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Adelstitel - was ist wirklich möglich...

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maf
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

daimlersix hat folgendes geschrieben::
Danke, danke, danke.

Darf ich Ihr Posting als Textbaustein und Grundsatzwissen jedem unbedarften Nachfrager hier im Forum verpassen?


Gern. Vielleicht kann mal ein FAQ draus werden?
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2005 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ daimlersix

Es gibt nunmal geschützte Bezeichnungen. Adelstitel zählen hierzu. Der Ritter ist bei uns kein Adelstitel. Die Bezeichnung ist bei uns nicht geschützt.
Eine Eintgragung in den Personalausweis wird nicht erfolgen.

JEDER darf einen anderen und auch sich selbst zum Ritter schlagen, ernennen, bestellen, besprühen, taufen, küssen, massieren oder was einem sonst noch einfällt.

Ritter als Bezeichnung ist NICHT geschützt. Hiermit ernnenne ich Sie zum Ritter. Mit allen Konsequenzen.

Auch hierzu gibt es ausreichend Quellen.

Grüße,
Kant
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maf
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2005 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kant hat folgendes geschrieben::
@ daimlersix

Es gibt nunmal geschützte Bezeichnungen. Adelstitel zählen hierzu. Der Ritter ist bei uns kein Adelstitel. Die Bezeichnung ist bei uns nicht geschützt.


Wie und wodurch werden Adelstitel in Deutschland geschützt? Rechtsgrundlage?
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 8:41    Titel: Antworten mit Zitat

ES GIBT KEINE ADELSTITEL, DA DER ADEL ABGESCHAFFT WURDE.

Es gibt aber den bürgerlich-rechtlichen Namensschutz (BGB), der den Nachnamen eines "Nichtadeligen" ebenso schützt wie den eines "(Ex-)Adeligen".
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maf
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

daimlersix hat folgendes geschrieben::
ES GIBT KEINE ADELSTITEL, DA DER ADEL ABGESCHAFFT WURDE.

Das ist aber noch kein Grund, gleich herumzubrüllen
Zitat:
Es gibt aber den bürgerlich-rechtlichen Namensschutz (BGB), der den Nachnamen eines "Nichtadeligen" ebenso schützt wie den eines "(Ex-)Adeligen".

Richtig, danke, darauf wollte ich hinaus. Kants posting schien eher den Tatbestand des § 132a StGB nahezulegen. Der ist aber hier nicht einschlägig, einen strafrechtlichen Schutz gibt es also hier nicht.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel, besser Adelsprädikate mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens, ein Anrecht auf die Anrede "Durchlaucht" etc. besteht nicht.
Da der Begriff des Adelstitels für Adelsprädikat aber nunmal gebräuchlich ist, benutze ich ihn nach wie vor.
Der Schutz des Adelstitels ergibt sich aus §12 BGB hierzu ist ein Blick in Handkommentare wie z.B. Palandt nötig. Auch hier wird übrigens vollkommen richtig von Adelprädikaten gesprochen.
Den §132a StGB habe ich nicht im Entferntesten angedeutet.

Euer Kant
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Balou
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2005 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
In den letzten Tagen habe ich ebenfalls versucht, aus gegebenem Anlass in meinem privaten Umfeld, mich über dieses Thema etwas schlauer zu machen.

Auch ich bin, wie viele User hier, der Meinung, dass es im Netz keine wirkliche Möglichkeit zum Erhalt eines ordentlichen Adelstitels gibt. Hierzu sollte man sich schon selbst mit einem existierenden Königshaus in Verbindung setzen.

Was ich bis dato allerding noch nicht recherchieren konnte ist, ob es sich bei dem DoNS "Dukedom of New Sealand" (http://www.hznewsealand.tk/enter.html) um ein real existierendes Herzogtum handelt. Dort werden neben den wohl immer noch begehrten Adelstiteln auch einige weitere Titel und Anwartschaften angeboten.

Wer kann mir über dieses Herzogtum entsprechende Informationen liefern?
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2005 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Balou

Ich fasse mich an dieser Stelle sehr kurz:
Es handelt sich um ein nichtexistentes, fiktives "Land" ohne jeglichen Wert!
Dieser selbsternannte "Staat" ist natürlich von keinem Land der Erde anerkannt.
Alle dort verkauften Titel und Grade sind somit natürlich wertlos.
Wenn ich mich recht erinnere, schippern die die ganze Zeit mit einem Schiff durch die Gegend; sie haben nicht einmal einen festen Sitz irgendwo.
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