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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 30.Aug 2004 6:14 Titel: Hilfe bei Abmahnungen |
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Sie kennen das als Unternehmer: Einmal nicht richtig aufgepasst, falsche Formulierung in eine Anzeige und ein arbeits- und brotloser Winkeladvokat schlägt zu: ABMAHNUNG!
Rufen Sie in diesem Fall die Schlichtungsstelle Ihrer örtlichen IHK an. Ihr Gegner oder dessen Anwalt muss sodann persönlich zu einem Termin erscheinen. Erfahrungsgemäß machen sodann viele Abmahnvereine einen Rückzieher, vor allem, wenn es sich um große Entfernungen zwischen Geschäftssitz des Abmahners und der zuständigen IHK handelt.
Endlich hat sodann die Zwangsmitgliedschaft in der IHK sodann einen Sinn. Verweisen Sie in diesem Zusammenhang noch auf ein neues Urteil des BGH (AZ: I ZR 2/03). Danach ist es nicht möglich, dass Abmahner so mir nichts, dir nichts Anwaltskosten einfordern können. Folge: Sie als Abgemahnter unterwerfen sich sofort, erklären sich aber nicht bereit die Anwaltskosten zu übernehmen.
Im o.a. Urteil des Bundesgerichtshofes wird einem Abmahnverein unterstellt, dass er sehr wohl selbst rechtskundig sein müsse und ein zusätzlicher Rat eines Anwaltes daher überflüssiges Beiwerk ist. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 8.Sep 2005 8:01 Titel: |
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Zitat: ... Folge: Sie als Abgemahnter unterwerfen sich sofort, erklären sich aber nicht bereit die Anwaltskosten zu übernehmen.
Frage dazu: Was genau bedeutet in diesem Fall "unterwerfen"?
Wie könnte ein Schriftsatz in korrekter Abfassung aussehen?
Vielen Dank an die "KOMPETENZ"  |
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juanitolo * Consulter *
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 1068
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