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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.März 2005 10:16 Titel: Bankgebühren wegen abgewiesener Lastschriften unzulässig |
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Bankgebühren wegen abgewiesener Lastschriften unzulässig
Weist eine Bank eine Lastschrift für ein überzogenes Konto zurück, dann darf sie vom Kunden dafür kein Entgelt verlangen. Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Praxis der Dresdner Bank für rechtswidrig erklärt.
Mit dem Urteil gab der BGH am Dienstag in Karlsruhe einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Dresdner Bank statt. Das Kreditinstitut belastet die Konten ihrer Kunden - entgegen einer früheren Rechtsprechung des BGH - mit 6 Euro pro Rückbuchung, wenn bei einer Einzugsermächtigungen oder beim Einsatz der EC-Karte das Konto nicht ausreichend gedeckt ist (Aktenzeichen: XI ZR 154/04 vom 8. März 2005).
Der BGH hatte eine entsprechende Gebührenpraxis bereits 1997 für rechtswidrig erklärt. Daraufhin hatte die Dresdner Bank eine Gebührenpflicht wegen abgewiesener Lastschriften aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen, intern aber ihre Geschäftsstellen angewiesen, das Konto des Kunden in solchen Fällen mit 6 Euro "Schadensersatz" zu belasten. Laut Verbraucherzentrale gibt es entsprechende Praktiken bei zahlreichen Banken. Die Verbraucher sollten nun ihre Kontoauszüge prüfen und die Gebühren zurückfordern.
Umgehung der Rechtsprechung
Der XI. BGH-Zivilsenat sieht in der verdeckten Gebührenerhebung eine Umgehung seiner Rechtsprechung. Die Bank wende "unter dem rechtlichen Deckmantel pauschalierten Schadensersatzes" die 1997 für unzulässig erklärte Gebührenklausel weiter an. Das interne Schreiben der Dresdner Bank lese sich wie eine Anweisung an die Finanzämter, bestimmte Urteile des Bundesfinanzhofs nicht anzuwenden, weil sie zu teuer seien, hatte der Senatsvorsitzende Gerd Nobbe in der Verhandlung am Dienstag süffisant angemerkt.
Der Kunde sei gegenüber seiner Bank nicht zur Deckung des Kontos für die Einlösung von Lastschriften verpflichtet, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Etwaige Kosten könnten allenfalls im Verhältnis zur Bank geltend gemacht werden, von dem die Lastschrift stamme.
Die Entscheidung des BGH ( Aktenzeichen XI ZR 154/04 ) finden sie dann hier: >>> klick > Entscheidungen in 2005
Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier:
Rueckbuchung-bei-konto-ohne-ausreichendem-Guthaben |
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First Class Newbie
Anmeldungsdatum: 26.10.2004 Beiträge: 34
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Verfasst am: 11.März 2005 9:31 Titel: Urteil ?? |
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Hallo Herr Henneberg,
bitte seien Sie so gut und helfen mir:
Ich such mir hier einen Wolf, finde aber das von Ihnen aufgeführte Urteil auf der Seite des BGH nicht.
Könnten Sie mir den vollständigen Link bitte nochmals nennen?
Danke im Voraus!
F.C. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.März 2005 9:41 Titel: |
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| Zitat: |
| finden sie dann hier |
Bitte noch Gedult, so schnell steht das Urteil noch nicht in der Datenbank.
Sie finden es aber >> dann - in der Suchfunktion die dort beim BGH steht. Das Aktenzeichen eingeben und schon gehts. |
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Rudi Richter Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 32
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Verfasst am: 11.März 2005 20:03 Titel: |
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| Bis wann kann man denn die Gebühren zurückfordern? |
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Katzebutschi3 Specialist
Anmeldungsdatum: 21.04.2003 Beiträge: 105
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Verfasst am: 28.Apr 2005 13:18 Titel: Gebühren bei Banken |
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Seit Jahren nimmt meine Bank ( Deutsche Bank ) für jede nicht eingelöste Lastschrift 6,14 Euro " Schadenersatz "
Irgendwann fordere ich das zurück.
Grüße
Katzebutschi 3 |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 13.Jun 2005 16:53 Titel: |
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| Zitat: |
Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung
Der BGH hat in einer Pressemitteilung zu einem Urteil vom 8. März 2005 (XI ZR 154/04) deutlich gemacht, daß die bundesweit einheitliche Praxis einer Bank, nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden mit pauschal 6 € Schadensersatz zu belasten, unzulässig ist.
In der Vergangenheit gezahlte Entgelte für nicht ausgeführte Lastschriften können von der Bank zurückgefordert werden!
Die zu Unrecht erfolgten Abbuchungen können problemlos rückwirkend bis zum 01.01.2002 geltend gemacht werden. Bei früher erfolgten unberechtigten Buchungen könnte Verjährung eingetreten sein. Wenn sich Ihre Bank oder Sparkasse auf Verjährung beruft, sollten Sie wegen der damit zusammenhängenden, nicht einfachen Rechtslage eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Anspruch nehmen.
...und so gehen Sie vor!
Schreiben Sie an Ihr Geldinstitut folgenden Brief:
| Zitat: |
Nach dem Urteil des BGH vom 8. März 2005 (XI ZR 154/04), ist es unzulässig, wenn Gebühren wegen nicht erfolgter Lastschriften auf Grund mangelnder Kontodeckung erhoben werden.
Sie haben mir danach zu Unrecht am.................... /im Laufe der letzten Jahre einen Gesamtbetrag von EUR............................. abgebucht.
Bitte schreiben Sie diesen Betrag bis zum (3 Wochen) meinem Konto wieder gut.
ODER:
Bitte überweisen Sie mir diesen Betrag bis zum (3 Wochen) auf mein Konto..............
Bei der..............................Bank, BLZ.............................
Mit freundlichen Grüßen |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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khl2010 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.06.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 8.Aug 2005 16:17 Titel: Bankgebühren |
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Was nützt das alles - die Bank zieht keine Gebühren mehr ein, aber derjenige der das Geld bekommen sollte, stellt es in Rechnung.
Darf er es? Egal, er zieht es beim nächsten Mal ab. Gleiche in Grün! |
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