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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 10.Jun 2005 8:23 Titel: Clerical Medical - Ausgehebelt? |
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Clerical Medical ist mit dem Vorwurf konfrontiert, zu wenig auf den richtigen Einsatz ihrer Produkte geachtet zu haben. Ein Rechtsstreit droht.
Gebt mir einen Hebel und ich werde die Welt aus den Angeln heben“, freute sich schon der griechische Mathematiker Archimedes (287–212 v. Chr.) über das Prinzip des Hebeleffekts – ihm ist aber auch niemals ein Hebel auf den Kopf gefallen, denn sonst wäre seine Begeisterung dafür vermutlich ähnlich groß gewesen wie jene der britischen Versicherungsgesellschaft Clerical Medical in diesen Tagen, wenn man sie auf „Hebel“ anspricht. Der renommierte Versicherer steht derzeit wegen gehebelter Finanzgeschäfte, die rund um Clerical-Lebensversicherungspolicen konstruiert wurden bzw. immer noch vermarktet werden, unter Beschuss – und versteht die Welt nicht mehr. „Unsere Produkte werden in Deutschland über unabhängige Vermittler vertrieben“, erklärt Olaf Neuenfeldt, Head of Clerical Medical für Deutschland und Österreich. „Wir selbst übernehmen keinerlei Beratung, ob die Produkte für die Endkunden geeignet sind oder wie sie diese darüber hinaus einsetzen. Außerdem verkaufen und vermarkten wir keine Kreditfinanzierungen für Versicherungspolicen.“ Ob diese Sichtweise genügt, um sich aus der Affäre zu ziehen, muss sich erst zeigen.
„Mir soll doch keiner erzählen, er hätte von nichts gewusst“, schimpft Rainer Wehner von der Altea Versicherungsmakler e.K. in München. „Ich habe selbst Schulungen von Master-Distributoren mitgemacht, wo auch über Hebelgeschäfte informiert wurde.“ Worüber Wehner sich aufregt, das ist die Tatsache, dass sich im Zusammenhang mit der immer stärker in Verruf geratenen Hebelung insbesondere britischer Versicherungspolicen die Tendenz breit macht, dass Produktgeber und Vertriebe die Ahnungslosen spielen, statt sich der Verantwortung gegenüber ihren Vermittlern und Kunden zu stellen.
Außerdem, so Wehner, müsse die jeweilige Versicherungspolice bei solchen Geschäften an die kreditfinanzierende Bank abgetreten werden: „Allein schon deshalb hätten Produktgeber und Vertriebe wissen können, was da vor sich geht.“ Natürlich müsse sich auch der jeweilige Vermittler im Klaren darüber sein, welche Risiken sein Kunde mit einem solchen Modell eingehe. Das entbinde aber zumindest nicht die Master-Distributoren von einer Mitverantwortung. Alle von ihm besuchten Informationsveranstaltungen, bei denen das Thema Hebelgeschäfte angesprochen worden sei, hätten sich nämlich nicht in erster Linie um den Kunden gedreht, sondern vor allem um den mit solchen Geschäften erzielbaren "Provisionsturbo“.
Im Fadenkreuz
Wie das Wochenmagazin „Der Spiegel“ vor kurzem berichtete, ermittelt mittlerweile sogar schon die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen zwei CM-Vermittler wegen des Verdachts auf Betrug. Aber auch Clerical Medical selbst und deren Master-Distributoren befinden sich bereits im Visier von Juristen. Und die Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena hat offenbar nicht vor, Clerical Medical zu schonen. Kanzleichef Philipp Wolfgang Beyer und sein Kollege Holm Hartwig sind der Ansicht, der Versicherer habe nicht nur mit zu hohen Renditeversprechen geworben, sondern mit dem Hinweis auf das Glättungsverfahren („Smoothing“) suggeriert, dass auch in schlechten Zeiten immer noch gute Renditen zu erzielen seien. Anwalt Beyer: „Unsere Mandanten fragen sich nun, wo denn die Wertzuwächse verblieben sind, die durch das Glättungsprinzip in guten Börsenzeiten nicht komplett ausgekehrt, sondern für schlechte Zeiten zurückgestellt wurden. Für das Jahr 2005 wurde ein deklarierter Wertzuwachs – und nur der ist garantiert – von nur noch 0,5 Prozent ausgewiesen.“
Problemcharakter
Was bei konventioneller Anlage von Eigenkapital in den Clerical-Policen ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend ist, nimmt bei den „Hebelmodellen“ echten Problemcharakter an. Die Modelle basieren bekanntlich darauf, dass der Kunde nur einen Teil seiner Anlage aus eigenen Mitteln finanziert und den Rest durch Aufnahme eines Kredits begleicht. „Damit sollte eigentlich der vermeintlich hohe jährliche Wertzuwachs eines Versicherungsprodukts von Clerical Medical durch die Erhöhung der von Kunden getätigten Einmalzahlung vervielfacht werden“, so Rechtsanwalt Beyer.
Nur allzu oft aber verkehre sich dieses System zu Lasten der Kunden ins Gegenteil. „Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Anlegern vom Vertrieb eingeredet wurde, dass sie ihre Darlehensverbindlichkeiten, die durch die Hebelung ihrer eigenfinanzierten Anteile entstanden sind, ,problemlos‘ mit den während der Vertragslaufzeit in die dahinter stehenden Anlageprodukte fließenden Ausschüttungen begleichen können“, so Beyer. Jetzt stelle sich das Ganze aber für viele Betroffene als Irrtum heraus, da die früher prognostizierten Wertzuwächse eben nicht gutgeschrieben worden seien. Die Folge sei oft, dass die finanzierende Bank den Versicherungskunden auffordere, zusätzliche Sicherheiten für die Absicherung der Fremdfinanzierung beizubringen.
Vom Namen des Hasen
Olaf Neuenfeldt beteuert indes, dass sich sein Haus stets bemüht habe, die „schwarzen Schafe“ im Vertrieb der eigenen Produkte so schnell wie möglich auszusortieren. In allen Fällen, in denen Clerical Medical Kenntnis davon erlangt habe, dass Kunden zu den britischen Lebensversicherungen mit irreführenden oder unrichtigen Angaben beraten wurden, habe die Gesellschaft entsprechende Konsequenzen gezogen und von diesen Vermittlern kein Neugeschäft mehr akzeptiert – außerdem handle es sich hier um Einzelfälle.
Ein kurzer Blick ins Internet zeigt, dass der Hinweis auf „Einzelfälle“ unter Umständen schwer zu argumentieren sein dürfte. Und auch das Aussortieren von Finanzdienstleistern, die mit „irreführenden“ Daten werben, erfolgt offenbar nicht lückenlos (siehe Kasten). Und deshalb müssen die Briten befürchten, dass die PWB-Rechtsanwälte jetzt nicht mehr lockerlassen und alles daransetzen werden, Clerical mit ins „Verantwortungsboot“ zu holen. Auch gegenüber den Juristen aus Jena hatte sich Clerical Medical darauf berufen, der Vertrieb sei schließlich selbstständig, weshalb die Versicherung nicht zuständig sei für die falschen Werbeanpreisungen der Vertreiber.
Dass man auch in der Branche durchaus weiß, dass hier unter Umständen einige Zeitbomben ticken, lässt das Verhalten der Master- Distributoren vermuten. Sie – insbesondere die Vertriebs Service Partner GmbH & Co. KG (VSP Rheine) – befinden sich derzeit ebenfalls im Visier der Rechtsanwälte, und die meisten gehen im Moment lieber in Deckung und hüllen sich in Schweigen. Viele sind es ohnehin nicht mehr: Nachdem Clerical Medical zum 1. Februar 2005 auch noch die Vertriebsvereinbarung mit der EBN Luxemburg gekündigt hat, bleiben derzeit nur noch drei Master-Distributoren übrig. Über die Hintergründe der Trennung von EBN Luxemburg wollte sich Olaf Neuenfeldt nicht konkret äußern. Am Markt wird allerdings darüber spekuliert, dass es ohnehin schon länger nicht gestimmt habe zwischen EBN-Chef Tony Nightingale und der Führungsspitze von Clerical Medical. Offenbar wollte EBN auch andere Briten in den Vertrieb aufnehmen, was Clerical missfiel. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe war von Nightingale keine Stellungnahme zu bekommen. Und er war nicht der Einzige, der sich schweigsam gab. Auf telefonische Anfragen von FONDS professionell waren weder die Verantwortlichen bei der Vertriebs Service Partner GmbH & Co. KG noch bei der Hamburger EMF Europäische Marketing und Finanzmanagement AG zu einem Gespräch bereit. Bei der EMF wies der aus Matthias Janitschke, Stefan Herbst und Thomas Frühwein bestehende Vorstand zwei Anfragen mit dem lapidaren Hinweis zurück, für entsprechende Fragen sei allein Clerical Medical verantwortlich.
Auch bei der VSP-Rheine lehnte Nicholas Illgen, einer der Gesellschafter, ein Gespräch mit ähnlicher Begründung ab. Dass Illgen sich mit dem Thema Hebelmodelle sehr genau auskennt, belegt ein Aufsatz, den er bereits im Oktober 2002 für die Branchenzeitschrift „AssCompact“ zu dem Thema verfasst hat. Als hätte er geradezu geahnt, welche tatsächlichen Auswirkungen die Hebelmodelle aus heutiger Sicht entfalten können, überschreibt Illgen seine Sicht der Dinge zwar schon zum damaligen Zeitpunkt mit „Lieber ein Ende des Hebels als ein Hebel ohne Ende“. Auch warnt er in seinen Ausführungen nicht nur vor den Risiken, die eine solche Anlage für einen Vermittler mit sich bringen kann, sondern auch vor dem immensen Haftungsproblem, das sich für Vermittler auftun könnte. Gleichzeitig nimmt er aber auf geschickte Art Produktgeber und kreditfinanzierende Bank aus der Schusslinie und lässt den „schwarzen Peter“ beim Vermittler, wenn er schreibt: „Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem ist das Haftungsrisiko des Vermittlers. Betrachtet man die Rollenverteilung, dann liefert der Versicherer die Anlage, die Bank den Kredit und der Vermittler die Beratung, er hat damit den Kontakt zum Kunden und ist Ansprechpartner bei Problemen.“ So warnend seine Ausführungen auch anmuten, ganz will er die Finger aber auch nicht von den Hebelmodellen lassen, in seinem Fazit kommt er zu dem Schluss: „Hebelgeschäfte waren über eine lange Zeit eine beliebte Modeerscheinung: Dem Kunden versprachen sie hohe Renditen und dem Vermittler auskömmliche Provisionen. Die langjährige Praxis zeigt jedoch, dass sich die Zeiten gewandelt haben. Nur für den bonitätsstarken Kunden mit langem Atem kann sich ein Hebel zur Beimischung seiner Vermögensanlage anbieten.“ Wobei sich allerdings die Frage stellt, warum sich selbst ein „bonitätsstarker Kunde mit langem Atem“ auf ein nach Illgens Ausführungen offensichtlich immer risikoreicher gewordenes Geschäft überhaupt einlassen sollte. Dazu wäre ein offenes Wort des VSP-Rheine-Gesellschafters aufschlussreich gewesen.
Mutig
Wesentlich mehr Courage zeigte man da schon beim dritten noch verbliebenen Master-Distributor von Clerical Medical, der Securum AG mit Sitz in Luxemburg und Niederlassung im schwäbischen Weingarten. Deren Vertriebsdirektor Bernhard Heberle räumte gegenüber FONDS professionell zumindest ein, dass einige seiner Vertriebspartner natürlich auch die in der Kritik stehenden Hebelmodelle auf Policen von Clerical Medical angeboten haben. „Aber wir schauen uns sehr genau an, welche Verträge unsere Makler tatsächlich über uns abwickeln“, so Heberle, „wir lassen uns doch nicht unser Geschäft durch zu riskante Modelle kaputt machen.“ Wobei Heberle auch den einzelnen Makler, der Hebelmodelle anbietet, in der Pflicht sieht, seinen Kunden über die Risiken aufzuklären, die damit verbunden sein können.
Auch wenn Heberle zumindest Stellung bezogen hat, bleibt am Ende doch der Eindruck, dass es hier eigentlich um etwas anderes geht: das „Loswerden“ von Verantwortung bis hinunter zum Vermittler. Clerical sagt, die Distributoren müssen wissen, was ihre Makler machen, die Distributoren erklären, am Ende muss der Makler schon wissen, welche Risiken er seinem Kunden einkauft. So einfach wollen das die Vermittler aber nicht auf sich sitzen lassen. Das zeigt nicht nur das eingangs erwähnte Beispiel von Rainer Wehner.
Schon am 8. April 2005 wird sich Clerical Medical vor dem Landgericht Hamburg wieder zum Thema „zu hohe Renditeversprechen und Hebelmodelle“ äußern müssen. Dann wird nämlich vor dem Gericht unter anderem über einen Katalog kritischer Fragen verhandelt, den ein Clerical-Makler, ebenfalls von den PWB-Anwälten vertreten, entwickelt hatte. Der Makler hatte seine Fragen zwar ursprünglich lediglich seinem Wirtschaftsverbandsvorsitzenden in einem vertraulichen Schreiben zur Kenntnis bringen wollen, um diesen um Unterstützung zu ersuchen. Der Verbandsvorsitzende leitete den Fragenkatalog aber dann entgegen der Absicht des Verfassers an einen Großvermittler weiter, der ihn schließlich Clerical Medical zur Kenntnis brachte. Die Verantwortlichen bei der Versicherung erwirkten daraufhin postwendend eine einstweilige Verfügung gegen den Makler, weil man offensichtlich den Verdacht hegte, der Makler wolle den Fragenkatalog an Kunden und Vermittler der Versicherung versenden. Für diesen Fall droht ihm derzeit eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Nach Angaben von PWB-Rechtsanwalt Beyer dürfte die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hamburg durchaus spannend werden. Dazu Beyer: „Die entsprechenden Unterlagen, aus denen sich aus unserer Sicht die Kenntnis von Clerical Medical hinsichtlich der Durchführung von Hebelgeschäften ableiten lässt, liegen dem LG Hamburg bereits als Anlage vor.“
Angaben zu den Renditen der Clerical Medical-Policen finden Sie in der Anlage.
http://www.fondsprofessionell.de/upload/attach/336164.pdf
Quelle: FONDS professionell |
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