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Diskussion über LV-Provisionen und Stornohaftungen

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 26.Jul 2005 15:03    Titel: Diskussion über LV-Provisionen und Stornohaftungen Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:
FDL-Obmann Laaber:
"Diskussion um LV-Provisionen läuft auf einer schiefen Ebene"


In „geheimen Gesprächen“ diskutieren das Bundesministerium für Justiz und der Versicherungsverband über die Provisionspraxis der Lebensversicherungen. Konsumentenschützer verlangen eine Stornohaftungszeit von zehn Jahren, damit bei einem vorzeitigen Rückkauf in den ersten Jahren auch Geld für den Versicherungsnehmer vorhanden ist. Diese verkürzte Sichtweise kritisiert Heribert Laaber CFP, Obmann der Finanzdienstleister der WK NÖ in einer aktuellen Aussendung.

Die Kostenbelastung von einem „ langfristig angelegtem Wirtschaftsgut" (durchschnittliche Laufzeit 20 Jahre) wie es eine Lebensversicherung ist, nur auf die Provision des Vermittlers zu reduzieren, ist für Laaber unzulässig. Es müssen auch die Versicherungssteuer von vier Prozent, die eingerechnete Risikoprämie für einen eventuell gewünschten Versicherungsschutz (Tod, Unfall, Berufsunfähigkeit…) und die interne Kostenstruktur des Versicherers (Polizzierung, Gesundheitsprüfung, Vertragsverwaltung, Ertrag für die Aktionäre usw.) bedacht werden. Gerade letzteres wird laut Laaber bewusst „geheim“ gehalten. „Solange die Versicherer nicht bereit sind, mit offenen Karten zu spielen, kann die einseitige Front der Provisionen für die Vermittler nicht akzeptiert werden.

Es wird über die Höhe von Provisionen der Immobilienmakler auch nicht gewettert oder diese rückgefordert. Selbst wenn der Kund, der drei Prozent vom Kaufpreis oder drei Monatsmieten bezahlt hat und nach einem halben Jahr aus der Wohnung auszieht, kommt niemandem in den Sinn, wegen Kaufreue die Vermittlungsprovision zurück zu verlangen. Selbst der Staat wird die kassierte Grunderwerbssteuer nicht anteilig rückrechnen, wenn der Vertrag nach einem Jahr schon wieder geändert wird,“ betont Laaber energisch.

Die Berechnung des Rückkaufswertes von Lebens- und Pensionsversicherungen ist ein Buch mit sieben Siegeln. Die Abschlussprovision alleine rechtfertigt die niedrigen Auszahlungswerte nicht. In Deutschland geht die Diskussion sehr wohl auch um die Verwaltungskosten und die „stillen Reserven“ der Versicherungsgesellschaften.
http://www.gomopa.net/foren/topic/101399/transparenz-bei-lebens-policen-anspruch-auf-einen-tieferen.htm
Die vom Versicherer treuhändig übernommen Kundengelder sind Eigentum des Versicherungsnehmers und nicht des Versicherers. Der Versicherer hat den vertrauensvollen Auftrag, diese Gelder bestmöglich zu verwalten, anzulegen und bei Bedarf auszuzahlen. Daher hat für Laaber der Versicherungsnehmer auch Anspruch auf eine klare Aufschlüsselung der Kosten. Damit würde für den Obmann auch das unüberschaubare Meer der unterschiedlichsten Produkte endlich einer objektiven Vergleichbarkeit unterzogen werden können.

Den Konsumentenschützern hält Laaber entgegen, dass man von ihnen eine objektive Information erwarte und daher können sie am komplexen Produkt Lebensversicherung nicht einen Faktor (Provisionen) herausheben und meinen, damit seien alle Probleme gelöst.

Die Konsequenz einer Rückrechnung des Provisionsanspruches in den ersten fünf bis zehn Jahren führt für Laaber mit Sicherheit zu noch mehr Rückkäufen. „Sobald ein „berufener Verkäufer“ mit einem vermeintlich „besseren Produkt“ kommt, wird der Kunde sagen, wir wechseln. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Eine Kontinuität im Vertrag bringt den erwünschten Zinseszinseffekt. Ein oftmaliger Wechsel verursacht nur Kosten und der Kunde fängt wieder bei null an. Lange gab es in der Versicherungsbrache den „Ehrenkodex“, dass bestehende Verträge nicht angegriffen (Ausspannungsgeschäft) werden. Durch den brutalen Verdrängungswettbewerb wird ohne Rücksicht auf Verluste (des Versicherungskunden) jeder Vertrag angeschwärzt. Gerade die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge hat diesen Trend verstärkt;“ so Laaber weiter.

Für Laaber hat sich das heimische Vermittlungs- und Provisionssystem über Jahrzehnte hin bewehrt und diese gesund gewachsene Strukturen sollte nun nicht durch einen brachialen Gewaltakte zerstört werden. Es sollten sich alle Betroffnen zusammensetzen und ehrlich die Fakten auf den Tisch legen. Sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben bringt keine konstruktiven Lösungen.

Daher der Vorschlag von Fachgruppenobmann Heribert Laaber: Gewerbliche Vermögensberater, Versicherungsmakler, Versicherungsagenten = alle Versicherungsvermittler, die Versicherungswirtschaft, die Banken, die Wirtschaftskammer mit den Spartenvertretern, die Konsumentenschützer und die Ministerialbeamten sollen in einem Gipfelgespräch ihre Sichtweise darlegen und ein gemeinsames Positionspapier erarbeiten.

Quelle: FONDS professionell
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