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10.11.2011
Wohnungsvermittler Andreas Schrobback (31) von der Prime Estate GmbH aus Berlin Grunewald nennt sich selbst "Fördermitteloptimierer", die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger aus Berlin zählt Schrobback allerdings zu "einem der skrupellosesten Vermittler" von so genannten Schrottimmobilien.

Hans Jörg Bohmfalk im Tagesspiegel online vom 10. September 2010
Um aus diesen Schrottimmobilien-Finanzierungen nun wieder heraus-zukommen, blieb den Käufern bislang nur, mühsam vor Gerichten zu beweisen, dass sie wirklich falsch beraten worden waren. Manchmal waren die Protokolle verschwunden oder es gab keine Zeugen.
Doch nun sind die Vermittler Schrobback und Bohmfalk in ihre eigene Falle getappt, die sie eigentlich für die ahnungslosen Käufer der Eigentumswohnungen gestellt hatten.
Die Falle hieß Notarfalle
Die per Kaltanruf überrumpelten Kunden wurden zu einem Notar gebracht, bei dem sie zwar erfuhren, dass sie nun eine Eigentumswohnung kaufen sollten. Doch die gewieften Vermittler redeten den willigen Steuersparern ein, das sie nur eine Angebotsbestellung für eine Wohnung unterschreiben würden.
Der richtige Kaufvertrag werde erst beim nächsten Treffen unterschrieben. Es gab aber gar kein nächstes Treffen, denn was die Kunden unterschrieben, war bereits der rechtsverbindliche Kauf einer Eigentumswohnung. Ein Widerspruchsrecht gibt es bei solcherlei Geschäften nicht. Die Kunden saßen in der Notarfalle. Wer nicht zahlte, konnte gnadenlos mit Vollstreckungen ins Gehalt und Vermögen zur Kasse gebeten werden.
Doch ausgerechnet die Meister der Täuschung, an Schrobbacks Villa steht Wirtschaftsberatung, die Xpert7 von Bohmfalk köderte die Kunden mit einer Werbung ("Bis zu 50 Prozent Steuern sparen") am privaten PKW als Zusatzverdienst, ehe sie zum Steuerspar-Verkauf überging, machten, nachdem sie die Unterschriften der Kunden im Sack hatten, einen dilettantischen Formfehler, der sie nun nach Jahren einholt und zumindest die Bauträger als Verkäufer der Immobilien teuer zu stehen kommt.

Jochen Resch aus Berlin
© Resch Rechtsanwälte
Was haben denn die Vermittler falsch gemacht?
Jochen Resch verriet dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Die Kaufverträge waren wegen formeller Fehler unwirksam. Das notarielle Kaufangebot des Käufers an den Verkäufer hat der Verkäufer nicht rechtzeitig angenommen. Der Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen und muss rückabgewickelt werden."
Die Vermittler haben es also versäumt, rechtzeitig die Unterschrift der Bauträger einzuholen beziehungsweise als Vertreter des Bauträgers selbst zu unterschreiben. Die Bauträger müssen für diesen Fehler, der nun ihnen angelastet wird, einstehen.
Im Fall des Vermittlers Schrobback wurde die Centrum Immobilien Management GmbH aus Marburg vom Landgericht Marburg auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verurteilt, weil der dem Erwerb zu Grunde liegende Kaufvertrag aus formellen Gründen unwirksam war (Urteil ist noch so frisch, dass es noch nicht rechtskräftig ist). Jochen Resch: "Die Centrum wurde 1996 gegründet. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien in Leipzig. Für den Verkauf hat die Centrum regelmäßig externe Vertriebe eingeschaltet, so unter anderem die Firmen des Berliners Andreas Schrobback, deren Namen häufig wechseln."
Im Fall des Vermittlers Bohmfalk muss nun der Bauträger FP Immobilien bluten:
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