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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 6.Aug 2005 9:34 Titel: Bundesfinanzhof stoppt Steuertrick von Managern |
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ftd.de; 04.08.2005
Bundesfinanzhof stoppt Steuertrick von Managern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen bei Managern beliebten Steuertrick gestoppt. Deutschlands höchstes Finanzgericht urteilte, dass ein Arbeitnehmer, der eine nicht handelbare Wandelschuldverschreibung seines Arbeitgebers erwirbt, den geldwerten Vorteil zu dem Zeitpunkt versteuern muss, in dem er die Aktien bekommt (Az.: VI R 124/99).
Eine Wandelschuldverschreibung wird verzinst und beinhaltet zudem das Recht, Aktien zu einem bestimmten, meist günstigen Kurs zu erwerben.
Der Kläger, Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft, wollte seine Steuerlast minimieren. Darauf war auch die Konstruktion der Wandelschuldverschreibung angelegt. Der Kläger wollte nur den Wert des Wandlungsrechts zum Zeitpunkt der Einräumung versteuern. Dieser wäre wesentlich geringer gewesen als die Differenz zwischen dem Vorzugspreis, den er später für die Aktien zahlte, und dem Börsenkurs.
Der Kläger hatte seine Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf der Wartefrist von eineinhalb Jahren ausgeübt und die jungen Aktien, die er bekam, sofort verkauft. Der Börsenkurs war in der Zwischenzeit deutlich gestiegen. Beim Verkauf seiner Aktien hatte der Vorstandsvorsitzende einen Gewinn von 475 500 Euro gemacht.
Dieser Wandlungsgewinn sollte in seiner nicht besteuerbaren Privatsphäre anfallen. Das wurde ihm nun vom BFH verwehrt. "Das ist eine schlechte Nachricht für viele Führungskräfte", kommentierte Rosemarie Portner, Steueranwältin bei der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann& Partner, das Urteil. Schon das Finanzgericht München habe dem Kläger und seiner Aktiengesellschaft entgegengehalten, die Wandelschuldverschreibung sei speziell für einige Führungskräfte maßgeschneidert und nicht breit platziert worden.
Außerdem, sagte Portner, "gab es ein krasses Missverhältnis: Die Manager gewährten der Aktiengesellschaft ein sehr geringes Darlehen und erhielten dafür sehr viele Aktien."
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