
23.09.2008
Ausländische Policenmäntel schützen nicht vor Abgeltungssteuer
New York - Es wäre so elegant gewesen: die legale Umgehung der Abgeltungssteuer durch Policenmäntel beispielsweise nach Liechtensteiner Recht. Doch nun will die Bundesregierung dem einen Riegel vorschieben.
Zur Jahreswende tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Kritiker warnen, die Steuer werde eine massive Kapitalflucht zur Folge haben. Das wird sie in auch, wenn Vermögende mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung haben und diese durch einen Investmentfond absichern. Doch die viel beworbenen Policenmäntel aus Liechtenstein, Luxemburg, England oder der Schweiz schützen nun doch nicht vor der Abgeltungssteuer.
Das Modell sah vor, dass ein Anleger durch den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung und Zahlung einer einmaligen Prämie sein Wertpapierdepot einbringt, das durch eine inländische Bank geführt wird. Die Erträge durch Dividenden oder Zinsen werden nach diesem Finanzmodell erst dann versteuert, wenn die Police ausbezahlt wird. Nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs ist dann nur noch die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Bei einer Verrentung muss sogar nur der Ertragsanteil versteuert werden.
Doch Bundesregierung setzt alles daran, dass beschriebene Modell zu verhindern. Die Gewinne sollen, wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, nicht erst nach Auszahlung der Police versteuert werden, sondern jährlich.
Auch bereits geschlossene Verträge wären davon betroffen. Ein Rücktrittsrecht gibt es in den meisten Fällen nur bei neueren Abschlüssen.
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Zur Jahreswende tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Kritiker warnen, die Steuer werde eine massive Kapitalflucht zur Folge haben. Das wird sie in auch, wenn Vermögende mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung haben und diese durch einen Investmentfond absichern. Doch die viel beworbenen Policenmäntel aus Liechtenstein, Luxemburg, England oder der Schweiz schützen nun doch nicht vor der Abgeltungssteuer.
Das Modell sah vor, dass ein Anleger durch den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung und Zahlung einer einmaligen Prämie sein Wertpapierdepot einbringt, das durch eine inländische Bank geführt wird. Die Erträge durch Dividenden oder Zinsen werden nach diesem Finanzmodell erst dann versteuert, wenn die Police ausbezahlt wird. Nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs ist dann nur noch die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Bei einer Verrentung muss sogar nur der Ertragsanteil versteuert werden.
Doch Bundesregierung setzt alles daran, dass beschriebene Modell zu verhindern. Die Gewinne sollen, wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, nicht erst nach Auszahlung der Police versteuert werden, sondern jährlich.
Auch bereits geschlossene Verträge wären davon betroffen. Ein Rücktrittsrecht gibt es in den meisten Fällen nur bei neueren Abschlüssen.
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