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German Asset Managers AG (GAMAG contra BAFin)

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Bernd M. Leimer
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Anmeldungsdatum: 14.01.2003
Beiträge: 46
Wohnort: ad libitum

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2003 16:08    Titel: German Asset Managers AG (GAMAG contra BAFin) Antworten mit Zitat

Behördenwillkür mit Existenzbedrohung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in jüngster Zeit massiv gegen Anbieter in Deutschland vor, teilweise auch mit Verfügungen die es unmöglich machen den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten.

Schreiben des BaFin vom 20.10.2003
Zitat:
BaFin untersagt German Asset Managers AG Vertragsänderungen bei "Master-Zertifikaten"
-----------------------------------------------------------------

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 13.10.2003 der German Asset Managers AG (www.gamag.de), Frankfurt am Main, untersagt, den Erwerbern ihrer so genannten "Master-Zertifikate" (WKN 686 760 und 686 762) Änderungen der Anlageverträge anzubieten. Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bereits am 19.02.2003 hatte die BaFin dem Unternehmen das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben. Das Unternehmen hatte Anlegern angeboten, sich durch den Erwerb der "Master-Zertifikate" am Handel mit Derivaten ("Vola+Value-Strategie") und an Anlagen in Hedge Fonds ("Black+White-Strategie") wirtschaftlich zu beteiligen. Über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt das Unternehmen nicht.

Bei der Abwicklung müssen die mit den Kundengeldern getätigten Geldanlagen in Finanzinstrumenten aufgelöst und die Erlöse an die Kunden ausgekehrt werden. Nicht angelegte Kundengelder sind den Anlegern ebenfalls zurückzuzahlen.

Das Unternehmen beantragte gegen die Anordnungen der BaFin einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Verwaltungsgerichtshof Kassel haben die Anträge der Gesellschaft als unbegründet zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat die daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft nicht zur Entscheidung angenommen.

Trotzdem ist die German Asset Managers AG ihrer Verpflichtung zur Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte bislang nicht nachgekommen. Stattdessen kündigt sie gegenüber der BaFin an, sich mit den Geldern der Kunden an neugegründeten Unternehmen mit Sitz in Nassau/Bahamas zu beteiligen.

Hierdurch würde das Unternehmen die ordnungsgemäße Abwicklung unterlaufen. Zum Schutz der Anleger untersagte die BaFin daher Vertragsänderungen.

Die Pflicht des Unternehmens zur Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts besteht ungeachtet abweichender Vereinbarungen mit Anlegern fort. Auskünfte über den Umfang der unerlaubten Geschäfte hat das Unternehmen trotz Zwangsgeldfestsetzung nicht erteilt.


Der Geschäftsführer (der in Frankfurt/M. ansässigen) German Asset Managers AG / GAMAG - sagt dazu:
"Das Vorgehen der BaFin erinnert aus unserer Sicht an die Behauptung - Saddam Hussein verfüge über Massenvernichtungswaffen - im Vorfeld des Irak-Krieges. Es handelt sich hier ebenfalls um eine reine Alibi-Kontruktion." Das neue Investment-modernisierungs-gesetz (über das auch zukünftig in D. Hedgefonds zulässig werden) hält er für ein "Pfründesicherungsgesetz - für die großen der Branche".

Die GAMAG ist nach eigenen Angaben, seit 1998 in Deutschland aktiv und bezeichnet sich als erfolgreichster Anbieter von Hedgefonds in D. Die Produkte des Unternehmens (Vola+Value-Masters-Zertifikat / Black+Withe-Masters-Zertifikat) konnten in den vergangenen 12 Monaten eine Wertsteigerung von mehr als 20% verzeichnen.

Um diese Zertifikate in Deutschland anbieten zu können, wurde bereits im Vorfeld der Unternehmensgründung eine Anfrage bei der Finanzaufsichtsbehörde gestellt. Die bescheinigte die Genehmigungsfreiheit der Geschäfte. Doch nach einigen Jahren, hatte die BaFin im Dez. 2002 erklärt "sie habe den Vorgang nochmals geprüft - und sei zu dem Schluss gekommen, dass es sich hierbei um genehmigungspflichtige Aktivitäten im Finanzkommisionsgeschäft handelt." Aus diesem Grund sind die angelegten Gelder unverzüglich wieder an die Anleger auszuzahlen.

Die Meinung dazu: "Das entbehrt jeglicher Substanz"
Die Behörde versuche nun mit offensichtlich falschen Tatsachenbehauptungen und unter Missbrauch des sogenannten Sofortvollzuges Fakten zuschaffen, um eine verwaltungsübliche Untersuchung zu verhindern.

Die jüngste Massnahme (siehe oben - Schreiben des Bafin).
Die GAMAG aber beabsichtigt - nach eigenen Angaben - garnicht den Investoren irgendwelche Vertragsveränderungen anzubieten. Die GAMAG hat nunmehr Klage gegen das BaFin beim Verwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht.
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2004 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

GAMAG reicht Strafanzeige gegen BaFin ein
08.04.2004

Der Vorstand der Frankfurter GAMAG AG hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter der BaFin gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen aufgenommen. Zum Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte der GAMAG die Abwicklung sämtlicher Zertifikate aufgegeben mit der Behauptung, diese würden ein Finanzkommissionsgeschäft darstellen.
(siehe den Beitrag in der Ausgabe 4/2003 von FONDS professionell)

GAMAG vertritt die Rechtsposition, dass die gesamte Vorgehensweise der Behörde eine Reihe von Straftatbeständen erfüllt und im übrigen rechtswidrig und verfassungswidrig ist. Die Frankfurter wollen in den nächsten Wochen die komplette Breite des juristischen Instrumentariums ausschöpfen.

Je nach Verfahrensgang werden sich nach Angaben von GAMAG dann Verfassungsbeschwerden und Amtshaftungsklagen anschließen. „Nach unseren bisherigen Erfahrungen muss für ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim VG Frankfurt mit rund drei Monaten gerechnet werden“, erklärt GAMAG-Chef Carsten Straush hinsichtlich der zu erwartenden Dauer bis zu einer Entscheidung und ergänzt, dass es auch der BaFin nicht gelingen werde, die unbequeme Nummer 1 in der Performance mit alternativen Investments während der vergangenen 12 Monate auszuschalten. (hh)

Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=842683
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2004 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
BaFin untersagt der GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft
---------------------------------------------------------------------

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der German Asset Managers AG (GAMAG) in Frankfurt am Main am 05.04.2004 das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die GAMAG nahm Gelder von Anlegern gegen Ausgabe so genannter Master- und Mini-Zertifikate entgegen. Das Geld sollte für Rechnung der Anleger nach zwei Anlagestrategien in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds investiert werden. Die Handelstätigkeiten erfolgten über Gesellschaften mit Sitz auf den Bahamas, die die GAMAG eigens zu diesem Zweck gegründet hatte. Mit dieser Tätigkeit betrieb die GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Zitat:
Die Verfügungen der BaFin betreffen die folgenden Zertifikate der GAMAG:

Vola+Value Master-Zertifikate (WKN 686 760),

Vola+Value Mini-Zertifikate (WKN 686 761),

Black+White Master-Zertifikate (WKN 686 762) und

Black+White Mini-Zertifikate (WKN 686 763).

Aufgrund der Anordnung der BaFin darf die GAMAG für diese Zertifikate keine Gelder mehr entgegennehmen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die Investitionen aufzulösen und die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Zum Schutz der Anleger hat die BaFin die GAMAG angewiesen, den Anlegern keine Vertragsänderungen ohne die Zustimmung der BaFin anzubieten. Damit soll verhindert werden, dass das Unternehmen seine Pflicht, die Gelder zurückzuzahlen, zu umgehen versucht.

Die Deutsche Börse AG hat nach Unterrichtung durch die BaFin am 06.04.2004 den Handel der Mini-Zertifikate im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt. Ferner wies die BaFin die depotführende Bank der GAMAG an, keine Zertifikatsverkäufe an Anleger mehr zuzulassen. Unabhängig hiervon können die Anleger die Zertifikate weiterhin entsprechend den Zertifikatsbedingungen bei der GAMAG einlösen.

Genaue Angaben über den Umfang der Geschäfte hat das Unternehmen gegenüber der BaFin bislang verweigert.

Bereits am 19.02.2003 hatte die BaFin der GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft auf der Grundlage der damals angebotenen Master-Zertifikate untersagt. Ferner hatte die BaFin am 13.10.2003 Vertragsänderungen bei Master-Zertifikaten untersagt (siehe Pressemitteilung der BaFin vom 20.10.2003). Alle bisherigen Rechtsbehelfe der GAMAG gegen diese Maßnahmen der BaFin waren erfolglos.

Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/cgi-bin/drucke.pl?datei=/presse/pm04/040407.htm


Zitat:
BaFin bestellt Abwickler für unerlaubte Bankgeschäfte der GAMAG
--------------------------------------------------------------------------

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Abwickler für das unerlaubte Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (GAMAG), Frankfurt am Main, bestellt. Der Abwickler verschafft sich gegenwärtig einen Überblick über die Buchhaltung der GAMAG und erstellt einen Status über die Vermögenswerte. Der Vorstand der GAMAG, Herr Carsten Straush, darf das Unternehmen nur noch mit Zustimmung des Abwicklers vertreten. Abwickler ist Herr Rechtsanwalt Jens Weber, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Marie-Curie-Straße 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main.

Die GAMAG nahm Gelder von Anlegern gegen Ausgabe so genannter Master- und Mini-Zertifikate entgegen. Das Geld sollte für Rechnung der Anleger nach zwei Anlagestrategien in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds investiert werden. Mit dieser Tätigkeit betrieb die GAMAG das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die von Anlegern geleisteten Einlagen dürften im niedrigen zweistelligen Millionenbereich liegen.

Am 19.02.2003 und 05.04.2004 hatte die BaFin angeordnet, dass die GAMAG ihre Investitionen in Finanzinstrumenten auflösen solle. Die Erlöse sollten an die Inhaber der Master-Zertifikate (WKN 686 760 und 686 762) und Mini-Zertifikate (WKN 686 761 und 686 763) ausgezahlt werden (siehe Pressemitteilungen vom 20.10.2003 und 07.04.2004).

Die BaFin musste einen Abwickler bestellen, weil die GAMAG ihrer Verpflichtung zur Abwicklung nicht nachkam. Stattdessen hat das Unternehmen nach eigenen Angaben alle Vermögenswerte auf Unternehmen mit Sitz auf den Bahamas übertragen.

Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

http://www.bafin.de/cgi-bin/drucke.pl?datei=/presse/pm04/040510.htm
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
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BeitragVerfasst am: 9.Aug 2005 5:59    Titel: Antworten mit Zitat

GAMAG contra BaFin: Fondsanbieter sieht seine Auffassung bestätigt


In den letzten Jahren ist die BaFin gegen eine Vielzahl bankenunabhängiger Anbieter vorgegangen mit der Behauptung, die Entgegennahme von Kapital im Rahmen einer vertrags- oder gesellschaftsrechtlichen Konstruktion zur gemeinsamen Geldanlage erfülle den Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts. Dazu - so die Argumentation der BaFin - bedürfe es einer Lizenz, mangels derer die Aufsichtsbehörde einigen Anbietern den Geschäftsbetrieb untersagt hatte, um diese zwangsabzuwickeln. Mit dieser Begründung hatte sie auch der German Asset Managers AG (GAMAG) den Vertrieb ihrer erfolgreichen Black+White- und Vola+Value-Zertifikate untersagt.

GAMAG vertrat allerdings von Anfang an die Ansicht, dass es eine klare Definition in der europäischen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie gibt, die Finanzkommission als „Tätigkeit zum Abschluß von Vereinbarungen, eines oder mehrere Finanzinstrumente im Namen von Kunden zu kaufen“ definiert, und jemandem der „im Auftrag eines Kunden“ solchen Tätigkeiten nachgeht, die Lizensierung aufgibt. Gleichzeitig hatte der EuGH schon im November 2002 in Sachen Lazzeri und Testa C-356/00 gegen die europäische Kommission, die italienische Regierung und die italienische Wertpapieraufsichtsbehörde entschieden, dass jegliche tatbestandserweiternde Auslegung oder Umsetzung in nationale Normen vor dem Hintergrund u.a. des europäischen Transparenzgebots unzulässig ist.

Mit Beschluß in der Rechtssache 9 G 1938/05, die einen anderen Anbieter betrifft, hat sich nun das Frankfurter Verwaltungsgericht der Argumentation der GAMAG weitestgehend angeschlossen. Die GAMAG erwartet als Konsequenz die Aufhebung der gegen sie ergangenen Verfügungen im anstehenden Urteilstermin im Hauptsacheverfahren.

Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
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BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
GAMAG: Gericht hebt BaFin-Verfügung auf

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 03.11. 2005 die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die German Asset Managers AG (GAMAG), Frankfurt, in allen Punkten aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 03.11. 2005 die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die German Asset Managers AG (GAMAG), Frankfurt, in allen Punkten aufgehoben. In der Urteilsbegründung folgt das Gericht dem Sachvortrag der GAMAG, demzufolge die Verfügung ohne europa- oder nationalrechtliche Grundlage erteilt wurde.

Die BaFin hatte der GAMAG mit Bescheid vom 05.04.2004 den weiteren Vertrieb der Indexzertifikate untersagt und die Abwicklung des Geschäftsbetriebes aufgegeben. Die Behörde begründete ihren Schritt damit, die Ausgabe von Zertifikaten zum Zwecke der Finanzierung der Beteiligungen der GAMAG an den Gesellschaften GAMAG Black+White Ltd. und GAMAG Vola+Value Ltd. erfüllten die Voraussetzungen eines Finanzkommissionsgeschäftes. Dabei handele es sich um eine genehmigungspflichtige Banktätigkeit. In weiteren Bescheiden hat die BaFin den Börsenhandel ausgesetzt und den freien Transfer der Zertifikate beschränkt.

Quelle: Cash-Online
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verwaltungsgericht Frankfurt hebt Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin gegen die GAMAG in allen Punkten auf

Fondsmanager des Master Star Fund sieht mit GAMAG-Beschluss der BaFin-Entscheidung gegen sein eigenes Produkt ebenfalls den Boden entzogen

Mit Urteil vom 3. November 2005 hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt die Untersagungs- und Abwicklungsverfügung der BaFin vom 5. April 2005 gegen die German Asset Managers AG (GAMAG) in allen Punkten aufgehoben. Das teilt die GAMAG in einer Presseaussendung mit. Das Gericht sei in seiner Begründung zu dem Schluss gekommen, dass die Verfügung der BaFin sowohl europarechtlich wie auch nationalrechtlich ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien.

Zum Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der GAMAG den Vertrieb ihrer Hedgefonds-Zertifikate GAMAG Black+White Ltd. und GAMAG Vola+Value Ltd. untersagt und die Abwicklung des gesamten Geschäftsbetriebes angeordnet. Als Begründung hatte die Behörde angegeben, die Auflegung der GAMAG-Produkte sei ein Finanzkommissionsgeschäft, also eine genehmigungspflichtige Banktätigkeit und daraufhin deren Abwicklung angeordnet.

Hierzu hat das Gericht nun festgestellt: „Die Klägerin betreibt weder das Finanzkommissionsgeschäft i.S. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG (a) noch das Investmentgeschäft i.S. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KWG (b).“ Nicht nur der Untersagungs-Bescheid vom 5. April 2005 wurde daraufhin vom Gericht aufgehoben, auch Folgebescheide seien mangels vollstreckungsfähigem Grundbescheid nichtig, stellten die Richter fest.

„Wir werden zur Wiederherstellung des Rechtszustands vor dem 5. April 2004 die nötigen Schritte in die Wege leiten, um die freie Transferierbarkeit ihrer Zertifikate und den Börsenhandel wieder herzustellen“, erklärt GAMAG-Vorstand Carsten Straush. DAs könne aber einige Wochen in Anspruch nehmen. Um Insiderhandelsverstößen vorzubeugen und eine ordnungsgemäße Marktentwicklung in den betroffenen Zertifikaten sicherzustellen, hat Straush einschließlich den Handel in den GAMAG Vola+Value-und Black+White-Zertifikaten bis zum 13. November 2005 ausgesetzt.

Quelle: FONDS professionell
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Xenia
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 488

BeitragVerfasst am: 20.Sep 2007 22:47    Titel: Moin Moin Antworten mit Zitat

Zitat:
13.12.2006 HESS. VGH URTEIL: 6 UE 3083/05

Mit Urteilen vom 13.12.2006 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufungen der BaFin gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27.10.2005 zurückgewiesen. Die BaFin wird hiergegen Revision an das Bundesverwaltungsgericht einlegen. Diese hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinen Urteilen zugelassen.

www.bafin.de/presse/pm04/040407.htm
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