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13.06.2012
Mandanten-Abzocke: Kanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner zur Rückzahlung verurteilt

Convent Das normale gesetzliche Anwaltshonorar in Höhe von 13.000 Euro reichte der Münchner Anwaltskanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwalts-gesellschaft mbH (MMG) offenbar nicht.

Trotz eines in Deutschland verbotenen Erfolgshonorares (Paragraph 49 b Absatz 2 Seite 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, Paragraph 4a gemäß 4b des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und Paragraph 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zockten die drei Rechtsanwälte Frank Marzillier, Dr. Werner Meier und Dr. Gregor Guntner einen Mandanten aus Sindelfingen in Baden-Württemberg doppelt ab.

Sie empfahlen für einen sehr aussichtsreichen Prozess gegen den Londoner Broker und Hedgefonds AMT Futures Limited vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 100132/06) wärmstens einen Prozesskostenfinanzierer namens actio Prozessfinanz GmbH aus München mit Geschäftsführer Thomas Höder. Im Gewinnfall sollte sich der geschädigte Anleger des Londoner Hedgefonds nach Abzug der Anwaltskosten (rund 13.000 Euro) das restliche erstrittene Geld Fifty Fifty mit dem Prozessfinanzierer teilen.

Was die drei Anwälte ihrem Mandanten allerdings verschwiegen, war die Tatsache, dass jedem der Anwälte der Prozessfinanzierer actio Prozessfinanz GmbH zu jeweils 25 Prozent als stiller Teilhaber gehört.

Schließlich kam es vor dem Landgericht Düsseldorf zu einem Vergleich des Anlegers mit dem Hedgefonds. Der Fonds zahlte rund 160.000 Euro.

Davon kassierte die Kanzlei MMG ein gesetzliches Honorar von rund 13.000 Euro.

Der Prozessfinanzierer bekam rund 72.000 Euro. Gemäß der Gesellschafterstruktur gingen jeweils 25 Prozent (rund 18.000 Euro) an die Anwälte Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner, insgesamt rund 54.000 Euro.

Als der Mandant merkte, dass die Anwälte zu seinen Lasten doppelt kassiert haben, zog er vor Gericht und gewann.

Am 24. Mai 2012 verurteilte der 4. Zivilsenat des Landgerichts München I die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner zur Zurückzahlung des zu Unrecht kassierten Erfolgshonorares über deren actio Prozessfinanz GmbH.

Die drei Anwälte müssen nun jeder die extra erhaltenen 18.000 Euro nebst Zinsen an ihren Mandanten zurückzahlen und dem Ex-Mandanten die jetzigen Anwaltskosten ersetzen.

Die Einzelrichterin Dr. Sonnabend erklärte den Prozessfinanzierungsvertrag vom März 2006 für nichtig.

Die Einwände der 3 Anwälte, die sich selbst verteidigten, dass ein Erfolgshonorar doch ...

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Es liegt 1 Kommentar zu dieser Pressemitteilung vor.

#1 - Kommentar von Treuhänder am 16.10.2012 21:22
Unfassbar!


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