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Phönix Managed Account

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maleh
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Maurischat,
wo haben Sie das gelesen bzw. von wem soll diese Info sein?

"Es sieht so aus, dass alle „Managed Account“-Produkte aus der Haftung rausfliegen, weil es sich hier nicht um erstattungsfähige Einlagen handelt."

Ich habe nur die Info, dass die in Dollar investierten Anleger keine Entschädigung bekommen - aber das steht ja in den EdW-Richtlinien. Wenn nachgewiesen wird, was ja momentan durch eine internat. Spezialistentruppe geprüft wird, dass keine Gewinne erwirtschaftet wurden, dann wird der EdW vermutlich auch nicht die (die von Phoenix auf dem Papier ausgewiesenen) Gewinne entschädigen.
Dies hätte wiederum unabsehbare Konsequenzen, z.B. wenn der Anleger 10 Jahre investiert war und hat sich zwischenzeitlich den vermeintl. Gewinn auszahlen lassen - der bekommt unter u.U. noch eine Rechnung vom EdW oder? Ich hoffe ja, das der EdW nicht solche juristischen Winkelzüge vor hat.
Es wäre gut, wenn Sie sich dazu noch einmal äußern.

MfG. maleh
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Verhaftungen im Phoenix-Skandal

http://www.gomopa.net/foren/ptopic/88741/infos-ueber-phoenix-kapitaldienst-gesucht.htm#88741
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maleh
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Neidzel,
haben Sie weitere Infos zu den Ausführungen von K.M. ?
Danke
MfG.maleh

(Ps.: Versehentlich an falscher Stelle geantwortet.)
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2005 6:42    Titel: Antworten mit Zitat

Insolvenzverfahren bei Phoenix - 30 000 Anleger sind betroffen

In einem der größten deutschen Fälle von Anlagebetrug ist am Freitag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst eröffnet worden. Das teilte der Insolvenzverwalter Frank Schmitt mit. Für den 5. Oktober sei eine Gläubigerversammlung in Frankfurt geplant. In den kommenden Tagen würden die mehr als 30 000 Geschädigten angeschrieben, damit sie ihre Forderungen anmelden könnten. Mit dem Abschluß des Verfahrens sei nicht vor 2010 zu rechnen, sagte Schmitt.

Bisher wurden auf Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH knapp 232 Mio. Euro sichergestellt. Anleger hätten seit 1992 aber gut 500 Mio. eingezahlt. Der Differenzbetrag sei überwiegend für die laufenden Ausgaben der Firma verwendet worden. Wie hoch der tatsächliche Schaden sei, lasse sich derzeit nicht feststellen. Voraussichtlich in einer Sammelklage müsse geklärt werden, ob nur die tatsächlichen Einlagen oder auch die fiktiven Gewinne bei den Forderungen berücksichtigt würden.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden "in systematischer Form" Börsengeschäfte erfunden. Der Großteil der Anlegergelder lag auf Festgeldkonten der Frankfurter Sparkasse. Von Phoenix gefälschte Kontoauszüge hätten den Eindruck hoher Gewinne erweckt. "Die Fälschungen waren plump und trivial und leicht zu durchschauen", sagte der Leiter der Abteilung Kriminalinsolvenzen bei der Kanzlei Schultze & Braun, Otto Lakies. Dies hätten sowohl der Abschlußprüfer als auch ein Sonderprüfer von der Unternehmensberatung Ernst & Young bemerken können.

Der Insolvenzverwalter klärt derzeit, ob er bei den Prüfern Ansprüche geltend machen kann. Zudem werden Ansprüche gegen die Phoenix-Geschäftsführerin und den Chefhändler geprüft. Beide sitzen in Untersuchungshaft.

Quelle: Welt /dpa
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2005 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Phoenix-Skandal: „Wirtschaftsprüfer hätten plumpe Fälschungen erkennen können“

Schwere Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt haben auf einer heute abgehaltenen Pressekonferenz die Juristen der Kanzlei Schultze & Braun erhoben. „Die aus meiner Sicht plumpen und trivialen Kontenfälschungen im Zusammenhang mit dem Managed Account von Phoenix hätten Experten durchaus erkennen können“, erklärte Otto Lakies, Leiter der Abteilung „Forensic Services“ bei Schultze & Braun, die sich mit so genannten Kriminalinsolvenzen beschäftigt. Zudem seien die gezinkten Trades nicht etwa unsystematisch erfolgt, so Lakies, vielmehr habe man als Spezialist relativ leicht das dahinter stehende System erkennen können. „Warum das so lange funktionieren konnte, kann ich heute nicht abschließend erklären“, wunderte sich Lakies.

Damit stehen neben dem „Haus-Wirtschaftsprüfer“ der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Godehard Puckler, auch Experten aus dem Hause der renommierten Ernst & Young AG in der Kritik. Ernst & Young war im Jahr 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Sonderprüfung bei Phoenix nach Paragraph 44 KWG beauftragt worden. Zwar hatten die Ernst & Young-Leute in ihrem 2003 vorgelegten Bericht verschiedene Punkte bei Phoenix kritisiert, die massiven Fälschungen, die laut Lakies bereits mindestens seit 1997 erfolgten, waren von Ernst & Young jedoch nicht erkannt worden.

Zitat:
232 Millionen Euro sind sichergestellt

Zitat:
Auch Mitarbeiter von Man Financial hätten etwas merken können


Zitat:
Auch Vertriebspartner und sogar frühere Kunden noch nicht aus dem Schneider


Und selbst Anleger, die ihr Phoenix-Depot noch rechtzeitig vor dem Zusammenbruch des Managed Accounts in vermeintliche Sicherheit gebracht haben, können noch nicht sicher sein, ob sie am Ende das ausgezahlte Geld behalten dürfen.
Zitat:
Gläubigerversammlung am 5. Oktober in Frankfurt

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenix-Pleite: 2.500 Mandanten fordern mehr als 50 Millionen Euro


Die in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix kooperierenden Anlegerschutzkanzleien Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin, und Nieding und Barth, Frankfurt, haben bisher für rund 2.500 ihrer Mandanten im Schadensfall der Phoenix Kapitaldienst Forderungen in Höhe von mehr als 50 Millionen. Euro beim Nachlassgericht als Forderung gegen den Nachlass des verstorbenen Dieter Breitkreuz angemeldet. Darunter befänden sich nicht nur private, sondern auch institutionelle Investoren, wie etwa ein Hedgefonds, für den alleine über elf Millionen US-Dollar angemeldet wurden, heißt es.

Anmeldefrist läuft am 22. Juli ab

Die ARGE Phoenix weist darauf hin, dass ihr vom Nachlassgericht die Möglichkeit zur Anmeldung weiterer Forderungen noch bis zum Verkündungstermin am 22. Juli 2005 mitgeteilt wurde. Dies bedeute, dass sich für Anleger nunmehr eine „zweite Chance“ zur Anmeldung beim Nachlassgericht eröffnet hat. Die ARGE Phoenix rät bisher untätigen Investoren deshalb, sich möglichst kurzfristig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Des weiteren weist sie darauf hin, dass die Frist zur Anmeldung der Forderungen der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren am 15. September 2005 abläuft. Bis dahin müssen die Insolvenzforderungen gegenüber dem Verwalter zur Insolvenztabelle angemeldet sein. Die ARGE Phoenix wolle dies in den kommenden Tagen für ihre Mandanten im Rahmen ihres Pauschalangebotes in die Wege leiten.

Insolvenzverfahren birgt rechtliche Probleme

„Geschädigte, die sich bislang noch nicht zur anwaltlichen Vertretung entschieden haben, sollten wissen, dass das Insolvenzverfahren eine Vielzahl von rechtlichen Problemen enthält, für die anwaltlicher Beistand empfehlenswert ist“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die ARGE Phoenix habe sich hierfür der Mitarbeit eines angesehenen Insolvenzrechtlers aus München versichert, der bereits selbst in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter tätig war.

Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 5.Aug 2005 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenix-Skandal: Erste Rechtsschutzversicherer zahlen

Zum Leistungsangebot der im Zusammenhang mit der Pleite der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegründeten ARGE-Phoenix (www.arge-phoenix.de) gehört im Rahmen eines Pauschalangebots auch das Bemühen um Deckungsschutz durch bestehende Rechtsschutzversicherungen. „Per Anfang August 2005 konnten wir bereits für über 100 Mandanten Deckungszusagen unterschiedlicher Rechtsschutzversicherer erreichen“, meldet der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Nieding nun die ersten Erfolge. Besonders kundenfreundlich verhalten sich laut Nieding dabei Bruderhilfe, Debeka sowie Württembergische, die per Saldo Deckungsschutz gewähren, und zwar unabhängig davon, welche Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) vereinbart sind.

Musterverfahren gegen Versicherer, die Zahlung verweigern

„Zu den weiteren Versicherungsunternehmen haben wir unterschiedliche Erfahrungen gemacht“, erklärt Nieding weiter. Seien die so genannten „ARB 75“ vereinbart worden, werde überwiegend Deckungsschutz gewährt, ab „ARB 94“ werde überwiegend entweder Deckung verweigert oder nur eingeschränkt auf bestimmte Anspruchsgegner gedeckt. „Nach welchen Kriterien hierbei entschieden wird, ist für uns bisher nicht logisch nachvollziehbar“, so Nieding. „Die von den Versicherern gegen eine Deckung angeführten Argumente überzeugen uns rechtlich jedenfalls nicht.“ Die ARGE-Phoenix sei vielmehr weiterhin davon überzeugt, dass auch bei ARB 94 gedeckt werden müsse. Die ARGE-Phoenix werde daher in ausgewählten Fällen Musterverfahren gegen Rechtsschutzversicherer führen, sowohl beim Ombudsmann für Versicherungen wie vor Zivilgerichten. Mittels dieser Musterverfahren solle geklärt werden, in welchen Fallkonstellationen und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherer im Betrugsfall Phoenix verpflichtet seien.

„Auch im Telekom-Fall musste Deckungsschutz vor Gericht erkämpft werden“, ergänzt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Das von Tilp Rechtsanwälte erstrittene Grundsatzurteil des BGH vom 21. Mai 2003 (Az.: IV ZR 327/02)
Mitteilung der Pressestelle
sei auch im Betrugsfall Phoenix hilfreich, da dort festgestellt worden sei, dass Allgemeine Rechtsschutzbedingungen zu Gunsten der Kunden auszulegen seien.

Die beiden ARGE-Phoenix-Verantwortlichen weisen in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass rechtsschutzversicherte Phoenix-Geschädigte unbedingt beachten sollten, dass der Anspruch auf Erteilung einer Deckungszusage binnen zwei Jahren verjähre. Die Frist beginne mit dem Schluss jenes Jahres, in dem die Leistung verlangt werden könne. Regelmäßig führe dies hier also zu einem Verjährungseintritt mit Ablauf des Jahres 2007.

Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 16.Aug 2005 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenix-Pleite: Schlappe für Anleger durch BFH-Urteil - klick >>>
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 7.Sep 2005 6:53    Titel: Antworten mit Zitat

PHOENIX - Finnische Konten



Im Skandal um den insolventen Finanzdienstleister Phoenix Kapitaldienst führen wichtige Spuren ins Ausland. Dort liegen offenbar viel mehr Anlegergelder als bislang bekannt.

"Wir haben in Finnland 48 Millionen Euro und in Dubai eine halbe Million Euro gefunden", bestätigt eine Sprecherin des Insolvenzverwalters dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. Unter anderem unterhielt Phoenix zwei Konten bei der Nordea Bank Finnland.

Bei dem Frankfurter Finanzdienstleister hatten rund 30.000 Anleger mindestens 500 Millionen Euro angelegt, von denen der Insolvenzverwalter bislang erst 232 Millionen sicherstellen konnte. Einen kleinen Teil des Geldes hatte das Pleiteunternehmen vermutlich auch in den Bahnhofsvermarkter First Rail Estate (FRE) investiert.

Als Geschäftsführer von FRE fungierte ein Sohn des 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Phoenix-Gründers Dieter Breitkreuz. FRE wollte der Bahn insgesamt 1016 Bahnhöfe abkaufen. Die Vereinbarung wurde aber inzwischen gekündigt. Ende Juli musste FRE ebenfalls Insolvenz anmelden.


Quelle: Manager-Magazin
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
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BeitragVerfasst am: 15.Sep 2005 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Phoenix-Pleite: Frist für Forderungsanmeldung läuft heute ab

Im Zusammenhang mit dem Skandal um die Frankfurter Phoenix Kapitaldienst GmbH endet heute die vom Insolvenzverwalter Schultze & Brau gesetzte Frist zur Anmeldung von Forderungen der Gläubiger. Dennoch müssen Phoenix-Anleger, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, nicht um eine Berücksichtigung in der Insolvenztabelle bangen. Dazu erklärt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil: „Die Insolvenzverwalter setzen immer Anmeldefristen, damit die Gläubiger nicht noch nach Jahren ihre Forderungen anmelden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf die Ansprüche verwirkt wären.“ Wenn allerdings wegen verspätet eingegangenen Anmeldungen ein neuer Prüfungstermin stattfinden muss, könne es passieren, dass diesem Gläubiger dafür entstandene Kosten auferlegt werden.

Diese Gefahr scheint aber im Fall Phoenix nicht zu bestehen. Zum einen bestätigt auch der Insolvenzverwalter selbst auf seiner Homepage: „Bei der Anmeldefrist vom 15. September 2005 handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass Forderungen auch nach diesem Zeitpunkt noch wirksam angemeldet werden können.“ Lediglich eine Prüfung im ersten Prüftermin, der ursprünglich auf den 24. November 2005 angesetzt war, werde nicht erfolgen. „Da jedoch ohnehin beabsichtigt ist, diesen Prüftermin zu vertagen“, heißt es in der Mitteilung von Schultze & Braun weiter, „erleiden Gläubiger, deren Anmeldungen nach dem 15. September 2005 eingehen, keinen Nachteil.“



Quelle: FONDS professionell
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenix Kapitaldienst GmbH ( 27.09.05 )

Im ersten Halbjahr 97 hatte die Phoenix im Bereich des PMA Verluste von ca. 100 Mio. Euro an der Börse im Bereich von Optionen und Futures realisieren müssen. Anschließend ist damit begonnen worden, von weiteren Börsenplazierungen abzusehen und Gewinne zu erfinden. Hätte die Phoenix Kapitaldienst GmbH die eingenommenen Gelder ordnungsgemäß an der Börse plaziert, wäre die Masse jetzt gleich Null gewesen. Dieses wirft die interessante Rechtsfrage auf, ob die Vermögenswerte durch die Täuschung ertrogen und durch Untreue geschützt wurden. Die derzeit ermittelte freie Masse beläuft sich auf ca. 377 Mio. Euro, zusätzlich ergänzt um die Anfang September gefundenen 48 Mio. Euro in Finnland (Nordea Bank Finnland) und 0,5 Mio. Euro in Dubai. Die Jahresabschlüsse für das erdachte Konto M 2540, angeblich geführt bei dem Broker M., London, wurden für die Jahre 2002 und 2003 von einer Person mit Namen David Webb unterzeichnet. Diese Person existiert aber nicht bei dem Broker. Im vorläufigen Gläubigerausschuss ist die EdW als mehrheitliche Hauptgläubigerin mit vertreten. Ein beträchtlicher Teil der Entschädigung der EdW fließt folglich aus der Masse diese zurück.

( http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html )
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 1.Okt 2005 7:06    Titel: Antworten mit Zitat

Phoenix-Pleite: Rechtsanwälte mit massiver Kritik am Insolvenzverwalter

In einem heute erschienenen Artikel der Süddeutschen Zeitung wird berichtet, dass Phoenix-Insolvenzverwalter Frank Schmitt in der am kommenden Mittwoch, 5. Oktober 2005, in Frankfurt am Main stattfindenden Gläubigerversammlung rund 100 Millionen Euro von den bereits geschädigten Anlegern zurückholen möchte. „Diese Nachricht ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin schon erheblich geschädigten Phoenix-Anleger“, schimpft in diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Andreas Tilp von Tilp Rechtsanwälte, der gemeinsam mit seinem Kollegen Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth in der so genannten ARGE-Phoenix inzwischen bereits rund 3.000 Anleger im Fall Phoenix vertritt.

„Wir werden uns massiv mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen“, so Tilp. „Diese Nachricht und die Weise ihrer Veröffentlichung geben zudem Anlass, die Arbeit und Rolle des Insolvenzverwalters in der Gläubigerversammlung auf den Prüfstand zu stellen.“

Anwälte fordern, Man Financial und Wirtschaftsprüfer aufs Korn zu nehmen

Der jetzige Vorstoß des Insolvenzverwalters zeigt nach Ansicht der ARGE-Phoenix-Anwälte zudem, dass dieser offensichtlich den Weg des geringeren Widerstandes gehen will. „Anstatt dem Broker Man Financial und den Wirtschaftsprüfern zuzusetzen, sollen jetzt offenbar die bereits geschädigten Kapitalanleger ein zweites Mal für die Phoenix-Pleite bluten“, erklärt Klaus Nieding.

Mit dem wiederholt diskutierten Aspekt eines möglichen Aussonderungsrechts für Phoenix-Gläubiger - ebenfalls ein Thema im nun vorab veröffentlichten Gutachten - beschäftige sich die ARGE-Phoenix bereits seit dem Frühjahr 2005. Dabei geht es um die Frage, ob Phoenix-Anleger ihre Forderungen separat in der vollen Höhe des zuletzt dokumentierten Kontoauszugs vom Insolvenzverwalter zurückverlangen können.

Die ARGE-Phoenix habe für ihre Mandanten entsprechende Ansprüche bereits vorsorglich gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht. „Dieser Aspekt kann erst dann abschließend geklärt werden, wenn klar ist, wie viele Geschädigte dieses Recht für sich tatsächlich beanspruchen“, so Nieding. „Wenn es alle Gläubiger geltend machen würden, käme es erneut zu Quoten.“ Diese Frage müssten nun insbesondere diejenigen Anleger prüfen und entscheiden, die sich noch nicht in dieser Sache rechtlich beraten und vertreten lassen.

Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=92626&nlc=AT
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 3.Okt 2005 8:32    Titel: Antworten mit Zitat

Tausende geprellte Anleger treffen sich

Zur Gläubigerversammlung der Phoenix Kapitaldienst müssen geprellte Anleger starke Nerven mitbringen. Nicht genug, dass sie von ihrem Investment womöglich nichts wiedersehen werden. Jetzt müssen sie unter Umständen aus "Scheingewinnen" erhaltenes Geld noch zurückzahlen.

Tausende geprellte Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst werden an diesem Mittwoch (5. Oktober) zu einer Gläubigerversammlung in Frankfurt erwartet. "Von den 30.000 Geschädigten haben sich schon rund 2.500 angemeldet", sagte eine Sprecherin von Insolvenzverwalter Frank Schmitt der Nachrichtenagentur dpa.

...

Dabei droht den Anlegern jetzt doppeltes Leid: So ist zum einen ein Streit darüber entbrannt, ob den Anlegern im Betrugsfall überhaupt ein beschränkter Ausgleich durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zusteht. Zum anderen stellt sich der Insolvenzverwalter mit einem Gutachten auf den Standpunkt, wonach Anleger aus "Scheingewinnen" erhaltenes Geld zurückzahlen müssten.


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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2005 8:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

BSZ® Interessengemeinschaft Phönix vertrat ihre Mandanten bei der Gläubigerversammlung durch Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Mehr als 400 Gläubiger nahmen an dem ersten Berichtstermin im Congress Centrum Frankfurt am Main teil. Die Gläubiger vertraten die Stimmen von 6.704 Anlegern.

Im Vorfeld des Berichtstermins sorgte die Absicht des Insolvenzverwalters unter Zugrundelegung des Ergebnisses eines beim Hamburger Insolvenzrechtlcher Professor Reinhard Bork in Auftrag gegebenen Gutachtens, von denjenigen Anlegern, die in der Vergangenheit von Phoenix mehr ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt hatten, den überschießenden Betrag zurückfordern will.

Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt berichtete den Gläubigern über die ersten Untersuchungsergebnisse aus dem Finanzmarktskandal. Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €.

Erfreulich für die Gläubiger ist das vom Insolvenzverwalter mitgeteilte Ergebnis der bisherigen Bemühungen: ca. 230 Mio. € sind in den ersten sechs Monaten bereits sichergestellt worden und liegen auf den Anderkonten des Verwalters zur letztendlichen Befriedigung der Gläubiger bereit. Während der Großteil dieser Kontoguthaben aus der Zusammenfassung bekannter Phoenixkonten im In-und Ausland stammt, wurden über EUR 16 Mio. bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz, der im April vorigen Jahres bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert.

Auch ein nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantrag tätiger Geschäftsführer hatte sich noch Gewinntantiemen auszahlen lassen, jedoch zwischenzeitlich der Insolvenzmasse die zu Unrecht bezogenen Beträge wieder erstattet.

Abschlagszahlungen werden trotz des massiven Protests der anwesenden Anlegeranwälte voraussichtlich nicht ausgeschüttet, da zunächst einzelne Musterverfahren zur Klärung streitiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Höhe der zu entschädigenden Forderungen geführt werden sollen.

Zudem meldete sich der Syndicus der Entschädigungseinrichtung deutscher Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Herr Fritz Düllmann, zu Wort und erklärte überraschend, dass die EdW die Forderungen der Anleger grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (90% des Anlagebetrags bis zu einer Höhe von € 22.000,00 pro Kontoinhaber) entschädigen werde. Allerdings seien auch nach Aussage von Herrn Düllmann wegen der notwendigen Klärung einzelner Rechtsfragen Musterprozesse zu führen. Unklar bleibt, woher die EdW das Geld nehmen will.

Der Verwalter berichtete weiterhin über seine in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge des nicht existierenden Kontos M 2540 bei dem englischen Broker MAN Financial Ltd. Mit dem Handel auf diesem Konto waren angeblich die den Anlegern vorgespiegelten hohen Gewinne erwirtschaftet worden. Berichtet werden konnte, dass ein solches Konto bei MAN niemals existiert hat. Auf einem ähnlich bezeichneten Konto -2540 - beim vorherigen Broker Mocatta wurde bereits seit Mai 1997 kein Vermögen mehr ausgewiesen. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt in dessen Rahmen zwei Mitarbeiter von Phoenix verhaftet wurden, keine Angaben gemacht.

Rechtsanwalt Frank Schmitt berichtete ferner darüber, dass die Fälschungen inhaltlich auffällig waren, so dass Ansprüche gegen den handelsrechtlichen Abschlussprüfer und gegen den Sonderprüfer gemäß § 44 KWG im Raume stehen.

Ob und in welcher Weise Mitarbeiter des Brokers Man in die Fälschung involviert waren, wird weiter untersucht. Auch hierzu wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine weiteren Angaben gemacht.

Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin, dass er die Jahresabschlüsse der Phoenix aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über tatsächliche Handelsverluste korrigieren und auf diese Weise über EUR 20 Mio. gezahlter Steuern zurückfordern werde, was die Quote für die Gläubiger weiter erhöhen dürfte.

Zitat:
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phönix Managed Accounts“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

http://openpr.de/news/63378.html
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BeitragVerfasst am: 14.Okt 2005 5:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
PHOENIX-SKANDAL

"Beste Abzockermaschine seit dem Zweiten Weltkrieg"

Ohnmacht und Fassungslosigkeit herrscht unter den betrogenen Phoenix-Anlegern. Die Gläubigerversammlung der insolventen Anlagefirma hat ihnen wenig Hoffnung gemacht: Geld in dreistelliger Millionenhöhe ist verschwunden und die Betrüger so schnell nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

Zitat:
Der Franzose Stephane Place (47), der 180.000 Euro investierte, ist fassungslos: "Die BaFin gab eine Garantie für Phoenix, weder die BaFin noch Ernst&Young schritten ein." Auch Anlegeranwälte werfen der Finanzaufsicht BaFin und den Wirtschaftsprüfern von Ernst&Young Fehler vor.


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BeitragVerfasst am: 24.Nov 2005 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Erste Vermittler unter Beschuss durch Anwälte

Die bundesweit arbeitende Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat erste Schadenersatzklagen gegen Vermittler des Phoenix Managed Accounts wegen Falschberatung eingereicht. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Matthias Gröpper wollte gegenüber FONDS professionell noch keine Angaben dazu machen, um welche Vermittler es sich handelt. Er wirft den Beratern vor, die Anleger nicht hinreichend über die fehlende Plausibilität des Anlagekonzepts, eine ganze Reihe von negativen Presseberichten und die Risiken des Fonds informiert zu haben.

„In vielen Fällen haben die Berater den Anlegern gesagt, dass sie abweichend von ihren konservativen Anlagezielen wie Altersvorsorge und Vermögensbildung spekulative Anlageziele angeben sollen“, so Gröpper, „weil der Gesetzgeber konservativ orientierten Anlegern die Beteiligung an dem Phoenix Managed Account verbiete.“ Tatsächlich aber verlange der Gesetzgeber, dass Zeichner von Hedgefonds wie dem Phoenix Managed Account über die Funktionsweise und die Risiken von Optionsgeschäften aufgeklärt werden. Die Anleger müssten wissen, dass den geringen Gewinnaussichten ganz besonders hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals gegenüberstehen, mithin eine Gewinnerzielung überwiegend unwahrscheinlich sei.

Risiken als bloßen Formalismus verharmlost

In den von seiner Kanzlei vor Gericht gebrachten Fällen hätten die Berater die Risken und bezeichneten die Aufklärung als bloßen Formalismus verharmlost, den der Gesetzgeber vorschreibe, so Gröpper. Bei Phoenix sei bereits aufgrund der jahrelang positiven Wertentwicklung nicht mit Verlusten zu rechnen, habe das Verkaufsargument vielfach gelautet. Die Information über warnende Presseberichte in den Fachmedien sei aber völlig unterblieben.

„Oftmals wurden die Anleger von den Rechtsanwälten unserer Kanzlei erstmals ernsthaft über die Gefahren dieser Kapitalanlage hingewiesen“, so Gröpper, der sich sicher ist: „Bei Kenntnis dieser Risiken hätten sie die Beteiligung nicht gezeichnet.“

„Vermögensschaden-Versicherer haben genügend Geld“

Die Erfolgsaussichten schätzt Gröpper gut ein. „Es gibt gleich mehrere Anknüpfungspunkte für die Bejahung einer Falschberatung“, so der Jurist. „Zudem verfügen die Berater regelmäßig über eine Vermögensschaden-Hafpflichtversicherung.“ Bei einer Niederlage des Beraters sei damit dessen Versicherer einstandspflichtig. „Und die haben genügend Geld, um die Schadensersatzansprüche vieler Geschädigter zu befriedigen“, weiß Gröpper.

Hinzu komme, dass bis dato völlig unklar sei, wie hoch die Entschädigungszahlungen durch die EdW und den Insolvenzverwalter ausfallen und wann diese Entschädigungen gegebenenfalls bezahlt werden. Dazu Gröpper: „Deshalb verspricht die Schadensersatzklage gegen den Vermittler oftmals den schnellsten Weg zum Geld.“

Quelle: FONDS professionell
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Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2005 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Betrugsfall Phoenix: Anlegerentschädigung in Sichtweite

Die geschädigten Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH sind einer Entschädigung einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Dieses positive Resümee zieht die ARGE Phoenix, eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte, aus der Gläubigerausschuss-Sitzung in Frankfurt am Main.

Besonders erfreut zeigt sich die ARGE Phoenix über die fortgeschrittene Konzeptionalisierung des Insolvenzplans, mit dem unter der Voraussetzung einer Einigung der wesentlichen Gläubigergruppen jahrelange Rechtsprozesse gezielt vermieden werden können. "Wir sind nach der Sitzung jedenfalls zuversichtlicher, dass unsere Mandanten rascher einen guten Teil ihres Investments wieder sehen, als wir bisher vermuten konnten" sagt Andreas Tilp. Insolvenzverwalter Frank Schmitt berichtete auf der Sitzung von rund 230 Millionen Euro sichergestellten Anlegergeldern.

Die ARGE Phoenix, die aufgrund ihrer inzwischen mehr als 3.000 Mandanten als einzige deutsche anwaltliche Vertretung Mitglieder in den neu gewählten Gläubigerausschuss entsenden konnte, sieht gute Chancen, den Insolvenzplan im Laufe des Jahres 2006 zügig verabschieden zu können. Erste Auszahlungen könnten daher bereits zum Jahresende 2006 erfolgen. Die beiden von der ARGE entsandten Mitglieder des Ausschusses, die zusammen mit dem Vertreter der französischen und dänischen Anleger nun eine Mehrheit im Ausschuss bilden, werden weiterhin konstruktiv und mit Hochdruck an der Lösung Insolvenzplan arbeiten. Rechtsanwalt Klaus Nieding erinnert in diesem Zusammenhang an die erste Gläubigerversammlung: "Sie hat jedem Anwesenden deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein geschlossener, kräftiger Auftritt für die vielen geschädigten Anleger ist. Jetzt gilt es, im Sinne unserer Mandanten erheblich auf den Insolvenzplan einzuwirken."

Die Frage nach der Verantwortung der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young und Dr. Puckler sowie des Brokers MAN Financial bleibt für die ARGE Phoenix dabei unverändert auf der Tagesordnung: "Hier wird die ARGE Phoenix trotz der erkennbaren Fortschritte hinsichtlich des sich abzeichnenden Insolvenzplans keinesfalls locker lassen. Im Gegenteil: Diesen Aspekt werden die von uns entsandten Mitglieder des Gläubigerausschusses in der nächsten Sitzung im Februar 2006 weiter forcieren. Unsere Chancen, Schadenersatzansprüche gegen diese Gegner konkret durchzusetzen, schätzen wir unverändert als gut ein", so Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 9:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Phoenix-Pleite: Auszahlung an Gläubiger eventuell früher als erwartet


Der Gläubigerausschuss des Insolvenzverfahrens Phoenix hat den Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Schmitt von Schultze & Braun, damit beauftragt, die Vorbereitungen für die Erstellung eines Insolvenzplans zu treffen. Sollte der Insolvenzplan in einem weiteren Verfahrensschritt dann von der Mehrheit der Gläubigern angenommen werden, könnte es nach Angaben von Schultze & Braun schon Ende des laufenden Jahres zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen.

Den Mitgliedern des Gläubigerausschusses waren bereits im Vorfeld der gestern abgehaltenen Sitzung die zwischenzeitlich vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen verschiedener unabhängiger Juristen vorgelegt worden. Aus diesen Stellungnahmen und der sehr lebendigen Diskussion im Gläubigerausschuss sei deutlich geworden, so Schmitt, dass die Frage, wie die Anleger zu entschädigen seien, nicht einfach zu beantworten sei. Es gebe unterschiedliche – teilweise widerstreitende – Interessen, sowohl zwischen den einzelnen Anlegern, aber auch gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Deshalb hatte Schmitt nochmals deutlich gemacht, dass eine kurzfristige Ausschüttung der verwalteten Mittel nur dann erfolgen könne, wenn die streitigen Fragen in einem Insolvenzplan gelöst würden.

„Kurzfristig“ kann auch „mehrere Monate“ bedeuten

Dazu hat der Insolvenzverwalter den Mitgliedern des Gläubigerausschusses auf Basis der neuen Erkenntnissen verschiedene Regelungsvorschläge unterbreitet, worauf er mit den Vorbereitungen für die Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt wurde. Diese sollen noch im ersten Quartal 2006 abgeschlossen werden.

Schmitt hat in der Sitzung aber noch einmal deutlich gemacht, dass auch bei einer Ankündigung von „kurzfristigen“ Ergebnissen durchaus mit mehreren Monaten Bearbeitung zu rechnen sei. Das bedeute, dass Anleger - auch wenn ein Insolvenzplan tatsächlich zustande komme - mit Auszahlungen noch im laufenden Kalenderjahr realistischer Weise nur dann rechnen könnten, wenn alle Arbeitsschritte optimal laufen und die widerstreitenden Interessenlagen zusammengeführt werden könnten.

Wesentliche Details über den Phoenix-Betrug sind aufgedeckt

Entsprechend einer früheren Beschlussfassung des Gläubigerausschusses hat der Insolvenzverwalter zwischenzeitlich damit begonnen, von Anlegern, die noch unmittelbar vor dem Insolvenzantrag Auszahlungen erhielten, diese Zahlungen zurück zu fordern. Erste Klagen seien bereits im Namen des Insolvenzverwalters eingereicht. Erfreulicherweise hätten aber auch einige freiwillige Rückzahlungen verzeichnet werden können.

Durch die Abteilung „Forensic Services-Kriminalinsolvenzen“ bei Schultze & Braun konnten die Sachverhaltsermittlungen nahezu abgeschlossen werden. Der Leiter dieser Einheit, Otto Lakies, teilte mit, dass er davon ausgehe, dass seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit ebenfalls bis Ende des ersten Quartals 2006 beenden werden. Es sei gelungen, wesentliche Details über die Art und Weise der betrügerischen Handlungen aufzudecken. Nach wie vor finde eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Ermittlungsbehörden und der Insolvenzverwaltung statt.

Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=803085&nlc=AT
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Anmeldungsdatum: 03.09.2003
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BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 12:07    Titel: EdW Antworten mit Zitat

Hat jemand Kenntnis, ab wann der EdW gedenkt seinen Pflichten nachzukommen?
Nach denen ihren Vorschriften, muss ja, nach dem die Eintrittspflicht festgestellt wurde, spätestens nach sechs (?) Monaaten bezahlt werden oder...?
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BeitragVerfasst am: 28.März 2006 16:36    Titel: Rückzahlung angeblicher Scheingewinne Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe gerade von dem Insolvenzverwalter RA Schmitt Post bekommen. Er fordert jetzt die angeblichen Scheingewinne zwischen 2001 - 2005 zurück. Ich hatte mein Konto vor dem Insolvenzfall aufgelöst und in Treu und Glauben mein eingelegtes Kapital und Gewinn auszahlen lassen und natürlich auch verbraucht.
Kann denn der Insolvenzverwalter den angeblichen Scheingewinn zurückfordern? Selbst der EdW wußte noch nicht, ab wann eigentlich der Betrug bei Phoenix begann.

Kann meine Frage einer der Juristen im Forum mir mal (unverbindlich) beantworten?
Wie soll man auf dieses Schreiben reagieren?
Vielen Dank für ein paar konstruktive Beiträge.
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