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Der Limited - Gründungsfirmenvergleich

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tomcat-world
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 111
Wohnort: an der schönen Alster!

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 0:07    Titel: Der Limited - Gründungsfirmenvergleich Antworten mit Zitat

@ All user

Nachdem das Thema "Bei welcher Firma soll ich denn nun meine Limited gründen?" immer wieder aktuell ist, habe ich mir einmal die Zeit genommen, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen und eine Übersicht erstellt. Firmen, von denen man besser die Finger lassen sollte, sind rot markiert. Firmen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis sowie einem guten Service sind grün markiert. Nicht farblich gekennzeichnete sind weder besonders gut, freundlich, und preiswert - 2. Liga eben.

( XX ) vor der Website verweist auf einen Kommentar am Ende der Liste.

Bevor möglicherweise Unfrieden aufkommt: Ich habe versucht, bei der Bewertung stets objektiv zu bleiben und mich allein auf folgende Kriterien verlassen:

1) Darstellung des Angebots
2) Verständlichkeit der Texte
3) Preis - Leistungsverhältnis
4) Service / Telefonische Erreichbarkeit / Freundlichkeit


Ausgangsbasis für die Vergleichbarkeit der Preise war eine "Standard - Limited", d. h. die Gründung und Eintragung der Limited, Lieferung der Apostille, Übersetzung der gesamten Gründungsunterlagen sowie die Stellung des "Company Secretary" für den Zeitraum von einem Jahr.

(01) www.schillcon.com EUR 1.500,00
(01) www.ristconsulting.com EUR 1.500,00
(02) www.adcomp.de EUR 1.495,00
(03) www.international-ukbusiness.com EUR 1.200,00
(03) www.schuldenade.com EUR 1.200,00
(04) www.englische-limited.de EUR 1.055,60
(04) www.preiswert-limited-gruenden.de EUR 1.055,60
(04) www.eu-firmengruendung.net EUR 1.055,60
(04) www.limited-deutschland.de EUR 1.055,60
(04) www.ltd-uk.de EUR 1.055,60
(04) www.ltd-de.com EUR 1.055,60
www.emskg.de EUR 950,00
www.ems-finanzmanagement.de EUR 950,00
(05) www.londoncitylink.com EUR 675,00
www.limited4you.de EUR 623,00
www.firmfactory.de EUR 595,00
www.ukfirmengruendung.de EUR 575,00
www.interlimited.com EUR 496,00
(06) www.limited24.de EUR 455,00
www.futuramax.co.uk EUR 446,66
(07) www.go-limited.de EUR 427,00
08 www.ecorp-usa.com EUR 399,00
www.topcompany.at EUR 300,00
(09) www.wsr.biz EUR 90,00

Legende:

(01) Viele, auch nicht notwendige Leistungen werden nur im Gesamtpaket erbracht.

(02) Unfreundliche, telefonische Beratung. Falsche Auskünfte zur Rechtslage erteilt.

(03) Beide Seiten werden von International Network Solutions betrieben

(04) Alle Seiten verlinken auf das Angebot der Fa. EMSI Consulting

(05) Allein das Lesen der Preisliste verwirrt. Da soll wohl der Kunde durcheinanderkommen!

(06) Gute Beratung, freundlich, Preis/Leistung stimmt.

(07) Nicht umsonst vielleicht der Platzhirsch. Gute Beratung, kompetitiver Preis - einziger Wermutstropfen: überlastete Telefonhotline

08 Nette, kompetente Beratung am Telefon, Onlinegründung möglich, bieten zusätzlich auch LLC - Gründungen in den USA an. Auch gut.

(09) Dazu braucht wohl keiner was zu sagen. Unwissende benutzen bitte die "Search - Funktion"


Sehr geehrte User,

ich würde mich freuen, einen regen Erfahrungsaustausch anzustossen. Ich bin auf Ihre Beiträge gespannt. Sollte ich einer Firma unrecht getan haben, tut mir leid....

In diesem Sinn,

TomCat
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IC2003
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

also wir müssen erstmal sagen, dass Sie es wirklich gut gemacht haben. So haben die Kunden einen guten Überblick.

Wir können von der Fa. „Interlimited“ www.interlimited.com positiv berichten, weil wir schon 3 Firmen über dieses Unternehmen gegründet haben und sehr zufrieden sind.

Die Gründung hat ca. 48 Std. gedauert, der komplette Firmenordner inkl. beglaubigter Übersetzungen kam 3 Tage später. Die Apostille kam 3 Wochen später.

Wir haben auch die Apsotillen von anderen Anbietern näher angeschaut und festgestellt, dass die Meisten nur die Apsotille von der Gründungsurkunde anbieten. Bei Interlimited haben wir jedoch einen kompletten Ordner (also sehr ausführlich) bekommen. Darin enthalten war folgendes:

- Memorandum & Articles of Association (Satzung der Gesellschaft)
- Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde der Gesellschaft)
- Board Minute appointing Directors (Gesellschafterbeschlüsse)
- Copy of 288a (Bestellung von Direktoren / Geschäftsführern)
- Current Appointments / Directors Listing (Erweiterter Handelsregisterauszug / Auszug aus der aktuellen Direktoren-Liste des Handelsregisters)

Also damit konnten unsere Kunden problemlos das Gewerbe für die Ltd. anmelden, einen HR-Eintragung in BRD vornehmen und sofort arbeiten.

Da wir damit sehr zufrieden sind, werden wir auch weiterhin bei Interlimited www.interlimited.com gründen. Wir hoffen, Ihnen damit genügend Infos gegeben zu haben.

Übrigens: man erhält als Empfehlungsgeber 10% Provisionen und als Reseller 15% Provisionen von der Rechnungssumme. Also wenn man 2-3 Firmen pro Monat vermittelt, die je einen Wert von durchschnittlich 500,- € bis 1.000,- € haben, da ist das ein schöner Verdienst. Andere Anbieter wollten max. 3-5 % zahlen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Info Consult
Ann-Kathrin Rossinger
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 18:26    Titel: Gut gemacht! Antworten mit Zitat

@ tomcat-world

Auch ich möchte mich dem Lob meiner Vorposterin ausdrücklich anschließen.
Meine Frage: Haben Sie etwas über www.companies24.com in Erfahrung bringen können. Nach meiner eigenen Erfahrung klappte die Abwicklung problemlos. Die Kosten von 556,00 € fand ich auch O.K. Ich weiss nur nicht, wie die weitere Betreuung sein wird, wenn ich sie einmal benötigen sollte.

Gruß

bigmike1
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tomcat-world
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 111
Wohnort: an der schönen Alster!

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ bigmike1

Danke für die Lorbeeren!

Man möge mir das Vergessen von www.companies24.com bitte nachsehen. Eindeutig grün.

Herr Braunsdorf ist meines Wissens nach ein seriöser Anbieter. Außer seiner Tätigkeit bei www.companies24.com ist er noch Partner bei Graham, Benson & Partner sowie MD bei Adaption24.

Weiterer Vorteil: Direkter Filing Partner beim UK Companieshouse, also kein Reseller oder sonstiger Drittanbieter!

TomCat
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aryju
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 4
Wohnort: spanien

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2005 22:34    Titel: Interlimited Antworten mit Zitat

Hallo ,
letztendlich habe ich es gestern bei Interlimited versucht.
Werde morgen die überweisung tätigen.
Es war bisher der einzige der mir konkrete Angaben über die Ltd für Nicht Residenten machen konnte.
Wir sind in Spanien ansässig, möchten aber die Firma in UK gründen und auch dort die Steuern abführen.
Interlimited gibt uns neben dem Verwaltungssitz (registered Office) auch einen Hauptsitz (Trade Adress), somit könnten wir die USTNr (VAT) dort anmelden.
Das hat natürlich seinen Preis ca. 1.200 €

Ich werde Euch auf dem laufenden halten.
Bis bald
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2005 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

TomCat,

vielen Dank für Ihren Beitrag, der doch viel Licht in das Dickicht bringt.

Eine Anmerkung

Die dargestellte Lösung stellt aus meiner Sicht im Prinzip "nur" eine Lösung des bürokratischen/ finanziellen GmbH-Problems dar.

Eine saubere steuerliche Sitz-Verlegung mit den damit verbundenen Vorteilen und natürlich auch Kosten ist damit nicht darstellbar.

Ich habe hier von einer (weit von Ihren Preisen weg liegenden) Agentur ein gutes Handbuch auf der Platte liegen, welches die Erfordernisse an eine saubere England-Lösung aufzeigt. Ich werde versuchen, in den nächsten Tagen eine Übersicht zusammen- und hier einzustellen.

All jene, die auch eine saubere steuerliche Lösung suchen, sollen sich dringend mit ihrem steuerlichen Berater hinsetzen & sich vor allem die Bedeutung einer Betriebsstätte erklären lassen.

Erfreute Grüße über die Übersicht

CD
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Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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aretasso
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Anmeldungsdatum: 18.04.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 18:52    Titel: WSR.BIZ Antworten mit Zitat

Ich denke einen kapitalen Fehler begangen zu haben indem ich eine LTD gesaellschaft bei wsr gegründet habe. Wir sind im HR eingetragen jedoch habe ich noch keine dokumente von WSR bekommen. Nachdem ich die Komentare zu WSR gelesen habe möchte ich die gesellschaft wieder schliessen und evtl meine 90 EUR zurück. Über ratschläge bin ich dankbar.

Gruss
AR
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

@aretasso,

Zitat:

Wir sind im HR eingetragen


Das erfordert die beglaubigten Übersetzungen der gesamten Gründungsunterlagen.

Zitat:

jedoch habe ich noch keine dokumente von WSR bekommen


Ihre Angaben sind widersprüchlich, weil das eine ohne das andere nicht geht.

Insofern erläutern Sie bitte, worin der Vertragsverstoß von wsr liegen soll bzw. auf welcher Grundlage Sie glauben, ein Rückforderungsrecht zu haben.

Nachdenklich macht mich auch der Betrag von € 90,00, den Sie zurückfordern wollen.

CD
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aretasso
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.04.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon dass es moeglich ist im HR eingetragen zusein (siehe companies house) doch unterlagen sind bei mir noch nicht engelangt da es offensichtlich länger als 3 tage dauert post an zwei addressen zu versende. kapito !
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tomcat-world
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 111
Wohnort: an der schönen Alster!

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ aretasso

Zitat:
Ich denke schon dass es moeglich ist im HR eingetragen zusein (siehe companies house) doch unterlagen sind bei mir noch nicht engelangt da es offensichtlich länger als 3 tage dauert post an zwei addressen zu versende. kapito !


Gemach, Gemach!

Wenn Sie sich von www.wsr.biz übervorteilt etc. vorkommen, sollten wir den Fall sachlich betrachten. Am besten wäre es, Sie würden den Vorgang einmal von Anfang an schildern, so dass man genauer dazu Kommentare und Tipps abgeben kann.

TomCat
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IC2003
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man eine Ltd. mit so vielen Leistungen für 90,- € gründen, inkl. Registered Office und Company Secretary?

Allein der Firmensiegel kostet schon zwischen 29 € und 49 €.
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aretasso
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.04.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="tomcat-world"]@ aretasso

[quote]Ich denke schon dass es moeglich ist im HR eingetragen zusein (siehe companies house) doch unterlagen sind bei mir noch nicht engelangt da es offensichtlich länger als 3 tage dauert post an zwei addressen zu versende. [b]kapito [/b]![/quote]

Gemach, Gemach!

Wenn Sie sich von www.wsr.biz übervorteilt etc. vorkommen, sollten wir den Fall sachlich betrachten. Am besten wäre es, Sie würden den Vorgang einmal von Anfang an schildern, so dass man genauer dazu Kommentare und Tipps abgeben kann.

TomCat[/quote]

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich gebe nicht an probleme mit wsr gehabt zu haben, doch indem ich die komentare ueber wsr gelesen habe moechte ich nichts mehr mit wsr zu tun haben.

"Business is about trust and reputation "

Ich will mich vor potentialen problem absichern ! Es ist auch ein sekretär von wsr eingetragen, das mich nun eher besorglich stimmt.

Kommentare erwünscht!
Danke#
AR
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aretasso
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.04.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Im speziellen bin ich durch diesen komentar besorgt:

"
Hierbei handelt es sich um eine fiktive Forderung einer US-amerikanischen Briefkastenfirma mit Repräsentanzsitz im US-Bundesstaat New York, nach Auskunft unserer verbandsinternen Wirtschaftsdetektei wird diese Firma durch Herrn Marco Drewitz (Aufenthaltsort vermtl. BRD, Oberstdorf) vertreten.

Die Forderung ist dahin gehend (§ 242 BGB) unbegründet und ungültig, da kein - nach bundesdeutschem Recht - bestehender Dienstleistungsvertrag besteht, welcher eine weitere Zahlung unseres Mitglieds rechfertigen würde, zumal diese fiktive Forderung aus keinen der uns vorliegenden Unterlagen hervorging.
"

Komentare erwünscht.
AR
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aryju
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 4
Wohnort: spanien

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2005 22:45    Titel: anmerkung Antworten mit Zitat

[quote="CashDesign"]TomCat,

vielen Dank für Ihren Beitrag, der doch viel Licht in das Dickicht bringt.

Eine Anmerkung

Die dargestellte Lösung stellt aus meiner Sicht im Prinzip "nur" eine Lösung des bürokratischen/ finanziellen GmbH-Problems dar.

Eine saubere steuerliche Sitz-Verlegung mit den damit verbundenen Vorteilen und natürlich auch Kosten ist damit nicht darstellbar.

All jene, die auch eine saubere steuerliche Lösung suchen, sollen sich dringend mit ihrem steuerlichen Berater hinsetzen & sich vor allem die Bedeutung einer Betriebsstätte erklären lassen.

Erfreute Grüße über die Übersicht

CD[/quote]

Ich für mich suche keinen steuerlchen Vorteile, ich erkläre meinen Fall einmal:
Ich möchte ein Internetreisebüro eröffnen, aber hier in Spanien verlangt man dafür ein Deposit von 60.000 €. Dieses Deposit braucht man in UK nicht, dort macht man einfach eine Gewerbeanmeldung. Das ist der Vorteil ind er UK. Mir ist klar sobald das Geld auf meine Konten in Spanien gebucht wird muss ich es hier als Einnahme versteuern, das soll ja auch so sein. Ich möchte die Firma einfach nur aus dem Grund in UK gründen da es dort einfacher ist.

Das ist alles.
Vielen Dank für weitere Kommentarte
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A. Henning
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 3:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur davor warnen, eine Billig Gesellschaft zu kaufen,.. nicht selten kann dieses wirtschaftlicher Selbstmord sein.....

Nachfolgend erhalten Sie die Korrespondenz zwischen der Firma COFA Consulting GmbH Aachen, Herrn Mommertz und mir. Bitte die Mails von unten nach oben lesen:

_____________________________________________________________

Lieber Herr Mommertz,

leider haben Sie auf meine Mail von gestern nicht mehr reagiert, aus welchen Gründen auch immer.

Wenn Sie großkotzig angeben, zwischenzeitlich mehrere Hundert Limite's für Ihre deutschen Mandanten gegründet zu haben, darf ich Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass selbst Ihre am 13.02.2002 gegründete Logistic Consulting International Ltd. Folkestone, Kent, United Kingdom, mit dem Gesellschaftszweck: Vermittlung von ausländischen Firmen im Company house mit einem „d“ versehen wurde. Die Bedeutung dieses Zusatzes dürfte Ihnen doch hoffentlich bestens bekannt sein oder nicht?

Die Folge: Sie operieren hier in Deutschland mit einer Einzelunternehmung und sind somit von Ihren Mandanten / Kunden auch persönlich im Schadensfall zu belangen. Also, Schadensersatzansprüche (deliktsrechtliche Ansprüche (823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB) sind gegen Sie persönlich geltend zu machen. Bei mehreren Hundert Opfern ein wirklich teures Vergnügen. Über strafrechtliche Konsequenzen berät Sie gerne Ihr Strafverteidiger!

Ihr Auftraggeber aus München wird selbstverständlich abwinken!

A. Henning

________________________________________
Von: A. [E-Mail anzeigen]
Gesendet: Mittwoch, 21. Juli 2004 17:44
An:'[E-Mail anzeigen] Betreff: WG: Re-4: LCI - Eilige Anfrage / schnelle Antwort

Sehr geehrter Herr Mommertz,

die flinke Beantwortung Ihrer Mail spricht als solches ja für Sie, aber was muss ich nun nach Ihren Erfahrungen für die gewerberechtliche Ausübung meines Gewerbes mit einer Limitid Company meinem Gewerbeamt vorlegen, damit ich mit der Limitid auch tätig sein darf und eine Steuernummer vom deutschen Finanzamt erhalte? Oder soll ich in Deutschland doch mit einer unselbständigen Niederlassung tätig werden und mein Gewerbe dem Gewerbeamt nur anzeigen?

Auf die Frage, ob eigentlich im Kaufpreis die Höhe der einzubringenden Aktien für den Share-Holders enthalten sind und wenn ja, in welcher Höhe, sind Sie gar nicht eingegangen! Worin unterscheiden sich eigentlich in Ihrem Aufgabenbereich der Nominee Shareholder vom Company Secretary, Registered Agent sowie Nominee Direktor?

In Erwartung Ihrer verbindlichen Rückäußerung verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

A. Henning



Sehr geehrte Herr oder Frau Henning,

es bleibt dabei, es darf keine Apostille verlangt werden! Weder beim Gewerbeamt noch beim Amtsgericht!

Wir haben die letze Apostille für einen Mandanten im Jahre 2002 für das Amtsgericht Freiburg angefordert, in einer HRB-Sache.

Zwischenzeitlich haben wir wieder mehrere Hundert Limite's für unsere deutschen Mandanten gegründet!

Alle Gesellschaften sind in Deutschland gewerberechtlich gemeldet, versteuern sich in Deutschland und verfügen über deutsche Kontenverbindungen. Viele haben eine zusätzliche deutsche Handelsregisternummer beantragt und auch erhalten. Alles ohne Apostille!

Da Sie unserem Mitkonkurrenten anscheinend mehr Glauben schenken als uns, empfehlen wir Ihnen Ihre Limited von diesem Mitkonkurrenten gründen zu lassen, obwohl wir davon ausgehen, dass er Ihnen im Rahmen seiner Betreuung aus wirtschaftlichen Gründen weitere Falschauskünfte erteilen wird.

Wir wünschen Ihnen für Ihren weiteren geschäftlichen Werdegang alles Gute und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez. Edmund H. Mommertz

Logistic Consulting International Ltd.
Folkestone, Kent, United Kingdom

+++





Original Message processed by Tobit InfoCenter
Subject: AW: Re-2: LCI - Eilige Anfrage / schnelle Antwort (21-Jul-2004 14:41)
From: A.
[E-Mail anzeigen]
To: [E-Mail anzeigen]


Sehr geehrter Herr Mommertz,

um mit einer Limited Company in Deutschland tätig zu werden, bedarf es sehr wohl einer Apostille mit einer beglaubigten Übersetzung für die Stadt-oder Gemeindeverwaltung oder für die Eintragung ins deutsche Handelsregister:


1. Eintragung in das englische Handelsregister mit deutscher Übersetzung

2. Satzung der Limited mit deutscher Übersetzung

3. Gründungsurkunde der Limited mit deutscher Übersetzung

4. Aktueller Auszug aus dem englischen Handelsregister
mit deutscher Übersetzung

5. Satzung, Gründungsurkunde und Eintragung in das englische
Handelsregister, beglaubigt durch einen englischen Notar


Empfehlen Sie eigentlich eine selbständige oder unselbständige Niederlassung in Deutschland und sind eigentlich im Kaufpreis die Aktienanteile und in welcher Höhe für das house of Limitid enthalten? Und wenn ja, welcher Geldbetrag wäre hier erforderlich?

Gerne, höre ich von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


A. Henning

_________________________________________________________


Logistic Consulting International Ltd.
> Folkestone, Kent, United Kingdom
> Repräsentanz Aachen - Herzogenrath (D)
> Telefon: 49 (0) 2407 - 9085 0
> Telefax: 49 (0) 2407 - 9085 55
> e-mail: [E-Mail anzeigen]
>
>
> Von: [E-Mail anzeigen] [mailto:[E-Mail anzeigen]]
> Gesendet: Montag, 12. Juli 2004 14:29
> An: A. [E-Mail anzeigen]
> Betreff: Re-2: LCI - Eilige Anfrage / schnelle Antwort
>
> Alles richtig bis auf Apostille und beglaubigten Übersetzungen!
>
>

> Eine Apostille ist nicht mehr erforderlich, ebenso sind beglaubigte Übersetzungen nicht mehr erforderlich.
>
> Sie erhalten einen Gründungesordner mit allen Dokumenten die zum Betrieb Ihrer Gesellschaft in Deutschland notwendig sind. Allen englischen Unterlagen liegen einfache deutsche Übersetzungen bei.
>
> Mit dem Gründungsordner können Sie Ihre Gesellschaft in Deutschland sofort anmelden. Die Anmeldung für Ihr zuständiges Gewerbeamt ist ebenfalls in dem Gründungsordner enthalten.
>
> Nach der Anmeldung der Niederlassung erhalten Sie durch das zuständige deutsche Finanzamt automatisch eine Steuernummer. Nach Erteilung der Steuernummer erhalten Sie auf Wunsch eine USt-Id.-Nummer.
>
> Eine Eröffnungsbilanz, für Ihren Steuerberater, ist im Gründungsordner genauso enthalten wie ein aktueller englischer Handelsregisterauszug, z.B. zur Eröffnung eines Kontos bei einer deutschen Bank.
>
> Sollte Sie eine zusätzliche deutsche HRB-Nummer benötigen, müssen Sie einen Notar beauftragen. Die Kosten für den Notar belaufen sich auf 37,50 € und für das deutsche Amtsgericht auf 142,50 € (z.B. Amtsgericht Aachen). Alle zur Eintragung notwendigen Unterlagen befinden sich in dem Gründungsordner.
>
> Sollte Ihr Notar noch nie einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Handelsregisternummer für eine ausländischen Gesellschafteine gestellt haben, bitte wir um eine kurze Information. Wir fertigen dann für Sie den notariellen Antrag an und übensenden diesen an Ihren Notar. Der Notar braucht diesen Antrag dann nur noch abzuschreiben und bei Gericht einzureichen!
>
> Dies ist eine Serviceleistung unseres Hauses. Die Leistung ist kostenlos, ebenso wir die unternehmerische Beratung Ihrer Gesellschaft durch unser Haus, solange Ihre Gesellschaft existiert!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ed Mommertz
>
>
>
>
> Original Message processed by Tobit InfoCenter
> Subject: AW: LCI - Eilige Anfrage / schnelle Antwort (12-Jul-2004 13:5
> From: A. [E-Mail anzeigen]
>
> To: [E-Mail anzeigen]
>

_____________________________________________________________
>
> Sehr geehrter Herr Edmund H. Mommertz,
>
> herzlichen Dank für Ihre flinke Antwort auf meine E-mail!
>
> In den Gründungskosten der Gesellschaft und Betreuungskosten für das 1. Geschäftsjahr sind in den 1500.-- € (zzgl. USt), also auch enthalte Kosten für Eintragung Handelsregister ( Companies House) , Aktueller Handelsregister-Auszug ( Comp. House ), Apostille ( engl. Notar ), alle Dokumente beglaubigt übersetzt, Anmeldung zur dt. Umsatzsteuernummer enthalten?

Ich bitte um Bestätigung!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> A. Henning
>
> ____

____________________________________
> Von: [E-Mail anzeigen] [mailto:[E-Mail anzeigen]]
> Gesendet: Montag, 12. Juli 2004 11:29
> An: A. [E-Mail anzeigen]
> Betreff: LCI - Eilige Anfrage / schnelle Antwort
> Wichtigkeit: Hoch
> >
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>
> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass weitere Kosten nicht anfallen.
>
> Nochmals zur Klarstellung:
>
> Gründungskosten der Gesellschaft und Betreuungskosten für das 1. Geschäftsjahr sind in den 1500.-- € (zzgl. USt) enthalten. Ab dem 2. Geschäftsjahr fallen jährliche Betreuungskosten (incl. jährlichen Gerichtskosten) in Höhe von 360.-- € an.
>
> Handelsregisterauszug: Wir betreiben eine englischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wir verfügen selbstverständlich über eine englische Handelsregistereintragung. Wir benötigen keine deutsche Handelsregistereintragung und werde eine solche Eintragung auch nie beantragen.
>
> Referenzliste: Wir führen keine Referenzliste. Die Anonymität unserer Kunden hat Vorrang vor unseren wirtschaftlichen Interessen, welche unweigerlich mit der Führung einer Referenzliste verbunden wären.
>
> Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie uns hier in Aachen - Herzogenrath einmal besuchen. Wir haben täglich interessierte Gäste aus ganz Deutschland, die sich in einem persönlichen Gespräch über die Vorteile und die Möglichkeiten einer englischen GmbH aufklären lassen. Wir könnten die Gelegenheit Ihres Besuches dann auch dazu nutzen, Sie mit einigen unserer Mandanten bekannt zu machen, welche bei uns eine Limited gegründet haben und auch eine deutsche Handelsregisternummer erhalten haben.
>
>
> Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben
>
>
> mit freundlichen Grüßen
>
> gez. Edmund H. Mommertz
>
> Logistic Consulting International Ltd.
> Folkestone, Kent, United Kingdom
>
>
> Repräsentanz Aachen - Herzogenrath (D)
> Telefon: 49 (0) 2407 - 9085 0
> Telefax: 49 (0) 2407 - 9085 55
> e-mail: [E-Mail anzeigen]
> Bürozeiten: Mo.-Fr.: 10 - 17 Uhr
> Betriebsferien vom 09.08.2004 bis 28.08.2004
>
>
> Niederlassung Heerlen - Kerkrade (NL)
> Telefon: 31 (0) 45 545 8855
> Telefax: 31 (0) 45 546 5010
> e-mail: [E-Mail anzeigen]
> Bürozeiten:Mo.-Fr.: 10 - 17 Uhr
> Betriebsfereien vom 12.07.2004 bis 31.07.2004
>
>___________________________________________________________
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie geben als Gründungskosten den Betrag in Höhe von € 1.500,- auf Ihrer Homepage an. Für Büroanschrift und steuerliche Abwicklung in England - bei Versteuerung der Limited z.B. in Deutschland - fallen dann jährlich Folgekosten in Höhe von 360,-- EURO zzgl. MwSt. an.
>
> Von weiteren Kosten reden Sie nicht. Sind hier alle Zusatzkosten enthalten oder welche Kosten kommen darüber hinaus evtl. noch auf mich zu?
>
Können Sie für Ihre Firma einen deutschen Handelsregisterauszug vorlegen?
> Außerdem eine Referenzliste mit bereits von Ihrem Unternehmen gegründete und
> im deutschen Handelsregister eingetragenen Ltd.`s vorlegen, damit wir feststellen können, ob Sie ein seriöser Vermittler sind und auch über die sehr wichtigen und notwendigen Kenntnisse verfügen.
>

Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> A. Henning
>
>
>
>
Nach oben
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CashDesign
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Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag Herr Henning,

vielen Dank für den für einige Gründer aufschlußreichen Schriftverkehr.

Haben Sie die an Herrn Mommertz gestellten Fragen inzwischen anderweitig beantwortet bekommen oder benötigen Sie weitere Hilfe ?

Wenn ja, bitte PN oder Kontaktdaten per mail an [E-Mail anzeigen].

Viele Grüße
CD
_________________
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Hans-Heinrich-Held
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

IC2003 hat folgendes geschrieben::
Allein der Firmensiegel kostet schon zwischen 29 € und 49 €.


Kann mir mal jemand sagen, was ich mit so einem Firmensiegel machen Kann? Kann man damit Geld verdienen?
Moin, moin,
Hans
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IC2003
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können mit dem Siegel Geld verdienen, in dem Sie es verkaufen als Angentur.

Das ist wie ein Stempel, nur eben als Siegel, wie die Notare es haben.
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 21:15    Titel: firmensiegel Antworten mit Zitat

uk-firmen brauchen schon lange kein COMPANY SEAL mehr... das ist geschichte


früher mussten dokumente "gesealt" werden, d.h. der firmensekretär musste neben seinen namen das firmensiegel knallen


alter tobak!


ffbkdavid
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 21:41    Titel: und grundsätzlich... Antworten mit Zitat

und überhaupt...

Immer wieder von mir hier gerne eingestellt, weil an Informationsgehalt kaum zu überbieten...

http://www.kanzlei-licker.de/

Die (richtigen!) Hinweise auf u. U. zweifache Buchführungspflicht usw. usf. ...

Viel Vergnügen beim Studium...

PW
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