
13.09.2010
Steuergerechtigkeit für Optionsscheine gefordert
Der Schock sitzt den Optionsscheine-Händlern noch immer tief in den Knochen, seit der Bundesfinanzhof vor drei Jahren entschied, dass Optionsscheine, die mit Totalverlust verfallen, nicht als Verluste von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Der Begründung war, dass man ja nichts veräußert hätte (Aktenzeichen: IX R 11/06).
Ohne Veräußerungsgeschäft gebe es keine absetzbaren Verluste. Im Gegensatz mussten Gewinne aus den Optionsgeschäften sehr wohl versteuert werden. Mit schlimmen Folgen für die Anleger.
Diese einseitige Besteuerungspraxis bedroht Berufs-Aktienhändler in ihrer Existenz. So klagt Aktienhändler Markus Sch. (39) vom Münchener Bankhaus Merck Fink: "Wenn man gut ist, macht man vielleicht in einem Jahr 110.000 Euro Gewinn und 100.000 Verlust." Normal wäre es, also 10.000 Euro Gewinn zu versteuern. Doch nun will das Finanzamt auf 110.000 Euro Steuern. Für drei Jahre zurück summiert sich der zu versteuernde Gewinn schnell auf über 300.000 Euro, obwohl es ja real nur zehn Prozent Gewinne waren.
Wenn sich an dieser Steuerpraxis nichts ändert, müsste der Banker sein Eigenheim verkaufen, dass er mit seiner Frau und zwei Kindern bewohnt.
Ein Rentner erkämpft eine mündliche Verhandlung vorm Bundesfinanzhof
Doch es gibt Hoffnung, dass es es nicht so weit kommt. Ein Rentner aus Augsburg kämpfte sich nun ebenfalls bis vor den Bundesfinanzhof vor. Er bekam zwar zunächst im Juni 2010 einen ablehnenden Bescheid. Aber gegen den legte er Widerspruch ein, so dass der Bundesfinanzhof nun in einer mündlichen Verhandlung darüber entscheiden muss, ob verfallene Optionsscheine tatsächlich als Verluste anerkannt werden oder nicht. Der Termin steht noch nicht fest, wird aber nun von Tausenden Optionsscheinhändlern mit Sehnsucht erwartet.
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