Stichwortsuche
 
 

© Copyright 2001
gomopa.net
All rights reserved.

 
 
MS Word Adobe PDF

B E R A T U N G S V E R T R A G
Goldman Morgenstern & Partners LLC
575 Madison Avenue 10th floor
New York, NY, USA 10022-2511
(nachfolgend GOMOPA genannt)
UND
Datum:
Name:
Vorname:
Fon:
Straße:
Ort:
PLZ:

Email:

Ich habe die u.g. Bestimmungen gelesen und stimme diesen zu.
 
 
Schließen hiermit nachfolgenden Beratungsvertrag:

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) GOMOPA verpflichtet sich, Ihre Klientel in Fragen der Gewinn- und Umsatzmaximierung, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von sogenannten Offshore-Instrumenten und Möglichkeiten des sogenannten grauen Marktes (z.B. alternative Kredit- und Hypothekenbeschaffungen, Immobilien- und Bankgeschäfte, spekulative und überprüfte Anlagemöglichkeiten und weitere Insider-Tipps) sowie innerhalb der Vermeidung von Forderungsausfällen und die Möglichkeit der Realisierung von betagten Forderungen, welche der Klient im In- und Ausland hat (z.B. durch Vertragsbruch, betrügerischen Konkurs, Anlagebetrug usw.) zu beraten.
(2) Die Beispiele, Muster, Möglichkeiten und überprüften Kontakte werden ausschließlich auf internen, nur der Klientel zugänglichen Internetseiten veröffentlicht und aufgezeigt, sowie fortlaufend fachmännisch überprüft und recherchiert.
(3) Für Verweise (Links) und Empfehlungen auf andere (überprüfte) Anbieter und Webseiten lehnt GOMOPA jegliche weitere Haftung ab.
(4) Gleiches gilt für Angebote von überprüften Anbietern, die in keinem wirtschaftlichen oder abhängigen Verhältnis zu GOMOPA stehen.
(5) Der Klient stellt GOMOPA auf Wunsch alle notwendigen Unterlagen (z.B. Angebote, Kataloge, Prospekte, Rechnungen, Schuldanerkenntnisse, Vollstreckungsbescheide sowie Urteile von titulierten Forderungen) zur Verfügung.

§ 2 WAHRHEITSVERPFLICHTUNG

(1) Zwischen der Klientel und GOMOPA besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der Klient versichert verbindlich die Richtigkeit seiner sämtlichen Angaben in der Gegenwart und in der Zukunft. Dieses bezieht sich z. B. auf Schuldnerangaben, Berechtigung von Forderungen, aber auch auf eventuell andere Beiträge (internes Forum) und Angaben, die vom Klienten gegenüber GOMOPA oder deren Klientel und Vertragspartnern gemacht werden.
(2) GOMOPA versichert, bei den Recherchen und internen Veröffentlichungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu arbeiten und sämtliche Angaben nach besten Wissen und Gewissen zu recherchieren.
(3) Bei Verletzung dieser Wahrheitsverpflichtung ist GOMOPA sofort berechtigt, dem Klienten zu kündigen. Des weiteren erlischt ein eventuell gewährter Rechtsschutz seitens GOMOPA für begonnene oder veranlasste Arbeiten.

§ 3 ABLEHNUNG EINER ZUSAMMENARBEIT

(1) GOMOPA behält sich ausdrücklich vor, Bewerbern den Zutritt zur Klientel, ohne Angabe von Gründen, zu versagen.
(2) Des weiteren behält GOMOPA sich vor, gegen einzelne Schuldner oder Schwindler, ebenfalls ohne Begründung, nicht vorzugehen, bzw. einzelne Mandate abzulehnen.

§ 4 VERSCHWIEGENHEIT

(1) GOMOPA verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.
(2) GOMOPA wird übergebene Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen zurückgeben.
(3) GOMOPA verpflichtet sich zum strengsten Schutz der Klientendaten.
(4) Der Klient verpflichtet sich gegenüber GOMOPA zu absolutem Stillschweigen über Vorgehensweise, Möglichkeiten und Service gegenüber Dritten. Gleiches bezieht sich auf die Weitergabe von Kennwörtern, Mitgliedsnummer oder Code-Nummern.

§ 5 WEITERBILDUNG

(1) GOMOPA verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter über die neuesten rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entwicklungen unter in allen Fragen des § 1 benannten Vertragsgegenstandes zu informieren und fortlaufend zu schulen.
(2) GOMOPA verpflichtet sich weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Ausführungen auf den ausschließlich internen Seiten, fortlaufend auf Richtigkeit überprüft werden und entsprechende Updates durchzuführen.

§ 6 FORDERUNGSREALISIERUNG

(1) Sofern GOMOPA die Möglichkeit einer Forderungsrealisierung sieht, tritt der Klient GOMOPA die entsprechende Forderung durch gesonderte, einzelne Erklärung ab oder verkauft diese durch gesonderten, einzelnen Kaufvertrag.
(2) Die Forderungshöhe muss € 50,00 überschreiten.
(3) GOMOPA wird ermächtigt, an sie abgetretene Forderungen, zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers weiter abzutreten.
(4) Beigetriebene Forderungen werden jeweils von GOMOPA bis zum dritten Werktag des Folgemonats an den Klient, abzüglich 22% Provision gezahlt.
(5) Sollte der Klient aufgrund der Tätigkeit von GOMOPA gerichtlich in Anspruch genommen werden, so übernimmt GOMOPA jegliche Haftung. Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf Gerichts- und Anwaltskosten, sowie auf eventuelle Schadensersatzansprüche.

§ 7 AUFWENDUNGEN / VERGÜTUNG

(1) Der Klient verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Beratungshonorars von € 2.489,00 zuzüglich einer einmaligen Aufnahme – und Überprüfungsgebühr von € 299,00.
(2) Das Beratungshonorar ist jeweils im voraus zahlbar.
(3) Bei fehlenden Bankverbindungsangaben werden pro Auszahlungsvorgang € 25,00 in Abzug gebracht.

§ 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

(1) Dieser Vertrag ist unbefristet und hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht drei Monate zum Quartalsschluss gekündigt wurde.
(2) Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Klienten entfallen alle etwaigen Rückerstattungsansprüche auf bisher erbrachte Leistungen und Provisionen. Bei einer Kündigung seitens GOMOPA verpflichtet sich GOMOPA zur anteiligen Rückerstattung des Beratungshonorars. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, z.B. bei unrichtigen Angaben.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Einer Begründung bedarf die ordentliche Kündigung des Vertrages nicht.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden entsprechende Beratungsverträge aufgelöst und abgetretene Forderungen werden zurück übertragen.

§ 9 SCHRIFTFORMKLAUSEL

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind.

§ 10 GERICHTSSTAND

(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Albany (NY), USA.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihn aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, sofern sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.

 
Ihre oben anzugebenden Daten