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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 16.Aug 2005 20:04 Titel: Erträge aus Schneeballsystemen sind steuerpflichtig |
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Ein erst jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember vergangenen Jahres (Az.: VIII R 81/03 und VIII R 5/02)
| Zitat: |
8. Senat - 14.12.2004 - klick zum Urteil >>>VIII R 5/02
Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem - Besteuerung von Spekulationsgeschäften in 1989 trotz Vollzugsdefizits - kein Anspruch auf fehlerhafte Gleichbehandlung - Glattstellungsgeschäft bei an amerikanischen Börsen gehandelten Optionen |
| Zitat: |
8. Senat - 14.12.2004 - klick zum Urteil >>> VIII R 81/03
Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem - Besteuerung von Spekulationsgeschäften in 1988 und 1989 trotz Vollzugsdefizits - kein Anspruch auf fehlerhafte Gleichbehandlung - einkommensteuerliche Behandlung des Glattstellungsgeschäftes bei an amerikanischen Terminbörsen gehandelten Optionen |
dürfte unter anderem bei den Anlegern der im März zusammengebrochenen Phoenix Kapitaldienst GmbH für Aufruhr sorgen. Die Richter haben darin nämlich entschieden, dass Erträge aus so genannten Schneeballsystemen steuerpflichtig sind. In ihrem Urteil kommen die BFH-Juristen sogar zu dem Schluss, dass es keine Rolle spielt, ob der jeweilige Anleger tatsächlich wusste, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt.
Im konkret vor dem BFH behandelten Fall ging es um so genannte „Treasury-Bond-Optionen“, zu deren Erwerb die Telefonverkäufer der Intercontinental Brokerage GmbH (ICB) mit Sitz in Düsseldorf eine Vielzahl von Anlegern ermuntert hatten. Entgegen der gegenüber den Anlegern geäußerten Strategie legte die Gesellschaft die Kundengelder jedoch nicht in der versprochenen Weise in Treasury-Bond-Optionen an, sondern benutzte die Kapitalzuflüsse zur Finanzierung eines Schneeballsystems, das Anfang des Jahres 1990 zusammenbrach.
Auch wenn der Fall nicht direkt vergleichbar ist mit den Vorgängen um die Phoenix Kapitaldienst, dürfte das Urteil eine Schlappe für die Anleger im Phoenix Managed Account darstellen.
Quelle: FONDS professionell |
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