Wer eine Immobilie mit einem Darlehen seiner Eltern finanziert, kommt auch dann in den Genuss der Eigenheimzulage, wenn der Geldbetrag zinslos und ohne Sicherheiten gewährt wird.
Mit diesem Richterspruch gab das FG Düsseldorf der Klage eines Wohnungskäufers statt
(klick >>> zum Urteil: Az. 9 K 4016/01).
Zitat:
9 K 4016/01 EZ - Finanzgericht Düsseldorf
Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 9 K 4016/01 EZ
Entscheidungsdatum: 10.05.2005
Dessen Eltern hatten zwar zunächst den Kaufpreis entrichtet. Der Zahlung lag jedoch eine zinslose Darlehensvereinbarung zu Grunde, wonach der Sohn den vollständigen Geldbetrag in monatlichen Raten zurückzahlen musste.
Nach Ansicht der Richter trage der Kläger die Finanzierungskosten daher letztlich selbst. Zudem sei unerheblich, dass die konkrete Vereinbarung den Anforderungen eines marktüblichen Darlehensvertrags nicht entspreche.
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