
23.02.2012
Schatzfund: Nur in NRW, Bayern und Hessen darf man Hälfte behalten

Teile des Goldschatzes aus der Küche in Hannover
Allein das Nichtmelden hätte ihn nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (seit 1. April 1979 in Kraft) ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro gekostet (Paragraph 35 Absatz 3).
Hätte er den Fund zerstört, hätte er nach Paragraph 34 Absatz 1 desselben Gesetzes bis zu zwei Jahren ins Gefängnis gemusst.
Hätte er sich das Gold einfach in die Tasche gesteckt und behalten, wäre das Unterschlagung und wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
Wäre der Schatz herrenlos gewesen, stünde dem Handwerker für den Fund in Niedersachsen nicht einmal eine Belohnung zu:
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