das ?Mietpoolkonzept? der Heinen & Biege-Gruppe. Der Mietpool habe von Anfang an betrügerische Form gehabt, da den Geschädigten unwahre Angaben über die tatsächliche Höhe der Ausschüttungen gemacht wurden.

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