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gerd Specialist
Anmeldungsdatum: 18.06.2003 Beiträge: 205
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Verfasst am: 7.Jul 2005 15:50 Titel: Arbeitnehmer muß jeden Einsatzort akzeptieren |
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Das muss man sich mal vorstellen. Da arbeitest du in Hamburg in einer Bude, und die schicken dich eben mal an den Bodensee. Das alles für 1.200 Euro im Monat, oder so ähnlich. Da gehste am Stock, recht bekommste keins.
| Zitat: |
| Ein Arbeitnehmer ist nach einem Gerichtsurteil verpflichtet, grundsätzlich an jedem Einsatzort zu arbeiten, den ihm der Arbeitgeber zuweist. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Einsatzort im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist, heißt es in einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Ohne Festlegung des Arbeitsplatzes stelle die Weigerung, den Einsatzort zu wechseln, eine Arbeitsverweigerung dar, die zur fristlosen Kündigung berechtige, entschieden die Richter (Az.: 2 Sa 950/04). |
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Wolfradamus Newbie
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 11 Wohnort: 93077 Bad Abbach
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Verfasst am: 11.Jul 2005 17:47 Titel: Re: Arbeitnehmer muß jeden Einsatzort akzeptieren |
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| gerd hat folgendes geschrieben:: |
| Das muss man sich mal vorstellen. Da arbeitest du in Hamburg in einer Bude, und die schicken dich eben mal an den Bodensee. Das alles für 1.200 Euro im Monat, oder so ähnlich. Da gehste am Stock, recht bekommste keins. |
Grundsätzlich mag das einem Arbeitnehmer schon unverständlich sein. Wenn man jedoch weiß, dass das Beamtenrecht diesen Passus seit Gründung der BRD beinhaltet (und im Bereich der Bundespolizei auch fleißig anwendet) bekommt das Ganze schon wieder etwas mehr Sinn. Außerdem, Arbeitskräfte, die 1200 € verdienen (in Hamburg oder sonst wo) werden sicher nicht durch die Republik geschickt. Da ist es für jeden Unternehmer günstiger, das selbe unqualifizierte Personal mit Zuschüssen vom Arbeitsamt regional einzustellen. Diese Regelung betrifft vielmehr regelmäßig hochqualifiziertes Personal, das wohl eine Null mehr verdienen dürfte. Und die sind in der Regel eh Arbeitsnomaden.
Es ist eben wir immer. "Sauerei, von mir armen Arbeitnehmer wird Flexibilität und Engagement verlangt, dabei hab ich doch mit Einstellung das absolute Recht auf Unveränderlichkeit meiner Situation erworben."
Ich bitte meine Ironie zu entschuldigen, aber in einer wirtschaftlichen Situation wie der Unseren sollte auch der letzte HIWI begriffen haben, dass auch und gerade Unternehmer zur Sicherung von Arbeitsplätzen für diese "hochanspruchsvolle Klientel" sich oftmals nicht unbedingt zum Vorteil des Unternehmens für den Standort Deutschland entscheiden, auch sozialer Verantwortung. Wenngleich das genau von denen, für die man es tut, nicht unbedingt bemerkt wird.
Ich habe das teilweise anders gesehen, als ich noch Arbeitnehmer war, jetzt, da ich für zwar nur 5 Arbeitnehmer, aber immerhin, die Verantwortung mit trage, hat sich auch mein Blickwinkel etwas verändert.
In diesem Sinn und nicht als persönlicher Angriff gedacht: Schauen Sie auch mal über Ihren persönlichen Tellerrand hinaus.
Herzlichst
Wolfgang Soller |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 11.Jul 2005 18:26 Titel: Re: Arbeitnehmer muß jeden Einsatzort akzeptieren |
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| Wolfradamus hat folgendes geschrieben:: |
| Außerdem, Arbeitskräfte, die 1200 € verdienen (in Hamburg oder sonst wo) werden sicher nicht durch die Republik geschickt. Da ist es für jeden Unternehmer günstiger, das selbe unqualifizierte Personal mit Zuschüssen vom Arbeitsamt regional einzustellen. |
schon erstaunlich wie schnell 1.200 - als wenig wert bezeichnet werden.
zu zeiten der d-mark waren das immerhin = 2.346,99 dm
frage: wer hatte dieses einkommen?
heute spricht man bei 1.200 euro - von unqualifizierten personal. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 11.Jul 2005 19:05 Titel: Nun mal langsam mit den jungen Pferden... ;-) |
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Zwischen Beamten, lokal eingestellten Arbeitnehmern und sogenanntem Montagepersonal bestehen schon einige Unterschiede...
Beamte:
Wenn ein Beamter versetzt wird in z. B. ein anderes Bundesland und er demzufolge eine Wochenendehe führen muß, so finden sich diese Erschwernisse in seiner Gehaltsabrechnung wieder in Form von sogenannten Ortszuschlägen...
lokal eingestellte Arbeitnehmer:
Ein Arbeitnehmer, der z. B. in Dortmund bei der Fa. xyz eingestellt wird als Schlosser, hat Anspruch auf Beschäftigung am Betriebssitz. Alles andere bedarf der Änderung des Arbeitsvertrages usw. usf. ...
Montagepersonal:
Wer als Monteur eingestellt ist, der weiß darum, daß ihn die Aufträge nicht nur durch ganz Deutschland, sondern auch in das Ausland verschlagen können. Aber... er erhält als Aufwandsentschädigung in der Regel (so zumindest bei seriösen Unternehmen) pro Tag eine sogenannte Auslösung, die durchaus bis zu ca. Euro 40,-- pro Tag betragen kann. Und zum größten Teil auch noch steuerfrei...
Und noch eine völlig wertfreie Anmerkung an Herrn Neidzel:
Euro 1.200,-- sind wenig. Davon können Sie keine Familie ernähren! Sorry - aber das ist so...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jul 2005 19:28 Titel: |
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| Zitat: |
| Fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen zwischen Ost und West noch große Gehaltsunterschiede. Während das Jahresbruttoeinkommen der ITler in den ostdeutschen Ländern im Schnitt knapp 36 100 Euro betrug, erhielten westdeutsche Teilnehmer durchschnittlich gut 46 000 Euro. Die Spannweiten liegen dabei im Osten der Bundesrepublik zwischen 32 700 Euro in Sachsen-Anhalt und 41 500 Euro in Brandenburg, im Westen zwischen 41 800 Euro in Rheinland-Pfalz und 51 200 Euro in Hessen. |
| Zitat: |
| Das regionale West-Ost-Gefälle bei den Einkommen ist weiterhin sehr groß. Die Durchschnittseinkommen liegen in Sachsen-Anhalt um 32 Prozent unter dem Bundesschnitt: Dagegen liegen Sie in Baden-Württemberg rund 15 Prozent darüber. |
Dafür ist hier der Sprit am teuersten - aktuell heute
Super bleifrei = 1,26[9] - an einer preiswerten Tankstelle, Markentankstellen sind 1 - 2 cent teurer
| Zitat: |
Einkommensverteilung im Jahr 2002 in 439 Kreisen und kreisfreien Städten im Vergleich zu 1995. Danach stiegen die jährlichen Durchschnittsverdienste in diesem Zeitraum von brutto 17.715 auf 20.445 Euro in Westdeutschland und von 12.506 auf 14.184 Euro in Ostdeutschland. Die Einkommenschere West/Ost ist damit weiterhin um rund 30 Prozent geöffnet.
Überdurchschnittliche Einkommen sind im Münchner und Hamburger Raum festzustellen – und in den Umlandkreisen großer Zentren wie Berlin.
Arm dagegen die ländlichen Gebiete. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erreicht das Bruttoeinkommen pro Einwohner nur 10.500 Euro - damit knapp 30 Prozent der 35.300 Euro im Landkreis Starnberg, die damit als „Insel der Wohlhabenden“ bezeichnet werden kann. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 11.Jul 2005 19:36 Titel: Mit allem Respekt... |
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Herr Henneberg,
Euro 10.500,-- dividiert durch 12 ergibt Euro 875,-- p.m. - also quasi Sozialhifesatz, der irgendwo bei Euro 770,-- ??? liegt...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
| A. Henneberg hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| Fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen zwischen Ost und West noch große Gehaltsunterschiede. Während das Jahresbruttoeinkommen der ITler in den ostdeutschen Ländern im Schnitt knapp 36 100 Euro betrug, erhielten westdeutsche Teilnehmer durchschnittlich gut 46 000 Euro. Die Spannweiten liegen dabei im Osten der Bundesrepublik zwischen 32 700 Euro in Sachsen-Anhalt und 41 500 Euro in Brandenburg, im Westen zwischen 41 800 Euro in Rheinland-Pfalz und 51 200 Euro in Hessen. |
| Zitat: |
| Das regionale West-Ost-Gefälle bei den Einkommen ist weiterhin sehr groß. Die Durchschnittseinkommen liegen in Sachsen-Anhalt um 32 Prozent unter dem Bundesschnitt: Dagegen liegen Sie in Baden-Württemberg rund 15 Prozent darüber. |
Dafür ist hier der Sprit am teuersten - aktuell heute
Super bleifrei = 1,26[9] - an einer preiswerten Tankstelle, Markentankstellen sind 1 - 2 cent teurer
| Zitat: |
Einkommensverteilung im Jahr 2002 in 439 Kreisen und kreisfreien Städten im Vergleich zu 1995. Danach stiegen die jährlichen Durchschnittsverdienste in diesem Zeitraum von brutto 17.715 auf 20.445 Euro in Westdeutschland und von 12.506 auf 14.184 Euro in Ostdeutschland. Die Einkommenschere West/Ost ist damit weiterhin um rund 30 Prozent geöffnet.
Überdurchschnittliche Einkommen sind im Münchner und Hamburger Raum festzustellen – und in den Umlandkreisen großer Zentren wie Berlin.
Arm dagegen die ländlichen Gebiete. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erreicht das Bruttoeinkommen pro Einwohner nur 10.500 Euro - damit knapp 30 Prozent der 35.300 Euro im Landkreis Starnberg, die damit als „Insel der Wohlhabenden“ bezeichnet werden kann. |
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