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23.03.2012
Genussrechte-Spezis in schwarzen Roben

Die drei Münchner Rechtsanwälte Frank Marzillier, Dr. Werner Meier und Dr. Gregor Guntner haben mit ihrer Kanzlei ein Genussrechte-Geschäftsmodell zur Prozesskostenfinanzierung entwickelt und aufgebaut, das wohl in der deutschen Anwaltslandschaft an Seltsamkeiten seinesgleichen sucht.

Eigendarstellung Ausriss MMG.de
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Die Genussrechte sind genehmigungsfrei, werden von Firmen eingesammelt, die mit der Kanzlei verbunden sind, und das Kapital darf auch nur exklusiv an die eigene Kanzlei zur Prozesskosten-finanzierung überwiesen werden.

Ein Prozesserfolg scheint nicht primäres Ziel zu sein, weil sich in diesem Fall die Anwälte wegen des doppelten Honorares aus der Mandatierung und aus der Fifty-Fifty-Teilung des erstrittenen Geldes zwischen ihrem Prozesskonstenfinanzierer und dem Mandanten nach Paragraph 352 StGB strafbar machen würden. Bislang sind Rückführungen von Anlegergeldern auch nicht bekannt geworden.

Zwar verstößt die Beteiligung von Rechtsanwälten an der Prozessfinanzierung auch gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (Paragraph 49 b, Absatz 2, Satz 1 BRAO), doch das scheint die drei Rechtsanwälte nicht zu kümmern.

Nach Insiderinformationen, die an die Kripo München und an den Finanznachrichtendienst GoMoPa.net geschickt wurden, hätten die Anwälte zwei Prozesskostenfinanzierer vorgeschaltet, die sich über Genussrechte von vielen stillen Teilhabern finanzieren.

Frank Marzillier und Dr. Werner Meier gründeten im Jahre 2006 als Gesellschafter gemeinsam mit dem Investmentberater und Börsenhändler Uwe Modrok an dessen Adresse in Rottach-Egern eine Julian GmbH. Zweck der Gesellschaft ist es, Prozesse von Anlage-Geschädigten zu finanzieren. Mitgesellschafter Uwe Modrok übernahm die Geschäftsführung. Im September 2010 gründete Modrok an selber Stelle und zum gleichen Zweck noch eine Sabinus GmbH.

Eine Reihe von Indizien würde nach Aussagen des Insiders dafür sprechen, dass die Julian GmbH primär dazu diene, Geld der Investoren in Honorarzahlungen für dubiose Vermittler von Mandanten und Anwaltsgebühren der Kanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner (MMG) umzuwandeln.

Genussrechte zum "Aufessen"

Um Prozesskosten für geschädigte Anleger vorfinanzieren zu können, dazu gehört auch Informationsbeschaffung und die Durchsetzung von Rechten, braucht es Geldgeber. Dafür war Anlageberater Uwe Modrok der richtige Mann. Unter seiner Leitung sammelte die Julian GmbH in den Jahren 2008 und 2009 laut Geschäftsberichten rund 2,4 Millionen Euro Genussrechtekapital von stillen Teilhabern ein.

Allerdings ist Modroks Ruf umstritten. Laut Wirtschaftswoche war Modrok "unter anderen bei der Trainforce Direktionsbevollmächtigter und war hier für den Vertrieb der RWB Private Equity Fonds verantwortlich.

Diese Fonds zeichnen sich durch hohe Gebühren und geringe Transparenz aus. In verschiedenen Internetportalen (auch auf GoMoPa.net - Anmerkung der Redaktion) und Fachzeitschriften wird schon seit Jahren vor einer Investition in Fonds der RWB AG gewarnt."

Modrok gibt auch zu, vom 1. Dezember 2004 bis 30. Juni 2005 bei Trainforce beschäftigt gewesen zu sein. Er sollte dort nach eigenen Angaben den institutionellen Bereich, also für Banken und Vermögensverwalter, aufbauen. Doch Modrok beteuert: "Es wurde von mir kein einziger Vertrag vermittelt."

Nun also die Genussrechte für die Julian GmbH. Und damit niemand Modrok bei diesem Einlagengeschäft auf die Finger schauen kann, hat sich die Kanzlei Mazillier, Dr. Meier und Dr. Guntner bei der Ausgestaltung der Genussrechteverträge einen ganz besonderen rechtlichen Clou einfallen lassen. Die juristische Meisterleistung der Kanzlei besteht dabei zum einen darin, dass die von ihnen entwickelten Genussrechte BaFin-frei, also ohne Erlaubnis der Bonner Finanzmarktaufsicht, verkauft werden dürfen. Die Genussrechteinhaber werden einfach wie normale Gesellschafter an den Verlusten der Prozesskostenfinanzierer beteiligt, und schon sind die Einlagen nur "bedingt rückzahlbar" und erfüllen nicht mehr den Tatbestand des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts.

Zum anderen bleiben die Genussrechteinhaber natürlich wie gewöhnliche Genussrechteinhaber ohne Mitspracherecht. An den Verlusten beteiligt zu sein, heißt konkret, dass der Prozesskostenfinanzierer mit dem Geld der Genussrechteinhaber Honorare an Anwälte für Informationsbeschaffungen oder Provisionen an Vermittler für neue Mandanten bezahlt, ohne dass es am Ende überhaupt zu einer erfolgreichen Rückführung von Anlegerkapital kommen muss. In diesem letzteren Fall würde der Geldtopf der Genussrechte nämlich wieder aufgefüllt werden müssen, und man müsste die versprochenen Gewinne und auch den Nennbetrag zurückbezahlen.

Gewinnt man dagegen erst gar keine Prozesse, verzichtet man zwar auf einen Extragewinn (im Gewinnfall wird das zurückgeführte Kapital fifty fifty mit den Anlegern geteilt), aber man hat ja dennoch schon gut an den gewinnunabhängigen Anwaltshonoraren verdient. Das Kapital wird einfach "aufgegessen".

Mandanten aus aussichtslosen Fällen

Um das Genussrechtekapital ganz legal verbrauchen zu können, braucht es Mandanten. Möglichst viele. Hier kommt ein Vermittler ins Spiel, den Rechtsanwalt Dr. Meier zum Beispiel gegenüber der F. I. Wirtschaftsberatung aus Krefeld als "seriösen Ermittler, ehemaligen Kripobeamten und verdeckten Ermittler" und als "langjährigen und vertrauensvollen Geschäftspartner" vorstellte.

Es handelt sich bei diesem langjährigen Geschäftspartner um einen Josef Junginger (59) aus Buchendorf im Landkreis Starnberg (Bayern). Er bezeichnet sich selbst als Director der Deltacon Deutschland Limited, die auf den Namen seiner Frau Uta Junginger (67) angemeldet ist, mit der er aus gutem Grund seit dem Ehevertrag vom 31. Mai 1991 in Gütertrennung verheiratet ist. 12 Jahre lang gab Josef Junginger immer wieder Eidessstattliche Versicherungen ab, wenn die Gerichtsvollzieherin Angela Matheis vom Amtsgericht Starnberg Vollstreckungsaufträge durchsetzen wollte. Bei der Eidesstattlichen Versicherung vom 27. September 2006 gab Junginger an, er sei bei der Deltacon Deutschland Limited angestellt. Er bekäme 500 Euro brutto und 352,16 Euro netto im Monat. Das Gehalt werde aber direkt auf das Konto seiner Frau überwiesen. Junginger konnte die Schuld von 267,80 Euro nicht begleichen.

Junginger hat mal als Kfz.-Meister in München gearbeitet. Im Jahre 2003 hatte Junginger an seiner damaligen Privatanschrift Sperberweg 2 in Krailling bei München die Kraillinger Kapitalfahndung als Wirtschaftsdetektiv gegründet, die er mit Stiefsohn Sebastian Stärk betrieb. Junginger gründete daraufhin auf den Namen seiner Frau die Deltacon Deutschland Limited, die inzwischen nach einem Umzug des Ehepaares Junginger in der Forstenrieder-Park-Straße 24 in Gauting residiert. Hier existiert seit 6. Oktober 2011 auf den Namen der Eheleute auch noch eine Sophokles GmbH mit dem Geschäftszweck "Infobeschaffung am Kapitalmarkt und Durchsetzung von Rechten". Das Stammkapital von 25.000 Euro zahlte Uta Junginger allein ein.

Welche Leistung erbrachte dieser Junginger nun für die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner?

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