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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 23.Jul 2005 7:26 Titel: Transparenz bei Lebens-Policen - Anspruch auf einen tieferen |
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Urteil über Transparenz bei Lebens-Policen
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil über die Frage, ob Versicherte künftig Anspruch auf einen tieferen Einblick in die Kalkulation ihres Lebensversicherungs-Anbieters haben. Bekommen die Kunden recht, könnte dies das Gesicht der Branche grundlegend ändern. Die Verfassungsrichter haben sich neun Monate für ein Urteil Zeit gelassen. Bereits im Oktober hatte der Erste Senat in einem Musterverfahren über drei Verfassungsbeschwerden verhandelt. Auf Betreiben des Bundes der Versicherten (BdV) forderten dabei drei Versicherte höhere Überschußbeteiligungen aus ihren Verträgen. Sie monieren eine Verletzung ihres Eigentumsrechts. Im Mittelpunkt der Kritik stehen die hohen stillen Reserven, die die Versicherer aus ihren Kapitalanlagen bilden, aber nach Ansicht der Kläger nicht in ausreichendem Maß ausschütten. Die Kalkulation der Konzerne für die Überschußbeteiligungen sei intransparent. (Az.: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95). Die Verfahren können weitreichende Konsequenzen für den Versicherungssektor haben, sagte Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in der Verhandlung. Sollte das Verfassungsgericht an die Transparenz tatsächlich ähnliche Maßstäbe wie bei der gesetzlich regulierten Riester-Rente anlegen, schränke dies die Konzerne bei der Ausgestaltung der Policen drastisch ein, warnte der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), Günter Bost.
Quelle: Welt |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 26.Jul 2005 10:57 Titel: |
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| Das Bundesverfassungsgericht hat den Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen gestärkt, die zur Altersvorsorge abgeschlossen werden. Nach einem Grundsatzurteil vom Dienstag müssen die Kunden bei der Ausschüttung am Vertragsende angemessen an den Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen beteiligt werden, die durch ihre Prämien geschaffen worden sind. |
| Zitat: |
Karlsruhe stärkt Verbraucher bei Lebensversicherungen
Kunden müssen bei der Ausschüttung am Vertragsende angemessen an den Vermögenswerten der Unternehmen beteiligt werden. Richter mahnen mehr Transparenz bei Übertragungen an
Millionen Bürger, die eine Kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, dürfen auf eine höhere Überschußbeteiligung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen gestärkt, die zur Altersvorsorge abgeschlossen werden. Nach einem Grundsatzurteil vom Dienstag müssen die Kunden bei der Ausschüttung am Vertragsende angemessen an den Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen beteiligt werden, die durch ihre Prämien geschaffen worden sind. Der Gesetzgeber muß bis Ende 2007 eine entsprechende Regelung erlassen.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts fehlen derzeit ausreichende rechtliche Vorkehrungen zur Durchsetzung der Interessen der Versicherten. Der Kunde könne gerichtlich nicht klären lassen, ob der am Ende auszuzahlende Überschuß zu gering ausfalle, etwa, weil stille Reserven der Unternehmen nicht berücksichtigt würden. Stille Reserven - also die Differenz zwischen Buch- und Marktwert von Vermögensanlagen der Unternehmen - bleiben derzeit bei der Berechnung der Ausschüttungen vollständig außen vor. Dem Urteil zufolge trifft den Gesetzgeber eine Schutzpflicht, diese Defizite zu beheben.
Das Gericht forderte zudem mehr Verbraucherschutz und Transparenz bei der Übertragung von Lebensversicherungen etwa von einer Mutter- auf eine Tochtergesellschaft und erklärte Gesetze dazu für teilweise verfassungswidrig.
Quelle: Welt |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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