Erbrecht
Viele Menschen beschäftigen sich nur ungern mit der Materie des Erbrechts. Die Errichtung eines Testaments, eines Erbertrags oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen wird immer wieder aufgeschoben. Um seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen, aber auch um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein rechtswirksam ausgestaltetes Testament bzw. Ehegattentestament zu verfassen.
Damit kann ohne Streitigkeiten eine dem Willen des Erblasser entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und Erbschaftsteuer gespart werden. Kommt es zu einem Erbfall ,ohne dass ein Testament vorhanden ist, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein, was so oft nicht gewollt war und zahlreiche Probleme unter den Erbberechtigten aufwerfen kann. Haben kinderlose Ehegatten kein Testament errichtet, so sind die Eltern oder die Geschwister des verstorbenen Ehegatten Miterben.
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