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Steuern auf Scheingewinne

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2003 8:09    Titel: Steuern auf Scheingewinne Antworten mit Zitat

Auch Scheinrenditen in Betrugsfällen sind steuerpflichtig -
ganz gleich, ob das Geld wirklich geflossen ist oder nicht.

Beispiel:
Ihr Kontostand klettert und klettert - aber leider nur auf dem Papier.
Vom Gewinn haben Sie nichts gesehen - im Gegenteil.
Aber das Finanzamt erfährt von den Scheinrenditen auf dem Papier und will nun auch noch Steuern haben. Schließlich hätten Sie sich die Gewinne ja auch auszahlen lassen können, so erklärt sich das Argument der Finanzbehörden.

In diesem Zusammenhang würde sicher auch interessieren, wie die vielen Anleger bei APM - Investment und die Partner das Geld versteuern, oder platzt da auch noch eine Bombe?
Das trifft sicher auch gleichfalls auf die "Doppler-Konten" - angeboten vom "Finanzwarndienst - R. Hipp" und anderen Rendite-Turbo-Angeboten des Finanzwarndienstes, sowie auf die Hifi Gold - 2% Rendite pro Tag zu.
Bleibt zu hoffen, das die Anleger aufgeklärt wurden - oder ?
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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2003 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Betrogene Anleger ein zweites Mal zur Kasse gebeten - diesmal das Finanzamt

Der Graue Kapitalmarkt

Mit Renditenversprechen von zehn Prozent und mehr, bei manchen pro Monat - andere sind da mit "pro Jahr" zurückhaltender - locken findige Vermögens- und Anlageberater ihre Kunden.

In den allermeisten Fällen bezahlen die Anleger des so genannten "Grauen Kapitalmarkts" ihre Gier und auch das blinde Vertrauen in den vermeintlich seriösen Anlageberater mit ihren Ersparnissen. Das Geld ist dann weg. Und immer öfter folgt auf den ersten Schock ein zweiter. Denn nach Recht und Gesetz sind auch Scheinrenditen, die nie ausgezahlt wurden, steuerpflichtig.

Der Fall "EACC-VTH-Vermögenstreuhand"

Peter Reuß ist nur einer von über 60 Kapitalanlegern, die bei Rechtsanwalt Peter Mattil Rat suchen. Sie alle haben bei der EACC-VTH-Vermögenstreuhand ihre Ersparnisse verloren. Und nun steht auch noch das Finanzamt vor der Tür. Im vergangenen Jahr hatte ihm der Fiskus sogar die Konten gesperrt.

Dabei hatte alles 1992 so harmlos angefangen - mit einer Anlage bei EACC, die im internationalen Wertpapiergeschäft tätig ist. 16 Prozent Gewinn pro Jahr lockte die Anleger. Inzwischen scheint aber klar: Das Geld ist größtenteils verloren.

Eigentlich sollte die EACC-Anlage für Peter Reuß zur Altersvorsorge dienen. Doch das Finanzamt will davon nichts wissen und fordert Steuern auf die vermeintlichen Gewinne aus der Anlage.

Peter Reuß versteht die Welt nicht mehr: "Als ich diese Mitteilung vom Finanzamt bekommen habe, ist meine Einstellung zum rechtsstaatlichen und demokratischen Wesen total erschüttert worden. Also für etwas, was ich nie und nimmer erhalten habe, noch eine Unmenge Steuern zahlen, da war ich total verstört. Und hab mir gesagt: Das kann's nicht geben. Das kann nicht sein."

Nur allzu gerne würde Peter Reuß heute seine Gewinne auch versteuern, wenn es denn welche gäbe. Auch für Rechtsanwalt Peter Mattil ist das Verhalten des Finanzamts nur schwer nachvollziehbar: "Wenn man sich die EACC-VDH-Sache genau anschaut, hätte man doch fragen müssen: Kann das denn sein? Die Leute sind einmal gestraft, und jetzt werden sie so schnell noch einmal bestraft. Sie sind einfach Opfer eines groß angelegten Betruges. Und da meine ich, muss man mehr Rücksicht nehmen und auf die Anleger ein bisschen eingehen. Ich kann es nicht verstehen."

Der Fall "Ambros"

Schon vor Jahren hatten die Anleger von Ambros S.A. auf ein Einsehen der Steuerbehörden gehofft. Vergeblich. Die beiden Betrüger wurden zwar vor rund zehn Jahren schon rechtskräftig verurteilt, doch rund 600 Millionen D-Mark Anleger-Gelder waren verloren.

Aber nicht wegen der besonderen Masche des Betrugs ist der Fall "Ambros" 1997 in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen. Die obersten Steuerrichter beim Bundesfinanzhof legten damals in mehreren Urteilen unmissverständlich fest: Auch Scheinrenditen in Betrugsfällen sind steuerpflichtig - ganz gleich, ob das Geld wirklich geflossen ist oder nicht.
Mit fatalen Folgen für alle Anleger, meint Medard Fuchsgruber vom Bund der Kapitalanleger: "Wenn wir den Immobilienbereich dazu rechnen, reden wir in Deutschland über eine Million Haushalte, die mehr oder weniger davon betroffen sind. Die Anleger dort wurden vom Staat alleine gelassen, der Markt war nicht reguliert. In der Schadensregulierung gibt es vom Staat nur ganz wenig Unterstützung, wenn überhaupt. Das einzige, was jetzt auf die Anleger immer mehr zukommt ist, Steuer-Nachzahlung. Oder plötzlich werden Steuern erhoben, die für den Anleger nicht nachvollziehbar sind."

Der Fall "CTS"

Auch Udo Mangrich versteht die Welt nicht mehr. Wenn er heute an den Geschäftsräumen der Anlagefirma CTS vorbeikommt, denkt er mit Wehmut an seine Ersparnisse zurück.

Wie viele hundert andere hat er den Versprechungen der Vermittler der CTS aus dem saarländischen Saarlouis vertraut: "Es ist also nie ein Verdacht gewesen, dass da irgendwas nicht in Ordnung wäre - gar nicht. Man hat auch keine Bedenken gehabt. Die Gewinne waren so gut, dass natürlich im Nachhinein der Herr Keiser das trickmäßig so gemacht hat, damit er noch mehr Anleger bekommen hat. Da sind wir jetzt natürlich schlauer. Jetzt ist das Kind im Brunnen."

Das klassische Schneeballsystem
Seit dem Herbst 2001 und der Verhaftung des CTS-Chef Franz-Josef Keiser ist ihm, und den anderen CTS-Anlegern klar, dass sie auf einen Betrüger hereingefallen sind.

Seit etwa 1993 handelte es sich bei der CTS um ein so genanntes klassisches Schneeball-System, das mit den Anlage-Geldern der neuen Kunden die Gewinnauszahlungen für die Alt-Kunden bezahlte. Das System konnte sich nur solange halten, weil immer neue Kunden dazu kamen und viele Anleger sich ihre Gewinne nicht auszahlen ließen, sondern immer wieder neu investierten.

Udo Mangrich war erst 1999 über die CTS in die angeblichen Warentermingeschäfte eingestiegen. Sein Kontostand kletterte und kletterte - auf zuletzt über 308.000 Mark - aber leider nur auf dem Papier. Denn von seinem Gewinn hat er nicht viel gesehen - im Gegenteil. Um so verwunderlicher für ihn, dass das Finanzamt von den Scheinrenditen auf dem Papier auch noch Steuern haben will. Schließlich hätte er sich die Gewinne ja auch auszahlen lassen können, so das Argument der Finanzbehörden - ganz so, wie es der Bundesfinanzhof im Fall Ambros entschieden hatte.

Udo Mangrich will dies aber nicht kampflos hinnehmen: "Das Geld, das ich mal reingesteckt habe, ist für mich abgeschrieben, erledigt. Aber dass ich jetzt für das Finanzamt, für den Staat, noch arbeiten muss, wo er nichts dafür gemacht hat, das sehe ich einfach nicht mehr ein."

Der Betrugsfall und die Kontounterlagen
Die Kontounterlagen - schon einmal benutzt um den CTS-Chef wegen Betrugs zu acht Jahren Haft zu verurteilen - werden heute von den Finanzämtern ungeniert zur Besteuerung herangezogen. [plusminus wollte Franz-Josef Keiser selbst fragen, wie er die Gewinne ermittelt hat, doch in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, wo Keiser seine Strafe verbüßt, gab es keine Drehgenehmigung.

Irgendwie scheint die Sache inzwischen auch dem Finanzamt peinlich, wenn man die Argumentation des Leiters des Finanzamts in Homburg/Saar Hans-Ullrich Reuter genau studiert: "Momentan sieht es sehr schlecht für die Leute aus. Die letzte Instanz ist ja der Bundesfinanzhof, und der wird wahrscheinlich seine Ansicht, die er bisher vertreten hat, nicht ändern. Aber ich glaube, wenn ich selbst in der Situation wäre, würde ich wahrscheinlich auch um mein Recht, mein vermeintliches Recht, kämpfen."

Allein nach Recht und geltendem Gesetz

Das Bundesfinanzministerium in Berlin hat damit weniger ein Problem. Auf die Anfrage von plusminus, ob es Ideen oder Pläne zur zumindest moralischen Unzulänglichkeit der Besteuerung von Scheinrenditen bei Betrugsfällen gebe, gab es schriftlich die lapidare Antwort: "Die steuerrechtliche (..) Beurteilung ... ist grundsätzlich unabhängig von dessen strafrechtlicher Wertung."

Allein nach Recht und Gesetz stimmt das. Allerdings nimmt man damit sehenden Auges in Kauf, dass viele betrogene Anleger, die ihre Ersparnisse verloren haben, vom Finanzamt dann endgültig ruiniert werden, wie das Beispiel eines CTS-Opfers zeigt: "Das ist ein ganz großes Problem. Und zwar habe ich das Geld nicht. Ich bin alleinstehend und hab nur 750 Euro Rente und bin kurz vor 70. Also bezahlen kann ich das nie - in meinem Leben nicht."

Wissenschaftliche Zweifel

Vor den Finanzgerichten gibt es bereits neue Musterklagen einiger Anlage-Betrugs-Opfer. Bislang ohne Erfolg. Dabei ist die gängige Verwaltungspraxis der Besteuerung von Scheinrenditen steuersystematisch durchaus fragwürdig, wie Prof. Dr. Roman Seer, Steuerrechtler an der Universität Bochum meint: "Meines Erachtens liegt dort ein Verstoß gegen das Grundprinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Es kann an sich nur der wahre wirtschaftliche Ertrag besteuert werden. Und wenn im Ergebnis ein Totalverlust eingetreten ist, dürfte es nicht zu einer Besteuerung kommen."

Die Politik kann für Steuer-Gerechtigkeit sorgen

Ein "Erlass aus sachlicher Unbilligkeit", wie es im geltenden Steuerrecht heißt, könnte den Betrugsopfern die Steuerlast von den Schultern nehmen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch das ist eine politische Entscheidung, die im Bundesfinanzministerium, aber auch in den Finanzministerien der einzelnen Länder getroffen werden müsste.

Für Christine Scheel, B' 90/Die Grünen, als Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag sollte das ein gangbarer Weg sein: "Ich bin zum einen der Meinung, dass sich die Finanzämter alle gleich verhalten sollten. Und zwar: wenn kein Geld geflossen ist, auch keine Steuerbescheide herauszuschicken. Und dass zum zweiten auch die Anleger, die eben betrogen worden sind, und die Betrüger rechtskräftig auch verurteilt werden, hier nicht zum Schaden belangt werden können, zum eigenen Schaden, so dass man hier verzichtet auf finanzielle Forderungen."

Quelle: Plusminus
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2003 0:12    Titel: So what ! Antworten mit Zitat

Wenn die armen Schweine auf helfende Politker warten, dann kommt Godot eher....

Was macht der Praktiker: Er dreht den Spiess um ! Sobald sich ein solches Desaster abzeichnet, rennt man zum Anwalt und lässt ihn eine wasserdichte Schenkung ans Finanzamt konstruieren ( über die Gewinne ), dann sollen die sich selbst besteuern - oder noch besser, schenkt sie Euren liebsten Feinden ( im Zweifel dem Betrüger ).

Praktische Grüsse
Taeaen
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2003 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

....wissentlich wird das FA aber die Schenkung verweigern und zurückweisen.
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2003 10:06    Titel: Schenkungsablehnung durch FA Antworten mit Zitat

Weiss ich doch, mein lieber money-baer - aber nur wenn wissentlich !
Darum sag ich ja: Sobald sich das Desaster abzeichnet - und nicht, wenn das Kind im Brunnen liegt.

Ich erinnere mich gut an einen dummen Spruch, den ich als damaliger Angestellter in meine ESt.-Erklärung geschrieben habe ( nach vorjährigem Frust wegen Nichtanerkennung einer beruflichen Zweitwohnung ):

"Als Zeichen meiner Anerkennung für die Sparbemühungen der Bundesregierung und als Solidarbeitrag für diese gute Sache verzichte ich dieses Jahr auf den Ansatz meiner umfangreichen Werbungskosten und bitte den nicht zu erstattenden Betrag von 5.000,00 DM unmittelbar zur Schuldentilgung einzusetzen"

Meinst Du, da hätte jemand was zu gesagt ? Nöö ! Einkassiert und Ruhe war ! Genauso wird es sich in der Praxis bei nicht verifizierbaren Schenkungen abspielen, erstmal nehmen und dann denken !

Aber vorrangig sollte man schon den Betrüger selbst damit beglücken...

Hinterlistige Grüsse
Taeaen
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Frank Vogel
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 1
Wohnort: Melsungen

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2003 7:37    Titel: Kann´s das sein? Scheingewinne versteuern? Antworten mit Zitat

Wo ist da eigentlich noch Recht? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei Paar Schuhe. Aber Recht bekommen kostet viel, d.h. nur wer Geld hat bekommt Recht.

Und jetzt noch Gewinne, die nur auf dem Papier stehen versteuern müssen? Muss ich also auch die fiktiven Einnahmen versteuern? Fiktive Einnahmen wie gestellte Rechnungen für erbrachte Leistungen, die mir aber vom Auftraggeber nie bezahlt wurden und jetzt nur durch Gerichte oder Inkassobüros eingetrieben werden könnten soll ich noch Steuern zahlen? Teilweise bekomme ich das Geld nicht, weil die Auftraggeber Insolvenz angemeldet haben.

Bei einem geschätzten Steuersatz von 30% (?) und nie erhaltenen Einnahmen von rund 30.000,00 EUR müsste ich also 9.000,00 EUR Steuern zahlen. Außerden ist doch interressant, dass ich doch Einnahmen erst versteuern muss, wenn diese auf meinem Girokonto (also auch effektiv verfügbar sind) gutgeschrieben sind und nicht schon bei der Rechnungsstellung. Das hätte ja fatale Folgen.

Warum werden also nun sogenannte Scheingewinne versteuert? Wenn man meint, man hätte sich ja die Gewinne auszahlen lassen können, dann muss man sich aber auch bewusst machen, dass die Gewinne durch ständige Auszahlung (für Steuern) nicht so ansteigen, wie das der Fall wäre, wenn man die Beträge stehen lassen könnte. Denn das "Steuergeld" kann ja nicht mehr arbeiten und Gewinne erzielen. Im Endeffekt hätte der Fiskus mehr davon, wenn am Ende einer Periode die Steuern entrichtet werden müssten.

Nun, was soll´s. Wo ist schon Gerechtigkeit? Man verliert schnell die Lust, sich weiter krumm zu machen. Wofür denn?

Frank
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Frankiboy
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Melsungen

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2003 18:22    Titel: Scheingewinne im Musterdepot - muss ich jetzt Steuern zahlen Antworten mit Zitat

Hey,

habe mir vor einiger Zeit ein Musterdepot in meinem Onlinebanking-Modul angelegt und habe fleißig Aktien gekauft und wieder verkauft. Natürlich innerhalb von 12 Monaten. Bei diese Angelegenheit habe ich natürlich einige prächtige Gewinne erzielt.

Jetzt habe ich hierzu einige Fragen:

1.) Da ich in meinem Musterdepot Wertpapiere unter 12 Monaten verkauft habe, muss ich jetzt Spekulationssteuer zahlen?

2.) Ich habe auf meinem Musterdepot Gewinne erzielt. Das sind doch Scheingewinne, denn diese stehen ja nur auf dem Papier. Muss ich jetzt erwarten, dass das Finanzamt kommt und für diese nur auf dem Papier stehenden Gewinne die Zahlung von Steuern verlangt?

Frank
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2003 1:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1.) Da ich in meinem Musterdepot Wertpapiere unter 12 Monaten verkauft habe, muss ich jetzt Spekulationssteuer zahlen?

ja. veräußerungsgewinn = verkaufspreis - einkaufspreis - veräußerungskosten (z.b. provisionsgebühren) - werbungskosten (z.b. schuldzinsen).

Zitat:
2.) Ich habe auf meinem Musterdepot Gewinne erzielt. Das sind doch Scheingewinne, denn diese stehen ja nur auf dem Papier. Muss ich jetzt erwarten, dass das Finanzamt kommt und für diese nur auf dem Papier stehenden Gewinne die Zahlung von Steuern verlangt?

solange deine aktien im wert steigen (oder fallen), du diese aktien aber behältst, sind dies wirklich nur scheingewinne/-verluste, die den fiskus nicht interessieren. erst wenn du diese durch verkauf realisierst, will er seinen anteil abhaben.
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2004 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

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