19.03.2010, 08:59
Forenbeitrag von: »Ronald-Stanczus«
Ratenzuschläge - Geld zurück für Versicherungskunden
Zitat Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsverträge, deren (Jahres-)Prämien in Raten monatlich oder quartalsweise - gezahlt werden (außer Krankenversicherungen) und für die ein Teilzahlungszuschlag erhoben wird. Eine andere Info liegt nicht vor. Mit frdl. Grüßen Mod.
17.03.2010, 06:02
Forenbeitrag von: »Ronald-Stanczus«
Geld zurück bei monats- oder quartalsweiser Prämienzahlung
...richtshofs vom 29.7.2009 (I ZR 22/07) rechtskräftig wurde. Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsverträge, deren (Jahres-)Prämien in Raten monatlich oder quartalsweise - gezahlt werden (außer Krankenversicherungen) und für die ein Teilzahlungszuschlag erhoben wird. Welche Folgen das hat, ist natürlich umstritten. Die Versicherungsseite bestreitet sowieso, dass irgendwelche Ansprüche bestehen. Inzwischen liegen vier rechtswissenschaftliche Gutachten vor, die die folgende Einschätzung stü...
Performance
Wir können auch noch etwas tiefer in die Materie einsteigen... 46 Promile für den Vermittler, d.h. der Kunde zahlt die ersten 16 Monate NUR die Provision in Raten ab. Das Geld ist weg. Aber davon nicht genug, von den 80 Euro gehen noch ab Teilzahlungszuschlag, Stückkosten, Verwaltungskosten, Risikoanteil, Sterblichkeitszuschlag, Sicherheitszuschlag, Kosten des Fondsmanagment, Kosten der Fondsverwaltung und mit Sicherheit auch noch ein Gewinnanteil für den Anbieter. Was nützt Ihnen eine Performan...



