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02. März 10

Berliner Schrottimmobilien: Thomas Klinge machte Polizisten zu Komplizen


Von einer Schuldenfalle in die nächst größere - das ist das Konzept des Immobilienhändlers Thomas Klinge (44) aus Berlin Schöneberg. Hunderte, vor allem Polizisten mit Beamteneinkommen, fallen seit 8 Jahren auf die schönen Versprechungen von der angeblichen Kreditablösung durch eine frisch sanierte und vermietete Berliner Eigentumswohnung herein, die sich durch Mieteinnahmen so gut wie von allein trage und außerdem eine Altersvorsorge sei. Aber Klinge macht weiter und weiter, niemand scheint ihn zu stoppen. Warum?

Vom Weddinger Polizeiabschnitt 35 in der Oudenarder Straße, von dem sich vor kurzem zwei Polizisten selbst erschossen, ein 49jähriger Polizeihauptkommissar am 9. Februar 2010 um 14 Uhr im Sanitätsraum und sein 35jähriger Kollege am 6. Februar um 18 Uhr in seiner Laube im Halligweg in Berlin Tegel, waren etliche Beamtenkollegen in die Klinge-Schuldenfalle getappt.

Die Falle besteht darin, dass der Altkredit gar nicht abgelöst, sondern in Wahrheit verfünffacht wird, ohne dass es einen echten Gegenwert dafür gibt. Wie sollten die Polizisten auch ahnen, dass die Wohnungen im Hochglanzprospekt gar nicht die Wohnungen sind, die Klinge ihnen verkaufte?

Ob die beiden Kollegen, die Selbstmord begingen, auch zu den Klinge-Opfern gehören, ist noch nicht geklärt. Die beiden Männer haben ihre Sorgen auf der Wache nicht herumerzählt. "Die Zeiten, in denen man sich auf der Wache alles sagt, sind lange vorbei", begründet ein Kollege der Toten gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net, warum es schwierig ist, die persönlichen Motive der Taten zu erfahren. "Die Stimmung ist schon lange mies. Man traut sich ja nicht mal zu erzählen, dass man nach Italien in Urlaub gefahren ist, weil es nur noch Neid und Missgunst auf die Beförderung des anderen gibt. Jeder sägt an jedem Stuhl. Da schweigen die meisten lieber über Persönliches."

Warum zeigen die Polizisten Klinge nicht an?

Dennoch bleibt die Frage: Warum zeigen die vielen geprellten Polizisten Thomas Klinge nicht strafrechtlich an? Die Antwort ist einfach und erschreckend zugleich: Die Polizisten wurden zu Komplizen gemacht. Klinge hat seine Opfer von Anfang an in sein kriminelles Boot geholt.

So holte Klinge die Polizisten in sein kriminelles Boot

Denn Klinges Modell hieß ganz klar: Komm, wir beschummeln die Bank. Wir lassen die Wohnung von der Bank finanzieren und deine Altschulden gleich mit. Die schlagen wir auf den Wert der zu finanzierenden Wohnung obendrauf. Ein verbotenes Kick-Back-Geschäft hinter dem Rücken der Bank.

Warum machten so viele Polizisten mit?

Es war ja auch so unverschämt einfach. Klinge ließ den Beamten Bargeld in die Hand drücken. Die zahlten das Geld im Beisein eines Vertrieblers bei ihrer Bank ein, zogen anschließend einen sauberen Kontoauszug, um das Geld gleich wieder abzuheben und dem Vertriebler zurückzugeben. Der Vertriebler versprach den Polizisten, dass sie das Geld dann in Wirklichkeit bekämen, wenn die Bank den großen Kreditbetrag auszahle.

Klinge linkte die korrupt gewordenen Polizisten

Doch den großen Kreditbetrag sackte Klinge selbst komplett ein und zahlte lediglich die Vertriebe (bis 40 Prozent Provision) und seine beiden Dauer-Notare. Die Polizisten gingen doppelt leer aus: Der Privatkredit war gar nicht abgelöst. Und die neu finanzierte Wohnung konnte sich gar nicht selbst tragen, weil sie erstens nur einen Bruchteil wert war und in sich zudem in so einem schlechten Zustand befand, dass es gar keinen Mieter geben konnte.

Klinge hatte zwar versprochen, die Wohnung würde saniert übergeben (auf seine Kosten), doch in Wahrheit rührte Klinge keinen Finger. Falls es doch Mieter gab, ließ Klinge die Miete auf seine Konten umleiten, denn die Käufer kannten meist nicht einmal die zuständigen Hausverwaltungen. Ihnen wurde ja zuvor gesagt, sie bräuchten sich um nichts zu kümmern.

Die Folge: Die monatlichen Kredit- und Eigentümerkosten explodierten für die Käufer förmlich. Die Bank sperrte die Konten. Die Wohnungen kamen zur Zwangsversteigerung. Das brachte aber gar keine Rettung aus der Schuldenfalle. Der große Kredit blieb, weil die Wohnungen nun einmal kaum etwas wert waren.

Ob die Polizisten der Weddinger Wache wegen so eines miesen Klinge-Geschäfts zur Waffe griffen und aus dem Leben schieden, weiß niemand zu sagen, aber für abwegig halten so manche ihrer Kollegen die Vorstellung nicht.

Dokumente zum Thema:
» EV Sven Wibben über bei T.K. Immobilien GmbH
» Strafanzeige gegen Klinge vom 16.1.2010
» EV Klinge 21.01.2010
» Klinge Kalkulation Fregestraße 38 in Berlin Friedenau

Pressemitteilungen zum Thema
» Dr. Thomas Schulte: K.O.-Sieg gegen GRÜEZI Real Estate AG
» T.K. Klinge Immobilien: Rette sich, wer kann
» Schrottimmobilien-König Klinge: Wann schlägt die Justiz zu?
» Berlin - Vom Strassenmusikanten zum Immobilienmillionär und zurück

Beiträge zum Thema
» TK Immobilien Berlin
» Notar 12.10.2009 Klinge-Renner
» Etika Grundbesitz von Konstantin Renner

 

02. März 09, 01:00:00

Raus aus den Schulden


Kann ich mir eine Umschuldung leisten oder mache ich einen radikalen Schnitt und stürze mich in ein Verbraucherinsolvenzverfahren? Eine Umschuldung bedeutet, dass man zwar weiterhin viele Jahre zahlen muss, aber dafür ohne Kontrolle und ohne Makel in der Schufa.

Mit der Verbraucherinsolvenz ist man den ganzen Schuldenberg nach sieben Jahren los, hat aber während dieser Zeit immer den Treuhänder im Nacken, der aufpasst, dass man monatlich nicht mehr als 1.170 Euro netto plus Kranken- und Pflegversicherungsbeiträge und plus Schicht- und Feiertagszuschläge und Urlaubsgeld (komplett) sowie Weihnachtsgeld bis 500 Euro im Portemonnaie behält. Sieben Jahre lang.

An einer Gesetzesreform, die die Wohlverhaltensphase von derzeit 6 Jahren nach dem einjährigen Eröffnungsverfahren einfach überspringt, wenn, wie in derzeit 80 Prozent der Fälle, beim Schuldner gar nichts mehr zu holen ist, wird mit Hochdruck in der Bundesregierung gearbeitet.

Doch egal, ob Umschuldung oder Verbraucherinsolvenz. Der erste Schritt ist immer, sich einen Schuldenüberblick zu verschaffen. Jeder Gläubiger muss angeschrieben werden. „Ich bin zahlungsunfähig, bitte teilen Sie mir die augenblickliche Forderung mit.“

Hat man alle Antworten und den Schuldenüberblick, braucht man professionelle Hilfe. Man geht entweder zu einem Schuldnerberater wie Peter Zwegat aus Berlin-Friedrichshain. Der kostet nichts, weil ihn die Kommune bezahlt. Doch die staatlichen Helfer sind oft überlastet, man wartet bis zu einem halben Jahr. Unangenehm, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Da hilft nur eine Eidesstattliche Versicherung, um eine Atempause vor den Gläubigern zu haben. Sie würde aber wie Teer an einem haften. Und würde in Berufen wie Bankern oder Rechtsanwälten zu starken Nachteilen führen.

Schneller geht das Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Anwalt. Für die Erstberatung und seine ersten Briefe an die Gläubiger kann man sich bei seinem zuständigen Gericht einen Kostenübernahmeschein holen. Der Eigenbeitrag ist 10 Euro.

Doch der Anwalt muss auch eine Zulassung für ihren Amtsgerichtsbereich und für Insolvenzverfahren haben, fragen Sie danach. Sonst verlieren Sie viel Geld.

Denn das Insolvenzgericht nimmt Ihren Antrag nur an, wenn ein zugelassener Schuldenberater oder Insolvenzanwalt Ihren Antrag auf Privatinsolvenz unterschrieben hat. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung Berlin und der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. hat GoMoPa eine Checkliste zusammengestellt, woran Sie Insolvenzraffkes erkennen und wie Sie ihnen aus dem Wege gehen.

Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist nämlich, dass Einigungsversuche mit Ihren Gläubigern glaubhaft unternommen wurden und dass mindestens ein Gläubiger einen vorgeschlagenen Schuldenbereinigungsplan abgelehnt hat.

Ist der Weg zum Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht endlich frei, darf kein Gläubiger mehr bei Ihnen vollstrecken. Auch nicht vom Gehalt. Sie dürfen auch keinem mehr freiwillig etwas geben, es darf kein Gläubiger mehr bevorzugt werden. Verweisen Sie jeden, der etwas von Ihnen will, an den Ihnen vom Gericht zugewiesenen Treuhänder.

Das Leben als Insolvenzler ist mit schmerzhaften Einschnitten verbunden. Das Auto darf nicht mehr als 7.000 Euro wert sein, ansonsten muss es verkauft werden. Kündbare Lebensversicherungen und Vermögenswirksame Leistungen werden vom Treuhänder aufgelöst. Sie werden anschließend wieder frei gegeben, so dass Sie weiter sparen dürfen, ohne dass der Treuhänder noch einmal rangeht.

Sie sind natürlich ein Schwarzes Schaf in der Schufa oder bei Creditreform. Sie bekommen keine Ratenkredite bei Versandhäusern oder Abonnements der Deutschen Bahn oder Handyverträge. Nur öffentliche Banken wie Sparkassen sind verpflichtet, Ihnen ein Konto auf Guthabenbasis zu geben.

Sie dürfen auch im Insolvenzverfahren neue Schulden machen, müssen Sie aber von dem verbleibenden Netto abstottern. Diese neuen Schulden können nicht nachträglich als Schulden angemeldet werden. Schulden, die allerdings vor dem Insolvenzfahren entstanden sind, aber bei denen die Gläubiger sich erst später melden oder die Ihnen erst später bekannt wurden, können Sie zur Masse nachmelden, für die sie am Ende des Verfahrens eine Restschuldbefreiung bekommen. Von Geldbußen oder Ordnunsstrafen werden Sie nicht befreit, sie können sie aber stunden lassen, dass heißt, die Zahlung für ein Jahr aussetzen lassen.

Wichtig ist, dass Sie zwei Dinge gleich zu Beginn beantragen. Erstens die Restschuldbefreiung. Sonst wäre ja alles sinnlos. Und zweitens die Stundung der Verfahrenskosten. Das sind rund 2.500 Euro, die Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Damit das nicht auf einen Schlag passiert, beantragen Sie die Stundung.

Wer noch rund 15.000 Euro und ein halbes Jahr Zeit übrig hat, kann seinen Wohnsitz zum Schein nach England oder nach Frankreich verlegen und dort in nur 20 Monaten die EU-Restschuldbefreiung erlangen, die dann in Deutschland akzeptiert wird. Aber da es dabei viele Fettnäpfe gibt, in die man treten kann und mit denen man am Ende gar nichts gewinnt, sollte man diesen Gang mit einem deutschen EU-Insolvenz-Profianwalt vornehmen, wie zum Beispiel dem Berliner Treuhänder Jörg Franzke (Erfolgsquote bislang 100 Prozent).

Bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem Haus wohnen. Kein Gerichtsvollzieher stellt sie obdachlos. Sollten Sie durch die psychologische Belastung gar suizidgefährdet sein, darf ihr Haus nicht gepfändet werden. Ihr Treuhänder kann das Haus nach Ermessen aus der Masse herausnehmen, wenn zum Beispiel der Wert des Hauses sowieso nicht reichen würde, die Gesamtschulden zu begleichen und das Haus ihre einzige Altersorsorge darstellt und Sie schon so alt sind, dass sie nach dem Insolvenzverfahren gar keine Chance mehr hätten, eine Altersvorsorge aufzubauen. Das sind alles gute Gründe für den Treuhänder, der das Gericht vertritt.

Sollte der Treuhänder auf Zwangsversteigerung einleiten (das macht er nur, wenn ein Gläubiger hartnäckig darauf bestehen sollte), haben Sie Ihr Haus immer noch nicht verloren. Es gibt verschiedene Anbieter wie zum Beispiel der Genohaus-Fonds von Jens Meier aus Schwäbisch-Hall, der das Haus vom Gläubiger abkauft und Sie entweder zur Miete darin wohnen lässt oder ihnen die Möglichkeit gibt, es in Raten oder, falls es Ihnen besser geht, mit einem Schlag zurückzukaufen.

Sehen Sie die Insolvenz nicht als Makel, sondern als eine echte Chance für einen schuldenfreien Neubeginn an. Wenn Sie sich, mit Erlaubnis des Treuhänders, selbständig machen, können Sie alle Werbekosten für Sich ausgeben, weil nur der erzielte Gewinn für den Treuhänder zur Pfändung interessiert. Bleiben Sie angestellt, bekommen Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich inklusive der Entfernungspauschale oder der Essenspauschale für Einsatzwechseltätigkeit nicht vom Finanzamt auf ihr Konto überwiesen. Sondern die Finanzamtsrückerstattung geht über die gesamten sieben Jahre an den Treuhänder, obwohl Sie die Werbungskosten von Ihrem pfändungsfreien Netto aufgebracht haben.

Diskussion zum Thema:

» Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfaren

Suchwörter zum Thema:

» Insolvenz
» Schulden
» Zwangsvollstreckung

Links zum Thema:

» Insolvenz - Ihre Chancen in der EU
» Übersicht: Insolvenz
» Insolvenz - was Sie wissen müssen
» Gerichtsvollzieher darf auch im Internet versteigern
» Genohausfonds vereitelt Zwangsvollstreckung
» Suizidgefahr: Vollstreckungsschutz im Insolvenzverfahren
» Immobilie verkauft: Schutz vor Gläubigerzugriff
» Öffnung des Rechtsberatungsmarktes
» Verkaufte Bankdarlehen: Die Rechte der Kreditnehmer
» Zwangsversteigerung: Sie wollen ersteigern?
» Erleichterung der Zwangsvollstreckung
» Zwangsvollstreckung mehr Informationsrechte für Gläubiger
» Einkommen vom Unterhaltsschuldner und Zwangsvollstreckung

 

01. März 08

Erpressung mit gestohlenen Kundendaten

Für die mutmaßlichen Erpresser der Liechtensteiner Landesbank (LLB) wird es jetzt ernst. Die Staatsanwaltschaft in Rostock erhob Anklage gegen die Beteiligten - im Falle eines Schuldspruchs drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen. Die Ankläger legen den Beschuldigten zur Last, sich im Mai 2005 mehr als 2500 verschiedene Kontendaten verschafft zu haben, die zuvor von einem langjährigen Mitarbeiter der LLB gestohlen worden waren.

Die Daten hätten sie dazu benutzt, um Kontobesitzer zu erpressen. Die Versuche seien allerdings gescheitert. Anschließend sollen die Beschuldigten die Daten der LLB selbst angeboten - gegen die Zahlung von 13 Millionen Euro. Für den Fall, dass das Institut die Zahlung verweigere, hätten sie damit gedroht, die Steuerfahndung zu informieren. Für die LLB hätte dies einen beträchtlichen Imageschaden und Kundenverluste bedeutet.

Die Bank zahlte in zwei Etappen 11,5 Mio Euro und bekam dafür 1600 Datensätze, die die Kontonummer, Namen des Kontobesitzers samt Adresse und verbuchte Vermögenswerte umfassten. Gestohlen wurde jedoch 2500 Datensätze - und der Rest dieser Listen kursiert noch immer irgendwo in der Halbwelt. Die darin enthaltenen Daten sind unbekannt und sorgen nach wie vor für Unruhe unter Deutschlands Steuersündern.

 

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