Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl der Insolution Ltd. (im Folgenden Auftragnehmer genannt) als auch des Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner - zur Gänze oder teilweise - auch ohne schriftliche Vereinbarung durchführen zu lassen.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Firmensitz respektive dem Erfüllungsort - sofern dies nicht Teil des Auftrages ist - ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.

3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Auftragnehmer - auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung - alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Relevanz sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

4. Der Tätigkeit des Auftragnehmers liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu Grunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

5. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer erklärt dieser ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben, dass der Auftraggeber eine reine Vermittlungstätigkeit zwischen Interessenten und konzessionierten Partnerunternehmen ausübt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass keine direkte Rechts-, Unternehmens-, Finanz-, oder Steuerberatung durch den Auftragnehmer erfolgt.

6. Die Präsenz bietet insbesondere keinen Ersatz für eine Beratung in Sachen Recht, Unternehmen, Steuer oder sonstigen Angelegenheiten. Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen, ohne zuvor eine die Bedürfnisse und die Gesamtsituation des Interessenten berücksichtigende individuelle Beratung einzuholen. Verbindliche Informationen werden ausschließlich auf Anfrage durch lizenzierte Partner erteilt und niemals durch den Auftragnehmer direkt.

7. Der Auftragnehmer kann die Eintragung durch das englische Handelsregister nicht garantieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch die Nichteintragung der Gesellschaft entstehen. Eine Überprüfung des Firmennamens auf Markenrechte von Dritten wird ebenfalls nicht vorgenommen. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die Eintragbarkeit des gewählten Firmennamens in das deutsche oder österreichische Firmenbuch.

8. Die Haftung für jedweden Postlauf an den Auftragnehmer und das "Registered Office" wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Geltungsbereich und Umfang des Auftrags

Die AGB gelten auch dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie möglich definiert. Die Leistungsbeschreibung enthält genaue Angaben über sämtliche Teilbereiche der Leistungserstellung, wie General-/Subunternehmerauftrag, Beratungsleistung, Konzeption, Realisierung und Fremdleistungen. Unabdingbare Voraussetzung für die Leistungserstellung sind vollständige und ausreichende Auftragsgrundlagen.

Folgekosten und Verwaltung der Gesellschaft

Zwei Monate vor Ablauf der Jahresfrist, gezählt vom Datum der Gründungsurkunde der Gesellschaft, wird die jährliche Verwaltungsgebühr für das darauf folgende Jahr in Rechnung gestellt werden. Es sei denn der Mandant gibt schriftlichen Bescheid innerhalb von 30 Tagen, dass die auf die Gesellschaft bezogenen Dienste nicht weiter in Anspruch genommen werden sollen, wird die Akzeptanz der Zahlungspflicht angenommen.

Im Fall der Kündigung der vereinbarten Dienstleistung seitens des Mandanten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, werden ihm die mit der Auflösung/Löschung verbundenen Gebühren und Honorare in Rechnung gestellt. Ein Anrecht zur Rückerstattung jeglicher geleisteten Gebühren und Kosten besteht nicht. Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut einer anderen Dienstleistungsfirma müssen alle ausstehenden Gebühren und Kosten, sowie eine Transfergebühr von 180 Euro im vorhinein beglichen werden.

Ausführungs- und Lieferfristen

Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend der einzuhaltenden Fristen, der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber bestätigten Leistungserbringung/Übergabe des Werkes als erbracht. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.

Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.

Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Falle eines Stornos hat der Auftragnehmer das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass dem Auftragnehmer die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis - eingeschränkt auf die vom Auftragnehmer abgedeckten Aufgabenbereiche - gerichtlich geltend gemacht werden. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtstand ist das für Feldkirch/Österreich sachlich zuständige Gericht.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon nicht berührt.

Stand: Jänner 2006