
25.09.2008
Urteil gegen die Capital Advisor Fund II GbR
New York - Das Landgericht Potsdam hat jetzt die Capital Advisor Fund II GbR dazu verurteilt, die Beteiligung einer Anlegerin abzubrechen, die ihren Beitritt widerrufen hatte. Dies ist nun das zweite Urteil gegen die Gesellschaft, mit dem einem Anleger Recht gegeben wird.
Die Klägerin wollte vor zwei Jahren etwas für ihre Rente tun und zeichnete über einen Vermittler eine Beteiligung in Höhe von 13 000 Euro. Die sollte sie mit monatlichen Raten von etwas mehr als 50 Euro abzahlen. Der Vermittler drängte die Frau zur Unterschrift, indem er angab, der Fonds sei schon nahezu platziert. Doch diese Aussage war falsch, denn gegen Ende letzten Jahres war der Fonds nur zur Hälfte des Gesellschaftskapitals von Anlegern bedient worden und ging in diesem Jahr sogar in die Verlängerung.
Die Beratung des Vermittlers der IFF AG war unzulänglich, so die Richter. Weder entsprach die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen, noch entsprach es der Wahrheit, dass die Anlage geeignet sei, die Rente der Klägerin aufzubessern. Die Verlustrisiken waren viel zu hoch für eine derartige Anlage.
Das Gericht entschied nun, dass der Widerruf der Klägerin den Regelungen zu Haustürgeschäften entsprechend rechtens ist. Trotzdem wird die Geschädigte weitaus weniger Geld zurückerhalten, als sie angelegt hatte, da sie nur Anspruch auf den aktuellen Wert der Beteiligung hat. Immerhin muss sie nun die restlichen Raten über 9500 Euro nicht mehr zahlen. Ihren Verlust will die Klägerin angeblich gegenüber der IFF AG durchsetzen.
Angeblich will noch eine Vielzahl von Anlegern gegen die Capital Advisor Fund II GbR rechtlich vorgehen.
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Die Klägerin wollte vor zwei Jahren etwas für ihre Rente tun und zeichnete über einen Vermittler eine Beteiligung in Höhe von 13 000 Euro. Die sollte sie mit monatlichen Raten von etwas mehr als 50 Euro abzahlen. Der Vermittler drängte die Frau zur Unterschrift, indem er angab, der Fonds sei schon nahezu platziert. Doch diese Aussage war falsch, denn gegen Ende letzten Jahres war der Fonds nur zur Hälfte des Gesellschaftskapitals von Anlegern bedient worden und ging in diesem Jahr sogar in die Verlängerung.
Die Beratung des Vermittlers der IFF AG war unzulänglich, so die Richter. Weder entsprach die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen, noch entsprach es der Wahrheit, dass die Anlage geeignet sei, die Rente der Klägerin aufzubessern. Die Verlustrisiken waren viel zu hoch für eine derartige Anlage.
Das Gericht entschied nun, dass der Widerruf der Klägerin den Regelungen zu Haustürgeschäften entsprechend rechtens ist. Trotzdem wird die Geschädigte weitaus weniger Geld zurückerhalten, als sie angelegt hatte, da sie nur Anspruch auf den aktuellen Wert der Beteiligung hat. Immerhin muss sie nun die restlichen Raten über 9500 Euro nicht mehr zahlen. Ihren Verlust will die Klägerin angeblich gegenüber der IFF AG durchsetzen.
Angeblich will noch eine Vielzahl von Anlegern gegen die Capital Advisor Fund II GbR rechtlich vorgehen.
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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.
| #1 - Kommentar von Matthias am 18.11.2009 14:06 |
Ich klage mittlerweile auch gegen die IFF AG. Wer da noch einzahlt, sollte sich einen Anwalt besorgen. |
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