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DCM Capital Management Inc. - Hermann Drittenpreis -am Ende!

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aklasse
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 25.Jun 2005 22:02    Titel: DCM Capital Management Inc. - Hermann Drittenpreis -am Ende! Antworten mit Zitat

Eine Bekannte von mir bekam heute ein Schreiben von der Kripo Augsburg, dass der Vorstand von DCM verhaftet wurde, wegen Anlagebetrug..... Das Gelder der Anleger sollen verschwunden zu sein.

www.dcm-inc.de


aklasse
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2005 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

DCM-Anlagebetrug: Staatsanwälte machen Schweizer Konten dicht

Wie die Tübinger Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar mitteilen, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg mit Rundschreiben vom 31. August alle Geschädigten im Fall des Anlagebetrugs der Augsburger Firmen DCM Capital Management Inc., DAI Business Service GmbH, DAI Trust GmbH und DCM GmbH darüber informiert, welche Vermögenswerte sie im Rahmen der Zurückgewinnungshilfe sichern konnte. So war von der Staatsanwaltschaft der Rechtshilfeweg mit der Schweiz beantragt worden war, die Guthaben der Konten der Financial Management Corporated AG (Gossau) bis zu einer Höhe von 26,7 Millionen Euro zu arrestieren. Diesem Ersuchen ist die Schweiz am 18. August 2005 nachgekommen, so die Anwälte.

Erst im Juni hatten DCM-Anleger erfahren, dass sie höchst wahrscheinlich Opfer eines gewerbsmäßigen Anlagebetrugs sind. Die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg teilte damals mit, dass gegen den verantwortlichen Vorstand der DCM Capital Management Inc, Hermann Drittenpreis, in 1731 Fällen ermittelt wird. Drittenpreis befindet sich bereits seit einiger Zeit in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg.

„Für die DCM-Anleger ist nun höchste Eile geboten“, so die Tübinger Anwälte. Das sichergestellte Vermögen werde nicht automatisch an die Geschädigten ausgekehrt. Im Gegenteil: Nur im Wege der Zwangsvollstreckung könne der einzelne Anleger auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Das bedeutet: Da nur ein so genannter Titel zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berechtigt, müssen sich die Geschädigten jetzt in einem Gerichtsverfahren so schnell wie möglich einen solchen besorgen.

Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip. Entscheidend ist ganz allein die Reihenfolge, in welcher auf das sichergestellte Vermögen zugegriffen wird. Aus dem „Wettlauf der DCM-Geschädigten“, so die Tübinger Anwälte, wird nur derjenige als Sieger hervorgehen und Befriedigung erlangen, der schnell reagiert und rechtlich sachkundig beraten ist. Die ersten Geschädigten hätten bereits im Arrestverfahren einen Titel erwirkt. Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten Anlegern daher dringend dazu, baldmöglichst eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen.



Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 8:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
DCM Inc.: Protokoll eines klassischen Kapitalanlagebetrugs

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Geschädigte Anleger müssen selbst aktiv werden, um auf die von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmten Vermögenswerte der Kapitalanlagebetrüger zugreifen zu können. Unumgänglich ist ein Titel und den haben bis jetzt die wenigsten Geschädigten!

Nirgendwo wird Unwissenheit so bestraft wie in Geldangelegenheiten. Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Diese Situation wird von Anlagebetrügern gnadenlos ausgenutzt warnt die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ! Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen bzw. den Kapitalgangstern in die Brieftasche geschoben.

In einem solch klassisch um nicht zu sagen dreisten Fall ermittelt zur Zeit die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Anlagebetrug gegen die Firmen DCM Capital Management Inc., DAI Business Service GmbH Schrobenhausen, bzw. DAI Trust GmbH/GCM GmbH Schrobenhausen.

Gegen Hermann Drittenpreis als wirtschaftlich Berechtigter und Organ der Firma DCM Capital Management Inc. mit Sitz in Georgetown, Grand Cayman wurde am 07.06.2005 vom Amtsgericht Augsburg Haftbefehl erlassen . Drittenpreis befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg. Er wird des gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt.

Drittenpreis warb sowohl mit Prospekten als auch über Internetauftritt gegenüber Kapitalanlegern damit, dass diese sich an der DCM Inc. beteiligen können. Die Beteiligung sollte über den Erwerb von außerbörslichen Inhabervorzugsaktien erfolgen, wobei eine Aktie einen Nennwert von 50.- Euro haben sollte. Bedingung war eine Mindestbeteiligung von 40 000.- Euro zuzüglich einem Agio von 6%. Allerdings wurden diese Bedingungen später so nicht durchgängig verwirklicht. Die Anlagezeit sollte unbestimmt sein. Eine Gewinngarantie wurde nicht übernommen, als Ertragsziel aber eine zweistellige Rendite prognostiziert.

Nach den Werbeangaben, die Drittenpreis auch über Vermittler so verbreiten ließ, führte die DCM Inc. Börsengeschäfte durch und erreicht damit, dass über den Erfolg derselben ein Gewinn erwirtschaftet wird und dieser zu einem höheren Firmenvermögen und damit mittelbar zu einer Wertsteigerung der Vorzugsaktie führ. Zur Dokumentation desselben setzte Drittenpreis monatlich einen Kurs für Aktien bzw. Firmenanteile fest und teilte diesen auf der Internetseite seiner Firma oder aber im persönlichen Gespräch mit den Geschädigten oder den Vermittlern mit. Im vertrauen auf die Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere auf die in der Vergangenheit festgesetzten Kurse, erwarben Anleger ebenfalls im Vertrauen auf die Anlage ihrer Gelder über die DCM Inc. in Aktien oder Aktienderivaten an Börsen zu den bezeichneten Preisen und Zeitpunkten Anteile an der DCM Inc., durch Bezahlung auf Privatkonten von Drittenpreis oder der mit ihm verbundenen Gesellschaft zum Zwecke der Weiterleitung in das Vermögen der DCM Inc.

Dabei wusste Drittenpreis von Anfang an, dass kein einziger der zwischen der Gründung der DCM Inc. im April 2001 und seiner Festnahme im März 2005 mitgeteilten Kurse als Quotient des Firmenvermögens und der ausgegebenen Anteile zum Stichtag auch nur annäherungsweise richtig war. Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft legte Drittenpreis infolge der gemachten Verluste, der gezahlten immensen Vermittlungsprovisionen und der aus der früheren DCM GmbH mit Sitz in Schrobenhausen ohne Gegenleistung übergeleiteten Kunden nur einen Bruchteil der eingezahlten Anlegegelder überhaupt über die DCM Inc. an. Drittenpreis betrachtete die Gelder der Anleger als eine stetig sprudelnde Einnahmequelle, mit welcher er seinen Lebensstil finanzierte und teilweise frühere Schulden zurückzahlte.

Drittenpreis verfügte zu keinem Zeitpunkt über eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 32 KWG, obwohl eine solche zwingend erforderlich gewesen wäre, da er mit der Verwahrung der Anteilsscheine der DCM Inc. für die Anleger das Depotgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 5 KWG betrieb. Ab dem Zeitraum der Gründung der DCM Inc. bis zu seiner Verhaftung am 09.03.2005 hat Drittenpreis in erheblichem Umfang im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich Handel mit dem Erwerb oder Verkauf von Futures oder Optionen in Aktien oder anderen Derivaten sowie Warenterminkontrakten getätigt.
Keiner der Anleger wurde zum Zeitpunkt seiner jeweiligen Anlage über die Verlustträchtigkeit dieses Geschäfts aufgeklärt. Drittenpreis hat seine ihm gesetzlich Vorgeschriebene Aufklärungspflicht nicht wahrgenommen.
Die Kriminalpolizei Augsburg hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Rundschreiben versendet. Den Betrugsopfern wurde mitgeteilt, dass ihnen im Zuge der Rückgewinnungshilfe nach §§ 73 ff. StGB, §§ 11 b ff. StPO beschlagnahmtes Vermögen zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Vollstreckung und die Verwertung des durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögens erfolgt in der Reihenfolge der Vollstreckungsgesuche. Allerdings müssen die geschädigten Anleger dafür selbst aktiv werden. Diese sind nun dringend aufgefordert, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt einzuschalten oder sich einer Interessengemeinschaft wie zum Beispiel der „Interessengemeinschaft DCM Inc.“ der Deutsch Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. anzuschließen. Denn der Zugriff auf beschlagnahmtes Vermögen setzt einen Titel voraus. Es muss also so schnell wie möglich ein Urteil erstritten, oder in einem Eilverfahren ein Arrest erwirkt werden. Danach kann mit dem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Nach Erkenntnissen der DSK/BSZ® Anlegerschutzanwälte haben die meisten Anleger in dieser Angelegenheit bisher noch keinen Titel gegen Drittenpreis erwirkt. Wer nicht leer ausgehen will sollte aber unbedingt die dringend notwendige Titelsicherung betreiben.

Da es bei der Anmeldung der Forderung gegenüber der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Rückgewinnungsprinzips nach der Priorität geht, ist hier entsprechende Eile geboten. Wer hier zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer zu spät kommt läuft Gefahr, leer auszugehen. Anleger sollten also jetzt schnell handeln, damit rasch ein Titel erwirkt werden kann und anschließend zur Rangwahrung bei Gericht die Zulassung der Zwangsvollstreckung beantragt wird.

Geschädigten Anlegern bieten die“Interessengemeinschaft DCM Capital Management im BSZ® e.V.“ die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchsetzen lassen.
http://openpr.de/news/55609.html
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 11.Jul 2006 6:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vermittler vorbörslicher Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz verurteilt


Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V

Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.

Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.

Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.

Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.

Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.

Zitat:
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4416

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Veruntreute Gelder der DCM Inc. wiedergewonnen

Die von der Münchner Kanzlei Wietersheim, Mehring & Kollegen vertretenen Anleger der DCM Capital Management Inc. können sich nach einem beinahe zweijährigen Wechselbad der Gefühle nun freuen, die eigentlich schon verloren geglaubte Investitionssumme zum Großteil oder gar vollständig wieder zurückzuerhalten.

Diese waren wie weitere über 1.700 Anleger Opfer des Kapitalanlagebetrügers Hermann Drittenpreis geworden, welcher die vereinnahmten Anlegergelder veruntreut und weitgehend verbraucht hat und nun eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt.

Der Großteil der Rückgewinnungsversuche der – zuweilen durch angeblich spezialisierte Kanzleien vertretenen - Anleger konzentrierten sich auf die von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmten Vermögenswerte des Herrn Drittenpreis und der DCM Inc. Da diese Vermögenswerte lediglich einen kleinen Bruchteil der veruntreuten Anlegergelder in Höhe von insgesamt 26,7 Mio. EUR ausmachten, kamen nur wenige der Anleger zum Zug, die große Mehrheit der Pfändungsgläubiger ging dagegen leer aus.

Aufgrund intensiver Ermittlungen und der Inanspruchnahme internationaler Kontakte gelang es den Anwälten der Münchner Kanzlei, von Herrn Drittenpreis auf Konten einer Briefkastengesellschaft bei einer schweizerische Bank in St. Gallen/Schweiz gelenkte Anlegergelder noch vor deren Offenlegung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg zu orten und – in Zusammenarbeit mit einer in St. Gallen ansässigen Kanzlei - für die vertretenen Mandanten mit Arresten zu belegen.

In der Folgezeit entwickelten sich um die Auskehrung des gepfändeten Bankguthabens komplexe rechtliche Auseinandersetzungen, da verschiedene andere Anspruchsteller - zu erwähnen ist hier insbesondere auch der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen des Hermann Drittenpreis - versuchten, die Auskehrung der gepfändeten Guthaben an die von den Münchner Rechtsanwälten vertretenen Gläubiger zu verhindern.

Es gelang den Rechtsanwälten schließlich, dass den vertretenen Mandanten nun über 90 % - im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung zuweilen sogar 100 % - ihrer investierten Anlagebeträge ausbezahlt werden können.



Auszug:
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Wietersheim Mehring & Kollegen
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