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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

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Nanumano
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 10:57    Titel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forenbetreiber und Teilnehmer,

meine Aufgabe ist das Internetrecht und Datenschutz.
Foren sind eine gute Plattform um sich auszutauschen und gemeinsame Interessensgebiete zu finden.
Im Internet gibt es jedoch auch Rechten und Pflichen die einzuhalten sind.
Habe mir viele Foren im Internet angesehen und aus diesen Gesichtsgründen heraus geprüft.

Hier eine Orientierung zum Internetrecht:
Haftungsfragen und Rechtsfolgen bei den Foren?


Trotzdem andere gelinkt? Das kann Folgen haben.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Neben dem Copyright und möglichen Verletzungen kommen u. a. auch Haftungsfragen für Links, negative Bewertungen von Firmen, Markenrechtsverletzungen z. B. bei Logos, Wortmarken und Veröffentlichungen von Betriebsgeheimnissen hinzu. Bei Links muss sich der Poster eigentlich zuvor vom gelinkten Anbieter bestätigen lassen, dass dieser einen Link zulässt und dabei prüfen, ob die gelinkten Seiten keine Rechtsverletzung (z. B. Copyright, Markenrecht, sexistisch, rassistisch, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte) beinhalten. Das gilt auch dann, wenn der Foren-Betreiber ausdrücklich vorab eine Haftung z. B. für Beiträge von Forenteilnehmern oder Gästebüchern ablehnt. Nach einer gewissen Zeit der möglichen Kenntnisnahme muss er sich diese Daten/Meinung "zurechnen lassen" und übernimmt damit die Haftung für Rechtsfolgen. Inzwischen sind auch Abmahnvereine völlig unabhängig von den betroffenen Firmen oder ohne öffentlichen Auftrag gegen teures Geld tätig und kassieren nur für ihre Hinweise auf Rechtsverletzungen. Das kann teuer werden. Aus diesen Gründen muss der Forenbetreiber gegebenenfalls moderierend eingreifen, um zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen z. B. bei ehrverletzenden, sexistischen, rassistischen, extremistischen und datenschutzverletzenden Texten zu vermeiden.



Welche Rechtsverletzung gibt es? Was sind die Folgen?


Persönlichkeitsrechtsverletzung

Wer andere Poster persönlich angreift bzw. verunglimpft begeht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.


Datenschutzverletzung

Wer Namen, Adressen, E-Mails und Funktionen Anderer postet, begeht eine Datenschutzverletzung.


Fernmeldegeheimnis

Wer E-Mails, auch auszugsweise, in Foren kopiert, verletzt das Fernmeldegeheimnis.


Briefgeheimnis

Wer Briefe, auch auszugsweise, in Foren kopiert oder zitiert, verletzt das Briefgeheimnis.


Urheberrechtsverletzung

Wer Zeitschriftenartikel, Print- oder Onlinefotos oder Postings von Anderen kopiert oder sonst wie veröffentlicht, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Schadensersatzforderungen sind zu erwarten, wenn nicht ausdrücklich das Material zur Weiterverwertung frei gegeben wurde.


Copyright-Verletzungen

Wer Bilder aus Zeitschriften ohne Zustimmung des Rechteinhabers kopiert, begeht Copyright-Verletzungen.


Markenrechtsverletzung

Wer Marken-Namen, -Logos, -Schriftzüge und -Symbole ohne Zustimmung des Inhabers präsentiert, begeht eine Markenrechtsverletzung. Das gilt auch für Ähnlichkeiten.


Geschäftsschädigung

Die Verbreitung von Gerüchten wie Entlassungen, Firmenpleiten und abwertende Verwendungen von Markenzeichen ist strafbar. Wer Firmen oder Produkte pauschal verurteilt oder durch Postings dafür sorgt, dass Firmen in ihrem Verkauf beeinträchtigt werden, begeht Geschäftsschädigung.


Üble Nachrede

Hingegen ist die Meinungsbildung zu den Qualitäten eines Produktes innerhalb eines Forums zulässig, so lange keine pauschalen Abwertungen über den kritisierten Hersteller oder das Produkt enthalten sind. Beispiele:


Die Firma XXX hat mein Schreiben ausweichend beantwortet (zulässig).
Aber ich bin ja nicht anderes von Herrn XXX gewohnt , der ist ja allgemein bekannt dafür (unzulässig).

Üble Nachrede nennt sich der Tatbestand, weil aus Einzelbeispielen eine Verallgemeinerung hergeleitet wird, die auf keinen Fall juristisch durchgehalten werden kann.


Was ist, wenn ich doch das Forenrecht verletzte?

Wenn ich die genannten Rechtsverletzungen begangen habe, reicht schon ein Hinweis bzw. eine Aufforderung zur Beseitigung, evtl. mit Fristsetzung, aus. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, kann der Betroffene auf Unterlassung klagen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Außerdem kann er eine Anzeige aufgeben und dabei auf die Rechtsverletzungen hinweisen, worauf die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft tätig werden muss. Ordnungswidrigkeiten nach dem Datenschutz- und Teledienstgesetz können mit bis zu 50.000 Euro belegt werden. In kritischeren Fällen droht sogar Haftstrafe.
Gegebenenfalls lassen sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch anonyme Postings an Hand ihrer IP-Adresse zum Urheber zurückverfolgen und dieser kann für sein Tun haftbar gemacht werden.




Ich habe das doch gar nicht gewusst?


Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

Quelle: http://www.verwitwet.de/baseportal/baseportal.pl?htx=/verwitwet.de/foren/faq&namerein=&sid=#12

Nun verstößt der Betreiber dieses Forums gegen eine Menge Auflagen die dem Datenschutz und Internetrecht entsprechen.
Meine Aufgabe ist es nun, dieses Forum im Auge zu halten und die richtigen Stellen auf die Beiträge von Personen hinzuweisen, die nicht dem Recht entsprechen.

Durch meine Verbindungen mit der Österreichische Wirtschaftskammer, die Schweizer Bundeskanzlei, die Schweizer Bundeskriminalpolizei, das Deutsche Gebärdenwerk, das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung sowie Juristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

liegen mir alle Möglichkeiten offen.

Werde diesen Beitrag abspeichern, weiterleiten und den Webmaster persönlich anschreiben und abmahnen.

Mit freundlichem Gruß

Nanumano
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schlecht zusammengeklaut:

Durch meine Verbindungen mit der Österreichische Wirtschaftskammer, die Schweizer Bundeskanzlei, die Schweizer Bundeskriminalpolizei, das Deutsche Gebärdenwerk, das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung sowie Juristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Unter: [url]http://www.das-homepagebuch.de/buchinhalt.htm[/i]

liest man:

Mit Rat und Tat zur Seite standen u.a. die Österreichische Wirtschaftskammer, die Schweizer Bundeskanzlei, die Schweizer Bundeskriminalpolizei, das Deutsche Gebärdenwerk, das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung sowie Juristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Werde diesen Beitrag abspeichern, weiterleiten und den Webmaster persönlich anschreiben und abmahnen.

Na denn viel Spaß....und schönen Gruß an Berndffm
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Nanumano
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 11:41    Titel: Erst denken, dann schreiben! Antworten mit Zitat

Bin selber Webmaster und meine Webseite ist in diesem Buch mit aufgelistet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Homepage im Großen Homepagebuch (www.das-homepagebuch.de) im Abschnitt 23.1.4 aufgeführt und empfohlen.
Ich würde mich über eine Verlinkung zu einer meiner Buchhomepages von Ihrer Homepage aus sehr freuen. Sie können sich bzgl. weiteren Materials auch gern auf den Buchhomepages bedienen (Texte, Cover, Banner). Das Homepagebuch gibt es seit Oktober 2004.
Aktuelle Rezensionen finden Sie unter www.das-homepagebuch.de/rezension.htm
Mit freundlichem Gruß

(Name wird von mir nicht veröffentlicht)

Jeder der geprüft wurde hat mit den entsprechenden Stellen Kontakt.
Also kann man mir glauben, dass die Angaben richtig sind.
Habe dieses Forum schon an die entsprechenden Stellen weitergeleitet und wenn jeder ein reines Gewissen hat, dann ist die Aufregung doch nicht nötig, oder?
Wenn alles hier so prima läuft,
dann braucht sich keiner mit mir auseinandersetzen.
Mir liegen leider auch Newsletter von Geschädigten vor,
die auf etwas anderes hindeuten.
Nun ja,
jeder muss wissen was er tut und es braucht sich hier keiner zu rechtfertigen.
Jeder weiß selber was er tut.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

@nanomano

Zitat:
Jeder weiß selber was er tut.


Abgesehen davon, daß mir Ihr Erscheinen hier etwas seltsam vorkommt:
Zu welcher großen Aufgabe fühlen sie sich denn hier in diesem Forum berufen?
Haben Sie sich Ihrer Aufgabe (?) aus eigenem Antrieb gestellt? Arbeiten Sie im Auftrag einer Behörde, oder eines Unternehmens? Oder sind Sie eine Ich-AG? Ist dies ein Fulltime-Job oder machen Sie das nebenberuflich?
Verlinkungen folge ich in aller Regel nicht und somit auch nicht Ihrer. Mann weiß ja heute gar nicht, was da alles auf den eigenen PC kommen kann. Also beantworten Sie doch gefälligkeitshalber die Frage eines neugierigen Users hier an diesr Stelle.

Mit den besten Wünschen, Browser
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Lillia
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 3308
Wohnort: Ortenau-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 13:05    Titel: Zufall? Oder gezielt platziert? Antworten mit Zitat

Hallo Nanumano,

haben Sie sich zufällig hier in der MLM-Rubrik verlaufen?

Wenn Sie nämlich alle Gomopa-User und -Leser mit Ihrem Aufruf erreichen möchten, sollten wir den Thread in einen anderen Bereich verschieben! Wer sich nämlich für Kredite, Anlagebetrug oder den Grauen Markt interessiert, sucht nicht zwangsläufig auch das MLM-Forum hier auf.

Nach Ihrer Antwort können wir dann gern weiter diskutieren.

Lillia
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aber woher denn, Lillia!
So einer verirrt sich doch nicht in die Bereiche Kredite, Anlagebetrug oder Graumarkt. Der hat schon ganz bewußt das MLM-Forum aufgesucht, müßte er doch ansonsten befürchten, gerade von denjenigen, die es mit den Kundengeldern nicht so peinlich genau nehmen und damit auch nicht mit den einschlägigen Gesetzen, daß ihm ebenfalls mit der als notwendig erachteten, wenn auch nicht gesetzesmäßigen Unbeschwertheit aufs Dach gestiegen wird. Die Leute haben nämlich noch etwas zu verlieren, nicht den guten Ruf, der in diesen Kreisen nicht sonderlich wichtig genommen wird, aber eher die Stille und die Unauffälligkeit, die für reibungslose Geschäftsverläufe notwendig sind. Lärm vertragen diese gar nicht.

Zitat:
Wenn alles hier so prima läuft, dann braucht sich keiner mit mir auseinandersetzen.

Isser nicht gut, der liebe nano...?
Der Stil von 'nanomano' weist eher auf jemanden hin, der sich selbst etwas zu wichtig nimmt, zumindest da, wo ihm dies gefahrlos möglich erscheint. Wenn er sich da im MLM-Bereich nur mal nicht täuscht.

Vielleicht kommt 'nanomano' ja zur Einsicht und stellt seine Arbeitskraft doch noch der werktätigen Industrie zur Verfügung. Dabei bekommt er zwar rauhe Hände, aber er hat ansonsten seine Ruhe.

Mit den besten Wünschen, Browser


Böse Menschen gibt es überall, habe ich mir sagen lassen.
Zitat:
Wenn alles hier so prima läuft,
dann braucht sich keiner mit mir auseinandersetzen.
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem BigBrother auch noch zu der Klientel:
"Ich hab zwar keine Ahnung, aber davon viel" gehört.

Die "Veröffentlichung" von u.a. Zeitungsartikeln wurde nämlich bereits mit Urteil vom 17.07.2003 vom BGH abschließend verhandelt:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm

und kommentiert:

http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm

Einige der Leitsätze aus obigem Urteil:

Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links)** erleichtert wird.

Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.

Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.

Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung.

Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, um diesen einen Anhalt dafür zu geben, ob der Abruf des Volltextes für sie sinnvoll wäre. Dies gilt auch dann, wenn der Suchdienst dabei wiederholt und systematisch im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG auf die Datenbank zugreift.

Ein Internet-Suchdienst, der Informationsangebote, insbesondere Presseartikel, auswertet, die vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch Deep-Links den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht und die Nutzer so an den Startseiten der Internetauftritte, unter denen diese zugänglich gemacht sind, vorbeiführt. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Interesse des Informationsanbieters widerspricht, dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen, daß Nutzer, die Artikel über die Startseiten aufrufen, zunächst der dort aufgezeigten Werbung begegnen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtern.


**deep link:
Deep Link

Zu deutsch: Tiefe Verlinkung.

Deep Link sind Links, die nicht auf die Startseite einer anderen Website verweisen, sondern unmittelbar auf "tiefer liegende" Unterseiten dieser Website.

Der Nutzen liegt auf der Hand: Der User gelangt so direkt zu den speziellen Informationen und muß sich nicht erst über die Hauptnavigation zum einzelnen Beitrag "hangeln".


....oh was starrt mich da aus dem Monitor an? ists der unbekannte überwacher?....

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Lillia
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 3308
Wohnort: Ortenau-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 14:01    Titel: Nanumano bereinigt die Foren-Szene! Antworten mit Zitat

@ Browser

Dann wage ich jetzt mal eine Prognose:

Nanumano stellt sein Erst-Posting auch bei den anderen MLM-Foren ein. Auch dort gibt es ja "schlimme" User, die sich geschäftsschädigend über MLM-Abzocker äußern. Und "üble Nachrede" findet dort auch allenthalben statt, wie ich als User und Leser zu meinem Entsetzen registrieren mußte.

Folge: Die Forenbetreiber erstarren in Ehrfurcht, Angstattacken und Schweißausbrüche wechseln sich ab, schnell ein paar wichtige Telefongespräche mit Anwalt A und Anwalt B geführt - und dann entschließt man sich, das Forum schnellstens zu schließen, um sich dem Zugriff Nanumano's ein für alle mal zu entziehen (und wieder ruhig schlafen zu können)...

Und die Moral von der Geschicht'?

MLM-Gomopa hätte ein Monopol im Foren-Bereich, MLM und Network betreffend.

Ob Nanumano das bedacht hat?

Monopole sind doch auch nicht unbedingt erstrebenswert, oder?

PS: Mal abwarten, wann das Posting bei mlm-infos.de platziert wird...
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Babsi2
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 300
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

@Lillia

Zitat:
PS: Mal abwarten, wann das Posting bei mlm-infos.de platziert wird...



Ist das nu üble Nachrede??*mmhhh,grübel*


lg babsi
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Die echte Daggi
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 183
Wohnort: dortmund

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

na dann hoffen wir mal dass nano ........ seine daten für den fall der strafverfolgung hinterlegt hat...... natürlich beim forumbetreiber...... er kann sich dann so besser selbst überwachen.

lg daggi
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Lillia
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 3308
Wohnort: Ortenau-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 14:45    Titel: Wie puscht man erfolgreich den Abverkauf eines Buches? Antworten mit Zitat

Babsi2 hat folgendes geschrieben::
@Lillia

Zitat:
PS: Mal abwarten, wann das Posting bei mlm-infos.de platziert wird...



Ist das nu üble Nachrede??*mmhhh,grübel*


lg babsi


Hi Babsi,

brauchst dem Herrn Jundt nicht das Händchen halten oder den Notarzt rufen!

Hier will einfach ein "Erfolgsautor" Schleichwerbung für sein Buch machen!

Zitat:
So beziehen Sie "Das Große Homepagebuch"
THOR ALEXANDER
DAS GROßE HOMEPAGEBUCH
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


Also - einfach schnell das Buch bestellen und Ihr bleibt von Nanusowiesooderso verschont...
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:00    Titel: Re: Wie puscht man erfolgreich den Abverkauf eines Buches? Antworten mit Zitat

Lillia hat folgendes geschrieben::
...
Hier will einfach ein "Erfolgsautor" Schleichwerbung für sein Buch machen!
Also - einfach schnell das Buch bestellen und Ihr bleibt von Nanusowiesooderso verschont...


PATSCH! Du wirst abgemahnt ...



Wo der "Donnergott" doch jetzt über unser aller Schicksal wacht...
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Specialist


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 183
Wohnort: dortmund

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

mal eine andere frage - gehört das nicht in eine andere rubrik........

anstatt a - z .....unter sammelsorium


lg daggi
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Lillia
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 3308
Wohnort: Ortenau-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:13    Titel: Thor Alexander wird verbannt! Antworten mit Zitat

@ all

Höchste Zeit, diesen Thread zu verschieben...

Passende Rubrik wäre eigentlich Satire und Blödeleien.

Aber wer würde schon gern freiwillig einen solchen "Knüller" abgeben? Also, verschieben wir ihn in's Sammelsurium - dort finden wir ja eh alles, was sich sonst nirgendwo anders (sinnvollerweise!) einordnen läßt!

PS: Vielleicht sollte ich noch eine Rubrik "Klamauk und Klamotte" einrichten? *grübel*
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berndffm
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:22    Titel: Recht, auch im Internet! Antworten mit Zitat

@Für die, die es betrifft!

Im Moment sehe ich nur Galgenhumor einer Gesellschaft, die noch nicht begriffen hat, dass die von "Nanumano" geschilderte Rechtslage tatsächlich vorliegt.
Ich bin kein Rechtsanwalt, kann aber mit meinen Rechtskenntnissen einen ausreichende Einschätzung treffen.

Wenn ich eine Empfehlung aussprechen darf, dann würde ich mich um eine Schadensbegrenzung in Bezug auf die eigene Person bemühen.
In den Threads gäbe es dafür sehr viel zu tun!


MfG
Bernd
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:29    Titel: Re: Recht, auch im Internet! Antworten mit Zitat

berndffm hat folgendes geschrieben::

...
Ich bin kein Rechtsanwalt, kann aber mit meinen Rechtskenntnissen einen ausreichende Einschätzung treffen.

Wenn ich eine Empfehlung aussprechen darf, dann würde ich mich um eine Schadensbegrenzung in Bezug auf die eigene Person bemühen.
In den Threads gäbe es dafür sehr viel zu tun!


MfG
Bernd


Wenn wir Dich und Deine profunde Rechtskenntnis nicht hätten, wären wir anscheinend rettungslos verloren.

Nur weil ein (weiterer) Anonymus auftaucht und erzählt, dieses Forum stünde ab sofort unter seiner Beobachtung, glaubst und hoffst Du, irgendjemand knickt hier ein?

Das würde mich doch sehr wundern....
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 984
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:44    Titel: Re: Recht, auch im Internet! Antworten mit Zitat

berndffm hat folgendes geschrieben::
Im Moment sehe ich nur Galgenhumor einer Gesellschaft, die noch nicht begriffen hat, dass die von "Nanumano" geschilderte Rechtslage tatsächlich vorliegt.


Immerhin wurde der Teil mit der Verlinkung bereits eindeutig widerlegt. Natürlich muss man wegen einer eh der Öffentlichkeit bereits zugänglichen Seite den Betreiber nicht fragen, ob man seine Seite empfehlen darf. Die Weitergabe von Zugangspasswörtern wiederum ist eine völlig andere Sache, denn dort liegt ein besonders geschützter Bereich vor, der eindeutig und ausdrücklich die breite Öffentlichkeit ausschliesst.

Damit, bei der Argumentation etwas vorsichtig zu agieren, da einige Ausdrucksweisen durchaus unzulässig sein können, hat er allerdings recht, doch das sollte eh allgemein beherzigt werden, schon in eigenem Interesse.

Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, was allerdings auch für die Präsentation von Geschäften gilt, die mitunter genau diesen Punkt tangieren und was man unter der gebotenen Unschuldsvermutung trotzdem auch vorsichtig, aber relativ deutlich ansprechen kann.
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berndffm
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 15:47    Titel: Recht, auch im Internet! Antworten mit Zitat

@juanitolo
Zitat:
Nur weil ein (weiterer) Anonymus auftaucht und erzählt, dieses Forum stünde ab sofort unter seiner Beobachtung, glaubst und hoffst Du, irgendjemand knickt hier ein?

Dieser Anonymus hat zumindestens Rechtskenntnisse vom geltenden Recht.
Die Einhaltung dieses Rechts ist für jede Person eine freie Entscheidung.
Allerdings führt die Nichteinhaltung unter Umständen zu Sanktionen und diese Sanktionen wurden angekündigt.
Besteht eine Ernsthaftigkeit dieser Ankündigung, dann würde ich persönlich nicht mehr Lachen.

MfG
Bernd
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Lillia
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 03.05.2004
Beiträge: 3308
Wohnort: Ortenau-Kreis

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 16:08    Titel: Danke, wir benötigen keinen weiteren Anwalt mehr! Antworten mit Zitat

@ berndffm

Zitat:
Ich bin kein Rechtsanwalt, kann aber mit meinen Rechtskenntnissen einen ausreichende Einschätzung treffen.


Dann solltest Du Dich auf jene Sachgebiete konzentrieren, auf denen Du nicht nur über ein oberflächliches Allgemeinwissen verfügst - gerade auf dem Gebiet "Recht" sind Spezialisten gefragt!

Zitat:
Moderatoren ffbkdavid, Trader, Browser, mhmoeller, Lillia, RA Slowik, RA Meyer, Ronald


Das ist ein Auszug aus unserer Moderatoren-Liste. "RA" heißt übrigens nicht "Rechts-Außen" oder "Rolf-Arnold". RA ist die gebräuchliche Abkürzung für Rechtsanwalt.

Du wirst einsehen, daß wir angesichts dieser Tatsache keinen dritten Rechtsberater, namens Bernd B. aus Offenbach, mehr benötigen, oder?

Hilf' uns lieber, die MLM-Abzocker zu jagen! Da tust Du wenigstens ein gutes Werk.
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, bevor irgendjemand einem gewissen "Donnergott" Geld in den Rachen für ein -wie auch immer recherchiertes- Buch wirft, kann man sich ein solches Buch auch völlig kostenlos herunterladen:

Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster
Leonardo-Campus 9
D-48149 Münster

Informationsrecht
Stand: März 2005


http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_maerz2005.pdf

Das folgende Skriptum steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Es sind 400 Seiten als .pdf Datei, es gibt auch eine gezippte Datei:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_maerz2005.zip
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