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02.09.2010
Verbraucherzentralen fordern mehr Rechte für den BGH
Das klingt zunächst verrückt. Mehr Rechte für BGH-Richter - so lautet die neueste Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus Berlin an die Bundesregierung.
Wozu sollten Deutschlands höchste Richter aber mehr Rechte brauchen?
Den Verbraucherzentralen geht es bei dieser Forderung um mehr Entscheidungsspielraum für die Richter. Denn: Immer wenn die Verbraucherzentralen versuchen, in Fällen mit hunderten oder tausenden Geschädigten stellvertretend eine Grundsatzentscheidung am BGH zu erstreiten, werden sie von großen Konzernen wie Versicherungen und ihren hochbezahlten Juristen einfach ausgeknockt, indem die Verklagten, wenn sich abzeichnet, dass die Sache zu ihren Ungunsten ausgeht, einfach im letzten Moment in Form einer Einigung einfach klein beigeben und damit ein Urteil überflüssig machen, das dann Konsequenzen für alle Kunden oder Versicherten und für die ganze jeweilige Branche hätte.
"Uns sind die Hände gebunden"
Das merken die Richter natürlich auch, aber sie können gegen solche Winkelzüge nichts machen. Auf Nachfragen des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net beim BGH in Karlsruhe wollte man sich zu diesem Problem offiziell nicht äußern. Schließlich erklärte man dem GoMoPa.net-Redakteur dann doch hinter vorgehaltener Hand: "Uns sind die Hände gebunden, wenn die betroffenen Unternehmen im letzten Moment ihre Revision zurückziehen oder den im Einzelfall Betroffenen mit einer Zahlung zufriedenstellen. Dann gibt es keine Urteilsbegründung, die für alle bindend ist."
Genau hier setzen die Verbraucherschützer an und wollen die Macht der Richter stärken. Sie fordern das Zulassen von Grundsatzurteilen in allgemeinbedeutenden Fällen und sofortige Anordnungen von Entschädigungen von Betroffenen.
Lars Gatschke, Referent Versicherungen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., aus Berlin schrieb GoMoPa.net: "Wir sprechen uns dafür aus, das Instrument der Verbandsklage in zweierlei Hinsicht zu verbessern: Erstens muss der BGH die Möglichkeit erhalten, in den Fällen mit erheblicher Bedeutung über den Einzelfall hinaus eine grundsätzliche Klärung herbeiführen zu können. Zweitens müssen Gerichte mit Urteilen zu Unterlassungsansprüchen bei AGB-Verstößen auch die Entschädigung des Betroffenen anordnen können.
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