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01. Juli 12 De Beira Goldfields: Wieder Börsenjournalisten angeklagtDer Ex-Chefredakteur des Börsenpflichtblattes "Der Aktionär" aus Kulmbach in Bayern, Sascha Opel (39), der auch die Börsenbriefe Pennystockraketen, Rohstoffraketen und Trendraketen herausgibt, hatte schon im Jahre 2005 auf unrühmliche Art Justizgeschichte geschrieben. Sascha Opel war der erste deutsche Journalist, der wegen Marktmanipulation verurteilt wurde. Opel kassierte im Januar 2005 vor dem Landgericht Stuttgart eine Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Seinen damaligen Gewinn von 23.000 Euro musste er zurückzahlen. Gelernt hat Opel daraus scheinbar nichts. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste ihn und drei weitere Männer nun vor demselben Gericht "wegen Marktmanipulation in ganz großem Stil" erneut anklagen, wie die Erste Staatsanwältin und Pressedezernentin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Claudia Krauth, heute dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net auf Nachfrage bestätigte. Opel ist auf freiem Fuß und weitgehend geständig. Allerdings sieht sich Opel eher als Opfer denn als Täter. Opel schrieb GoMoPa.net: "Dass ich für die DeBeira-Kampagne von anderen missbraucht worden sein könnte, interessiert angesichts der wahren Tatsachen (die sie nicht nennen!) natürlich niemanden." Mitangeklagt ist Pascal Geraths (32) aus Nordrhein-Westfalen. Seine Post ging nach Österreich. Dort betreibt der mit Haftbefehl gesuchte Geraths die Werbeagentur Pascal Geraths GmbH und zusammen mit seiner Mutter, Margitta Geraths, in der Griesgasse 29 in Salzburg eine Medienfamily GmbH (The brandgeneration AG sowie den Börsenbrief IQ.BB seiner Purple Capital AG). Geraths wurde zwar im März 2011 wegen des deutschen Haftbefehls von der Salzburger Kripo festgenommen, aber nach Prüfung der Vorwürfe wieder auf freiem Fuß gesetzt. Denn in Österreich ist Marktmanipulation keine Straftat, sondern nur eine Verwaltungsübertretung und somit weder ein Haft-, noch ein Auslieferungsgrund. "Eine Verhandlung ohne ihn wird es nicht geben. Wie die Große Wirtschaftskammer allerdings den Angeklagten nach Stuttgart bekommt, wird sie zu gegebener Zeit entscheiden, zunächst einmal wurde ihm die Anklageschrift zugesandt", sagte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Krauth gegenüber GoMoPa.net. Die anderen beiden angeklagten Maktmanipulatoren sind ein kanadischer Billig-Aktienbeschaffer (33), der im August 2011 in Österreich geschnappt und nach Deutschland ausgeliefert wurde und noch immer in U-Haft sitzt, sowie der ehemalige Focus Money-Mitarbeiter und Herausgeber des Börsenbriefes Blue Sky Level, Christian Euler (46) aus Baden-Württemberg, der nach einer kurzen U-Haft in Freiheit auf den Prozess warten darf. 38 Millionen Euro Gewinn in nur einem Monat: Die Anklageschrift wirft den vier Männern vor, in nur einem Monat im Jahre 2006 die inhaltslose Ramsch-Aktie eines vermeintlichen Goldexplorers mit dem Namen De Beira Goldfields Incorporation aus Kanada durch gezielte Falschmeldungen so hochgejubelt zu haben, dass Tausende von Kleinanlegern die wertlosen Aktien bis zum 1.000fachen ihres ursprünglichen Preises kauften, bevor die Aktien dann wieder kurz darauf ins Bodenlose abstürzten und die Kleinanleger ihre gesamten Investitionen verloren. Der Gewinn der Marktmanipulatoren war gewaltig. Die Erste Staatsanwältin Krauth führt dazu aus:
Die Bonner Finanzaufsicht BaFin zeigte das auffällige Scalping im Freiverkehr der Frankfurter Börse im Sommer 2010 bei der Staatsanwaltschaft an. Die Akteure hatten da bereits, offenbar, um ihre Spuren zu verwischen, die De Beira Goldfields Incorporation einfach in Panex Resources Incorporation umbenannt. Die gegenwärtig 33.000 Aktien der Panex Resources Inc. liegen an der Frankfurter Börse bei einem Kurs weit unter einem Euro pro Aktie, aktuell bei 0,08 Cent pro Stück. In Kanada wurde der Handel der De Beira Goldfields schon kurz nach Handelsaufnahme im Sommer 2006 wieder ausgesetzt, nachdem De Beira Goldfields Inc. am 16. Juni 2006 einen angeblichen Ecuador-Deal mit einer dortigen Mine mit Multi-Millionen-Goldunzen-Potential bekannt gegeben hatte. Die Mine gab es zwar, aber sie hatte ihre Glanzzeiten schon lange hinter sich, die Produktion begann dort im Jahre 1895 und wurde 1950 eingestellt. Der OTC-Markt in den USA ließ zwar einen Handel der De Beira Goldfields Inc. zu, aber die Börse warnte alle Anleger, indem sie das Wertpapier-Kürzel von DBGF in DBGFE erweiterte. Das bedeutete, dass die Gesellschaft wichtige Papiere bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC gar nicht eingereicht hatte. Nur in Deutschland nahm man es im Jahre 2006 im Freiverkehr der Frankfurter Börse nicht so genau. Die Börsenmanipulatoren hatten so leichtes Spiel. Die Idee, sich am Markt eine Vielzahl von Aktien zu verschaffen und diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen, nachdem der Kurs künstlich in die Höhe getrieben worden war, habe laut Anklageschrift sowohl von Pascal Geraths gestammt, der damals 14 Goldexplorer als PR-Kunden hatte, als auch von dem 33 Jahre alten Kanadier. Der Plan sei gewesen, dass der Kanadier den wesentlichen Anteil der ausgegeben Aktien der Gesellschaft beschaffte und der selbständige PR-Profi Geraths für die Vermarktung der Aktien zuständig sein sollte. Um die geplante Vermarktungskampagne besser durchsetzen zu können, hätten die beiden noch zwei weitere Personen an ihrer Tat beteiligt. Den freien Journalisten Christian Euler, der in Baden-Württemberg lebt und entsprechende Kaufempfehlungen in Focus Money sowie in Börsenbriefen veröffentlichte, und den bekannten Journalisten Sascha Opel, der in Bayern als Geschäftsführer lebte. Zu Opel schätzte die Erste Staatsanwälting Krauth ein: "Seine Tätigkeit bestand ebenfalls darin, die Aktie unter anderem in dem von ihm herausgegebenen Börsenbrief zu empfehlen. Er ist der einzige der Angeschuldigten, der bereits einschlägig vorbestraft ist." Geschädigte mögen sich bitte bei der Staatsanwaltschaft melden Nach der Anzeige der BaFin wurden laut Staatsanwaltschaft Stuttgart "Ermittlungen aufgenommen, die im Frühjahr 2011 zu Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland und Österreich sowie zu Arrestbeschlüssen in das Vermögen der Angeschuldigten zum Zweck der Rückgewinnungshilfe führten. Auf dieser Grundlage konnten diverse Vermögenswerte gesichert werden." Staatsanwaltssprecherin Krauth weiter: "Personen, welche durch die oben genannten Taten der Angeschuldigten einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden." Sascha Opel hatte den Status eines Gurus, zwei Aktienfonds folgten seinen Empfehlungen blind. Opel war nicht nur Chefredakteur (1999 und 2000) der Anlegerzeitschrift "Der Aktionär" gewesen. Er trat mit seinen Aktienempfehlungen auch in der "3sat-Börse" sowie im Privatsender n-tv auf und betrieb eine Börsen-Hotline. Zugleich beriet er zwei Aktienfonds mit erheblichem Anlagevolumen am Neuen Markt, die - so die Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karslruhe bei einer Revisionsverhandlung im November 2003 - seine Ratschläge in der Regel sofort umsetzten. Auf dieser Grundlage entwickelte Opel ein System, um Anleger abzuzocken und sich selbst sowie seine Komplizen (damals der Mitangeklagte Finanzvermittler Daniel Kaufmann) zu bereichern. Er deckte sich mit bestimmten Dividendenpapieren ein, wofür er sich teilweise Geld lieh, und trieb deren Kurse dann mit gezielten Empfehlungen an die Investmentgesellschaften in die Höhe. Anschließend verkaufte er die Anteilsscheine wieder und teilte sich den Gewinn mit seinem Mittäter und den privaten Geldgebern. Damit erwirtschaftete er im Oktober 2000 innerhalb von zwei Wochen einen Gewinn von rund 115.000 Euro. In einem dieser Fälle stieß Opel die Papiere innerhalb einer Stunde nach ihrem Erwerb wieder ab, wie der Bundesgerichtshof feststellte. Bei seiner Suche nach weiteren Geldgebern geriet er jedoch an verdeckt arbeitende Fahnder. Kein Insiderhandel sondern Kursmanipulation In einem solchen Vorgehen hatten bis zum Jahre 2003 bisher die meisten Juristen einen verbotenen Insiderhandel (Paragraph 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) gesehen. Als "Insiderwissen", dessen Verwendung beim Aktienhandel strafbar ist, stuften sie dabei die Kenntnis des Börsengurus von seiner eigenen geplanten Anlageempfehlung ein. Damit stellten sie dieses Vorgehen dem "Frontrunning" gleich, bei dem jemand Insiderkenntnisse darüber ausnutzt, daß eine andere Person ein größeres Aktienpaket erwerben oder veräußern will. Die Bundesrichter verwarfen aber diese Ansicht Ende 2003. Der Journalist habe mit seiner Masche keine Informationen Dritter über kursrelevante Tatsachen ausgenutzt, sondern gleichsam selbst solche Tatsachen geschaffen. Ein Schuldspruch müsse sich vielmehr auf eine Kursmanipulation (Paragraph 20 a des Wertpapierhandelsgesetzes; früher: Paragraph 88 Börsengesetz) stützen. Diese Vorschrift ahndet es, wenn jemand durch Täuschungen auf einen Markt mit Wertpapieren einwirkt. Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes akzeptierte es auch nicht als Entschuldigung, daß Opels Bewertungen möglicherweise objektiv zutreffend waren. Maßgeblich sei sein Ziel der Kursbeeinflussung gewesen (BGH, Aktenzeichen.: 1 StR 24/03). Das Landgericht Stuttgart musste den Fall im Januar 2005 neu aufrollen. Kursmanipulation kann mit bis zu fünf Jahren Haft (nach der alten Rechtslage: drei Jahre) oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Richter entschieden sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis. Schon nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart im August 2006 zu dem besagten Jahr Gefängnis sagte Sascha Opel dem Manager Magazin, bevor er in die später verlorene Berufung ging: Wie es nach dem Urteil nun beruflich weitergehe, sei noch offen, er stehe für Anfragen jeder Art offen. Opel wörtlich: "Es muss auch nichts mit Börse sein." Aber leider wurde es wieder etwas mit der Börse, nun denn ... Link zum Thema » Foto von Sascha Opel Pressemitteilung zum Thema » Österreich: Marktmanipulation keine Straftat Beiträge zum Thema » De Beira - Hafenarbeiter und Sexshops » De Beira Goldfields » Auf schnelle Kursgewinne setzen - Gold » Depotklinik Spezialisten holen Ihr verlorenes Kapital zurück » Börsengeschäft mit "Vollkaskoversicherung"? - Gibts das? » Analystenkommentare und fingierte Börsenbriefe - Scalping » Ratingagenturen - Börseanalysten und sonstiger Schwachsinn » IQ.BB - Der Intelligente Börsenbrief - Purple Capital AG - Felix Suter Kategorien zum Thema » Kommentare & Meinungen » Betrug - Sonstiges » Wer kennt, was meint Ihr dazu? » Kapitalanlage » Kapitalbeschaffung » Aktien |
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02. Juli 11 FWU AG - Atlanticlux Lebensversicherung S.A.: Nepp mit Vergütung![]() Sven Tintemann copyright Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Berlin Diese volle Honorar-Summe wird nämlich selbst dann fällig, wenn man die Versicherung nach nur einem Monat kündigt. Bislang kamen die Kunden aus dieser Vertragsfalle kaum wieder heraus. Und nun die gute Nachricht: "Wegen eines Formfehlers in den Widerrufsbelehrungen kann man die Provisionsvereinbarungen jederzeit widerrufen", sagte Anwalt Tintemann dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net und liefert den Beweis dazu. Der Fall: Konkret betroffen war eine junge Berliner Mutter, die ein Baby bekam, von dem sie bei Vertragsabschluss noch gar nichts ahnte. Da sie sich die Versicherung unter den veränderten Bedingungen gar nicht mehr leisten konnte, kündigte sie. Dabei musste sie erfahren, dass die Netto-Versicherung nicht einmal ihr eingezahltes Geld zurückgab, obwohl die Versicherung doch eigentlich vergütungsfrei war. Aber die Versicherung hatte die Spar-Beiträge einfach an den Vermittler verpfändet. Bei der Kündigung des Versicherungsvertrages kassierte er diese Sparanteile nicht nur ein, er verlangte dann auch noch den verbleibenden Restbetrag seiner Provision in einer einzigen Summe - das waren bei der betroffenen Berlinerin immerhin noch rund 3.000 Euro. ![]()
Vermittelt hatte der Berlinerin diese Kosten-Konstruktion im Jahre 2007 eine RCM Royal Capital Management Grundvermögen und Vertriebsgesellschaft GmbH von Enrico Rohr aus Berlin-Charlottenburg, die allerdings am 8. April 2008 pleite ging. Diese RCM wiederum war ein Geschäftspartner (Untervermittler) der Superior Vertriebsmanagement GmbH (Excalibur Unternehmensgruppe) des Ehepaars Bruno und Zsuzsanna Tatarelis aus Kiefersfelden in Bayern (auf dem Foto rechts © FWU AG), die eine Exclusiv-Lizenz zum Vetrieb der Produkte der luxemburgischen Atlanticlux Lebensversicherung S. A. hatte und noch hat.
Die Atlanticlux Lebensversicherung S.A. ist ein Tochterunternehmen der Münchner FWU AG (Facility for Wordwide Unit Insurance) der Eheleute Dr. Manfred J. Dirrheimer und Dr. Angela S. Dirrheimer (auf dem Foto links). Das vermittelte Produkt heißt: Superior Investment Rente und ist eine so genannte Nettopolice mit Vermittlervergütungsvertrag. Die Berliner Kundin unterschrieb am 18. April 2007 neben der fondsgebundenen Rente also auch eine Provisionsvereinbarung über 3.982,80 Euro. Fünf Jahre lang sollten 80 Prozent (66,38 Euro) von ihrem Versicherungs-Monatsbeitrag in Höhe von 82,98 Euro an die Vermittlergesellschaft gehen. Als sie den Vertrag nach zehn gezahlten Monatsraten kündigte, bekam sie nicht nur ihr angespartes Geld nicht zurück, da ihr Sparanteil von 20 Prozent des Monatsbeitrages an die Vermittlergesellschaft verpfändet war. Die Kundin sollte nach Verrechnung ihrer Sparanteile die noch offene Vermittlerprovision in Höhe von 3.153,05 Euro auf einen Schlag bezahlen. Das konnte und wollte sie nicht. Die Superior Vertriebsmanagement GmbH blieb hartnäckig. Normalerweise säße die junge Mutter nun in einer Kostenfalle, aus der sie nicht mehr herauskäme. Wenn Rechtsanwalt Tintemann nicht einen Fehler im ansonsten wasserdichten Vertragswerk entdeckt hätte: Der Knackpunkt ist die Ratenzahlung an den Vermittler Tintemann sagte dem Finanznachrichtendienst: "Wir konnten zunächst vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee nachweisen, dass die Widerrufsbelehrung der Nettoprovisionsvereinbarung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Wegen der ratierlichen Zahlungsweise gelten nicht die Regeln des Haustürgeschäfts, sondern die Regeln des Darlehensrechtes. Der Vertrag kann deshalb auch nach der sonst üblichen Zwei-Wochenfrist widerrufen werden. Das hatten wir für unsere Mandantin getan. Die Superior Vertriebsmanagement GmbH reichte gegen den Widerruf der Vermittlungsgebührenvereinbarung Klage ein. Das Amtsgericht Pankow/Weißensee wies diese Klage unter dem Aktenzeichen 4 C 100/10 ab. Die Superior Vetriebsmanagement GmbH ging in Berufung. Das Landgericht Berlin folgte ebenfalls unserer Auffassung und wies die Klage ab. Da eine Revision nicht zugelassen wurde und aufgrund des geringen Streitwerts unter 20.000 Euro eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht möglich ist, ist das Urteil rechtskräftig." Der Berliner Mutter ist nun eine für sie doch sehr große Schuldenlast von den Schultern genommen worden. Sie kann sich nach dem Urteil auch ihre an die Superior Vertriebsmanagement GmbH bereits gezahlte Provision von insgesamt 829,75 Euro zurückholen, da der Widerruf der Provisionsvereinbarung ja nun rechtens ist. GoMoPa.net: Welche Bedeutung hat das Berliner Landgerichtsurteil für andere Versicherungskunden? Rechtsanwalt Tintemann: "Es ist eine erfreuliche Fortsetzung der Rechtsprechung zu Netto-Policen und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Anleger sollten hier keinesfalls sofort zahlen oder Angst vor einer Klage der Vermittlungsgesellschaft haben, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Für die hiesige Anlegerin hat es sich gelohnt, nicht zu zahlen und die Sache durchzufechten. Auch das Argument der Beratungsgesellschaft, die Anlegerin müsse nach erfolgtem Widerruf Wertersatz leisten, ließ das Gericht nicht gelten." Bei normalen deutschen Lebensversicherungen (Bruttoversicherungen) ist die Vermittlerprovision nicht ausgewiesen und Bestandteil des Vertrages. In den ersten drei Jahren bekommt man als Kunde keinen Rückkaufswert. Steigt man in dieser Zeit aus, ist das eingezahlte Geld zwar weg. Aber man schuldet dem Vermittler auch keine Provision. Aber warum gehen deutsche Kunden so ein viel höheres Finanzrisiko überhaupt ein? Die Lügen und Halbwahrheiten des Vermittlers Bruno Tatarelis Viele Diskutanten im Forum von GoMoPa.net geben zu, dass sie einen möglichen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Vermittler gar nicht richtig besprochen hätten und sich mit dem Satz zufrieden gaben: "Nach einer gewissen Zeit kommen Sie jederzeit an ihr Geld." Andere ließen sich von Versprechungen des Vermittlerchefs Bruno Tatarelis blenden, die sich bei näherem Hinsehen als dicke Lügen erwiesen. Lüge Nummer 1: Der Vorteil für den Kunden sei vor allem eine unabhängige Beratung, weil die Handelsvertreter (Geschäftspartner) nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden seien. Lüge Nummer 2: Man könne angeblich die Vermittlerprovision bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen. Beides ist Unsinn! Hinzu kommt die Halbwahrheit, dass der BGH die Vermittlervergütung bestätigt habe (was aber entfällt, wenn gar keine Beratung im einzigen Interesse des zahlenden Kunden stattfindet) und das Ablenkungsmanöver der Atlanticlux Lebensversicherung S.A., dass die Nettopolice sich mit Transparenz von Bruttopolicen der Konkurrenz abhebe - obwohl am Ende die Kosten dieselben sind und man bei den fondsgebundenen Atlanticlux-Produkten eine Null oder ein Minus auf der Performance des eingezahlten Geldes finden kann. Und zu guter Letzt kam auch noch heraus, dass bei dem privatrechtlichen Vermittlervertrag sogar geschummelt wurde. Doch der Reihe nach: Lüge Nummer 1: ungebundener Vermittler Bruno Tatarelis erklärte dem Fachmagazin RisControl im Jahre 2007: "In Deutschland ist der ungebundene Vermittler wohl eher am Aussterben. Die meisten Vermittler werden sich an eine Versicherungsgesellschaft binden. Nur wenige Exoten ? so wie wir ? bleiben dann noch übrig." Fakt ist aber: Der deutsche "Pionier für Netto-Produkte" (so die Eigenwerbung), die Excalibur Unternehmensgruppe von Bruno und Zsuzsanna Tatarelis, haben seit 1994 bis zum Jahr 2020 eine Exclusiv-Lizenzvereinbarung mit der FWU AG aus München zum Verkauf der fondsgebundenen Netto-Policen der FWU-Tochter Atlanticlux Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg, die zuletzt 2008 verlängert worden war (siehe Foto oben, Unterschrift unter die Exklusiv-Lizenzverlängerung am 6. November 2008 im Büro der FWU AG in Kuala Lumpur in Malaysia). Auch die 600 Vertriebler, mit denen die Familie Tatarelis als Geschäftspartner zusammenarbeitet, beraten nicht unabhängig zum Wohle des provisionszahlenden Kunden, sondern verkaufen lediglich die Atlanticlux-Produkte. Mit einer Ausnahme: Ab 2,5 Millionen Euro Beitragssumme im Monat Kann ein Vertriebspartner eigene Produkte kreieren, fragte im Jahre 2007 das Fachmagazin RisControl Bruno Tatarelis. Tatarelis antwortete: "Ja, das ist unser Marketingansatz. Das White-Label-Konzept der FWU Group bietet ab einer gewissen Umsatzgröße den eigenen Marktauftritt durch Auswahl des Produktnamens, der Umsetzung der Firmen-CI, dem eigenen Investmentkonzept und der Festlegung der Handelsspanne an." Tatarelis schreibt auf seiner Firmenseite: "Die Excalibur Vertriebsmanagement GmbH bietet: Als Novität für deutsche Versicherungsmakler die standardisierte Honorarberatung durch rechtlich werthaltige Vergütungsvereinbarung (Maklerpolice). Eigener Marktauftritt (Branding) ab 2,5 Mio. Beitragssumme pro Monat möglich." Das gelte so ähnlich auch in Österreich. Aber: Keine Beratung - kein Anspruch auf Vermittlungsgebühr Das Landgericht Schwerin schätzte den Wert der unabhängigen Beratung, die angeblich eine Vermittlerprovision rechtfertigen würde, am 28. August 2008 (Aktenzeichen 2 S 40/07) ganz und gar nicht im Sinne des Kunden ein und schmetterte die Klage der Superior Vertriebsmanagement GmbH auf Zahlung der Vermittlerprovsion ab. In der Urteilsbegründung befanden die Richter, dass die Beratung gegen die Interessen des Kunden verstieß:
Weiter führen die Richter aus:
Die Halbwahrheit mit dem BGH-Vergütungsurteil Die Mahnschreiben der Superior Vertriebsmanagement GmbH von Tatarelis sagen nur die halbe Wahrheit. Sie endeten mit dem Absatz:
Der rechtliche Kommentar von Anwalt Jürgen Melchior aus Wismar zu diesem Mahnschreiben lautet:
In der Urteilsbegründung des BGH zum Vergütungsanspruch heißt es:
"Das ist die Wahrheit, Herr Tatarelis!", lautet dazu das Schlusswort von Rechtsanwalt Melchior. Lüge Nummer 2: Absetzbarkeit der Vermittlergebühren von der Steuer Am 27. Februar 2007 ließ Bruno Tatarelis, Mehrheitsgesellschafter der Superior Vertriebsmanagement GmbH, Geschäftsführer der Excalibur Vertriebsmanagement GmbH sowie Komplementär und Geschäftsführer der Excalibur Tatarelis & Partner KG, bei openpr.de folgendes veröffentlichen:
Tatsächlich sind die Finanzgerichte aber anderer Ansicht, wie zum Beispiel das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil 11 K 85/08 vom 22.04.2010 sowie insbesondere der Bundesfinanzhof mit Beschluss VIII B 90/10 vom 28.10.2010. Bezüglich der Absetzbarkeit der extern ausgewiesenen Vermittlerprovision von der Steuer, die Tatarelis anpreist, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss "Kein Werbungskostenabzug für Abschlusskosten bei Lebensversicherungsbeiträgen" vom 28.10.2010 klar gestellt, dass die Provision zum Beitrag gehöre (egal, ob direkt an die Versicherung gezahlt oder an Dritte über eine Extravereinbarung). Diesen könne man dann später insgesamt bei Auszahlung der Versicherungsleistung von dem zu versteuernden Teil abziehen, so dass man nur auf die Zinsen Steuern zu entrichten hat. Ein vorzeitiger Steuerabzug dieses Beitragsbestandteils wäre eine doppelte Steuerbegünstigung und sei deshalb nicht möglich. Augenwischerei mit der Transparenz über die Nettopolicen-Kosten Auch wenn man sich die Atlanticlux Lebensversicherung S.A. über die versteckten Kosten der Konkurrenz aufregt und sich nun mit Transparenz wohltuend von den anderen abheben möchte, fallen die Kosten ja dennoch an: Also alles in allem nur eine Augenwischerei. Rechtsanwalt Jürgen Melchior aus Wismar setzte sich am 17. Mai 2011 in seinem Internetblog über "Atlanticlux Halbwahrheiten" mit folgenden Aussagen der Atlanticlux auseinander: In den Investment-Informationen, einem Service der Atlanticlux Lebensversicherung S.A., veröffentlichte der Versicherungs-Administrator folgende Argumente zu seiner Nettopolice:
Rechtsanwalt Melchior kontert:
Und geschummelt wurde auch noch Rechtsanwalt Jürgen Melchior verweist in seinem Anwaltsblog außerdem auf folgenden Fall:
Melchior kommt zu dem Schluss: "Man sieht - so gerichtsfest, wie gerne behauptet wird, sind die Vermittlungsgebührenvereinbarungen nicht ..." GoMoPa.net: Herr Tintemann, Herr Melchior, wir danken für die Aufklärung. Offener Brief von Bruno Tatarelis In einem offenen Brief vom 3. Dezember 2010 verspricht Bruno Tatarelis unter anderem:
Nun, dann fragt man sich allerdings, warum allein die Wismarer Kanzlei Melchior schon 25 Klagen gegen die Superior Vertriebsmanagement GmbH von Tatarelis einreichen musste. Links zum Thema » Offener Brief von Bruno Tatarelis » Rechtsanwalt Sven Tintemann zu Superior/Excalibur » Kanzlei Jürgen Melchior zu Nettopolicen » Kanzlei Richter Berlin über RCM » Melchior-Blog zu Atlanticlux » Bundesfinanzhof 28.10.2010 zu Steuern » Urteil Landgericht Schwerin 28.08.2007 Beiträge zum Thema » Superior Vertriebsmanagement GmbH ? Nettoprovisionsvereinbarung » FWU - was bieten die Produkte... » Frage an Bruno Tatarelis, Rendite der FWU » Excalibur Tatarelis & Partner KG » Core - Anlagestrategie » Grossardt Wirtschaftsinformation AG » Tatarelis und Bund der Verbraucher » Herr Tatarelis "Das Jahr ist vorbei"! » FWU AG und Grossardt » Mike Koschine und Bruno Tatarelis » Wer kennt Deutscher Atlas bzw. Concept Union?? » Jürgen Quinz, Dr. Dirrheimer und Bruno Tatarelis » Finger weg! Medius-Police von FWU AG Dr. Manfred Dirrheimer » Dr. Manfred Dirrheimer und Reithinger » Jürgen Quinz und Dr. Dirrheimer » House of value, Wolfgang Jung und FWU AG, Dr. Dirrheimer Kategorien zum Thema » Urteile & Recht » Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
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02. Juli 10 Schiffsfonds Lange: Fair oder fies?![]() Fondsgeschäftsführer Dirk Lange, München Denn nur 10 Prozent der eingezahlten Anleger-Gelder würden als ergebnisberechtigtes Kommanditkapital gezählt. Der Rest gelte als "nicht ergebnisberechtigte Rücklage". Das von den Initiatoren gehaltene Kapital von 1,2 Millionen Euro nehme dagegen zu 100 Prozent an der Gewinnentwicklung teil. Nachfragen zu dieser ungleichen Gewinnverteilung wich die Lange-Gruppe bislang aus. Zum ersten Mal nimmt nun der Initiator, Gesellschafter und Geschäftsführer des "ML Schiffsinvest 1" und gleichzeitig Junior-CEO der Lange Vermögensberatung GmbH, Dirk Lange, zu diesem Vorwurf öffentlich Stellung. Dirk Lange schrieb dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net:
![]() Fondsexperte Knut Weitkamp aus Münster © Weitkamp
Knut Weitkamp rechnet vor: ![]()
Weitkamp verweist auf "Den Internationalen Schiffsbau Newsletter Maritime Hotline?, der zu dieser Frage schreibt: ?Dem Anleger wird sowohl suggeriert, daß es sich hier um eine faire Gewinnverteilung handelt und ihm die teilweise recht hohen Kosten (Agio et cetera), die aus den Fonds anderer Emissionshäuser bekannt sind, erspart bleiben. Am Ende des Tages hält derjenige, der sich hier beteiligt, jedoch nicht mehr in der Hand, als es bei anderen Fonds der Fall ist?. Zudem ist die Risikoverteilung extrem zugunsten des Initiators ausgelegt. Selbst wenn Lange mit dem eingesetzten Kapital nicht einen Cent verdient?. erhält er doch aus der Rücklage seine 19,75prozentige Provision und damit satte 8.668.421 Euro." Auf dieses Schreiben von Knut Weitkamp hin schickte Dirk Lange folgende Antwort an GoMoPa.net:
Unabhängig von der Weitkamp-Fondsanalyse und den Erläuterungen der Lange-Initiatorengruppe kommt "Maritime Hotline" zu dem Schluss: Bei diesem Fondskonstrukt seien "zwar alle gleich, manche jedoch etwas gleicher."
Fazit von "Maritime Hotline": "Ehrlichkeit und Transparenz sehen unserer Meinung nach anders aus. Da werden Anleger zwar nicht über den Tisch gezogen, aber man versucht, Ihnen gekonnt ein X für ein U vorzumachen." Pressemitteilung zum Thema Schiffsfonds-Rendite: die bayerische Art zu teilen? Dokumente zum Thema » Prospekt ML Schiffsinvest 1 vom 7. Januar 2010 » Analyse von Knut Weitkamp des "ML Schiffsinvest 1" Link zum Thema » Lange Vermögensberatung GmbH |
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01. Juli 09, 02:00:00 Die ACI-Fonds-Pleite kratzt Dubai nur am RandeDie Suche nach den verschwundenen Geldern des deutschen Fondsanbieters Alternative Capital Investment (ACI) aus Gütersloh in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Sind es in Deutschland und Österreich 8.000 Anleger, die um ihre eingezahlten mindestens 300 Millionen Euro bangen, streiten sich in Dubai zudem eine noch völlig unklare Anzahl vor Ort ansässiger Immobilienkäufer mit der ACI Real Estate LLC Dubai um ? derzeit bekannt - 20 Millionen Euro (rund 100 Millionen Dirham). Die Dunkelziffer kann beim Vielfachen dessen liegen. Aber gerade diese Immobilienkäufer ? Engländer, Deutsche, Araber, Australier und so weiter, die allesamt in Dubai vor Ort als sogenannte ?Expats? leben -machen ACI-Chef Robin Lohmann (34) vor Ort richtig Feuer unterm Hintern. Ihnen kann Robin Lohmann die verwaisten Baugruben, Baufundamente oder hochgezogenen Aufzugsschächte für die Niki Lauda Twin Towers (seit November 2007), den Boris Becker Business Tower (seit Januar 2008) und die Michael Schumacher Business Avenue (seit Sommer 2008) nicht als nachhaltige Immobilienprojekte verkaufen. Die ACI scheint praktisch gar kein Sagen mehr über die Bauarbeiten zu haben und hat das Geld der Anleger wohl in einem komplizierten Spekulationssystem aufgerieben. Die Immobilienkäufer vor Ort haben den ersten deutschen Fondsanbieter in Dubai bei Polizei und Staatsanwaltschaft angezeigt. Der indische Manager Sanjay Chimnani, der für ACI die Kontakte in die arabische Geschäftswelt herstellte, hat sich abgesetzt. Robin Lohmann und Teile seiner "Managerials" wurden für einen Tag festgenommen. Robin Lohmann musste nach erkennungsdienstlicher Behandlung nicht nur seinen deutschen Reisepass abgeben - er muss sich nun regelmäßig bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Dubai melden, solange der finanzielle Schaden, den Lohmann in Dubai angerichtet hat, nicht beglichen ist. Seit März 2009 warten in Deutschland 6.000 Anleger vergeblich auf eine Auszahlung für ihre Fonds II bis V (insgesamt hat die ACI sieben Fonds aufgelegt). Kein Grund für Robin Lohmann, deshalb auf persönlichen Luxus zu verzichten. Er wollte sich sogar ein Privatflugzeug kaufen. Zum Glück habe der Händler in Abu Dhabi sicherheitshalber in der Firmenzentrale in Gütersloh noch einmal nachgefragt haben, nachdem Robin Lohmann den Kaufvertrag über einen Lear Jet für Listenpreis bis zu 17 Millionen Euro unterschrieben hatte. Papa Uwe Lohmann (64) soll das Geschäft sofort storniert haben. Das hinderte Robin Lohmann jedoch nicht, obwohl er schon einen Maybach und einen Ferrari besitzt, in Dubai vor etwa vier Wochen sechs weitere Luxuslimousinen Bentley Continental GT (je 200.000 Euro) zu bestellen. Da in Dubai die 6-Tage-Woche herrscht und nur der Freitag frei ist, orderte Lohmann anscheinend für jeden Werktag in Dubai einen Bentley - einen für Montag, einen für Dienstag und so weiter. Für eine Stellungnahme sind die Lohmanns nicht zu erreichen. Statt den deutschen Anlegern endlich reinen Wein einzuschenken, veröffentlichte die ACI auf ihrer Internetseite alte Verleumdungsgeschichten gegen den Finanznachrichtendienst GoMoPa und seinen GoMoPa-Korrespondenten Martin Kraeter in Dubai. Ein GoMoPa-Leser und Firmenconsulter (57) aus Panama teilte GoMoPa heute mit: "Die beiden Lohmanns sind doch Spinner. Die haben mich in Panama angeschrieben, da einer im Internet behauptet hatte, dass ich GoMoPa vor Jahren übernommen habe und der tatsächliche Inhaber sei. Ich habe diesen Spinner Lohman Junior dann angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass er ja nun in einigen Wochen oder Monaten ohnehin im Rashidiya-Knast in Dubai sitzen würde und ob ich ihm denn vielleicht mit meinen Dienstleistungen meiner Firma Confidential Business weiterhelfen kann? Danach habe ich nichts mehr ghört. Es ist doch offensichtlich, dass die Anlegergelder nicht in die Projekte geflossen sind und auch nicht fließen." An dieser Stelle sei erklärt, dass der New Yorker Finanzachrichtendienst www.gomopa.net eine Gesellschaft ist, die über 100 Teilhabern gehört. GoMoPa hat wie jedes journalistische Medium in der Welt keinerlei Vorteil davon, ob die ACI im guten oder schlechten Licht dasteht. Kraeter, der sowohl mit Fondsvermittlern (die jetzt in Erklärungsnot gegenüber ihren Mandanten sind) als auch mit Geschädigten in Dubai in engem Kontakt steht, beschreibt die ACI-Masche in Dubai wie folgt: Kraeter: "Die ACI Masche hier vor Ort hat 2 Ausprägungen: Nummer 1: Ein Projekt wird beworben, Reservierungsgebühren werden vereinnahmt und nicht auf den Escrow Account (Treuhandkonto) eingezahlt, also höchstwahrscheinlich anderweitig verbuttert. Dann kommt zeitversetzt der Entwurf des Kaufvertrages, den viele Käufer wegen unzumutbarer Berechtigung von ACI zum Bauverzug ablehnen. Statt die Vorauszahlungen zurückzuzahlen, wird aber behauptet, mit Zusendung des Vertrages sei eine rechtliche Basis gelegt worden, der Käufer habe zu erfüllen. Bezieht sich der Deal auf Projekte, die dann gecancelt werden, wird auch nicht zurückgezahlt. Der Käufer wird ? ob er will oder nicht ? umgeschichtet auf ein anderes Projekt. Wohlgemerkt, nachdem von seinen Zahlungen 20 Prozent (!!) Umschichtgebühren (das nennt man hier in Verbindung mit ACI "Hair Cut") abgezogen wurden. Das heißt, ich will eigentlich zum Beispiel im PALAZZO ein Apartment und lande letztendlich im Niki Lauda Twin Towers. Nummer 2: Der Käufer schließt einen Kaufvertrag ab. Er zahlt 30 Prozent Kaufpreisraten. Der Kaufvertrag enthält einen Ratenplan nach Baufortschritt. Weitere 10 Prozent sind zu zahlen, wenn die Fundamente gelegt sind. Diese 10 Prozent fordert die ACI aber ein, nachdem nur die Baugrube ausgehoben wurde. Der Käufer weigert sich und pocht auf den Vertrag. ACI kündigt diesen wegen käuferseitigen Vertragsbruchs und zahlt gar nichts zurück. Vor Gericht trägt die ACI vor, sie hätten mit dem Tower gar nichts zu tun, seien nur Broker!!! Developer (Bauträger) sei DEFINE Properties LLC (inzwischen von ACI aus der Not heraus übernommen). Die haben aber die Kundenzahlungen nie gesehen. Der Escrow Account des Niki Lauda Towers müsste eigentlich mit 400 Millionen AED saldieren. Er ist aber laut HSBC-internen Informationen bei quasi NULL. Die Geschädigten, mit denen wir in unmittelbarem Kontakt sind (und wir haben erst vor drei Tagen angefangen, die einzusammeln!!!!) streiten sich per heute insgesamt mit ACI um schlappe zirka 100 Millionen Dirham (das sind 20 Mio. EUR). Die ACI-Immoblase belief sich auf 1,5 Milliarden Euro. Das ist wohl aber nur die Spitze des Eisberges! ACI hat seine 19 Projekte hier in Dubai allesamt als Mischfinanzierungsprojekte aufgestellt. Das bedeutet: Ein Teil der Projektkosten wird mit Anlegergeldern untersetzt, ein weiterer Teil mit Vorabverkäufen an Käufer vor Ort und der Rest mittels Bankkrediten. Von 2006 bis Sommer 2008 war die üblicherweise von den Banken geforderte Eigenkapitalbasis (das sind die Gelder der deutschen Anleger) bei 10 bis 20 Prozent. Das bedeutet bei zum Beispiel 300 Millionen Euro Anlegergeldern einen sagenhaften Hebel: ACI konnte theoretisch mit Hilfe von Vorabverkäufen hier in Dubai einen "Projektballon" von bis zu 1,5 Milliarden Euro (7,5 Milliarden Dirhams) aufblasen. Da wird erst die eigentliche Dimension des sich anbahnenden Desasters deutlich ? nicht nur für Anleger in Deutschland, sondern auch für kleine Immobilienkäufer in Dubai und die Marke Dubai an sich." Inzwischen lassen zwei deutsche Geschädigte (Anlagen von 100.000 und 50.000 Euro) über die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte Haftungsansprüche gegenüber Niki Lauda, Michael Schumacher und Boris Becker prüfen. Lauda gab für eine Million Euro, Schumacher für fünf Millionen Euro und Becker für zwei Millionen Euro ihren Namen für die Projekttürme der ACI,ohne die Projekte näher geprüft zu haben. In Deutschland gibt es bereits mehrere Urteile, wonach Prominente deshalb Anleger entschädigen mussten. Darunter auch der Ex- Verteidigungsminister und Juraprofessor Dr. Rupert Scholz (Landgericht Mosbach, Aktenzeichen: 10135/06). Viele Anleger zahlten nur im Vertrauen gegenüber den Prominenten. Umgekehrt haben Lauda, Schumacher und Becker nicht einen Cent in die Projekte Lohmanns investiert. Dubai schuf neue Immobilienaufsichtsbehörde und ermittelt gegen ACI. Dubai hat zur besseren Regulierung der Schneeballsysteme des schnellen Abverkaufs von noch gar nicht gebauten Wohn- und Bürotürmen im Oktober 2008 eine Behörde gegründet: Die Immobilienaufsicht Real Estate Regulatory Authority (RERA). Laut dem arabischen Nachrichtendienst ArabianBusiness ermittelt die RERA gegen die ACI wegen geplatzter Schecks, Scheinbesitz an Grundstücken und Zweckentfremdung anvertrauter Gelder. Der Chef der RERA, Marwan Bin Ghalita, wird mit den Worten zitiert, dass seine Behörde gegen die ACI insbesondere bei dem internationalen Vorzeigeobjekt Niki Lauda Twin Towers überprüft, ob und inwieweit Gelder unrechtmäßig erlangt und verwendet wurden. Die ACI habe offenbar gegen Dubais Gesetze und Vorgaben verstoßen. In Dubai wird weiter an der Stadt von übermorgen gebaut. Dubai selbst hat als Retortenstadt in der Wüste durch die ACI-Pleite nur einen kleinen Kratzer abbekommen. An 600 Türmen wird weiter gearbeitet. Im Sommer soll der zweite Flughafen von Dubai (Dubai World Airport) fertig sein, der den Charles de Gaulle Flughafen in Paris und den John F Kennedy Airport in New York in die Westentasche stecken kann. Es ist der einzige Flughafen der Welt, an dem dann Riesen-Airbusse A380 ohne jedwede Wartezeit abgefertigt werden können. Er ist für Transitreisende ausgelegt. Gepäckstücke kreisen so lange auf einer gigantischen Gepäckumlaufbahn von der deutschen Firma Siemens, bis sie gebraucht werden. Eine Lagerhalle gibt es nicht. Der alles überragende Flugtower, der von Franzosen gebaut wurde, bekam von innen beheizte Scheiben, damit sie wegen der großen Außenhitze und klimatisierten Innenkühle nicht beschlagen. Ob der Flughafen von dem bereits ein Rollfeld und eine provisorische Abfertigungshalle in Betrieb sind, jemals ausgelastet wird, spielt in Dubai keine Rolle. Das Motto der Ölscheichs lautet: Wir stellen etwas hin, dann kommt die Welt von allein zu uns. Das Konzept schien aufzugehen. Um die künstlichen Palmeninseln oder das einzige Sieben-Sterne-Hotel der Welt (Burj Al Arab) zu sehen, kamen im vergangenen Jahr rund 6 Millionen Touristen nach Dubai. Nach Australien reisten 7 Millionen Besucher. Der Unterschied: Viele Besucher von Dubai kommen nicht wieder, vor allem wenn sie im Sommer da waren. Künstliche Dinge schaut man sich nur ein Mal an. Und für Dubai eröffnen sich bei dem Eingriff in die Natur ungeahnte Probleme. Während Schiffe weiterhin den Meeresboden aufsaugen, um einen künstlichen Erdanblick aus dem All in Inselform anzuschütten (Wüstensand ist dafür zu feinkörnig), besteht in den dicht bebauten Siedlungen auf den künstlich aufgeschütteten Palmenblätterinseln bald Seuchengefahr. Das Wasser hat keine natürliche Strömung und steht in den Palmenfächerdümpeln. Fäulnis macht sich breit. Dubai versucht nun, mit Umwälzpumpen Leben in die Gewässer zu bringen. Und noch ein Problem ist noch nicht gelöst: Jeden Tag bildet sich vor den Toren Dubais eine lange Schlange von Fäkalienlastern. Die Kläranlage ist viel zu klein und dem Ansturm nicht gewachsen. Bis zu 48 Stunden müssen die Fahrer warten, bis sie ihre Ladung los werden. Sie werden aber nicht nach Stunden bezahlt, sondern nach Ladungen. Niemand mag die dadurch begründeten illegalen Verkippungen mitten in die Wüste wirklich zählen. Und noch eine Schattenseite begleitet den Bau der Retortenstadt. Es gibt noch zu wenige große Vorzeigebaustellen, bei denen der Arbeitsschutz eingehalten wird. Die meisten Baustellen sind nicht einsehbar. 800 Bauarbeiter fanden bislang in Dubai bei Arbeitsunfällen der letzten 5 Jahre den Tod. Die meisten Arbeiter wohnen in sogenannten Labour Camps am Rande der Stadt. Immer zehn Mann auf einem Zimmer. Einen persönlichen Bereich für Wertsachen hat niemand. Der Mindest-Monatslohn für ungelernte Kräfte liegt bei 150 Euro. Trotz oder wegen dieser Wachstumskrankheiten ? man darf nicht vergessen, dass alles, was Dubai heute ausmacht, gerade mal in den letzten 10 bis 15 Jahren entstanden ist ? wird Dubai in gleicher atemberaubender Geschwindigkeit in Bezug auf die Eindämmung von Missständen "erwachsen": Es gibt neue Gesetze zur Regulierung des Immobilienmarktes, neue strenge Bau- und Betriebsvorschriften für Arbeiterunterkünfte. Baufirmen beschweren sich bereits über bis zu 10 Prozent Arbeitszeitverluste wegen der nun vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen. Dubai hat als erste Stadt der Welt außerhalb der USA eine generellen ?Green Building Standard? nach US-Muster. Seit heute, also dem 01. Juli 2009, gibt es eine eigene Regierungshotline für die Meldung von Beamtenkorruption. Und auch die Löhne steigen analog zum Dollarverfall, wobei schon jetzt Durchschnitts-Baulöhne von zirka 300 Euro bei den Gastarbeitern vom Subkontinent dort zuhause ganze Familien ernähren und Wohlstand angedeihen lassen ? wie überall eine Frage der lokalen Kaufkraft. Die Arbeiter können die verdienten 300 Euro komplett nach Hause schicken, weil der Arbeitgeber in Dubai alle sonstigen Kosten (außer Zigaretten) wie Unterkunft, Essen, Trinken und Arzt übernimmt. Für den ehemaligen Dubai-Consulter und jetzige Geschäftsführer von Königs Immobilien auf Sylt (Nordfriesland), Dieter Rödel, bleibt Dubai das Paradies auf Erden: "Sie finden dort alles Schöne auf einen Fleck vereint, wofür Sie sonst eine Weltreise unternehmen müssten." Für den Wirtschaftstreuhänder und GoMoPa-Korrespondenten Martin Kraeter ist Dubai ein lohnenswerter Markt mit einem einzigartigen Wachstum, bei dem man aber auch nichts geschenkt bekommt: "Dubai ist in erster Linie viel Arbeit, die sich mit dem richtigen Partner aber auch auszahlt. Niemand wird Dubai die Funktion als Drehscheibe im Mittleren Osten streitig machen können ? hier ist der Aktionspunkt zwischen Westen, Arabien und Asien." Der Dr. Schulte-Fragebogen für Anleger » Fragebogen Direktkontakt zur Rechtskanzlei Dr. Thomas Schulte » Sofortkontakt Dr. Schulte Artikel zum Thema » ACI-Dubai-Fonds: sechs neue Bentleys für den Chef » ACI-Dubai: Dr. Schulte Anwälte prüfen Haftung von Boris Becker, Michael Schumacher & Niki Lauda » ACI Dubai Fonds - inklusive Lear Jet für den Juniorchef » Die Pleitetürme von Becker, Schumacher und Lauda » Dubai: Jeder Depp wurde Spekulant » Nur 600.000 Euro im Recker-Fonds-Topf » Steuerparadies Dubai: Schluss mit lustig Beiträge zum Thema » ACI: Alternative Capital Invest Dubai Tower » Bauboom in der Wüste » Dubai Fonds Richtigstellung » Kennt einer das hier » Immobilienfonds Dubai, Libanon, Oman etc. » Aussergewöhnliche Renditen » ACI Holding Group Inc Development Unernehmen Kategorien zum Thema » Immobilie - Übersee » Wer kennt, was meint Ihr dazu? » Dubios » Grauer Markt » Beteiligungen » Kapitalanlage |
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01. Juli 08 Skandal im US-InnenministeriumMehr als ein Dutzend Mitarbeiter feierten Orgien mit Angestellten der Ölindustrie, nahmen Berge von Geschenken entgegen und hielten Gelage mit Alkohol und Rauschgiften. Das geht aus einem Untersuchungsbericht hervor. Im Fokus stehen 13 gegenwärtige und ehemalige Angestellte der Abteilung, die für die Vermarktung von Öl- und Gaslieferungen zuständig ist.
Dem Report zufolge nahmen die Mitarbeiter zwischen 2002 und 2006 von Angestellten größerer Unternehmen Geschenke aller Art entgegen - von Golf- und Skiausflügen über Konzertkarten und feudale Abendessen bis hin zu Hotelübernachtungen. In dem Untersuchungsbericht ist weiter von einer «Kultur des Drogenmissbrauchs und der Promiskuität» die Rede. Die Anzahl der Geschenke sei frappierend, heißt es in dem Report, der auf zweijährigen Ermittlungen beruht. Allein zwei der Mitarbeiter hätten in mindestens 135 Fällen Geschenke von vier Firmen erhalten, mit denen sie Geschäfte unterhielten. Einer der Angestellten inzwischen in einem Gerichtsverfahren schuldig bekannt. Ihm drohen nun bis zu fünf Jahre Gefängnis. |















