Die Wahl des Firmennamens für die Limited


Bei der Wahl des Firmennamens einer Limited in England gibt es große Freiheiten.

Auch Phantasie- oder Eigennamen sind erlaubt, vorausgesetzt, der Name ist nicht schon einmal vergeben, denn das britische Handelsregister erlaubt keine Doppelvergabe. Anstößige Namen, sowie einige auf einer Ausschlussliste aufgeführte Bezeichnungen sind nicht zulässig. Jedoch kann ein akademischer Grad, beispielsweise ein Doktortitel, zusammen mit dem Eigennamen jederzeit als Firmenname eingetragen werden. Grundsätzlich muß der Firmenname jedoch mit dem Zusatz "Limited" oder "Ltd" enden.

Achtung!
Bitte beachten Sie, dass folgende Namen und Zusätze nicht möglich sind bzw. einer besonderen Genemigung bedürfen: Royal, King, Queen, Windsor, Queen, Bank, Insurance, Police, British, England, University usw.

Kostenlos und vollkommen unverbindlich können Sie an dieser Stelle unseren Service nutzen: Wir prüfen für Sie, ob Ihr Wunsch-Firmenname in Großbritannien noch frei ist: