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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 31.März 2002 20:29 Titel: |
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Abgezockt und ausgebeutet
Der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin ist im vergangenen Jahr gegen 13 dubiose Schuldenregulierer erfolgreich vorgegangen. Diese Firmen haben Menschen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befanden, eine angeblich effektive Schuldenregulierung angeboten und dafür hohe Gebühren kassiert.
Mit kessen Werbesprüchen wie etwa „Regulierung Ihrer Altschulden“ erweckten diese Unternehmen den Eindruck, dass sie echte Hilfe bei der Schuldensanierung leisten könnten.
Eine echte Schuldenregulierung bietet aber immer auch eine Rechtsberatung. Dazu gehört beispielsweise auch der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern.
Die Firmen kassierten für ihre Tätigkeit oft viel Geld, zum Teil mehrere Tausend Mark. Dafür erhielten die Kunden nur unbedeutende Leistungen wie zum Beispiel die Auflistung der Schulden, die Weiterleitung von Geld an Gläubiger oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Diese Schuldenregulierer haben nach den Erkenntnissen des VSV Berlin abgezockt:
Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft mbH,Geschäftsführer Axel Westphal,
30989 Gehrden
Familienvorsorge-Vermittlungs FV Versicherungs Vermittlungs Gesellschaft mbH,
22041 Hamburg
Solventa Solidar e.V.,
13507 Berlin
Albatros-Finanzvermittlung,
18146 Rostock
Birgit Blum,
36124 Eichenzell
Euro-Capital Finanz Organisations GmbH,
94227 Zwiesel
Körber + Dancke Finanzdienstleistungen GmbH,
73033 Göppingen
Staufen-Werbung GmbH,
73117 Wangen
Norbert Nitsche,
90542 Eckental
Norddeutsche Vermögensverwaltung, Dieter Huber,
18209 Bad Doberan
Michael Berger,
83700 Rottach-Egern
Peter Holtz,
18024 Rostock
SDV Vermögensverwaltungs GmbH,
83022 Rotenheim
In einigen Fällen hat die Firma oder deren Geschäftsführer gegenüber dem Verbraucherschutzverein in Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben. In anderen Fällen wurde die Firma vom VSV verklagt und vom Gericht zur Unterlassung unzulässiger Werbung verurteilt.
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Jim Phelps Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.01.2002 Beiträge: 297
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Verfasst am: 31.März 2002 22:49 Titel: |
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Seriöse gewerbliche Schuldenregulierer?
Gleich nach der intelligenten Blondine, dem mantafahrenden Akademiker und deutscher Steuergerechtigkeit.
Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.
Gruß,
Phelps
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nicole Newbie
Anmeldungsdatum: 24.11.2002 Beiträge: 17 Wohnort: 57339 erndtebrück
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Verfasst am: 27.Nov 2002 12:01 Titel: Schuldensanierung |
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hi
Wir haben jemanden gefunden der seriös ist!
Wir hatten sehr große Probleme und das vor den Feiertagen!
Die unsere sache bearbeiten,haben jeden Gläubiger angeschrieben,und wir haben dann von unseren Gläubigern ein Schreiben bekommen wo drin steht:
Wir haben ein Schreiben von ihrem Finanzberater bekommen und sind einverstanden mit einer Sanierung,alles weitere werden wir in zukunft mit ihrem Finanzberater besprechen! |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 27.Nov 2002 12:34 Titel: Kleine Frage am Rande... |
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| ... was hat dend dieser Finanzberater in Richtung der Gläubiger so geschrieben? Welchen Text genau bitte? Könntest du den hier einmal veröffentlichen? Interessiert bestimmt (mich auch). |
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nicole Newbie
Anmeldungsdatum: 24.11.2002 Beiträge: 17 Wohnort: 57339 erndtebrück
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Verfasst am: 29.Nov 2002 12:56 Titel: |
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hallo
mache ich doch gerne!
Das Schreiben an die Gläubiger hat folgenen Wortlaut:
Sehr geehrter Gläubiger
Mein Name ist xxxxx , ich bin der Anwalt Von Familie Steinhanses.
Wir nehmen die Schuldensanierung von Familie Steinhanses vor,
bitte teilen Sie uns mit wie hoch die Schulden meiner Mandanten in Ihrem Hause beträgt.
Wir werden nach erhalt Ihres Schreiben die Angelegenheit prüfen und
einen Rückzahlungsplan erstellen.
Wir bitten Sie weiter darum meine Mandanten nicht mehr an zuschreiben
bei Fragen stehen wir Ihnen absofort zur Verfügung, falls Sie dieser bitte nicht nach kommen werden wir dem entsprechend Maßnahmen erkreifen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
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ich hoffe das es anderen den Mut gibt auch eine Schuldensanierung
durch zuführen! |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 29.Nov 2002 14:40 Titel: So könnte man(n)/frau - es auch machen |
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So werden Sie Ihre Schulden auf einen Schlag los
( Jedenfalls können Sie es versuchen )
Wenn Schulden zu einem Problem werden......
Gläubiger können nur das vollstrecken, was offiziell da ist.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil
| Zitat: |
| für die Annahme eines Angebots auf Abschluß eines Abfindungsvertrages, auf deren Zugang der Anbietende gemäß § 151 BGB verzichtet hat, ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers ausreichend ist, sofern sich dessen Annahmewille daraus unzweideutig ergibt (vgl. BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 18. Dezember 1985 - VIII ZR 297/ 84 - WM 1986, 322, 324 und vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/ 89 - NJW 1990, 1656, 1657 |
mit dem Aktenzeichen VIII Zr 297/84 folgenden uralten,
und bis heute immer wieder funktionierenden Trick für rechtskräftig erklärt und ihm damit die höchsten Weihen verliehen:
Schicken Sie Ihrem Gläubiger einen gedeckten Scheck über
einen geringen Teilbetrag Ihrer Schuldenlast
( sollte schon angemessen sein, es soll schon einigen gelungen sein
mit einem Betrag unter 10 % dieses zu erreichen,
aber so bei 25 % bis 30 % ist man auf der guten Seite )
Diesem Scheck muß unbedingt ein Schreiben beiliegen, in dem Sie darauf hinweisen, daß der Scheck nur dann eingelöst werden darf, wenn der Gläubiger in Zukunft keine weiteren Forderungen mehr erheben wird.
Löst dieser den zugeschickten Scheck dann widerspruchslos ein,
sind Sie Ihre Schulden mit einem Schlag
( und dem Segen des Bundesgerichtshofes ) los.
Diese Vorgehensweise funktioniert vor allem bei den Gläubigern, die täglich sehr viele Schecks erhalten und diese gewissermaßen automatisch von einer Sekretärin einlösen lassen. Sekretärinnen kennen in der Regel die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes nicht. Manche kennen noch nicht einmal den Bundesgerichtshof. Andere empfinden es als derartige Unverfrorenheiten, daß sie mit einem gedanklichen ,,na warte" den Scheck erst recht einlösen, um den Aussteller etwas zu ärgern.
Um spätere Interpretationsversuche
(z.B. ,,dem Scheck lag kein Schreiben bei") auszuschließen,
vermerken Sie einfach das oben genannte Aktenzeichen klein aber sichtbar auf dem Scheck. Wenn sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an den Gläubiger schicken und zur absoluten Absicherung alles noch unter notarieller Aufsicht tun, haben Sie eine große Chance, daß Ihre Schulden schlagartig und spurlos verschwinden. |
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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.Jul 2005 16:17 Titel: |
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Noch sicherer:
Scheck von dritter Seite schicken lassen, mit der Massagbe, dass der Scheck nur dann eingereicht werden darf. Ansonsten könnte ein findiger RA schreiben, dass er damit nicht einverstanden ist, aber "danke für Ihre Zahlung!" Könnte juristisches Hick-Hack geben...
Das ist die sogenannte "Karotte".
Viel Spass
PS: Funktioniert wirklich! |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 20.Jul 2005 19:43 Titel: |
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Hallo!
Die Empfehlung von User Titelmacher ist überaus wichtig!!!
Ansonsten würden ganz findige Gläubiger anstatt einer Scheckeinlösung sofort eine Kontopfändung in die Wege leiten, denn immerhin wird unbedachterweise die eigene Bankverbindung preisgegeben und mit einem gedeckten Scheck geködert.
LG Bonny B. |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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