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Bausparer aufgepasst - hüten sie ihren Altvertrag

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
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BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 11:23    Titel: Bausparer aufgepasst - hüten sie ihren Altvertrag Antworten mit Zitat

Vertrag ist Vertrag

Wie Bausparer jahrelang sieben Prozent Zinsen kassieren


Damit dies auch weiter so bleibt, sollten die Vertragsinhaber auf der Hut sein. Denn immer wieder versuchen Bausparkassen, mit Tricks aus den teuren Altverträgen herauszukommen. Bausparen ist nicht nur etwas für Häuslebauer. Traditionell freuen sich die Bausparkassen auch über Kunden, die ihr Spargeld über lange Jahre dem Finanzierungstopf zur Verfügung stellen, später aber darauf verzichten, das Bauspardarlehen abzurufen. Noch vor wenigen Jahren boten die Renditespitzenreiter Verträge mit einem Anlagezins von jährlich bis zu fünf Prozent an. Der zusätzliche Renditekick per staatlicher Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie hievte den effektiven Ertrag im Idealfall sogar auf über sieben Prozent. Die Bausparkassen setzten dabei auf schnell wieder ansteigende Baugeldzinsen. Denn funktionieren kann ihr Geschäft nur, wenn die Kreditkunden mehr zahlen, als die Sparer an Zinsen kassieren.

Eine klassische Fehleinschätzung: Tiefststände prägen seit langem den Hypothekenmarkt. Zehnjährige Bundesanleihen bringen nur noch Renditen von knapp über drei Prozent pro Jahr. Und auch die Bausparkassen haben ihre neuen Tarifangebote längst an das Niedrigzins-Szenario anpassen müssen. Doch während bei Neuverträgen in der Spitze nur noch drei bis vier Prozent an Zinsen fließen, stehen die Kassen bei ihren Altkunden nach wie vor voll in der hohen Zinspflicht. Vertrag ist schließlich Vertrag.

Und den sollten die Kunden hüten wie ihren Augapfel. Denn schon die kleinste Veränderung kann zum Verlust des Renditevorteils führen. Und das sogar rückwirkend. Die Tücken lauern in den Vertragsbedingungen. So knüpfen die Kassen die Spitzenverzinsung bei ihren Alttarifen oft daran, dass eine Mindestlaufzeit eingehalten wird, die mit sieben Jahren meist der gesetzlichen Bindungsfrist für die Bausparförderung entspricht. Wird der Vertrag vor deren Ablauf gekündigt, stürzt die Rendite regelmäßig in den Keller. Denn neben dem Zinsbonus geht auch die gezahlte Abschlussgebühr verloren. Wird das Guthaben nicht für eine so genannte wohnungswirtschaftliche Maßnahme verwendet, etwa den Bau oder die Modernisierung einer Immobilie, ist zudem die staatliche Förderung futsch.

Oft genügt es aber auch schon, wenn nur die Vertragssumme etwas aufgestockt wird. Da der alte Tarif dann meist nicht mehr im Angebot ist, findet sich der Bausparer plötzlich in einem neuen Tarif mit geringerer Guthabenverzinsung wieder. Als Anlass, den Sparer anzusprechen, wird dabei gerne die erreichte Vertragszuteilung genommen.

Nichts ändern und weitersparen

Tipp: Bausparkunden mit hoch verzinsten Altverträgen sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auch, wenn alle Voraussetzungen für eine Zuteilung erreicht sind, gibt es keinen Handlungsbedarf. Denn das Bauspardarlehen wird ja nicht benötigt und der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt meist erst zur Hälfte angespart. Es gilt also: Nichts ändern und weitersparen. Bis die volle Bausparsumme erreicht ist, profitiert der Bausparer noch über viele weitere Jahre von unverändert guten Zinskonditionen. Und zwar besonders lange, wenn ihm seinerzeit bei Vertragsabschluss vom Vermittler aus Provisionsgründen eine überhöhte Vertragssumme untergejubelt wurde.

Selbst wenn die volle Summe angespart ist und keine weiteren Einzahlungen mehr möglich sind, sollte das Geld noch so lange wie möglich auf dem Vertrag stehen bleiben. Denn so einfach kündigen kann die Bausparkasse den Vertrag nicht.

Quelle FAZ / Text: IngDiba
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