
21.12.2011
Konto Korrekt - eine Software gegen Bankenabzocke

Bankkontenprüfer Hans Peter
Eibl aus Lauffen © Eibl
Seit 1999 gilt die Software als gerichtsfest und wurde von keiner Bank widerlegt. Bislang haben nur Eibl selbst und ein paar wenige Lizenznehmer wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmer die Software genutzt.
Einer der Lizenznehmer, Harry Schmidt mit der BlueMarket AG aus Pfäffikon in der Schweiz, hat am 30. November 2011 die Vermarktung der Software unter dem Namen Konto Korrekt für Jedermann übernommen. Erfinder Eibl sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Ich habe dafür leider nie Zeit gehabt. Harry Schmidt hat die Zeit und auch die richtige Firma dafür. Es ist ganz in meinem Sinne, wenn Harry Schmidt die Konto Korrekt nach dem Motto verkauft: Jeder sollte eine Antibankenviren-Software auf seinem Computer haben."
Als jüngstes Beispiel, warum die Aufklärungsarbeit mit Hilfe von Konto Korrekt so wichtig ist, schickte Eibl GoMoPa.net folgendes aktuelle Urteil gegen die ApoBank Düsseldorf, die jahrelang einen freiberuflichen Apotheker abzockte. Eibl hat für diesen Fall nicht persönlich den Kontenverlauf begutachtet, das übernahm ein Gutachterkollege. Aber die Berechnungsgrundlage ist die von Konto Korrekt.
ApoBank muss einem Apotheker über 200.000 Euro zurückerstatten
Es ist beinahe unglaublich. Aber das Landgericht Duisburg (NRW) bescheinigte jetzt der ApoBank, dass diese einem treuen Kunden in 12 Jahren für zwei Kredite in einer Gesamthöhe von 700.000 Euro sage und schreibe 233.000 Euro an Zinsen und Zinscapgebühren zuviel in Rechnung stellte. Dabei habe sie laut Gerichtsurteil vom 1. Dezember 2011 (1 O 124/11) sogar gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Apotheker kann sich nun über eine Rückzahlung freuen, zu der die ApoBank verurteilt wurde.
Als der Apotheker nach 12 Jahren mal vorsichtig nachfragte, auf welcher Grundlage die Bank die bei Vertragsabschluss im Jahre 1997 als variable Zinsen ausgehandelten Zinsen eigentlich festgelegt hatte, überwies die Bank von sich aus dem Kunden rund 7.500 Euro zurück. Und pochte des weiteren auf Verjährung. Diese Ausrede ließ das Landgericht nicht gelten, da die Zeit erst ab Kenntnis von Unzulässigkeiten zählt. Die hier vorliegende willkürliche Erhebung von Zinsen und Gebühren, ohne zum Beispiel den Euribor (Zinssatz, mit dem sich Banken untereinander Geld leihen) zu berücksichtigen, kam erst im Jahre 2009 auf Nachfrage des Kunden teilweise heraus.
In seinem ganzen Ausmaß von 233.000 Euro wurde der Schaden, den die Bank dem Kunden zufügte, erst mit einem Gutachten, dass ein Privatsachverständiger für Kontokorrent und Darlehen am 21. April 2010 verfasste:
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