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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 20.Apr 2004 21:23 Titel: GOLDFINGER - Konto in Jungholz/Tirol |
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Eine sichere und örtlich nahe Möglichkeit der Geldanlage offshore, bietet auch die Raiffeisenbank im Zollausschlußgebiet Jungholz in Tirol. Der besondere Clou: Legitimation erfolgt per Fingerscan und Pseudounterschrift - die Kundendaten werden nicht in der EDV der Bank verwaltet:
| Zitat: |
RAIFFEISENBANK
Die Goldfinger-Nummernkonten® der Raiffeisenbank in Jungholz sind unsere große Stärke in Punkto "Diskretion". Es sind - wie in der Schweiz - bankintern legitimierte Konten. Name und Anschrift der Kunden werden nicht in der EDV des Rechenzentrums erfasst und der Zugriff auf diese Daten ist innerhalb unseres Hauses besonders streng reglementiert.
Der Schutz Ihrer Privatsphäre steht – neben der Lösung Ihrer individuellen Anlagebedürfnisse – im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Die Goldfinger-Nummernkonten® können als Basis für sämtliche Anlagevarianten, z.B. als Kontokorrent-/Festgeldkonto oder als Wertpapier- und Edelmetalldepot herangezogen werden Auch Wertpapierkredite und Stiftungen werden auf dieser Basis angeboten.
Art der Diskretion:
Name und Anschrift der Konto- bzw. Depotinhaber werden nicht in der EDV des Rechenzentrums erfasst.
Die Kundendaten sind auf Wunsch nur ausgewählten Mitarbeitern mit besonderen Vollmachten zugänglich.
Schutz durch das strenge österreichische Bankgeheimnis.
Verfügungsart:
Über Ihre Goldfinger-Nummernkonten® verfügen Sie durch ein von Ihnen gewähltes Losungswort. Zusätzlich quittieren Sie bestimmte Transaktionen (z.B. Geldabhebungen) mittels elektronischem Fingerscan und Pseudonymunterschrift.
Österreichische Kapitalertragssteuer:
Devisenausländer, auf die die Wohnsitz- bzw. Zweitwohnsitzerklärung zutrifft, sind von der österreichischen Kapitalertragssteuer befreit.
Besonderheit:
Die Goldfinger-Nummernkonten® wurden von uns entwickelt und sind urheberrechtlich geschützt. Bei Kontoeröffnung wird Ihr elektronisches Fingerabdruckbild zu Ihren Konten gespeichert. Es bildet zukünftig sozusagen einen zusätzlichen "Sicherheits-Schlüssel". Das System ist fälschungssicher und gewährt zudem optimalen Schutz vor Datenveruntreuung.
Sonstiges:
Eine Dauerverwahrung von Kontounterlagen (Abrechnungen, Kontoauszüge, Depotauszüge etc.) kann vereinbart werden. |
Quelle: www.jungholz.at
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
anacott |
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Boler Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2002 Beiträge: 35 Wohnort: Tiefstes Bayern
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Verfasst am: 21.Apr 2004 13:09 Titel: Hm |
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Gute Idee, aber sollte die Staatsanwaltschaft doch einmal Einsicht nehmen, lässt sich mit dem Fingerscan ja wohl eindeutig feststellen, wer tatsächlich der Inhaber ist.
Es mag ja Situationen geben, in denen man lieber bestreiten wollte, der Kontoinhaber zu sein...
Zitat: "Ich hab von alledem nichts gewusst"  |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 21.Apr 2004 13:17 Titel: |
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@ boler
| Zitat: |
Der Finanzplatz Österreich steht für politische Stabilität, sozialen Frieden, gesunde Wirtschaft und Quellensteuerfreiheit für Devisenausländer. In Österreich respektiert der Staat durch sein strenges Bankgeheimnis traditionell die Privatsphäre der Anleger. Darüber hinaus genießt der ausländische Kapitalanleger in der Exklave Jungholz wesentliche Vorteile im Vergleich zu einer Anlage z.B. in "Innerösterreich", der Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein.
Diskretion und Bankgeheimnis haben in Österreich einen hohen Stellenwert. Das österreichische Bankgeheimnis ist im § 38 Bankwesengesetz verankert und durch eine Verfassungsbestimmung stärker als sonstige Bundesgesetze geschützt. Der Nationalrat kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entsprechende Änderungen beschließen. Das Bankgeheimnis gehört unbestritten zu den wesentlichen Interessen in Österreich. |
Erfahrungsgemäß haben es deutsche Staatsanwälte wahnsinnig schwierig, an Kundendaten zu gelangen. Ich würde sogar behaupten, dass es bis auf wenige Ausnahmen, unmöglich ist.
anacott |
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der-meister Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 23
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Verfasst am: 21.Apr 2004 13:48 Titel: Jungholz |
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Lediglich beim Transfer der Gelder muss aufgepasst werden.
Die Deutschen Behörden stehen min. 1x Wöchentlich an der Kläranalage
die sich unterhalb von Jungholz befindet und sehen sich an wer da entlang
fährt (auch KFZ Kennzeichen werden mitprotokolliert). Es sollte in jedem Fall darauf verzichtet werden Kontoauszüge mitzuführen.
Die netten Mädels am Schalter weisen aber auch darauf hin falls kontrolliert wird.
Gruß
DerMeister |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 21.Apr 2004 13:56 Titel: |
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@ dermeister
guter hinweis und berechtigter einwand!!!
tipp 1
einzahlungen von konten aus deutschland nach jungholz werden mittels inlandsüberweisung getätigt (keine meldepflicht der banken gem. § 59 außenwirtschaftsverordnung)
tipp2
es erfolgt in d. sinne kein grenzübertritt! aber vorsicht: deutschseitige schleierfahndung autobahn ulm-kempten-mittelberg!!!
tipp 3
was sagen die jungholz-banker: FAHREN SIE MIT DEM BUS!
anacott |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 21.Apr 2004 18:09 Titel: fingerprint |
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@anacot
... was ist wenn das zauberwort " geldwäsche " fällt ? ......
man wundert sich welche schranken fallen und welche geheimnisse plötzlich keine mehr sind .... auch über die grenzen hinweg ....
also augenwischerei
mag ja durchaus ne praktische angelegenheit sein , mehr nicht |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 21.Apr 2004 18:20 Titel: |
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@ keiner007
untenstehende anlässe können das bankgeheimnis aufheben
1) eingeleitete gerichtliche Strafverfahren. Nicht durchbrochen ist das Bankgeheimnis bei bloß kriminalpolizeilichen ermittlungen;
2) bei Steuerverfahren (allerdings nur innerhalb österreichs)
3) beim Verdacht auf Geldwäscherei (dieser Vorwurf muss bewiesen und per Gericht festgestellt werden, bevor das Bankgeheimnis aufgehoben werden darf)
3) beim Tod des Kunden. Dies soll der Ermittlung des Nachlaßvermögens dienen
4) bei eigenen Rechtsangelegenheiten der Bank mit dem Kunden. Wenn massive Eigeninteressen der Bank gegenüber dem Interesse des Kunden auf Geheimhaltung überwiegen.
Somit ist das Bankgeheimnis in Österreich immer noch strikter geregelt als z. b. in deutschland. österreich ist und bleibt bei der aktuellen gesetzeslage immer noch eine interessante alternative in europa.
anacott |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 21.Apr 2004 18:29 Titel: |
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[quote="anacott"]@ keiner007
3) beim Verdacht auf Geldwäscherei (dieser Vorwurf muss bewiesen und per Gericht festgestellt werden, bevor das Bankgeheimnis aufgehoben werden darf)
Somit ist das Bankgeheimnis in Österreich immer noch strikter geregelt als z. b. in deutschland. österreich ist und bleibt bei der aktuellen gesetzeslage immer noch eine interessante alternative in europa.
kein frage das austria durchaus eine alternative ist
... kenne die austria gesetze nicht bezüglich ... per gericht festgestellt ...
weiss nur , das es innerhalb europas blitzartig geht - amtshilfeersuchen per fax - konto blockiert bis klärung ......
thats it - der rest kommt dann automatisch |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 21.Apr 2004 18:35 Titel: |
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@ keiner007
der verdacht auf geldwäsche muss gem. untenstehender definition bewiesen werden:
Geldwäsche ist das Einschleusen von Vermögenswerten aus Organisierter Kriminalität in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die wahre Herkunft des Geldes soll verschleiert werden.
definition: bundesminsterium der finanzen
wird z. b. in deutschland wegen steuerdelikten ermittelt und ein ersuchen nach ö gestellt, passiert in ö nichts.
gruß
anacott |
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 21.Apr 2004 23:09 Titel: |
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@ keiner07
Amtshilfegesuche in Österreich? *grins*
Rundordner, weiterarbeiten...
Das interessiert in Österreich so gut wie keinen, die haben andere Dinge zu tun!!!
Aber kannst ja gerne mal das BWG (Bankwesengesetz) Dir durchlesen, aber Vorsicht, sind 151 Seiten.
QUelle:
http://www.rzb.at/eBusiness/services/resources/lnz_resource_rzb_static/0,7130,1023296711504-46627168638200594-1027726876300-1,00.pdf
@ anacott
| Zitat: |
der verdacht auf geldwäsche muss gem. untenstehender definition bewiesen werden:
Geldwäsche ist das Einschleusen von Vermögenswerten aus Organisierter Kriminalität in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die wahre Herkunft des Geldes soll verschleiert werden.
definition: bundesminsterium der finanzen |
§ 40 Abs. 3 wenn der begründete Verdacht besteht, das der Kunde objektiv an Handlungen mitwirkt, die der Geldwäscherei (§ 165 - unter Einbeziehung von Vermögensbestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren - und § 278 a Abs. 2 StGB) dienen;
Genauer die Gesetze in Österreich lesen, den es geht NICHT um den Beweiß, sondern den VERDACHT!!!
Quelle der Gesetze wie oben
mfg |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 21.Apr 2004 23:48 Titel: |
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@ volare
die gesetze in ö sind hinlänglich bekannt. auch ein verdacht auf verstoss gegen das gwg muss stichhaltig begründet werden, bevor weitere massnahmen ergriffen werden können.
primär ging es überhaupt darum, wie es deutschseitig mit verdachtsmomenten aussieht. daher auch der bezug auf die definition der geldwäsche gemäß deutscher gesetzgebung.
auch meine threads genauer lesen *g*!!
anacott |
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 22.Apr 2004 0:01 Titel: |
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@ anacott
Also, dann anders:
Wenn der begründete Verdacht besteht (Der Kunde kommt bei der Überweisung oder Bareinzahlung, und legitimierung, ins stottern), dann ist das ein Grund, und auch die Pflicht, das der Banker (als auch der FDL) unverzüglich Meldung macht!!!
mfg |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 22.Apr 2004 12:58 Titel: deutschseitig |
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@volare
deutschseitig spielen die hier verrückt wegen der geldwäschethematik
brauchst nur ein paar cash zahlungen über western union machen,
möglichst noch 2 an einem tag ( 2000 USD-2500USD je üw ) und
schon hat die polizei ne akte und will wissen warum, weswegen wohin
und woher
die ziehen hier auch alle register in sachen durchsuchung, kontenblockade
etc.
kann jedem nur raten / z.b. ins ausland zu gehen und sehr sehr vorsichtig
zu operieren
es ist eine leichtigkeit hier vom richter entsprechende sachen unterschrieben zu bekommen ..... |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 22.Apr 2004 17:50 Titel: Das kann man getrost vergessen... |
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Möchte mich nach langer Zeit mal wieder zu Wort melden....
Zwischen Österreich und Deutschland herrscht eine sehr enge Zusammenarbeit bei alle Steuerfragen.
Grundlage für die Herausgabe von Bankdaten (auch der internen nicht in der EDV erscheinenden Identifizierungsdaten - die MÜSSEN vorhanden sein, sonst sagt die Bank: ach, wer sind Sie , wir kennen Sie nicht) ist ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerbetruges, ein klasse Trick jeglicher Staatsanwaltschaft, Recht und Gesetz mit Füssen zu treten, um dann an Ihre Daten und Ihr Geld zu kommen.
Deutsche und Österreichische Behörden arbeiten auf diesem Gebiet nun besonders gern zusammen. Der Staatsanwalt geht einfach vom grösst möglichen Verbrechen aus, schliesslich ermittelt er ja erst, und muss das schlimmste vermuten - und kommt so spielend an ihre Kontendaten. Die Finanzminister der EU haben sich übrigens am 21.06.2003 ausdrücklich auf eine enge Zusammenarbeit geeinigt diesbezüglich. Es müssen nicht einmal Beweise vorgelegt werden, die blosse Äusserung des Verdachtes reicht erstmal aus. Wird ja erst ermittelt das Ganze.
Soll heissen:
Es reicht auch nur EIN (!!!!) Kunde mit einem Goldfinger-Konto, dem man Steuerbetrug von seiten der deutschen Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft unterstellt, und schon taucht eine gemeinsame Ermittlungsgruppe im Zuge der Amtshilfe bei unserer Jungholz-Bank auf, und ermittelt gegen Herrn XXX. Die Bank wird gar nicht gross gefragt, sondern durchsucht, und alle Unterlagen über Konteninhaber mitgenommen. Schliesslich könnten diese ja "Aufschluss" geben. Das dabei noch ein paar Hundert andere Adressen den deutschen Finanzbehörden in die Hände fallen - tja, in den USA wären das illegale , nicht beweisfähige Unterlagen, aufgrund derer nicht ermittelt werden dürfte.
Da wir aber in Unrechtsstaaten leben, in denen der Staat alles, und der Bürger nichts darf - kein Problem.
Diese Handhabung findet mittlerweile auch in der Schweiz statt.
Mit anderen Worten: Schweiz und Österreich - nix gut *zwinker* |
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 22.Apr 2004 19:12 Titel: |
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@ Alto
Grundsätzlich würde mich wundern das die Schweizer sich herab lassen und mit den Deutschen oder Österreichischen Finanzämtern kooperieren!
Aber, und das ich wiederum auch richtig, bei Geldwäsche kennen auch die Schweizer kein Pardon!
Steuerfahndung ist denen aber Sch....egal.
mfg |
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keiner007 Specialist
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 61 Wohnort: editiert ). Mod.
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Verfasst am: 22.Apr 2004 19:31 Titel: |
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@alto
muss zustimmen, bis auf eine kleine korrektur :
statt steuer kommen die mit geldwäsche - ist viel schöner und öffnet viel
mehr türen ....
@volare
lieber JETZT wundern als hinterher jammern !
das zusammenspiel klappt ganz hervorragend mit dem berühmten stichwort!
... und allgemein in dtland :
hausdurchungen - kontenblockade - lange lange ermittlungszeit ( erst recht
wennse nix beweisen können - kommt frust auf ) -
verquickung von allen möglichen sachen ( die schaffen es immer Sache no.
1 mit sache no. 2-10 zu verbinden ... das müssen wir uns mal anschauen ...
und wieder ne verlängerung )
einstweilige verfügungen werden mit "verdunklungsgefahr" abgewehrt
hat jeder richter schiss und macht nen rückzieher
und so können die das spielchen unendlich treiben - wennste dabei kaputt
gehst kommt der kommentar : geht doch zum sozialamt ! |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1456 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 22.Apr 2004 19:37 Titel: Und was |
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lernen wir daraus? Raus mit dem Geld aus der EU? In den wilden Osten oder in den ganz sonnigen Süden oder in den fernen Osten? Dort hat man dann halt wieder andere Probleme.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 22.Apr 2004 22:13 Titel: |
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@ Schwabenpower
Daraus lernen? Sicherlich!
Such Dir einen Standort wo Du weißt dass das Finanzamt heillos überfordert ist und viele große Firmen ihren Sitz haben. Damit ist mal gewährleistet das Deine Kontobewegungen ziemlich unbeobachtet bleiben oder Du denen einfach eine Nummer zu klein bist!
@ keiner007
Kommt immer auf die Bank an!
Ich bin zwar nicht auf dem allerletzten Stand, aber doch gab es bis vor kurzer Zeit noch die Möglichkeit, diskret Geld in die Schweiz zu bringen ohne das Du großartige Probleme hast.
Und ein Punkt wurde hier noch gar nicht behandelt:
Der Staatsanwalt muss sehr genau wissen wo das Geld liegt (Bankinstitut).
Liegt das Geld zwar in der Schweiz, aber es gibt dort keinen Hinweiß auf welcher Bank, bzw. welches Konto, läuft der Staatsanwalt genauso wie der Finanzler gegen taube Ohren (und bei den richtigen Banken werden die auch noch blind dazu )!
mfg |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 23.Apr 2004 9:21 Titel: ohje.. |
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Ich kann mich nur über die Naivität wundern, mit der so mancher an die Sache rangeht.
Österreich und BRD arbeiten tatsächlich eng zusammen, ganz besonders in Steuersachen. Zwar werden nicht automatisch Daten ausgetauscht, aber die Sache mit dem Steuerbetrug reicht aus. Es wird nicht wegen Geldwäsche ermittelt, WEIL dies in irgendeiner Form erhärtet werden müsste. Glauben Sie mir, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Österreich legt zwar nach der EU Zinsrechtslinie vom 2.06.03 keine Bankdaten wegen der fälligen Zinseinkommen offen, aber damit sind lediglich DIE Anleger erstmal geschützt, gegen die KEIN Ermittlungsverfahren läuft.
Und zur Schweiz ein paar Zeilen, die nicht von mir sind, aber recht verständlich:
Die Schweiz muss der Europäischen Union vor allem in Sachen Steuerhinterziehung entgegenkommen, will sie beim Abkommen von Schengen einsteigen. Dies erklärte EU-Aussenkommissar Chris Patten in einem Ende 2003 veröffentlichtem Interview in der "Neuen Luzerner Zeitung". "Wenn die Schweiz einem bestehende Club beitreten will, muß sie die Prinzipien akzeptieren, die der gemeinsamen Schengen-Zusammenarbeit zu Grunde liegen".
Wir wissen: die Schweiz will bei Schengen dabei sein.
Und die EU erhöht den Druck auf die Alpenrepublik: Deutschland und Österreich wollen plötzlich Zölle auf Güter erheben, die in die Schweiz eingeführt und wieder exportiert werden. Die EU behandelt die Schweiz damit neuerdings gleich wie Südafrika, Mexiko oder Marokko. Die Zölle verstoßen wohl gegen das Freihandelsabkommen von 1972. Nur sind dort Reexporte nicht explizit geregelt.
Und der Druck auf die Schweiz wird noch größer, ihre empfindlichsten Stellen werden ins Visier genommen: Seit September 2003 ist es Schweizer Banken untersagt, von der Schweiz aus Privatkunden in Deutschland anzuwerben oder zu akquirieren. "Zwölf Jahre lang war unsere Tätigkeit in Deutschland kein Thema. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ein Gesetz eng ausgelegt", kommentiert Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung. Seit Monaten versuchen die Bankiers die Benachteilung der Schweiz aufzuheben, denn Deutschland ist der wichtigste Markt für Schweizer Banken in Europa. Im Verhandlungspaket "Bilaterale II" hat der gegenseitig freie Marktzutritt für Dienstleistungen geregelt werden sollen. Doch im Sommer 2003 wurde das Dossier Dienstleistungen aus den Bilateralen II gekippt - und auf Eis gelegt. "Das Menu, das die EU servierte, war praktisch unverdaubar", klagt die Economiesuisse. Die Schweiz hätte das Gemeinschaftsrecht der EU (Acquis communautaire) voll übernehmen müssen: das Wettbewerbsrecht ebenso wie den Konsumentenschutz und die Finanzmarktaufsicht, die das Bankgeheimnis durchlöchert.
Die jüngsten verschärften Grenzkontrollen Deutschlands an den Grenzübergängen zur Schweiz sind eine weitere gezielt eingesetzte Schikane, um die Schweiz niederzuringen. Die kleine Alpenrepublik wird am Ende verlieren.
Tja, so sieht es aus.
Und zum Thema Zinsbesteuerung und Amtshilfe in der Schweiz sollten Sie sich evtl. mal folgende Sätze genau durchlesen:
Hochoffiziell hat die Schweiz das Anliegen der EU stets geteilt, wonach Zinserträge von EU-Bürgern angemessen zu besteuern sind, und sie hat deshalb zu Verhandlungen über eine zur EU-internen Regelung gleichwertigen Lösung angeboten, um [b]vordergründig[/b] das Bankgeheimnis zu wahren. Kernstück des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz nach dem Zinsrichtlinienbeschluß der EU-Finanzminister vom 03. Juli 2003 ist das Engagement der Schweiz zur Einführung eines Steuerrückbehalts von zunächst 15%, sodann 20% und ab 2011 35%. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher, dass die geplante EU-Regelung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Der Steuerrückbehalt gilt für alle Zinszahlungen, die eine auf dem Gebiet der Schweiz gelegene Zahlstelle einer natürlichen Person mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat leistet. Der Ertrag des Steuerrückbehalts fällt zu 75% an die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten (Revenue-sharing). Das Abkommen sieht zudem vor, dass ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Steuerbehörden wählen können (Freiwillige Meldung).
Das ist aber nicht alles.
In einem Memorandum of Understanding (MOU) verpflichtet sich die Schweiz gegenüber der EU, in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedländern und auf der Basis der Gegenseitigkeit allgemein Amtshilfe bei Steuerbetrug zu vereinbaren. Diese würde natürliche Personen und Gesellschaften erfassen. Amtshilfe würde auf begründete Anfrage hin bei Steuerbetrug nach schweizerischem Recht sowie bei sinngemäß gleich schwer wiegenden Delikten geleistet. Sinngemäß mit Steuerbetrug vergleichbar sind Verstöße gegen genau bestimmbare steuerstrafrechtliche Vorschriften anderer Staaten, die denselben Unrechtsgehalt aufweisen wie in der Schweiz der Steuerbetrug, aber im Schweizer Verfahren und somit auch im Schweizer Recht nicht vorkommen.
Nicht unter diese Bestimmung fällt in jedem Fall die einfache Steuerhinterziehung. Nur welcher Staatsanwalt in Deutschland ermittelt schon wegen des Verdachts einer "einfachen Steuerhinterziehung"? Im Ermittlungsstadium wird - anders als dann etliche Zeit später vor Gericht - immer vom denkbar schwersten Straftatbestand ausgegangen. Die einzelnen Rechtshilfeersuchen der deutschen Staatsanwaltschaften an die Schweiz werden schon drastisch genug ausfallen, um die Ausflucht, es handele sich doch nur um "einfache Steuerhinterziehung", erst gar nicht aufkommen zu lassen.
So sieht es aus, meine Herren.
Mein Fazit:
Wer Konten in der Schweiz und Österreich hat, dem wünsche ich einen gesunden und ruhigen Schlaf.
Gruss
Alto |
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 23.Apr 2004 9:39 Titel: ...... |
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@ Alto
Ihre Beiträge haben mir in letzter Zeit gefehlt vor allem deshalb, weil Ihre Aussagen genauestens meine eigenen Erkenntnisse und Gedanken ergänzen bzw. widerspiegeln.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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