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10.02.2011
Anlegerschutzgesetz: Kein Schutz im Grauen Kapitalmarkt
Das neue Anlegerschutzgesetz, das morgen (11. Februar 2011) vom Bundestag verabschiedet werden soll, klammert den Grauen Kapitalmarkt aus und konzentriert sich auf einzelne Verbesserungen im bereits regulierten Bereich der Finanzdienstleistungen.

Dr. Beate Merk
© StMJ Bayern
Freifahrtschein für Genussrechteverkäufer
Bei Anbietern geschlossener Fonds bleibt also alles, wie gehabt, allein an der Bonner Finanzaufsicht BaFin hängen, die die Verkaufsprospekte und die darin enthaltenen Risiken und Fallen überhaupt nicht inhaltlich überprüft, sondern nur darauf achtet, dass die Form eingehalten wird. Und, wenn ein Anbieter Genussrechte oder stille Beteiligungen ab 50.000 Euro Mindesteinlage verkauft, dann ist das nicht einmal genehmigungspflichtig, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Investor ab 50.000 Euro selbst die Risiken zu kennen habe.
Freibrief für undurchsichtige Aktientausch-Geschäfte
Noch gemeiner, und das trifft dann wieder Tausende von Kleinanlegern, ist der Aktientausch bei Pennystocks im Freiverkehr der Börse:
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