
09.06.2011
Albis Finance AG - Anlage mit Blick in leere Schatullen
Im Hause von Deutschlands "einzigem bankenunabhängigen Leasingunternehmen", der Albis Finance AG aus Hamburg (vormals NL NordLease GmbH), wird anscheinend mit zweierlei Maß gemessen. Leasing-Kunden werden mit einem Rund-um-Sorglospaket beglückt, stille Teilhaber dagegen bekamen böse Post vom Chef.

Vorstand Dr. Claus-Rainer Wagenknecht
aus Hamburg © Albis Finance AG
Geldgeber der Albis Finance AG waren auch Kleinanleger, die zum Beispiel beim 1997 aufgelegten Rothmann & Cie. LeaseFonds III ALBIS Finance AG schon mit umgerechnet 1.250 Euro oder mit monatlichen Raten von 50 Euro einsteigen konnten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Strube Fandel Rechtsanwälte aus Düsseldorf und Köln berichtet von einem Anleger, der von der Vermittlern, die für die Albis Finance AG die stillen Beteiligungen verkaufte, gar dazu überredet wurde, seine Lebensversicherungen zu kündigen und das Geld in die Leasing-Fonds der Albis Finance AG zu investieren. Dort bekäme man 15 Jahre lange eine jährliche Rendite von 12 Prozent pro Jahr, wurde dem Anleger versprochen.
Rechtsanwalt Christian H. Röhlke aus Berlin spricht auf seiner Internetseite von vielen Anlegern, die den hohen Renditeversprechungen der Gesellschaft geglaubt hätten. Röhlke schrieb am 23. Februar 2011: "Über eine Dekade lang hatten viele Anleger an die vollmundigen Versprechungen der Gesellschaft geglaubt. Demnach wurden Renditen im zweistelligen, jedenfalls aber im hohen einstelligen Bereich erwartet."

Anlegeranwälte wie die Kanzlei Strube Fandel Rechtsanwälte aus Düsseldorf und die Kanzlei Dr. Thomas Schulte und Kollegen Rechtsanwälte aus Berlin berichten übereinstimmend, dass manche Anleger beim Kauf nicht einmal einen Prospekt überreicht bekamen. Und wenn, hätten viele Anleger bis heute nicht verstanden, welches Risiko damit verbunden ist, atypisch stiller Teilhaber eines geschlossenen Fonds zu werden. Nämlich, nicht aussteigen zu können, nur das ausbezahlt zu bekommen, was nach zehn oder 15 Jahren noch in der Kasse ist, Vorabausschüttungen im schlechten Fall zurückzahlen zu müssen und sogar als Miteigentümer für Forderungen zu haften. Die Vermittler hätten unisono nicht für Aufklärung beim Verkauf der Anteile gesorgt. Und im Prospekt sind die Informationen zum Thema "Nachzahlungsverpflichtung" zumindest nicht sehr verständlich dargestellt.
Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Viele Anleger erfahren jetzt zum ersten Mal, dass die in der Vergangenheit ohnehin nur geringen jährlichen Zahlungen keine Gewinn-Ausschüttungen gewesen sind, sondern bei näherer Betrachtung nur Entnahmen waren, die ihre eigene Beteiligung verringert haben. Dass diese Ausschüttungen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen, war nur den wenigsten bewusst."
Doch wie ist die Rechtslage wirklich?
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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.
| #1 - Kommentar von Henny am 01.08.2011 03:30 |
It's sopkoy how clever some ppl are. Thanks! |
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