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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 23.März 2005 8:24 Titel: Bankgeheimnis - Update |
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Der gläserne Bankkunde kommt später als geplant
Das umstrittene Gesetz, das den Finanzämtern Einblick in die Kundenkarteien von Banken gestatten soll, wird voraussichtlich noch nicht zum 1. April in Kraft treten. Die Behörden streiten sich noch darüber.
Wie die Süddeutsche Zeitung erfuhr, sind sich die beteiligten Bundesbehörden bislang nicht einig geworden über wichtige technische Details bei der Umsetzung.
Vom 1. April an sollten Finanzämter und andere Behörden über das Bundesamt für Finanzen (BfF) heimlich auf die Kontendaten jedes Bankkunden in Deutschland Zugriff nehmen können.
Dabei erfahren die Ämter den Namen, Geburtsdatum oder die Anschrift eines Kunden, über den Kontostand erhalten sie zunächst keine Information. Ergibt sich aber daraufhin ein Verdacht, können die Ämter ihre Anfrage erweitern. Schon im Vorfeld hat das Vorhaben für Aufregung gesorgt.
Vom „gläsernen Kunden“ ist die Rede. Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfassungsbeschwerden anhängig. Auch der Deutsche Anwaltverein hält den automatisierten Kontenabruf für verfassungswidrig.
"Längere Vorlaufzeit angebracht"
Jetzt allerdings scheint sich das Vorhaben zu verzögern. Den Einführungstermin 1.April hält der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), die Dachorganisation der deutschen Kreditwirtschaft, nicht mehr für erreichbar.
Das geht aus einem Schreiben vom 14. Dezember hervor, in dem sich der ZKA an das Bundesfinanzministerium, das diesem unterstellte BfF und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewendet hat.
„Wir möchten Sie hiermit erneut darauf aufmerksam machen, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen mit einem erheblichen zeitlichen Vorlauf (...) verbunden und der gesetzlich vorgesehene Einführungstermin 1. April 2005 aus unserer Sicht nicht mehr einzuhalten ist“, heißt es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
„Insofern bitten wir Sie, den Einführungstermin entsprechend zeitlich zu verschieben.“ Eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten erscheine angebracht.
Abstimmungsbedarf "umfangreicher" als vermutet
Hintergrund sind Differenzen zwischen dem BfF und der Bafin über technische Details bei der Umsetzung der Kontenabfrage. Die Bafin kann bereits seit zwei Jahren auf die Datensätze mit den Kundenstammdaten bei den Banken zugreifen.
Diese „Kontenevidenzzentrale“ wurde im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 eingerichtet, um organisierte Geldwäsche und die Finanzsysteme von Terror-Organisationen zu bekämpfen. Doch von 1. April dieses Jahres an sollte auch das BfF Zugriff auf den Datenpool erhalten – im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit.
Um diesen Zugriff technisch zu ermöglichen, müssen sich die Bundesanstalt und das BfF auf eine gemeinsame Schnittstellen-Spezifikation einigen. Und genau das ist bislang nicht gelungen. „In mehreren Gesprächen“ zwischen dem BfF und der Bafin habe sich „ein umfangreicherer Abstimmungsbedarf als ursprünglich erwartet ergeben“, heißt es in einem Schreiben der Bafin an den ZKA von Ende November.
Man werde sich melden, sobald der Entwurf einer gemeinsamen Schnittstellen-Spezifikation zur Verfügung steht. Dies sei bis heute nicht geschehen, sagte ein ZKA-Sprecher auf Anfrage der SZ.
„Wir arbeiten an der Lösung“
Selbst wenn jetzt zügig eine Einigung erzielt würde, müssten sich die betroffenen Banken, Sparkassen und Bausparkassen dann zunächst mit ihren Betreibern in Verbindung setzen, heißt es aus Kreisen der beteiligten Dienstleister.
Diese würden den Änderungsaufwand schätzen und Angebote erstellen. Zudem müssten in vielen Fällen neue Datenbankserver installiert werden. Das könne aber erst geschehen, wenn technologisch Klarheit herrscht. Der 1. April sei damit als Einführungstermin nicht mehr realistisch. Diese Einschätzung teilt man beim ZKA.
Das Bundesfinanzministerium dagegen sieht das anders. „Der Termin steht nicht zur Disposition“, sagte ein Sprecher. „Wir arbeiten an einer Lösung und sind zuversichtlich, dass wir das rechtzeitig hinkriegen.“
In der Kreditwirtschaft fragt man sich stattdessen, ob es nicht sinnvoller sei, erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Dort sind seit Herbst zwei Verfassungsbeschwerden, darunter eine der Volksbank Raesfeld, sowie der Antrag auf eine einstweilige Anordnung anhängig.
Bürger erfahren erst im Nachhinein von der Datenabfrage
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zumindest ist von der Verfassungswidrigkeit des heimlichen Datenabrufs überzeugt. Er verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in der Stellungnahme des DAV-Strafrechtsausschusses.
Zudem verletze es das Recht auf Gewährung von Rechtsschutz, da der Bürger nicht einmal im Nachhinein erfahre, dass seine Daten abgerufen wurden. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit will nicht nur Finanzämtern den Zugriff auf den Datenpool ermöglichen.
Auch andere Behörden wie Arbeitsagentur, Sozial- und Wohnungsamt sollen Einblick erhalten – dies allerdings nicht direkt, sondern durch Zwischenschaltung von Finanzamt und BfF. |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 23.März 2005 8:35 Titel: Nachtrag |
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Vielleicht eine Alternative für die Zukunft - die Volksbank Raesfeld - diese wehrt sich mittels Verfassungsbeschwerde gegen künftige Kontenabfragen:
| Zitat: |
Nunmehr ist auch die breite Öffentlichkeit darüber informiert, daß die Bankkonten der Bürger vor dem Staat nicht mehr sicher sind. Die Mitglieder unserer Bank haben wir in unseren „Mitglieder-Briefen" im Juli 2003 und Januar 2004 hierüber informiert. Eine Vielzahl von Berichten in Presse, Funk und Fernsehen hat jetzt auch Millionen von Menschen vor Augen geführt, wie der „gläserne Bankkunde" durch Gesetze geschaffen worden ist. Und dies alles mit der Begründung, gewalttätige Islamisten und die Geldwäsche bekämpfen zu wollen. So wurde in der Folge des 11. Sept. 2001 nach den Terroranschlägen in Amerika sehr schnell in Deutschland die Gelegenheit genutzt, die Bürgerrechte durch gesetzliche Maßnahmen zu beschneiden.
Bereits seit dem 1.4.2003 ist es den Strafverfolgungsbehörden, somit auch jedem Polizisten und den Steuerfahndungsbehörden gestattet, über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abrufe bei den Banken vorzunehmen. Und dieses geschieht, ohne daß die Bank oder der Kunde hiervon erfährt. Durch die automatisierten Abrufe werden persönliche Angaben und Angaben zur Art des Kontos, wie Girokonto, Darlehnskonto, Sparkonto oder Depotkonto, von den Banken übermittelt.
Vom 24. November 2003 bis zum 31. Dezember 2004 wurden auf diese Weise bereits rund 40.000 Abrufe vorgenommen. Hierdurch sind Informationen zu etwa 240.000 Konten erteilt worden. Initiiert haben knapp 30.000 dieser Anfragen die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden, etwa 6.000 die Steuerfahndungsstellen und ca. 1.500 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Abrufe können ab dem 1.4.2005 auch von den Finanzämtern und den Sozialbehörden vorgenommen werden. Damit ist das Bankgeheimnis dann endgültig „tot". Im Interesse der über 2.300 Mitglieder der Volksbank Raesfeld eG haben wir im Juli 2003 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den § 24 c des Kreditwesengesetzes eingelegt, die sich gegen die staatliche Schnüffelei in den Bankbeständen richtet. Das Bankgeheimnis, das ja Ausdruck des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kunde und Bank ist, wird dadurch, daß der Kunde nicht mehr weiß, welche Daten von ihm bekannt geworden sind, stark beeinträchtigt. Im Oktober 2004 haben wir dann ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen den Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingelegt, der die Befugnisse zum Kontenabruf noch weiter ausdehnt. Die Resonanz in den Medien war und ist weiterhin überwältigend. Eine willkürliche Auswahl der Veröffentlichungen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
Monatelang wurde von Seiten der Regierung behauptet, daß eine Änderung der Gesetzte nicht geplant sei. Hunderte von Juristen hätten die Gesetze geprüft und alles für gut und richtig befunden. Die öffentliche Diskussion scheint die Experten in Politik und Verwaltung jedoch eines besseren belehrt zu haben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist tief besorgt über die Entwicklung. Die Grünen wollen die Bürger jetzt vor einer Abfrage informieren. Die SPD möchte dieses erst im nachhinein tun. Die CDU weiß nicht so recht, was richtig ist, und macht dieses auch öffentlich. Die FDP hat verkündet und in ihr Programm aufgenommen, der Schnüffelei ein Ende zu bereiten, wenn sie im kommenden Jahr Regierungsverantwortung in Berlin übernimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, über unseren Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel, die Neuregelung zum 1.4.2005 nicht in Kraft treten zu lassen, noch vor diesem Zeitpunkt zu entscheiden. Wir werden über das weitere Verfahren berichten.
Unser Ziel ist es, daß das Bankgeheimnis wiederhergestellt und mittelfristig in der Verfassung verankert wird. Eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit muß den Regierenden deutlich machen, daß der Bürger als höchster Souverän nicht beschnüffelt werden möchte, wie uns eine Vielzahl von Briefen, eMails und Telefonaten aus der ganzen Republik bestätigt.
Falls Sie sich weiter für das Thema interessieren: mit Hilfe einer Suchmaschine finden Sie unter dem Suchbegriff "Volksbank Raesfeld" eine Vielzahl von Dokumenten.
Raesfeld, im Februar 2005 |
Eine Vielzahl von Texten zu diesem Thema findet man direkt bei der Bank:
http://www.volksbank-raesfeld.de/
TomCat |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 23.März 2005 8:48 Titel: Re: Nachtrag |
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| tomcat-world hat folgendes geschrieben:: |
Vielleicht eine Alternative für die Zukunft - die Volksbank Raesfeld - diese wehrt sich mittels Verfassungsbeschwerde gegen künftige Kontenabfragen:
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aber das haben wir doch schon lange im forum
http://www.gomopa.net/foren/htopic/95191/bankgeheimnis/ab-april-nachsten-jahres-einblick-in-die-konten-der-buerger.htm
hat ihnen dieser thread nicht gefallen? warum immer neue diskussionen eröffnen? _________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 23.März 2005 9:02 Titel: |
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@ frank neidzel
Hat i. d. F. nach meiner Auffassung besser in den Kontext gepasst. Außerdem liegt eine inhaltliche Zusammengehörigkeit vor.
Das Verschieben oder Einordnen in andere Threads bleibt Ihnen doch sowieso vorbehalten.
TomCat |
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