Opferhilfe
Nicht nur die Täter haben Rechte. Auch den Opfern stehen Rechte zu. Die Rechte der Opfer sind allerdings in einer Vielzahl von Vorschriften und Urteilen erfasst und verängstigt. Durch die Tat steht das Opfer oft hilflos dieser Rechtsfvielfalt gegenüber.
Wer ist Opfer?
* Geschädigter einer Straftat (physisch oder psychisch) oder eines Unfalles (ausgenommen höhere Gewalt)
* Angehörige von Vermissten, Verletzten oder Getöteten
* Geschädigte Zeugen, Helfer bei Unglücksfällen, Verkehrsunfällen und Katastrophen
* Geschädigte durch Tumultschäden sofern die Verursacher sind (z.B. Demonstrationen, Fußballspiele, Panik etc.)
Welche Rechte hat ein Opfer im Strafverfahren?
* Vernehmung des Opfers als Zeuge ggfs. unter Anwendung entsprechender Zeugenschutzmaßnahmen wie z.B. Videovernehmung
* Akteneinsicht und ggf. Anwesenheitsrechte des Opferanwaltes, z.B. bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung
* das Opfer kann als Nebenkläger(in) auftreten und so entsprechenden Einfluß auf den Gang des Verfahrens nehmen
Entschädigung des Opfers?
* Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Täter (Schadenersatz)
* Schmerzensgeldansprüche
* Sozialrechtliche Ansprüche auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Kosten des Opferanwaltes
* Beratungshilfe
* Prozesskostenhilfe
* Beiordnung eines Anwaltes für Zeugen und Nebenkläger in bestimmten Fällen (ähnlich der Pflichtverteidigung)
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