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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 2.Aug 2005 12:27 Titel: Betriebliche Altersversorgung - Geniales Modell? |
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Ihre Meinung ist gefragt.
Pro und Contra, Kommentare, Hinweise - Erfahrungen.
| Zitat: |
Wer vermögenswirksame Leistungen in die Betriebsrente steckt, steigert die Sparrate um 100 Prozent.
Nahezu jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Oft wird das Geld in ertragsstarke Investmentfonds investiert. Auch Bausparen ist beliebt. Nachteil: Auf die VL-Beträge — maximal 40 Euro im Monat — fallen Steuern und Sozialabgaben an.
klick zur >>> Musterrechnung
Fließt der Betrag für die vermögenswirksame Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge auf dem Anlagekonto. Neben der Steuerfreiheit entfallen bis Ende 2008 auch die Abgaben zur Sozialversicherung. „Ein wesentlicher Pluspunkt dieses steuerbegünstigten Modells liegt zunächst im Zinseszins-Effekt“, sagt Alexander Werner, Unternehmensberater und Spezialist für betriebliche Altersversorgung aus München. „Die Auszahlungen müssen erst im Alter versteuert werden — zu einem in der Regel niedrigeren Steuersatz.“
Weiterer Vorteil dieser Variante: Bei gleich bleibendem monatlichen Nettoverdienst kann der Arbeitnehmer die Anlagebeträge mehr als verdoppeln. Über die Gesamtlaufzeit führt dies zu einem deutlich höheren Vermögen. Daneben profitiert auch der Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten.
Quelle: Focus / Matthias Bosman/ Markus Schüren |
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obelix Newbie
Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 3 Wohnort: 88400 Biberach
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Verfasst am: 3.Aug 2005 9:03 Titel: Betriebliche Altersversorgung - Geniales Modell? |
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Hallo,
seit 2005 hat sich in der betrieblichen Altersversorgung einiges geändert.
Zwei wesentliche Punkte, bzw. Probleme die allen 5 Duchführungswegen gemeinsam sind:
1.)Aus heutiger Sicht sind nach 2008 wieder Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Verstirbt ein Arbeitnehmer, und es ist kein Versorgungsberechtigter vorhanden (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder noch in Ausbildung), so ist das Guthaben verloren. Das Guthaben ist nicht an die erwachsenen Kinder vererbbar.
Dies kann durch die Vorschaltung eines Lebens-Arbeitszeit-Kontos vermieden werden, genauso wie die Zahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sozialversicherung, die nach 2008 bei allen Entgeltumwandlungen im Rahmen der BAV fällig wird.
Lebens-Arbeitszeit-Konten werden in Geld geführt und dienen in erster Linie dazu, Vorruhestand zu ermöglichen, ohne dass Arbeitgeber oder Sozialkassen dabei belastet werden, wie dies beim auslaufenden Modell der Altersteilzeit der Fall war. Und genau dieses soll durch Lebensarbeitszeitkonten hauptsächlich ersetzt werden. Denn es gilt als sicher, daß das Renteneintrittsalter in Kürze auf mindestens 67 Jahre erhöht wird. Dieses Lebensarbeitszeit-Konto kann auch zum Rentenbeginn in eine BAV überführt werden.
Basis dieser neuen Möglichkeit ist das Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Und in seltener Einigkeit wollen alle Parteien, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die Politik diese Form der Ruhestands-Finanzierung fördern.
Deshalb dürfte diese neue Form in vielen Fällen die bisherigen BAV-Möglichkeiten ersetzen.
freundliche Grüsse
Obelix
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