| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 14:33 Titel: NEU - Internetpranger für Sex Gangster! |
|
|
NEU - Internetpranger für Sex Gangster!
Die Amerikaner haben mit Sexverbrechern keine Gnade und amerikanische Gesetze mache ein übriges. Etwas 500.000 vorbestrafte Triebtäter werden für Ihr Leben gebrandmarkt sein.
Auf der Webseite www.nsopr.gov lässt der amerikanische Justizminister Gonzales Namen und Fotos von Zehntausenden von Straftäter veröffentlichen und behauptet, da die Rückfallrate bei Sexverbrechern viermal höher ist, als bei ‚normalen’ Kriminellen, dass Land besser schützen zu können. 22 Staaten beteiligen sich bereits an dieser nationalen Datei.
In den Staaten müssen sich ehemalige Sexverbrecher bei den Behörden registrieren lassen und jeden Umzug sofort melden. Wer dagegen verstößt geht sofort wieder ins Gefängnis. Die Polizei warnt in vielen Städten sodann die Anwohner vor zugezogenen Sittlichkeitsverbrechern und einige Bundesstaaten wollen sie sogar in Zukunft lebenslang mit einem GPS Gerät am Fuß ausgerüstet wissen, um sodann jeden Schritt per Satellit überwachen zu können.
Besonders strikt gegen diese Verbrecher geht Kalifornien vor, wo 63.000 registrierte Sexgangster leben. Auf der staatlichen Webseite www.meganslaw.ca.gov werden die Wohnorte mit blauen Punkten in Stadtplänen markiert. Beim Anklicken öffnet sich eine Seite mit Name, Foto, persönlichen Merkmalen und Vorstrafen des Verurteilten, hier ein Beispiel
Sie müssen sich mit den Bestimmungen der Abfrage einverstanden erklären und danach eine Klickbox abhaken.
Warnungen vor ehemaligen Straftätern in dieser Art sind in Deutschland (noch?) nicht möglich, denn das Grundgesetz steht mit dem Recht auf ‚freie Entfaltung der Persönlichkeit’ davor.
Aber auch das Grundgesetz kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden .. |
|
| Nach oben |
|

|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 17:15 Titel: |
|
|
Ich habe es gestern auch gelesen. Ist schon eine heftige Sache.
Ist nur die Frage, wo hört das auf?
Dann gibt es ja auch manche, die gerade noch mit einer Geldstrafe davon gekommen sind. Da sie bereits erfolgreich verurteilt wurden, müsste man theoretisch auch diese hinzuzählen. Wo sollte man da die Grenze ziehen?
Wir wollen nicht den Teufel an die Wand malen. Aber theoretisch wäre es z. B. möglich, dass eine Ex-Freundin einen wegen einer angeblichen Vergewaltigung anzeigt, auch wenn das keinesfalls stimmt, nur weil sie z. B. eifersüchtig auf die neue Freundin ist. Vielleicht zieht man da sogar den Kürzeren, weil sie eine gute Schauspielerin ist und eine Freundin hat, die mitzieht (ist ja theoretisch nicht unmöglich; ist bestimmt auch schonmal in ähnlicher Form irgendwo geschehen). Und schwupps, könnte man sich selbst dazu zählen?! Es ist eine schwierige Angelegenheit, für eine solche Kartei eine klare Linie zu ziehen.
Als nächstes kommen vielleicht jegliche Gewaltverbrechen hinzu. Man stelle sich vor, man ist hackendicht auf einer Kirmes und gerät in eine Rangelei. Bei den Dorfveranstaltungen in meiner Region hier kann man schnell zwischen die Fronten geraten, weil einige hier dazu neigen, dem Alkoholismus etwas exzessiver zu fröhnen. Dann würde man so gesehen auch wieder als "Normalbürger" dazu gehören... |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 17:52 Titel: |
|
|
@ KM
Die Bezeichnung "Sex Gangster" finde ich übrigens klasse. |
|
| Nach oben |
|
|
acf24 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 38 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 18:14 Titel: |
|
|
Der Begriff „Sexualstraftäter“ muss für die USA etwas differenzierter gesehen werden als hierzulande. Dort kann man bereits verurteilt werden, wenn man z.B. Sex mit einer (oder einem!) Minderjährigen hatte, auch wenn diese einverstanden war. In manchen Staaten ist die Altersgrenze 18 Jahre.
Es gibt Fälle, wo die Eltern des Mädels mit dem Freund nicht einverstanden waren und diesen durch Anzeige beim Staatsanwalt losgeworden sind. Wenn so jemand nun für den Rest des Lebens als Sexualstraftäter gebrandmarkt ist, trifft es sicher den Falschen.
Dort, wo es um echte Straftaten geht, würde ich allerdings härter durchgreifen. Sexualmorde von Leuten, die wegen desselben Deliktes schon mal gesessen haben und wieder frei gekommen sind, sollten nun wirklich vermieden werden! |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 18:23 Titel: |
|
|
@ acf24
Da stimme ich Ihnen voll zu, so sehe ich das auch.
Es wird sich allerdings schwierig gestalten, wo genau man aufhören soll, Sexualstraftäter dort zu listen. Wenn der Täter z. B. bereits zu mehreren Geldstrafen bereits einschlägig verurteilt wurde, so besteht doch so gesehen auch eine gewisse Gefahr, dass er (mindestens) solche Taten wiederholt, wenn sie bisher auch (noch) relativ "harmlos" waren. |
|
| Nach oben |
|
|
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 18:46 Titel: |
|
|
Nun gut,
dann passen wir unsere Gesetze dem amerikanischem Vorgehen an. Bei einer Verurteilung für ein Sexualdelikt, sagen wir ab Urteilshöhe 3 Jahre, z.B. für versuchte Vergewaltigung – öffentliche Kartei!
Dieses Verhalten an sich ist krank und ich habe keinerlei Mitleid mit den Tätern! Natürlich können in solch eine Datenbank auch Unschuldige kommen und natürlich gibt es Fehlurteile aber, wo gehobelt wird, da fallen Spähne .. |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 24.Jul 2005 22:21 Titel: |
|
|
Natürlich, es macht schon Sinn, die "harten Fälle" dort zu listen. Teilweise haben diese echten Triebtäter schon Dinge praktiziert, die niemand als "Normalbürger", selbst mit viel wirklich abartiger Phantasie, an Perversion toppen kann.
Dafür muss man natürlich auch kein Mitleid aufbringen, das ist klar.
Wir haben auch unsere Wünsche und bekommen nicht immer sofort unseren Willen. So ist das Leben. Wir müssen uns hier bei GoMoPa auch mit Betrügern usw. herumschlagen und können nicht einfach mit einem Schwert umherziehen, um diesen ein Ende zu bereiten. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass mir das "Spaß" machen würde.
Auch wenn das mit den drei Jahren Urteilshöhe nur einfach so ins Feld geworfen wurde, scheint das in der Tat keine schlechte Grenze zu sein. Würde man eine solche klare Grenze setzen, würde es sicher nicht die Falschen treffen. Um drei Jahre oder mehr zu bekommen, gehört schon etwas dazu. |
|
| Nach oben |
|
|
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 4:46 Titel: |
|
|
So ist es:
| Zitat: |
| Um drei Jahre oder mehr zu bekommen, gehört schon etwas dazu. |
|
|
| Nach oben |
|
|
Undertaker Newbie
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 5 Wohnort: Kalkar
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 9:03 Titel: |
|
|
Sowas sollte man für Sexualstraftäter in Deutschland einführen die minderjährige oder Kinder für ihre kranken Phantasien missbrauchen.
So ein System gibt den Opfern zwar die glückliche Kindheit nicht zurück, kann aber als Schutz dienen.
Undertaker |
|
| Nach oben |
|
|
sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 10:52 Titel: Minderjährige |
|
|
ich kann die "Bauchschmerzen" von "dma" und "acf" nicht recht nachvollziehen. Jedem ÜBER 18 Jahre muss klar sein, dass er (üblicherweise "er") eben nicht mit einer UNTER 18 in die Kiste darf. Wenn nicht, wird "er" eben die Härte des Gesetzes kennen lernen müssen. Jede Grenze ist willkürlich, ist egal ob 16j oder 18j oder früher 21j. Grenze ist Grenze und man mag dazu stehen, wie man will. Aber eh dass man dann einen Laberclub aufmacht, kann man diese Grenze eben akzeptieren oder man muss mit den Konsequenzen leben.
Ansonsten sehe ich es genau wie KM: irgendwo muss natürlich eine (wieder) Grenze gezogen werden, ab wann jemand ein Sex-STRAF-täter ist. Wieder ist diese Grenze von einem Gesetzgeber gezogen worden. Jede Grenzziehung bringt auch Ungerechtigkeiten mit sich.
"Sex" mit Minderjährigen oder gar Kindern, oder Sex mit einseitiger Gewalt, ist in meinen Augen IMMER kriminell und muss entsprechend gebrandmarkt werden. Auch gerne mit Fussfessel oder einem deutlichen Merkmal auf der Stirne. Das Selbstbestimmungsrecht gilt nämlich auch für Opfer, auch prospektive Opfer. Und da gilt eben wieder eine Güterabwägung. Und eine anschließende Grenzziehung. Und da sind wir wieder am eingangs erwähnten Punkt.
Im Ende läuft es darauf hinaus.
Gruß Karin |
|
| Nach oben |
|
|
Helga Newbie
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 29
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 11:01 Titel: |
|
|
Hallo,
ich halte da eine dezidierte Stellungnahme für sehr schwierig. Denn wie hier im thread bereits erwähnt, gibt es in den USA immer noch Staaten, in denen orale und andere Praktiken sowohl unter Hetero- als auch Homosexuellen verboten und unter Strafe gestellt sind. Das hieße, wenn so ein leidenschaftliches Paar dabei erwischt wird, können sie an den Pranger gestellt werden. Und ich erinnere an den Fall des 11jährigen Jungen, der seiner jüngeren Schwester half, die Hosen hochzuziehen und dafür inhaftiert wurde und beim Gerichtstermin in Fußketten vorgeführt wurde. Auch er würde, hätten die Eltern die USA nicht in Richtung Schweiz verlassen, in der Datei erscheinen.
Und wieviele Sorgerechtsauseinandersetzungen gibt es in Deutschland, bei denen ein Elternteil dem anderen Kindesmissbrauch vorwirft, um den Kontakt des ehemaligen Partners zu den Kindern gerichtlich sanktionniert zu unterbinden?
Und man darf nicht vergessen, dass solche Maßnahmen Initialcharakter für die generelle Verschärfung von Überwachung haben können. Zuletzt bei der Cebit wurde ja von einem CDU-Politiker geäussert, dass die ausgereiften Überwachungssysteme wie chips und Fußfesseln auch zur Überwachung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden könnten, um diese wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen. Hilfe !!
Auf der anderen Seite muss ich eingestehen, dass ich als Mutter zur Hyäne mutieren würde, wenn ein Sexualstraftäter meinen Kindern etwas antun würde.
Ich sehe durchaus , dass gerade bei diesen triebgesteuerten Sexualtätern eine sozial und gefühlsreduzierte Wahrnehmung vorhanden ist, und Therapiemöglichkeiten zum Teil begrenzt sind. Dennoch würde ich für ein anderes Modell plädieren, das zwei Vorteile in sich vereinigt:
1. Schutz der potentiellen Opfer vor dem Zugriff dieser Täter
2. Beibehaltung des Gebots der Menschenwürde
(Ich meine mich zu erinnern, dass es in skandinavischen Ländern praktiziert wird):
Nach Absitzen der Strafe werden die Sexualstraftäter in einem "Dorf" untergebracht, in dem sie sich frei bewegen können, auch menschliche Kontakte pflegen können, aber sie haben keinen Zugriff auf mögliche Opfer mehr, da dieses Dorf nach aussen wie eine Strafanstalt gesichert ist.
Ich bin selber Opfer einer Sexualstraftat geworden, bei der ich aufgrund der Brutalität des Vorgehens um mein Leben gefürchtet habe, Todesangst und einen Nervenzusammenbruch hatte. An dem Tag, an dem das passierte, brachte die Frau des Täters das 4. Kind zur Welt. Abartig! Ich erwähne das, um zu zeigen, dass ich wei?, wie entsetzlich das ist, aber dennoch Vorbehalte gegen diese amerikanischen Maßnahmen habe, genauso wie ich entschieden die Todesstrafe ablehne.
Gruß Helga |
|
| Nach oben |
|
|
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 11:29 Titel: |
|
|
Hallo!
Vergessen Sie bitte, in den sehr lesenswerten Betrachtungen, die Staaten und ihre Gesetze, die von Staat zu Staat unterschiedlich, mehr oder minder ‚eigenartig’ sind. Übrigens war das für mich einmal der Grund, nicht in den USA leben zu wollen – und das in einem als liberal geltenden Staat wie New York ..
Zum Thema: Was muss jemand tun, um für ein Sexualdelikt drei Jahre ins Gefängnis zu müssen? Vergewaltigen? Versuchen zu vergewaltigen? Versuchter Sex mit einem Kind? Keine Ahnung! Sicher scheint mir aber, dass es ‚eine ganze Menge’ sein muss, dass jemand verbrechen muss, um eine Strafe von 3 Jahren Gefängnis zu bekommen.
Wenn jemand von deutschen Gerichten, in letzter Instanz oder in Anerkenntnis der Schuld so abgeurteilt wurde, dann sollte er im Internet erscheinen. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein, so wie mittlerweile besondere Mörder mit anschließender Sicherheitsverwahrung abgeurteilt werden. Von diesen Personen geht eine um 300%tig höhere Gefahr aus, als von ‚unerfassten’ Triebtätern - Fakt!
In erster Linie sollten wir an präventiven Opferschutz denken – und nicht an die Seele der Sex Gangster – und mit Verlaub, die ist mir ‚scheißegal’ ..
Dem schwedischen Vorgehen kann ich auch einen gewissen Reiz abgewinnen, aber ist das nicht noch drastischer? Alle Triebtäter in ein Triebtäterdorf? Na, ich weiß nicht.
GPS Erfassung durch Chipeinpflanzung, sowie Erfassung in der GEN Datei sind auch noch ein paar Möglichkeiten. Allesamt nicht angenehm, aber diese Typen, die sind auch alles andere als angenehm – sie sind Gesellschaftsmüll, haben sich disqualifiziert. Was interessiert mich deren Wohlbefinden? Das Wohlbefinden ihrer Opfer, dass interessiert mich mehr! |
|
| Nach oben |
|
|
Tierseele Newbie
Anmeldungsdatum: 09.07.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 11:35 Titel: Weg mit das! |
|
|
Einschlägig vorbestrafte Sexualtäter sollten mittels Foto, Adresse usw. der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Ich wäre dafür, auch Betrüger so zu kennzeichnen. Denn nur die Anonymität ermöglicht es erst weitere Vergehen zu planen und durchzuführen. Von unserer laschen Gesetzgebung mal ganz zu schweigen.
Deutschland könnte durchaus mal mit effizientem "Public Relation" bei den Straftätern beginnen und vom Täterschutz in den Opferschutz wechseln. Nur mal zur Abwechslung. Mal öfters was Neues probieren ... prägt uns die TV Werbung jeden Tag ein .. sofern man guckt und einen Tivi sein eigen nennt. Dann nämlich könnten wir uns diverse Krankenkassenjammerein ersparen, die sich mit den Folgen aus Missbrauch und sexueller Gewalt (u.a.) auseinandersetzen müssen in Form von psychischen Krankheiten und psychosomatischen Folgekrankheiten und daraus resultierenden, durchaus die Gesellschaft schadenden Folgeverhalten. Von den ethischen Aspekten einer funktionierenden, gesunden Gesellschaft grundsätzlich einmal abgesehen.
Die Frage, die sich mir aufdrängt, ist folgende: Wie kann es angehen, dass die Judikative respektive die Legislative nicht darauf hinarbeitet, ein umsetzbares Gesetz zu entwickeln, das Sexualstraftätern das Stigma angedeihen lässt, dass sie wahrlich verdient haben: den Seelenmord!
Die periphere Handhabung der Psychiater und Psychologen bietet doch auch nur ein Hilfsmittel auf Medikamentenbasis oder auf der Bewusstseinebene, mit dem Mord an der (häufig "Kindes-") Seele zukünftig zurechtzukommen. Heilen kann man es nicht. Vergessen schon gar nicht, außer wir befassen uns mit der Neurochirugie. Kostet aber auch Geld!
Vor dem Hintergrund einer Verurteilung für 2 oder 3 Jahre auf Bewährung für ein Sexualdelikt bekommt der Begriff "Gerechtigkeit" ein gänzlich neues Kleid. Will sagen, dass eine Krähe der anderen nicht ein Auge aushakt. Will sagen, wieso deckt man solche Mischpoken? Möchte man mit der laschen Gesetzgebung nur sicherstellen, dass eigene Gesetzesübertretungen (z.B. aus dem Dunstkreis illustrer Subjekte in den höher dotierten "Macht"-Positionen) nicht in einem Ausmaß geahndet werden, die die Existenz gefährden (sofern man so saumagenblöd war, seine Spuren nicht nachhaltig zu verwischen)? Und warum darf man sich als Betroffener nicht wehren - damit ist auch die geplante und bewusste Wehrhaftigkeit gemeint- ohne einer saftigen Bestrafung entgegen zu sehen? Wir behandeln hier "Ursache und Wirkung". Aber die "Wirkung" ist Staatsdomäne und wird vehement zum Schaden Einzelner aus dem Volk von den Volksvertretern verteidigt. Opfer sind dadurch genötigt weiterhin in der Opferposition zu verharren, außer sie haben das nötige Kleingeld für Anwälte oder sie haben sich über Ebay eine Kalaschnikow (oder wie das Ding sich nennt) unbemerkt aus Usbekistan schicken lassen.
Inzest ist in der Natur -sprich unter den Wirbeltieren u.a.- nicht per se vorgesehen, außer die Erhaltung der Spezies ist aufgrund bestimmter Naturgewalten und Umstände nicht auf anderem Wege zu leisten. Auch ist die Kopulation mit nicht gebährfähigen (= noch nicht die Geschlechtsreife erreicht) Partnern allgemein nicht vorgesehen. Allerdings gibt es die "Kindstötung" von nicht eigenem Nachwuchs, so z.B. unter Löwen, damit die eroberte Löwin sich vom Neuen Lover wieder begatten lässt. Ist der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch nicht leibliche Lebensgefährten innerhalb einer zusammengesetzen Familie mit Seelenmord durch massive, stark schädigende Grenzüberschreitung mit dem Verhalten eines männlichen Löwen gleichzusetzen? Und wenn dem so ist, ist dann das Verhalten abnormal und krankhaft oder ist es bloß eine abstrahierte, gängige Erscheinung einer menschlichen Gesellschaft, die durch Gesetze und kirche tabuisiert wurde, aber im Grunde Naturgesetz ist? Die Bibel selbst gibt Hinweise zum sexuellen Missbrauch und Inzest und befürwortet diesen. Gleichzeitig predigt sie: Du sollst nicht töten ... beinhaltet das ebenfalls den Tod der Seele?
Sorry, aber das musste jetzt mal gesagt bzw. geschrieben werden. Danke für die Aufmerksamkeit! |
|
| Nach oben |
|
|
panama Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 14 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 12:17 Titel: |
|
|
@ Tierseele
Ich bin da nicht so bibelfest aber eigentlich kenne ich keine Stelle, die den
Inzest und sexuellen Missbrauch befürwortet. Naja, war schon immer ein obskures Buch.
@alle
Mitunter gibt es Dinge in Amiland, die ich durchaus als Kopie und zur Umsetzung in Deutschland, begrüßen würde. Sicherlich ein prima Anfang wobei ich alle Straftäter, die durch Betrug, Unterschlagung, Mord und was da alles noch an Strafbandbreite zur Verfügung steht, katalogisieren würde. Ich denke, dass die Rechte des Grundgesetz für die Bürger Gültigkeit haben sollten, die sich entsprechend verhalten. Entscheide ich mich gegen die Obhut der Gemeinschaft, egal mit welcher Straftat, sollte ich nicht länger unter dem Schutz dieser Gemeinschaft stehen. Mag sein, dass diese Ansicht eine gewisse Radikalität unterstellt wobei ich zu bedenken gebe, dass Opfer eine andere und brutalere Radikalität, erfahren. Immer dann, wenn wir selbst nicht zum Kreis der Betroffenen zählen mögen wir großzügig im Umgang mit Tätern sein. Mich würde schon interessieren was in einem Psychiater oder Psychologen vorgeht, der häufig positive Zukunftsprognosen für einen Straftäter getroffen hat und dann am eigenen bzw. am Leib des eigenen Kindes erfahren muß, wie und mit welcher Rücksichtslosigkeit aus Gier geschändet und getötet wird.
Fazit: Sexstraftäterdatei auch für Deutschland. Sofort!
cutup |
|
| Nach oben |
|
|
Helga Newbie
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 29
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 12:31 Titel: |
|
|
Hallo,
ich halte die Dauer solcher vorausgegangenen Inhaftierungen als Bedingung für eine Veröffentlichung ebenfalls für bedenklich. Denn häufig fallen Sexualstraftäter gar nicht dadurch auf, dass sie sich schon an Kindern vergangen haben, dieses auch aufgeklärt wurde und strafrechtlich geahndet, sondern sie sind geringfügig auffällig, was dann zu Bewährungsstrafen oder nur zu kurzzeitigem Gefängnisaufenthalt führt. Und dann folgt doch irgendwann eine perverse Straftat, die das Leben anderer in Teilen psychisch und physisch oder auch gänzlich mit Todesfolge zerstört.
Vielleicht sollte in diesem Bereich auch einfach an mehr Prävention gedacht werden. In unserem digitalen Zeitalter dürfte es doch nicht mehr schwierig sein, überall dort, wo es elektronische Anzeigen gibt (Bahnhof, Autobahnen etc.) unmittelbar z.B. nach dem Verschwinden eines Kindes oder Jugendlichen das anzuzeigen, so dass die Bevölkerung mitsuchen kann. Stattdessen sucht die Polizei innerhalb der Ländergrenzen tagelang ein kleines Gebiet ab, wohingegen der Täter sich schon Hunderte von Kilometern entfernt haben kann.
Ich gebe Ihnen auch Recht, dass in unserem Land teilweise mehr Täterschutz als Opferschutz betrieben wird. Das sollte auf jeden Fall neu reflektiert werden. Aber ich halte das Ganze für ein sehr schwieriges Thema.
Übrigens, in meinem Fall hat der Täter damals 18 Monate ohne Bewährung mit anschließender Ausweisung (Ausländer) bekommen. Ich bin heute noch davon überzeugt, dass er ursprünglich vorhatte, mich zu "entsorgen", denn nach der Tat hat er mich nicht gehen lassen, sondern ist mit mir stundenlang mit dem Auto nachts durch einsame Gegenden gefahren und hat jeden Fluchtversuch meinerseits mit brutaler Prügel beantwortet.
Vielleicht ein potentieller Mörder mit 18 Monaten Haft? Man weiß es nicht.
Gruß Helga |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 12:46 Titel: |
|
|
| Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben:: |
| Von diesen Personen geht eine um 300%tig höhere Gefahr aus, als von ‚unerfassten’ Triebtätern - Fakt! |
Krass gesagt, aber genauso sieht es tatsächlich aus, wenn nicht sogar schlimmer. Wie soll man einem echten Triebtäter heilen, ihm also die Triebe nehmen? Genau genommen geht es tatsächlich nicht, wenn auch gern anderes behauptet wird. Dazu kommt noch, dass es unter Umständen viele Jahre dauert, bis dass diese abnormen Verhaltensweisen überhaupt bekannt werden. Nicht selten wird ordentlich gedroht, sodass die schwächeren und verletzten Opfer oft lange schweigen.
Aus beruflichen Gründen kannte ich mal einen Sexualtriebtäter, der hatte die Neigung, seine Gespielin beim Sex zu würgen. Eines Tages starb die Schwester (!) daran, der er zuvor auch noch wochenlang die Freiheit geraubt hat. Er kam nochmal mit einer Jugendstrafe davon; hat das Maximum von 10 Jahren bekommen. Sein Triebverhalten ging aber weiter. Nun machte er das ganze mit Prostituierten, also ziemlich anonym. Auch da überlebten wohl nicht alle Opfer sein exzessives Sexualverhalten. Nach vielen Jahren kam er dann endlich wieder in Haft, weil man ihn doch überführen konnte. Was machte man? Wie in der Regel auch anderen Sexualstraftätern wurde ihm regelmäßig ein Mittel gespritzt, dass er keinen mehr hoch bekam. Hat es wirklich was gebracht? Nein, natürlich nicht. Der Trieb war noch vorhanden.
Nun gestaltete es sich also so, dass sich sein "Sexualverhalten" nur noch auf das Würgen konzentrierte, wodurch die Überlebenschancen der Opfer sogar weitaus sanken, weil er ja nun nur noch das Würgen zur Erregung hatte. In solchen Fällen kann man tatsächlich nichts machen. Ich finde es auch nicht angebracht, dass mit solchen Tätern so viel experimentiert wird.
Die Öffentlichkeit muss dahingehend geschützt werden.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob es da angebracht und effektiv ist, gerade solche harten Fälle lediglich im Internet usw. zu listen...
Bei nicht ganz so extremen Fällen macht dies bestimmt Sinn. Wer Mist baut, muss auch dafür einstehen. Ich frage mich auch, warum manche mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, wenn z. B. die Vergewaltigung klar nachgewiesen wurde, das Opfer sogar geschlagen wurde. Dass das Opfer dann wohl weiteren Repressalien ausgesetzt ist, müsste bei der Urteilsfindung zunehmend Berücksichtigung finden. Allein dort hapert es meiner Meinung nach schon oft.
Würde man tatsächlich ab einer Grenze von 3 Jahren Urteilshöhe die Täter öffentlich ins Internet setzen, hätte ich wie gesagt keine Bedenken, dass es die Falschen treffen würde.
Nun wurde noch hinzugefügt, dass es vielleicht sinnvoll sei, auch Betrüger ins Internet zu stellen. Klar macht das schon irgendwo Sinn. Sicher könnte man damit zahlreiche Betrügereien verhindern. Aber dann stellt sich wieder die Frage, wo z. B. Steuerhinterziehung, die so gesehen den Bürgern selbst nicht wehtut, aufhört und Betrug anfängt. Aus manchen Urteilen geht das nicht klar hervor, wodurch evtl. auch harmlose Fälle im Internet gelistet würden. Auch hier wäre es wichtig eine klare Grenze zu ziehen, um soetwas zu vermeiden. |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 12:52 Titel: |
|
|
@ Helga
Eine gute Argumentation, wenn Sie die Umstände leider auch selbst erfahren mussten.
Die Frage, die sich bei einem solchen System stellt ist, wo fängt man an, solche Täter zu listen? Gerade weil die Urteilsfindung stark schwanken kann, ist es sehr schwierig, glaube ich.
Weiß jemand, welche Voraussetzungen in den USA vorliegen, um diese Täter dort zu listen? |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 13:00 Titel: |
|
|
| panama hat folgendes geschrieben:: |
| Mich würde schon interessieren was in einem Psychiater oder Psychologen vorgeht, der häufig positive Zukunftsprognosen für einen Straftäter getroffen hat und dann am eigenen bzw. am Leib des eigenen Kindes erfahren muß, wie und mit welcher Rücksichtslosigkeit aus Gier geschändet und getötet wird. |
Das ist in der Tat eine sehr gute Frage. Ich bin so gesehen "vom Fach". Und ich verstehe das auch nicht. Das Rückfallrisiko ist unglaublich hoch, darüber sollten die sich unbedingt im Klaren sein. Ich nehme an, dass für die Entscheider solcher Prognosen ihre Arbeit zuletzt eine Monotonie bzw. "psychische Sättigung" bedeutet. Vermutlich wollen sie sich einfach nicht mehr mit solchen Fällen befassen müssen und machen es sich daher oft zu leicht. Das ist natürlich keinesfalls zu entschuldigen. Ich selbst will mich mit solchen Gutachten, Prognosen usw. nicht befassen müssen. Daher beschäftige ich mich mit anderen Bereichen. Vielleicht sollten diese auch regelmäßig ausgetauscht werden, um soetwas zu vermeiden. |
|
| Nach oben |
|
|
panama Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 14 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 13:11 Titel: |
|
|
| gast-luk hat folgendes geschrieben:: |
Die Frage, die sich bei einem solchen System stellt ist, wo fängt man an, solche Täter zu listen? |
Ist es wirklich notwendig, dass ein Spielraum "X" zur Verfügung steht, in welchem ich als Straftäter "frei von Prangern" agieren kann? Genau da liegt doch der mangelnde Opferschutz...nein nicht der des aktuelle Opfers, des zukünftigen Opfers. OK, OK der böse Mann hat die das kleine Mädchen nur befummelt...kein Problem 18 Monate reichen. Was kommt danach? Trieb verloren oder als Steigerung einen Täter, der nicht erneut erkannt werden will und nach Ablauf der Strafe, die nächste Kleine umbringt.
Zeigen Sie keinen Großmut gegenüber Straftätern, er wird auch keinen Großmut gegenüber Ihnen oder Ihren Kindern, zeigen.
panama |
|
| Nach oben |
|
|
DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
|
Verfasst am: 25.Jul 2005 13:20 Titel: |
|
|
@ panama
Klar, passieren kann das immer. Das kann auch bei jemandem passieren, der rechtlich bisher noch gar nicht in Erscheinung getreten ist. Eben das ist ja das Problem. Keinesfalls möchte ich solcherlei Täter in irgendeiner Weise schützen, ganz im Gegenteil.
Man muss sich allerdings nur überlegen, ab wann der Staat zum totalen Überwachungsstaat mutiert. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|