Zivilrecht & Zivilprozessrecht
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Das Zivilrecht ist in verschiedene Teilbereiche untergliedert, die aber wiederum miteinander in Zusammenhang stehen können.
Gegenbegriff zum Privatrecht ist das öffentliche Recht. Weitere Säule neben dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht ist das Strafrecht (mit Strafprozessrecht).
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