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Steuerfreibetrag für Vereine

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MSG
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2005 12:43    Titel: Steuerfreibetrag für Vereine Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

cih bin hier neu und daher kann es sein, dass meine Frage schon einmal hier beantwortet wurde. Trotz alle dem würde ich mich über eine Antwort freuen.

Also, kann mir evtl jemand sagen wie hoch der Steuerfreibetrag für eingetragene, aber nicht gemeinnützige oder gewerbliche Vereine liegt?

Lieben dank schon einmal für Antworten
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Körperschaftsteuer?

§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (St-pflicht)
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Befreiung für gemeinnützige, jedoch nicht den wirtschaftl. Geschäftsbetrieb)
§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG (Befreiung für di. LuF-Vereine)
§ 24 KStG (Freibetrag - 3.835 EUR)
§ 25 KStG (Freibetrag - 15.339 EUR für bestimmte Vereine)

Und: Abgabenordnung (AO) mit AEAO...

Zitat:
§ 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
(1) Schließt das Gesetz die Steuervergünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14) unterhalten wird, so verliert die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte, Umsätze, Vermögen), soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb (§§ 65 bis 68) ist.

(2) Unterhält die Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (§§ 65 bis 68) sind, werden diese als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt.

(3) Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 30 678 Euro[1] [Bis 31.12.2001: 60 000 Deutsche Mark] im Jahr, so unterliegen die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.


und so weiter und so fort. Vereinsbesteuerung ist nicht jedermanns Sache. Und sollten Sie Umsatzsteuer meinen, müssen Sie halt nochmal fragen bzw. Fragen präzisieren...
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MSG
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank

Ich meinte tatsächlich nicht Umsatzsteuer. Habe mich in die Buchhaltung eines kleinen Vereins ziehen lassen und wollte nicht so ganz ahnungslos sein, da ich beim recherchieren kaum etwas gefunden habe was auf uns zutrifft (eben nicht gemeinnützig und ohne gewerblichen Hintergrund). Es stimmt schon, dass die Versteuerung nicht all zu Übersichtlich gestaltet ist.

Gruß und Dank noch einmal
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sir, dann kann ich nur die §§ 51 ff AO empfehlen... insbesondere ab § 64.
Und dazu die Ausführungen im "Anwendungserlaß zur AO" (AEAO).

Viel Spass - Vereinsbesteuerung ist den Meisten ein "Greul"...

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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

User MSG...

klicken Sie mal hier... -->> http://www.vereinsknowhow.de/index2.html

Informative Seite, sehr guter News-Letter...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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MSG
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2005 7:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank.

Melanie Könecke
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2005 7:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

SUPER LINK! Danke Peter!
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 9:08    Titel: Antworten mit Zitat

EU will Steuervorteile der Vereine kappen

Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine könnten künftig teurer werden. Grund: Die Europäische Kommission will prüfen, ob die Dienstleistungen dieser Vereine weiter von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten.

Die Pläne sind Teil einer umfassenden Überarbeitung der Vorgaben, die bisher eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Dienstleistungen vorsehen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag wird der für Steuern verantwortliche Kommissar Lászlo Kovács voraussichtlich im kommenden Jahr vorlegen. "Wir müssen sehen, ob die Ausnahmen ihr Ziel treffen", hieß es in Kommissionskreisen.

Nach EU-Recht sind eine Reihe von Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte "dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten". In diese Kategorie fallen etwa die Tätigkeit nicht gewinnorientierter Sport- oder Fördervereine und öffentlicher Anbieter von Postdienstleistungen sowie bestimmte medizinische, erzieherische und kulturelle Dienste.

Die Richtlinie ist allerdings fast 30 Jahre alt. Einige der Bestimmungen hält die Kommission für überholt, weil viele Dienstleistungen mittlerweile auch von privaten Einrichtungen angeboten werden. Hinzu kommt, dass die Mitgliedsstaaten die Bestimmungen unterschiedlich anwenden. Die Kommission fürchtet, dass die Ausnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen etwa zwischen privaten und öffentlichen Anbietern oder Einrichtungen mit und ohne Gewinnstreben führen.

Einstimmigkeit erforderlich

Die Vorschläge zur Überarbeitung der Vorgaben müssen von den Regierungen der Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden. Mit den Plänen reagiert die Brüsseler Behörde auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte etwa 2002 im "Golfclub-Urteil" entschieden, dass die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein als Gegenleistung für von dem Verein erbrachte Dienstleistungen angesehen und daher entsprechend besteuert werden können (AZ: C-174/00).

Sollte die Überarbeitung zu einer Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen führen, könnte das den Vereinen enorm schaden, fürchten Kritiker. Deshalb fordert etwa die FDP-Europaabgeordnete Silvana Koch-Mehrin, sensibel vorzugehen. "Die Definitionen müssen so gefasst werden, dass für die Vereine genug Spielraum bleibt", sagte sie. Gerade in Deutschland spielten Vereine eine wichtige Rolle im sozialen Leben.

Bereits im Jahr 2003 hatte die Kommission vorgeschlagen, die Ausnahmeregeln für Postdienstleistungen abzuschaffen. Derzeit sind private Anbieter umsatzsteuerpflichtig, während ihre öffentlichen Rivalen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Nach Ansicht der Kommission verzerrt das den Wettbewerb. Bisher haben die Regierungen den Vorschlag allerdings blockiert.



Quelle: Financial Times Deutschland - Christine Mai, Brüssel
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