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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 25.Aug 2004 9:21 Titel: Spekulationsgewinne - Tabu für Fahnder |
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Verdächtigen Steuerfahnder Kunden einer Bank, Spekulationssteuer hinterzogen zu haben, fordern Sie gern Sammelauskünfte an. Diesem Vorgehen hat das Finanzgericht Münster jetzt Einhalt geboten.
(Urteile können sie hier abrufen) http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#
Urteile: Az. 11 K 6956/02 AO , 11 K 6949/02 AO , 11 K 6945/02 AO
Weder aus dem Erklärungsverhalten aller Steuerpflichtigen im Einzugsbereich eines Kreditinstituts noch aus Kenntnissen der Fahnder über Neuemissionen und Kursentwicklung am Aktienmarkt ergäben sich hinreichende Anlässe für Ermittlungen, so die Finanzrichter.
Laut dem Urteil kann aus dem Umstand, dass jemand eine Bankverbindung zu einem Kreditinstitut unterhält und dort Gewinne erzielt haben könnte, noch nicht auf einen steuerpflichtigen Gesamtgewinn zu schließen. Schließlich könnte er aus anderen Bankverbindungen verrechnungsfähige Verluste haben.
Spekulationsgewinne - verschwiegen..... |
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