
27.11.2008
FC Energie Cottbus abgezockt
FC Energie Cottbus abgezockt - BGH: kein Knast
Finanzberater verjubelte 300.000 Euro, versprochener Millionenkredit für Bundesligaclub blieb aus
Cottbus - Der betrügerische Finanzberater, der den Fußballbundesligisten FC Energie Cottbus im Jahre 2005 um 300.000 Euro abgezockt hat und im Gegenzug keinen versprochenen Millionenkredit vermitteln konnte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Bundesgerichtshof bestätigte gesten das Bewährungs-Urteil des Landgerichts Cottbus vom vergangenen Jahr (Aktenzeichen 5 StR96/08 und LG Cottbus-22KLs1/07). Für seine beiden Helfer, einen Rechtsanwalt und einen Medienberater, die auf Freispruch plädierten, bleiben die verhängten Geldstrafen wegen Beihilfe zum Betrug bestehen.
Der Profifußballclub (zur Zeit Rang 18) ist dem Finanzberater damals wohl nur deshalb auf den Leim gegangen, erläuterte Vereinssprecher Ronny Gersch dem Finanznachrichtendienst www.GoMoPa.net, weil es die US Financial Group, für die der Mann angeblich arbeitete, tatsächlich gab. "Allerdings", so Gersch, "gab es die Firma zwei Mal. Und der Berater gehörte zur falschen."
Da der Fußballverein 2005 in Geldschwierigkeiten steckte, nahm der damalige Vereinspräsident das angebliche Angebot aus Übersee nur zu gern an. Der Finanzberater stellte sich als Repräsentant der renommierten US Financial Group vor und überzeuge den Vereins-Chef davon, ihm einen Vorschuss in Höhe von 300.000 Euro auf ein von einem Rechtsanwalt eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen, so das Gericht.
Der Finanzberater gab vor, dass dieser Betrag zur Deckung der Kosten für den zu vermittelnden Millionenkredit dienen sollte. Tatsächlich war aber seine US Financial Group zur Vermittlung eines solchen Finanzgeschäfts gar nicht imstande. Hinzu kam, dass der Rechtsanwalt seine Treuhandabrede nicht einhielt. Der Anwalt gab das Geld dem Finanzberater zur freien Verfügung. Laut Gericht gingen "die Beträge in dubiosen Investitionen verloren; mehr als ein Drittel des Vorschusses verwendete der Finanzberater zudem zu eigenen Zwecken. Der Medienberater, der von der Leistungsunfähigkeit der amerikanischen Gesellschaft wusste, war an den Vertragsverhandlungen beteiligt."
Energie-Cottbus-Sprecher Ronny Gersch kommentierte das Urteil gegenüber dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net heute so: "Dass der Finanzberater nicht in Haft muss, war leider abzusehen. Aber die höchsten Richter haben eindeutig seinen Betrug bestätigt. Das deckt sich mit unserer Auffassung. Wir haben gegen den Finanzberater Zivilprozesse laufen. Wir fordern unser Geld zurück. Zum Glück ist unser Club heute schuldenfrei. Jedoch ist niemand vor falschen Anlageberatern gefeit."
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Cottbus - Der betrügerische Finanzberater, der den Fußballbundesligisten FC Energie Cottbus im Jahre 2005 um 300.000 Euro abgezockt hat und im Gegenzug keinen versprochenen Millionenkredit vermitteln konnte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Bundesgerichtshof bestätigte gesten das Bewährungs-Urteil des Landgerichts Cottbus vom vergangenen Jahr (Aktenzeichen 5 StR96/08 und LG Cottbus-22KLs1/07). Für seine beiden Helfer, einen Rechtsanwalt und einen Medienberater, die auf Freispruch plädierten, bleiben die verhängten Geldstrafen wegen Beihilfe zum Betrug bestehen.
Der Profifußballclub (zur Zeit Rang 18) ist dem Finanzberater damals wohl nur deshalb auf den Leim gegangen, erläuterte Vereinssprecher Ronny Gersch dem Finanznachrichtendienst www.GoMoPa.net, weil es die US Financial Group, für die der Mann angeblich arbeitete, tatsächlich gab. "Allerdings", so Gersch, "gab es die Firma zwei Mal. Und der Berater gehörte zur falschen."
Da der Fußballverein 2005 in Geldschwierigkeiten steckte, nahm der damalige Vereinspräsident das angebliche Angebot aus Übersee nur zu gern an. Der Finanzberater stellte sich als Repräsentant der renommierten US Financial Group vor und überzeuge den Vereins-Chef davon, ihm einen Vorschuss in Höhe von 300.000 Euro auf ein von einem Rechtsanwalt eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen, so das Gericht.
Der Finanzberater gab vor, dass dieser Betrag zur Deckung der Kosten für den zu vermittelnden Millionenkredit dienen sollte. Tatsächlich war aber seine US Financial Group zur Vermittlung eines solchen Finanzgeschäfts gar nicht imstande. Hinzu kam, dass der Rechtsanwalt seine Treuhandabrede nicht einhielt. Der Anwalt gab das Geld dem Finanzberater zur freien Verfügung. Laut Gericht gingen "die Beträge in dubiosen Investitionen verloren; mehr als ein Drittel des Vorschusses verwendete der Finanzberater zudem zu eigenen Zwecken. Der Medienberater, der von der Leistungsunfähigkeit der amerikanischen Gesellschaft wusste, war an den Vertragsverhandlungen beteiligt."
Energie-Cottbus-Sprecher Ronny Gersch kommentierte das Urteil gegenüber dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net heute so: "Dass der Finanzberater nicht in Haft muss, war leider abzusehen. Aber die höchsten Richter haben eindeutig seinen Betrug bestätigt. Das deckt sich mit unserer Auffassung. Wir haben gegen den Finanzberater Zivilprozesse laufen. Wir fordern unser Geld zurück. Zum Glück ist unser Club heute schuldenfrei. Jedoch ist niemand vor falschen Anlageberatern gefeit."
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